
DGAP-HV: 118000 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.01.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 28.11.2012 / 15:13 =-------------------------------------------------------------------- 118000 AG München ISIN DE0006911902 Wertpapier-Kenn-Nr. 691190 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 23. Januar 2013, um 10.00 Uhr im PACT Home, Konferenzzentrum, Erika-Mann-Straße 62, 80636 München stattfindenden AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG eingeladen. Tagesordnung Anzeige des Vorstands über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht. Teilnahmebestimmungen 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und Stimmrechte 6.697.069. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Das Aktiengesetz sieht nicht vor, dass Aktionäre im Rahmen des in dieser Einberufung vorgesehenen einzigen Tagesordnungspunktes, nämlich der Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals, einen Beschluss fassen. Gleichwohl kann die Tagesordnung, etwa durch ein Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG, nachträglich um Beschlussgegenstände ergänzt werden. Es ist daher nicht völlig ausgeschlossen, dass in der Hauptversammlung auch Beschlüsse gefasst werden. Aus diesem Grund werden die Aktionäre nachfolgend vorsorglich nicht nur über die Voraussetzungen zur Teilnahme, sondern auch zur Ausübung des Stimmrechts sowie die Möglichkeit der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte informiert. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben und die ihren Anteilsbesitz durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des depotführenden Instituts ('Nachweis des Anteilsbesitzes') nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des 02. Januar 2013 (00:00 Uhr MEZ) zu beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens 16. Januar 2013, 24.00 Uhr (MEZ) unter der folgenden Adresse zugehen: 118000 AG c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 (0)89 21027-289 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag. Eine vollständige oder teilweise Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich, das heißt der Nachweisstichtag führt zu keiner Veräußerungssperre. Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser Aktien kein Stimmrecht, und Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten Adresse Sorge zu tragen. 3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgerechte Anmeldung unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch elektronisch per E-Mail an die Adresse 'vollmacht@haubrok-ce.de' übermittelt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG aufgeführte Personen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. In Ermangelung von Beschlussvorschlägen kommt eine Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht in Betracht. Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den ihnen übersandten Unterlagen entnehmen. 4. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis zum Ablauf des 23. Dezember 2012 zugegangen sein: 118000 AG Landsberger Str. 110 80339 München 5. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Die in dieser Einberufung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung vorgesehene Tagesordnung enthält keine Beschlussgegenstände. Gegenanträge zur Tagesordnung können daher nicht gestellt werden. Ferner sieht die Einberufung weder eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern noch von Abschlussprüfern vor. Weiterführende Angaben zu Gegenvorschlägen gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschlägen von Aktionären gemäß § 127 AktG sind daher entbehrlich. 6. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 7. Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 des Aktiengesetzes finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.118000.com/ unter dem Punkt 'Events' und dann 'Hauptversammlung'. 8. Veröffentlichung auf der Internetseite Diese Einberufung der Hauptversammlung und Anträge von Aktionären stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.118000.com/ unter dem Punkt 'Events' und dann 'Hauptversammlung' zur Verfügung. München, im November 2012 118000 AG Der Vorstand =-------------------------------------------------------------------- 28.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
November 28, 2012 09:13 ET (14:13 GMT)
© 2012 Dow Jones News