
Dieser Fall zeigt in dramatischer Weise, dass diese Sonderregelung der katholischen Kirche in der Realität nicht funktioniert - zumindest nicht im medizinischen Alltag. Denn Fakt ist, dass die Verabreichung der "Pille danach" in katholischen Häusern verboten ist, da die Kirche sowohl Empfängnisverhütung, als auch Abtreibung ein ablehnt. Fakt ist aber auch, dass zur umfassenden Behandlung eines Vergewaltigungsopfers nicht nur der Hinweis auf eine mögliche Schwangerschaft gehört, sondern auch - wenn gewünscht - die Verschreibung der "Pille danach". Das passt nicht zusammen. Und stürzt auch die behandelnden Ärzte in ein Dilemma. Entweder verstoßen sie gegen die Vorgaben ihres Dienstherrn und nehmen eine mögliche Kündigung in Kauf, oder sie vernachlässigen ihre ärztliche Pflicht, die sie der Patientin gegenüber haben.
Aber gerade in solchen sensiblen Fällen wie bei einer Vergewaltigung muss das Wohl der Patientin an erster Stelle stehen. Es kann nicht sein, dass einem traumatisierten Gewaltopfer zugemutet wird, eine weitere Klinik aufzusuchen, weil ihm sonst nicht geholfen wird.
Natürlich muss man auch die Glaubensgrundsätze der katholischen Kirche respektieren. Und für sie beginnt das Leben eines Menschen mit der Zeugung. Infolgedessen verstößt eine Abtreibung gegen das Gebot "Du sollst nicht töten".
Folglich muss man sich die Frage stellen, ob die katholische Kirche überhaupt noch Träger eines allgemeinen Krankenhauses sein kann, wenn sie keine umfassende Versorgung anbieten kann, weil das gegen ihre Glaubensgrundsätze verstößt.
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