Adhoc Mitteilung gemäß § 48d Abs. 1 BörseG
Wien (pta011/27.11.2012/11:00) - Wien, 27. November 2012: Die Telekom Austria
Group (VSE: TKA, OTC US: TKAGY) hat heute die Entscheidung des österreichischen
Kartellgerichts erhalten, wonach das Kartellgericht den Erwerb von YESSS!
Telekommunikation GmbH ("YESSS!") durch die Telekom Austria AG ohne Auflagen
genehmigt.
Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die österreichische
Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt können innerhalb von vier
Wochen nach Zustellung der Entscheidung einen Rekurs einlegen. Ein solcher
Rekurs hat aufschiebende Wirkung, was zur Folge hat, dass der Erwerb von YESSS!
durch die Telekom Austria AG nicht abgeschlossen werden kann, bevor die
Genehmigung des österreichischen Kartellgerichts rechtskräftig wird.
Der Erwerb von YESSS! ist darüber hinaus durch den Abschluss des indirekten
Erwerbs von Orange Austria Telecommunication GmbH ("Orange Austria") durch
Hutchison 3G Austria Holdings GmbH, welcher insbesondere noch von der
Europäischen Kommission genehmigt werden muss, bedingt. Die Europäische
Kommission hat bis spätestens 21. Dezember 2012 eine Entscheidung zu treffen.
Am 3. Februar 2012 hat die Telekom Austria Group verlautbart, dass sie
Frequenzen, Basisstationen, den Mobilfunkanbieter YESSS! und bestimmte
Immaterialgüterrechte, die sich derzeit im Eigentum von Orange Austria befinden,
zu einem maximalen Preis in Höhe von 390 Mio. EUR erwerben wird.
Die Genehmigung durch die österreichische Telekom-Control-Kommission (TKK) für
den Erwerb der Frequenzen durch die Telekom Austria Group ist noch ausständig.
(Ende)
Aussender: Telekom Austria AG
Adresse: Lassallestrasse 9, 1020 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Matthias Stieber
Tel.: +43 (0)50 664 39126
E-Mail: matthias.stieber@telekomaustria.com
Website: www.telekomaustria.com
ISIN(s): AT0000720008 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1354010400092
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresNovember 27, 2012 05:00 ET (10:00 GMT)
Wien (pta011/27.11.2012/11:00) - Wien, 27. November 2012: Die Telekom Austria
Group (VSE: TKA, OTC US: TKAGY) hat heute die Entscheidung des österreichischen
Kartellgerichts erhalten, wonach das Kartellgericht den Erwerb von YESSS!
Telekommunikation GmbH ("YESSS!") durch die Telekom Austria AG ohne Auflagen
genehmigt.
Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die österreichische
Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt können innerhalb von vier
Wochen nach Zustellung der Entscheidung einen Rekurs einlegen. Ein solcher
Rekurs hat aufschiebende Wirkung, was zur Folge hat, dass der Erwerb von YESSS!
durch die Telekom Austria AG nicht abgeschlossen werden kann, bevor die
Genehmigung des österreichischen Kartellgerichts rechtskräftig wird.
Der Erwerb von YESSS! ist darüber hinaus durch den Abschluss des indirekten
Erwerbs von Orange Austria Telecommunication GmbH ("Orange Austria") durch
Hutchison 3G Austria Holdings GmbH, welcher insbesondere noch von der
Europäischen Kommission genehmigt werden muss, bedingt. Die Europäische
Kommission hat bis spätestens 21. Dezember 2012 eine Entscheidung zu treffen.
Am 3. Februar 2012 hat die Telekom Austria Group verlautbart, dass sie
Frequenzen, Basisstationen, den Mobilfunkanbieter YESSS! und bestimmte
Immaterialgüterrechte, die sich derzeit im Eigentum von Orange Austria befinden,
zu einem maximalen Preis in Höhe von 390 Mio. EUR erwerben wird.
Die Genehmigung durch die österreichische Telekom-Control-Kommission (TKK) für
den Erwerb der Frequenzen durch die Telekom Austria Group ist noch ausständig.
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