Seevetal (ots) - Die elektrische Zigarette wird europaweit reguliert. Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Produkt frei gehandelt werden. Der Entwurf für eine neue Tabakproduktrichtlinie sieht Regelungen bezüglich der Nikotin-Höchstgrenze und der korrekten Ausstattung mit Warnhinweisen vor.
Nikotinhaltige Liquids für eZigaretten dürfen gemäß Entwurf eine Konzentration von 4 mg Nikotin pro Milliliter nicht überschreiten. Alle Liquids, die diese Grenze einhalten, können als Verbraucherprodukte frei gehandelt werden.
Damit dürfte die Diskussion um ein generelles Verbot der eZigarette beendet sein.
Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) und Sprecher der jüngst gegründeten internationalen E-Cigarette Associations Alliance (ECAA): "Die Bemühungen der eZigarettengegner, das Produkt generell zu verbieten, sind gescheitert. Doch es besteht noch dringender Änderungsbedarf an der neuen Richtlinie." Und weiter: "Die zu niedrigen Nikotin-Obergrenzen für eZigaretten sind auf Dauer nicht geeignet, den krebserregenden Tabakkonsum nachhaltig einzuschränken. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es zu einer für die Verbraucher vernünftigen Festlegung kommt."
Eigeninitiative des VdeH
Der EU-Vorschlag zur sorgfältigen Kennzeichnung der nikotinhaltigen Liquids mit Warnhinweisen liegt grundsätzlich auf der Linie des VdeH. Alle Mitglieder des Verbands (etwa 80 Prozent des deutschen Marktes) haben sich schon vor einem Jahr darauf geeinigt, ihre Produkte mit deutlichen Hinweisen zu Nikotin-Schädlichkeit und Inhaltsangaben zu versehen.
Über den VdeH
Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei wird auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt. Zur Erfüllung dieses Zwecks hat der Verband gemeinsame Maßnahmen entwickelt, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc.
Originaltext: Verband des eZigarettenhandels e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/103765 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_103765.rss2
Pressekontakt: Philip Drögemüller Pressesprecher Verband des eZigarettenhandels Tel: 04105-8598723 Fax: 04105-8598790 Mail: presse@vd-eh.de
Nikotinhaltige Liquids für eZigaretten dürfen gemäß Entwurf eine Konzentration von 4 mg Nikotin pro Milliliter nicht überschreiten. Alle Liquids, die diese Grenze einhalten, können als Verbraucherprodukte frei gehandelt werden.
Damit dürfte die Diskussion um ein generelles Verbot der eZigarette beendet sein.
Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels (VdeH) und Sprecher der jüngst gegründeten internationalen E-Cigarette Associations Alliance (ECAA): "Die Bemühungen der eZigarettengegner, das Produkt generell zu verbieten, sind gescheitert. Doch es besteht noch dringender Änderungsbedarf an der neuen Richtlinie." Und weiter: "Die zu niedrigen Nikotin-Obergrenzen für eZigaretten sind auf Dauer nicht geeignet, den krebserregenden Tabakkonsum nachhaltig einzuschränken. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es zu einer für die Verbraucher vernünftigen Festlegung kommt."
Eigeninitiative des VdeH
Der EU-Vorschlag zur sorgfältigen Kennzeichnung der nikotinhaltigen Liquids mit Warnhinweisen liegt grundsätzlich auf der Linie des VdeH. Alle Mitglieder des Verbands (etwa 80 Prozent des deutschen Marktes) haben sich schon vor einem Jahr darauf geeinigt, ihre Produkte mit deutlichen Hinweisen zu Nikotin-Schädlichkeit und Inhaltsangaben zu versehen.
Über den VdeH
Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei wird auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt. Zur Erfüllung dieses Zwecks hat der Verband gemeinsame Maßnahmen entwickelt, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc.
Originaltext: Verband des eZigarettenhandels e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/103765 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_103765.rss2
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