Hamburg/ Karlsruhe (ots) - Der Bundesgerichtshof hat heute die ersten Ansprüche eines geschädigten Kunden des Itzehoer Wertpapierhandelshauses ACCESSIO AG gegen die Depot führende DAB bank AG verhandelt. Und dem Betroffenen Hoffnung gemacht. Die Richter stellten fest, dass die ACCESSIO-Kunden in praktisch allen von der Finanzaufsicht geprüften Fällen falsch beraten wurden. Und sie bezeichneten die Praxis des Itzehoer Wertpapierhandelshauses, Neukunden hoch dotierte befristete Tagesgeldkonten bei der DAB bank AG, bis zu 4,5% per anno, anzubieten, als Lockvorgelangebote. Denn die an und für sich ganz sicherheitsorientierten Kunden wurden nach der Beendigung des Tagesgeldvertrags reihenweise in spekulativere Investments reingeredet.
Nach dem Stand der Dinge reicht das aber noch. Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sieht bis jetzt zwischen den Falschberatungen der ACCESSIO AG und der Zusammenarbeit mit der DAB bank AG keinen Zusammenhang. "Eine herbe Pleite für den Münchener Rechtsanwalt des Musterklägers," findet Rechtsanwalt Oliver Frick von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Anlegeranwälte: "Wir haben von Anfang an an die Inanspruchnahme der DAB bank AG aus dem Depotvertrag mit den ACCESSIO-Kunden gedacht. Und lagen damit wahrscheinlich richtig."
Die Bundesrichter führten nämlich aus, dass sich die Münchener Bank die Falschberatung der ACCESSIO AG zurechnen lassen muss, wenn sie die systematische Falschberatung der ACCESSIO-Kunden kannten. "Oder kennen mussten," meint der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Und dafür spricht viel. Deshalb gehen die GRÖPPER KÖPKE von der Verurteilung der Bank aus. Der Bundesgerichtshof will die Entscheidung am 19.03.2013 verkünden.
Die ACCESSIO AG ist einer der größten Schadensfälle des deutschen Kapitalmarkts. Die Itzeoer haben über mehrere Jahre hinweg rund 40.000 sicherheitsorientierte Kunden mit attraktiven Konditionen für Tagesgeldkonten gelockt und viele im Anschluss daran in den Kauf von hochriskanten Unternehmensanleihen und Genussscheine wie jene der Pongs & Zahn AG, der PONAXIS AG, der Cargofresh AG, der HPE AG, der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG und der Salvator Grundbesitz GmbH geredet. Die meisten Firmen sich pleite. Viele Kunden haben ihr ganzes Geld verloren. Es geht nach der Schätzung des Hamburger Anlegeranwalt Matthias Gröpper um mindestens EUR 400 Mio. Die Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten mit über 1.000 ACCESSIO-Geschädigten mit großem Abstand die meisten Betroffenen und haben bis jetzt praktisch jedes Verfahren gegen die ACCESSIO AG gewonnen oder gut verglichen und bereiten eine große Sammelklage gegen die DAB bank AG vor und verfolgt das Ziel, die Sachen schnell und rentabel am grünen Tisch wegzuvergleichen. Denn die Betroffenen brauchen das Geld.
Originaltext: BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78454 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78454.rss2
Pressekontakt: Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte Große Elbstraße 59 - 63 22767 Hamburg Tel. 040/3808941-0 Fax 040/3808941-29 kanzlei@bankrecht24.de www.bankrecht24.de
Nach dem Stand der Dinge reicht das aber noch. Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs sieht bis jetzt zwischen den Falschberatungen der ACCESSIO AG und der Zusammenarbeit mit der DAB bank AG keinen Zusammenhang. "Eine herbe Pleite für den Münchener Rechtsanwalt des Musterklägers," findet Rechtsanwalt Oliver Frick von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Anlegeranwälte: "Wir haben von Anfang an an die Inanspruchnahme der DAB bank AG aus dem Depotvertrag mit den ACCESSIO-Kunden gedacht. Und lagen damit wahrscheinlich richtig."
Die Bundesrichter führten nämlich aus, dass sich die Münchener Bank die Falschberatung der ACCESSIO AG zurechnen lassen muss, wenn sie die systematische Falschberatung der ACCESSIO-Kunden kannten. "Oder kennen mussten," meint der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias Gröpper. Und dafür spricht viel. Deshalb gehen die GRÖPPER KÖPKE von der Verurteilung der Bank aus. Der Bundesgerichtshof will die Entscheidung am 19.03.2013 verkünden.
Die ACCESSIO AG ist einer der größten Schadensfälle des deutschen Kapitalmarkts. Die Itzeoer haben über mehrere Jahre hinweg rund 40.000 sicherheitsorientierte Kunden mit attraktiven Konditionen für Tagesgeldkonten gelockt und viele im Anschluss daran in den Kauf von hochriskanten Unternehmensanleihen und Genussscheine wie jene der Pongs & Zahn AG, der PONAXIS AG, der Cargofresh AG, der HPE AG, der Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG und der Salvator Grundbesitz GmbH geredet. Die meisten Firmen sich pleite. Viele Kunden haben ihr ganzes Geld verloren. Es geht nach der Schätzung des Hamburger Anlegeranwalt Matthias Gröpper um mindestens EUR 400 Mio. Die Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten mit über 1.000 ACCESSIO-Geschädigten mit großem Abstand die meisten Betroffenen und haben bis jetzt praktisch jedes Verfahren gegen die ACCESSIO AG gewonnen oder gut verglichen und bereiten eine große Sammelklage gegen die DAB bank AG vor und verfolgt das Ziel, die Sachen schnell und rentabel am grünen Tisch wegzuvergleichen. Denn die Betroffenen brauchen das Geld.
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