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DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: -8-

DJ DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
COMMERZBANK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.04.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
18.03.2013 / 15:13 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   COMMERZBANK 
   Aktiengesellschaft 
 
   Frankfurt am Main 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 803 200 
   ISIN: DE 0 008 032 004 
 
 
   Einladung 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der 
   Commerzbank Aktiengesellschaft, die am Freitag, den 19. April 2013, ab 
   10.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) in der Messehalle 1, 
   Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, 
   stattfindet. Die Tagesordnung der Hauptversammlung enthält 
   Tagesordnungspunkte, die im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem 
   Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz stehen. Der Vorstand 
   hat von der in diesem Fall bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, 
   die Einberufungsfrist für die Hauptversammlung zu verkürzen. 
 
   Im Hinblick auf die Vorverlegung der Hauptversammlung danken wir Ihnen 
   für Ihr Verständnis und hoffen, dass Ihnen dadurch keine 
   Unannehmlichkeiten entstehen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu 
           den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2012, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses 
           und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden 
           Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 
           HGB) für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des 
           Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des 
           Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 
           keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
           Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
           Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
           festgestellt ist. § 175 Absatz 1 Satz 1 AktG sieht lediglich 
           vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme 
           u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
           sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines etwaigen 
           Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur 
           Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
           Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen 
           hat. Die vorgenannten Unterlagen werden in der 
           Hauptversammlung näher erläutert. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum 
           zu entlasten. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum zu entlasten. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers, des 
           Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische 
           Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und 
           zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von 
           Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses. 
 
 
     5.    Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht 
           des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des 
           Geschäftsjahres 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
           Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
           am Main, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des 
           Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des 
           Geschäftsjahres 2014 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich 
           auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
 
 
     6.    Neuwahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des 
           Aufsichtsrats 
 
 
           Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre endet 
           mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 19. April 2013, so dass 
           eine Neuwahl durch die Hauptversammlung erforderlich ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 101 
           Absatz 1 AktG, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz 
           (MitbestG) und § 11 Absatz 1 der Satzung aus je zehn 
           Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter 
           an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die nachfolgenden 
           Wahlvorschläge berücksichtigen die im Corporate 
           Governance-Bericht veröffentlichten Ziele, die der 
           Aufsichtsrat nach Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Deutschen Corporate 
           Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 für die 
           Zusammensetzung des Gremiums am 7. November 2012 festgelegt 
           hat. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Die nachfolgend genannten Personen werden gemäß § 
             11 Absatz 2 der Satzung für die Zeit vom Ablauf der 
             Hauptversammlung am 19. April 2013 bis zum Ablauf der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
             Geschäftsjahr 2017 entscheidet, als Vertreter der Aktionäre 
             in den Aufsichtsrat gewählt: 
 
 
         aa)   Dr. Nikolaus von Bomhard 
               Vorsitzender des Vorstands der Münchener 
               Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft 
               München 
 
 
         bb)   Karl-Heinz Flöther 
               Selbständiger Unternehmensberater 
               Kronberg 
 
 
         cc)   Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Hans-Peter Keitel 
               Ehemaliger Präsident des Bundesverbands der Deutschen 
               Industrie 
               Essen 
 
 
         dd)   Dr. Markus Kerber 
               Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen 
               Industrie 
               Berlin 
 
 
         ee)   Prof. h.c. (CHN) Dr. rer. oec. Ulrich 
               Middelmann 
               Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Vorstands 
               der ThyssenKrupp AG 
               Bochum 
 
 
         ff)   Klaus-Peter Müller 
               Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerzbank 
               Aktiengesellschaft 
               Bad Homburg 
 
 
         gg)   Dr. Helmut Perlet 
               Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE 
               Pähl-Aidenried 
 
 
         hh)   Petra Schadeberg-Herrmann 
               Geschäftsführende Gesellschafterin der Krombacher Finance 
               GmbH 
               Kreuztal-Krombach 
 
 
         ii)   Dr. Marcus Schenck 
               Mitglied des Vorstands der E.ON AG 
               Düsseldorf 
 
 
         jj)   Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell 
               Direktorin der Europäischen Zentralbank i. R. 
               Wien, Österreich 
 
 
 
             Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
             Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
             entscheiden zu lassen. 
 
