EANS-Adhoc: Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt akzeptieren Genehmigung des Erwerbs von YESSS! durch Telekom Austria Group (Ad-Hoc)
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Sonstiges 21.12.2012
Wien, 21. Dezember 2012: Die Telekom Austria Group (VSE: TKA, OTC US: TKAGY) informiert, dass die Bundeswettbewerbsbehörde ("BWB") und der Bundeskartellanwalt heute öffentlich erklärt haben, keinen Rekurs gegen die Genehmigung des österreichischen Kartellgerichts des Erwerbs von YESSS! Telekommunikation GmbH ("YESSS!") durch die Telekom Austria AG zu erheben. Darüber hinaus wurde die Telekom Austria Group vom Kartellgericht informiert, dass sowohl die BWB als auch der Bundeskartellanwalt einen Rechtsmittelverzicht abgegeben haben.
Am 3. Februar 2012 hat die Telekom Austria Group verlautbart, dass sie Frequenzen, Basisstationen, den Mobilfunkanbieter YESSS! und bestimmte Immaterialgüterrechte, die sich derzeit im Eigentum von Orange Austria befinden, zu einem maximalen Preis von 390,0 Mio. EUR erwerben wird.
Am 27. November 2012 hat das Kartellgericht den Erwerb von YESSS! durch die Telekom Austria AG ohne Auflagen genehmigt. Die BWB und der Bundeskartellanwalt hatten die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Entscheidung des Kartellgerichts, dh bis zum 27. Dezember 2012, einen Rekurs einzulegen. Mit Rechtskraft der Genehmigungsentscheidung ist eine der wesentlichen Bedingungen für das Closing der Transaktion erfüllt.
Rückfragehinweis: Matthias Stieber Director Investor Relations Tel.: +43 (0) 50 664 39126 mailto: matthias.stieber@telekomaustria.com
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Emittent: Telekom Austria AG Lassallestrasse 9 A-1020 Wien Email: investor.relations@telekomaustria.com WWW: www.telekomaustria.com/ir Branche: Telekommunikation ISIN: AT0000720008 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
ISIN AT0000720008
AXC0175 2012-12-21/14:31