Stuttgart (ots) - Kinder müssen die Chance haben zu erfahren, wer ihr biologischer Vater ist. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm ist insoweit richtig. Es war ein Fehler, die anonyme Samenspende in der bisherigen Form zuzulassen. Doch ein Auskunftsrecht allein reicht nicht. Eine Gesellschaft, die Samenspenden zulässt, gibt die Elternrechte und -pflichten denen, die die Kinder wollen und großziehen. Das ist vernünftig. Dazu gehört dann aber auch, Spender vor finanziellen Pflichten zu schützen, die unangemessen wären. Durchaus zumutbar aber ist es, dem Menschen zu begegnen und sich mit ihm auseinanderzusetzen, für den man einst nicht mehr geben wollte als eine Samenspende - auch wenn es schwer sein mag.
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