 
             Im Falle seiner Wahl soll Herr Klaus-Peter Müller den 
             Mitgliedern des Aufsichtsrats als Kandidat für den 
             Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden. 
 
 
       b)    Zu Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrats für die 
             vorgenannten Vertreter der Aktionäre werden gewählt: 
 
 
         aa)   Dr. Roger Müller 
               Managing Director und General Counsel der Deutsche Börse 
               AG 
               Holzkirchen 
 
 
         bb)   Solms U. Wittig 
               Chief Legal Officer und Chief Compliance Officer der Linde 
               AG 
               Gauting 
 
 
 
             Die Ersatzmitglieder werden in der aufgeführten Reihenfolge 
             Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn Aufsichtsratsmitglieder 
             der Aktionäre oder für diese in den Aufsichtsrat 
             nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären 
             Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor 
             diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit von 
             in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitgliedern endet 
             mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger 
             für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, 
             spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre 
             Amtszeit des Letzteren abgelaufen wäre. Ein in den 
             Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt seine 
             Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend aufgeführten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 18, 2013 10:13 ET (14:13 GMT)

DJ DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: -2-

Reihenfolge wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein 
             vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied 
             ersetztes Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt. 
 
 
 
           Die Mandate der zur Wahl vorgeschlagenen Vertreter der 
           Aktionäre im Aufsichtsrat und der Ersatzmitglieder in 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren 
           in- und ausländischen Kontrollgremien (§ 125 Absatz 1 Satz 5 
           AktG) sind in der Anlage zu Punkt 6 dieser Tagesordnung 
           wiedergegeben. 
 
 
           Zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in 
           der Fassung vom 15. Mai 2012 wird erklärt, dass nach 
           Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der vorgeschlagenen 
           Kandidaten in nach dieser Vorschrift offenzulegenden 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Commerzbank 
           Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen, zu ihren 
           Organen oder zu einem wesentlich an der Commerzbank 
           Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär oder einem mit diesem 
           verbundenen Unternehmen steht. Vorsorglich wird darauf 
           hingewiesen, dass Herr Dr. Nikolaus von Bomhard und Herr Dr. 
           Markus Kerber auf Anregung des 
           Finanzmarktstabilisierungsfonds, vertreten durch die 
           Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, zur Wahl in den 
           Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Der 
           Finanzmarktstabilisierungsfonds ist am Grundkapital der 
           Commerzbank Aktiengesellschaft mit 25% plus einer Aktie 
           beteiligt. Nach der Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag 
           zur Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen zwischen dem 
           Finanzmarktstabilisierungsfonds und der Commerzbank 
           Aktiengesellschaft vom 19. Mai 2009 kann der 
           Finanzmarktstabilisierungsfonds zwei Kandidaten für den 
           Aufsichtsrat benennen, solange die o.g. Kapitalbeteiligung 
           besteht und nicht unter 10% fällt. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Herabsetzung des 
           Grundkapitals im Wege der Einziehung von 7 Aktien durch die 
           Gesellschaft gemäß § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 
           3 Nr. 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 
           Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz 
 
