Am 1. Januar 2013 tritt der § 34f GewO in Kraft. Viel Zeit zur Umstellung bleibt unabhängigen Finanzanlageberatern und –vermittlern nicht mehr. FundReserach zeigt die wichtigsten Neuerungen. 1. Neue Informations-, Beratungs-, und DokumentationspflichtenBerater müssen dem Kunden künftig ihre Statusinformationen in Textform klar und verständlich ...Den vollständigen Artikel lesen ...