Die Google
Nicht akzeptabel sei für die Video-Plattform aber die von der
Gema geforderte Mindestvergütung von 0,375 Cent pro Musikstream, da
YouTube im Gegensatz zu Download-Diensten wie iTunes von Apple
YouTube und die Gema sind auf verschiedenen Ebenen in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Zu einen fordert die Verwertungsgesellschaft 1,6 Millionen Euro Schadenersatz in einer Klage bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. "Eine Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf YouTube massenhaft genutzt und vermarktet werden", hatte der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker das Vorgehen begründet.
In einer Unterlassungsklage wendet sich die Gema gegen Sperrhinweise von YouTube, die erscheinen, wenn die Videos in Deutschland nicht angeschaut werden dürfen. Nutzer in Deutschland sehen dann in der Regel den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen, weil sie in der Regel die Sperrung nicht veranlasst habe. "Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere." Tatsächlich sei die Gema jedoch immer dazu bereit, eine Lizenz zu erteilen.
Die YouTube-Sprecherin sagte, ihr Unternehmen müsse diese Songs sperren, weil die Gema zum einen mehrfach danach verlangt habe und ihr Unternehmen keine Einsicht in eine Liste mit dem Gema-Repertoire habe und sonst ein großes rechtliches und finanzielles Risiko eingehe. Eine Einigung mit der Gema könne erzielt werden, wenn diese durch das werbefinanzierte Geschäftsmodell von YouTube abbildbar sei./chd/DP/zb
ISIN US38259P5089 US0378331005
AXC0023 2013-02-03/12:14