 
           Zur vollständigen Rückführung der bestehenden stillen Einlagen 
           des Finanzmarktstabilisierungsfonds und der AZ-Arges 
           Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und zur Verbesserung 
           ihrer Eigenkapitalstruktur im Hinblick auf die Änderungen 
           durch das Regelwerk 'Basel III' des Baseler Ausschusses der 
           Bank für Internationalen Zahlungsausgleich hat die 
           Gesellschaft eine Transaktionsstruktur entwickelt, die eine 
           Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien 
           (Tagesordnungspunkt 8) und eine nachfolgende Kapitalerhöhung 
           in Höhe von bis zu nominal Euro 2.272.727.272 auf Grundlage 
           eines Direktbeschlusses (Tagesordnungspunkt 9) vorsieht. Die 
           unter diesem Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene, 
           vorgeschaltete Einziehung von wenigen Aktien der Gesellschaft, 
           die ihr von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung 
           gestellt werden (§ 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 
           Nr. 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 
           Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG)), ist 
           Voraussetzung, um die unter Tagesordnungspunkt 8 
           vorgeschlagene Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von 
           Aktien in einem glatten Zusammenlegungsverhältnis durchführen 
           zu können. Nach Einziehung der unentgeltlich zur Verfügung 
           gestellten Aktien besteht ein Grundkapital, das durch das 
           vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis der Kapitalherabsetzung 
           teilbar ist, ohne dass Bruchteile entstehen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
             Euro 5.829.513.857,00, eingeteilt in 5.829.513.857 auf den 
             Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des 
             Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie, wird um Euro 7,00 
             auf Euro 5.829.513.850,00 herabgesetzt im Wege der 
             Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien nach § 237 
             Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG i.V.m. § 
             7 Absatz 6 FMStBG. Diese Herabsetzung wird durch die 
             Einziehung von 7 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des 
             Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie, insgesamt somit 
             Euro 7,00, vorgenommen, auf die der Ausgabebetrag voll 
             geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär 
             unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben 
             werden. Diese Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem 
             Zweck, eine Grundkapitalziffer zu schaffen, welche bei 
             Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen 
             Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein 
             glattes Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der auf die 
             eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals in 
             Höhe von insgesamt Euro 7,00 wird in die Kapitalrücklage der 
             Gesellschaft nach § 266 Absatz 3 A II HGB eingestellt. 
 
 
       b)    § 4 Absatz 1 der Satzung (Grundkapital) erhält 
             mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende 
             Fassung: 
 
 
             '(1) Das Grundkapital beträgt Euro 5.829.513.850,00. Es ist 
             eingeteilt in 5.829.513.850 Stückaktien.' 
 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung 
           des Grundkapitals durch die Zusammenlegung von Aktien zum 
           Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die 
           Kapitalrücklage nach §§ 222 ff. AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 
           Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz 
 
 
           Das Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft soll nach 
           §§ 222 ff. AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 
           Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) 
           herabgesetzt werden, um die Durchführung der nachfolgenden 
           Erhöhung des Grundkapitals auf Grundlage des unter dem 
           Tagesordnungspunkt 9 zu fassenden Beschlusses zum Zwecke der 
           vollständigen Rückführung der bestehenden stillen Einlagen des 
           Finanzmarktstabilisierungsfonds und der AZ-Arges 
           Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zu ermöglichen. 
 
 
           Die Herabsetzung bewirkt als rein bilanzielle Maßnahme 
           lediglich eine Umbuchung auf der Passivseite der Handelsbilanz 
           der Commerzbank Aktiengesellschaft vom 'Gezeichneten Kapital' 
           in die nicht ausschüttungsfähige 'Kapitalrücklage'. Die 
           Eigenkapitalstruktur und der Wert der Gesellschaft werden 
           dadurch nicht verändert. Nach der Einziehung von 7 Aktien auf 
           Grundlage des Beschlusses unter Tagesordnungspunkt 7 soll auf 
           Grundlage des Beschlusses unter Tagesordnungspunkt 8 die 
           Anzahl der ausgegebenen Stückaktien durch Zusammenlegung von 
           Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 von 5.829.513.850 auf 
           582.951.385 reduziert werden. Diese Maßnahme vergrößert den 
           Unterschied zwischen dem nach Durchführung der 
           Kapitalherabsetzung erwarteten Börsenpreis der Aktien und dem 
           geringsten anteiligen Betrag des Grundkapitals je Stückaktie. 
           Sie ermöglicht damit im Hinblick auf den Mindestausgabebetrag 
           nach § 9 Abs. 1 AktG die Übernahmeverpflichtung eines 
           Bankenkonsortiums im Umfang von Euro 2,5 Milliarden zu 
           marktüblichen Konditionen im Zusammenhang mit der unter 
           Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung für einen 
           Zeitraum ab ihrer Bekanntgabe bis zu ihrem voraussichtlichen 
           Abschluss Anfang Juni 2013. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Das nach vorheriger Einziehung von 7 Aktien 
             bestehende Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft 
             von Euro 5.829.513.850,00, eingeteilt in 5.829.513.850 auf 
             den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag 
             des Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie, wird nach den 
             Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach 
             §§ 222 ff. AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 FMStBG zum Zwecke der 
             Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die 
             Kapitalrücklage der Gesellschaft um Euro 5.246.562.465,00 
             auf Euro 582.951.385,00 in der Weise herabgesetzt, dass je 
             zehn Stückaktien zu je einer Stückaktie zusammengelegt 
             werden. 
 
