
"Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Missbrauchsopfer in Strafverfahren nicht erneut durch belastende Umstände in eine Opferrolle gedrängt werden. Die Betroffenen werden bessere Rechte bekommen und sie werden diese Rechte besser kennen. Das StORMG ist ein wirklich gutes Gesetz im Interesse des Opferschutzes.
Das Gesetz greift dabei die Empfehlungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" auf. Es geht darum, die Mitwirkung der oft traumatisierten Opfer am Verfahren so schonend wie möglich zu gestalten. Besonders wichtig ist es, den Opfern mehrfache Vernehmungen zu ersparen. Dafür kann künftig die richterliche Videovernehmung im Ermittlungsverfahren stärker eingesetzt werden. Wenn ein bei der Tat minderjähriges Opfer trotzdem in der Hauptverhandlung aussagen muss, müssen die Gerichte grundsätzlich die Öffentlichkeit ausschließen. Damit sich die Betroffenen besser über diese und andere Rechte informieren können, werden sie außerdem häufiger Anspruch auf kostenlose anwaltliche Beratung und Unterstützung haben.
Neben vielen anderen Neuerungen wird zudem der Beginn der Verjährung von Sexualstraftaten vom 18. auf das 21. Lebensjahr des Opfers verschoben. Aus Sicht der Union ein Schritt in die richtige Richtung. Eine deutlich weitere Ausdehnung der strafrechtlichen Verjährung wäre hier aber wünschenswert gewesen. Denn zahlreiche Opfer von sexualisierter Gewalt sind psychisch stark belastet und können oft erst nach vielen Jahren über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wird jetzt deshalb von bisher drei auf dreißig Jahre verlängert. Damit verschafft der Gesetzentwurf gerade minderjährigen Opfern nun die Zeit, die sie brauchen, um vor den Zivilgerichten die Anerkennung des erlittenen Unrechts durchzusetzen.
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