DGAP-HV: 118000 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
118000 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.01.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
28.11.2012 / 15:13
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118000 AG
München
ISIN DE0006911902
Wertpapier-Kenn-Nr. 691190
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
Mittwoch, den 23. Januar 2013,
um 10.00 Uhr
im PACT Home, Konferenzzentrum, Erika-Mann-Straße 62, 80636 München
stattfindenden
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
eingeladen.
Tagesordnung
Anzeige des Vorstands über einen Verlust in Höhe der Hälfte des
Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass ein Verlust in Höhe der
Hälfte des Grundkapitals besteht.
Teilnahmebestimmungen
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die
Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und
Stimmrechte 6.697.069. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Das Aktiengesetz sieht nicht vor, dass Aktionäre im Rahmen des
in dieser Einberufung vorgesehenen einzigen
Tagesordnungspunktes, nämlich der Anzeige des Verlusts der
Hälfte des Grundkapitals, einen Beschluss fassen. Gleichwohl
kann die Tagesordnung, etwa durch ein Verlangen zur Ergänzung
der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG,
nachträglich um Beschlussgegenstände ergänzt werden. Es ist
daher nicht völlig ausgeschlossen, dass in der
Hauptversammlung auch Beschlüsse gefasst werden. Aus diesem
Grund werden die Aktionäre nachfolgend vorsorglich nicht nur
über die Voraussetzungen zur Teilnahme, sondern auch zur
Ausübung des Stimmrechts sowie die Möglichkeit der Stimmabgabe
durch Bevollmächtigte informiert.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben und die
ihren Anteilsbesitz durch einen in Textform erstellten
besonderen Nachweis des depotführenden Instituts ('Nachweis
des Anteilsbesitzes') nachgewiesen haben. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein und hat sich auf den Beginn des 02. Januar 2013
(00:00 Uhr MEZ) zu beziehen ('Nachweisstichtag').
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft bis spätestens 16. Januar 2013, 24.00 Uhr (MEZ)
unter der folgenden Adresse zugehen:
118000 AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0)89 21027-289
E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de
Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und
Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem
Anteilsbesitz des jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Eine vollständige oder teilweise Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich, das
heißt der Nachweisstichtag führt zu keiner Veräußerungssperre.
Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag hat keinen Einfluss
auf das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf
das Stimmrecht oder dessen Umfang. Der Erwerb von Aktien nach
dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich dieser Aktien kein
Stimmrecht, und Personen, die zum Nachweisstichtag keine
Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag Aktionär
der Gesellschaft werden, sind weder teilnahme- noch
stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Nach Eingang des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der oben genannten
Adresse Sorge zu tragen.
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch
Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte
ausüben lassen. Auch dann ist eine fristgerechte Anmeldung
unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes erforderlich.
Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der
Gesellschaft auch elektronisch per E-Mail an die Adresse
'vollmacht@haubrok-ce.de' übermittelt werden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige
in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG aufgeführte Personen können
zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen vorsehen.
In Ermangelung von Beschlussvorschlägen kommt eine Stimmabgabe
durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht
in Betracht.
Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den ihnen
übersandten Unterlagen entnehmen.
4. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von
EUR 500.000,- erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der
nachfolgenden Adresse bis zum Ablauf des 23. Dezember 2012
zugegangen sein:
118000 AG
Landsberger Str. 110
80339 München
5. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Die in dieser Einberufung zu einer außerordentlichen
Hauptversammlung vorgesehene Tagesordnung enthält keine
Beschlussgegenstände. Gegenanträge zur Tagesordnung können
daher nicht gestellt werden. Ferner sieht die Einberufung
weder eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern noch von
Abschlussprüfern vor. Weiterführende Angaben zu
Gegenvorschlägen gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschlägen
von Aktionären gemäß § 127 AktG sind daher entbehrlich.
6. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1
AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
7. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 des
Aktiengesetzes finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.118000.com/ unter dem Punkt
'Events' und dann 'Hauptversammlung'.
8. Veröffentlichung auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung und Anträge von
Aktionären stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.118000.com/ unter dem Punkt 'Events' und dann
'Hauptversammlung' zur Verfügung.
München, im November 2012
118000 AG
Der Vorstand
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