 
             Der Herabsetzungsbetrag von Euro 5.246.562.465,00 wird in 
             die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 266 Absatz 3 A 
             II HGB eingestellt. 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten 
             der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats zu entscheiden. 
 
 

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March 18, 2013 10:13 ET (14:13 GMT)

DJ DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: -3-

b)    § 4 Absatz 1 der Satzung (Grundkapital) erhält 
             mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende 
             Fassung: 
 
 
             '(1) Das Grundkapital beträgt Euro 582.951.385,00. Es ist 
             eingeteilt in 582.951.385 Stückaktien.' 
 
 
       c)    Der Vorstand wird angewiesen, die 
             Kapitalherabsetzung so zur Eintragung in das Handelsregister 
             anzumelden, dass diese erst in das Handelsregister 
             eingetragen wird, nachdem die Kapitalherabsetzung gemäß 
             Tagesordnungspunkt 7 in das Handelsregister eingetragen und 
             die Einziehung der 7 Aktien durchgeführt worden ist. 
 
 
 
     9.    Beschlussfassung über die Erhöhung des 
           Grundkapitals gemäß § 7 
           Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz um bis zu 
           nominal Euro 2.272.727.272 durch Ausgabe neuer Stückaktien 
           gegen Bareinlagen und teilweise gegen die Hingabe von Teilen 
           der stillen Einlage aus der von dem 
           Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen stillen 
           Gesellschaft sowie den Ausschluss des Bezugsrechts der 
           Aktionäre für einen Spitzenbetrag 
 
 
           Zur vollständigen Rückführung der bestehenden stillen Einlagen 
           des Finanzmarktstabilisierungsfonds und der AZ-Arges 
           Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und zur Verbesserung 
           ihrer Eigenkapitalstruktur im Hinblick auf die Änderungen 
           durch das Regelwerk 'Basel III' des Baseler Ausschusses der 
           Bank für Internationalen Zahlungsausgleich beabsichtigt die 
           Gesellschaft, eine Kapitalerhöhung um bis zu nominal Euro 
           2.272.727.272 durchzuführen. Durch die nachfolgend zur 
           Beschlussfassung vorgeschlagene Kapitalerhöhung nach § 7 
           Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) 
           sollen die hierfür erforderlichen Mittel aufgenommen werden 
           und zugleich Teile der stillen Einlage aus der von dem 
           Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen stillen 
           Gesellschaft gegen die Ausgabe neuer Aktien in die 
           Gesellschaft eingebracht werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    Das gemäß Beschlussfassung unter 
             Tagesordnungspunkt 8 auf Euro 582.951.385,00 herabgesetzte 
             Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 7 FMStBG gegen 
             Bareinlagen und die teilweise Einbringung der stillen 
             Einlage aus der von dem Finanzmarktstabilisierungsfonds 
             eingegangenen stillen Gesellschaft um bis zu Euro 
             2.272.727.272 durch Ausgabe von bis zu 2.272.727.272 neuen, 
             auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen 
             Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie auf bis 
             zu Euro 2.855.678.657 erhöht. Die neuen Aktien werden zum 
             geringsten Ausgabebetrag von Euro 1,00 je Stückaktie 
             ausgegeben und sind für die Zeit ab dem 1. Januar 2013 
             gewinnanteilsberechtigt. 
 
 
             Die endgültige Anzahl der neu auszugebenden Stückaktien aus 
             dieser Kapitalerhöhung ist auf diejenige Höchstanzahl 
             beschränkt, die sich aus der Division des angestrebten 
             Bruttoemissionserlöses in Höhe von Euro 2,5 Milliarden durch 
             den gemäß lit. b) vom Vorstand und Aufsichtsrat endgültig 
             festzusetzenden Bezugspreis ergibt. Das nominelle 
             Kapitalerhöhungsvolumen ergibt sich aus der Multiplikation 
             der so ermittelten Anzahl von Aktien mit Euro 1,00. Dabei 
             kann zwecks Darstellung eines praktikablen 
             Bezugsverhältnisses der sich ergebende Bruttoemissionserlös 
             auf einen Betrag in Euro mit bis zu zwei Dezimalstellen 
             lauten. Das Ergebnis ist jeweils auf einen vollen 
             Eurocentbetrag bzw. eine volle Aktienzahl aufzurunden. § 182 
             Absatz 1 S. 5 AktG ist zu beachten. 
 
 
             Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären mit Ausnahme 
             des Finanzmarktstabilisierungsfonds in der Weise eingeräumt, 
             dass die neuen Aktien von einem oder mehreren 
             Kreditinstitut(en) zum geringsten Ausgabebetrag gezeichnet 
             und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den 
             Aktionären der Gesellschaft zu einem noch festzusetzenden 
             Bezugspreis zum Bezug anzubieten und einen etwaigen 
             Mehrerlös - unter Abzug einer angemessenen Provision, der 
             Kosten und Auslagen - an die Gesellschaft abzuführen 
             (mittelbares Bezugsrecht). Der Bezug ist den Aktionären in 
             einem Bezugsverhältnis (alte zu neue Aktien) anzubieten, 
             welches dem Verhältnis der am Tag vor Veröffentlichung des 
             Bezugsangebots im Bundesanzeiger ausgegebenen Anzahl von 
             Aktien zu der Anzahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung nach 
             Maßgabe des vorstehenden Absatzes neu auszugebenden Aktien 
             entspricht. Das Bezugsverhältnis ist auf zwei Dezimalstellen 
             aufzurunden. Ein etwaiger Spitzenbetrag ist vom Bezugsrecht 
             der Aktionäre ausgeschlossen. 
 
 
             Dem Finanzmarktstabilisierungsfonds wird ein unmittelbares 
             Bezugsrecht eingeräumt. Er erhält hierbei das Recht, bei 
             Ausübung seiner Bezugsrechte für jede bezogene Aktie an 
             Stelle einer Bareinlage gemäß § 7 Absatz 4 Satz 2 FMStBG 
             i.V.m. § 194 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz den entsprechenden 
             Teil seiner stillen Einlagen aus der von dem 
             Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen stillen 
             Gesellschaft vom 17. Dezember 2008 in der Fassung vom 29. 
             Juni 2012 einzubringen. Dabei entspricht der pro Aktie 
             eingebrachte Teil der stillen Einlage der Höhe nach dem 
             Bezugspreis für die Aktie. 
 
 
             Die Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen wird gemäß 
             Erklärung des Vorstands erfolgen, um die dadurch der 
             Gesellschaft zufließenden Geldmittel nach Abzug der 
             Emissionskosten überwiegend für die vollständige Rückzahlung 
             der bestehenden stillen Einlage des 
             Finanzmarktstabilisierungsfonds zu verwenden. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren 
             Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien und den 
             Bezugspreis, festzusetzen. Die Festsetzung des Bezugspreises 
             je Aktie wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
             unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation und 
             eines Risikoabschlags vorgenommen. Die Kosten der 
             Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die 
             Gesellschaft. 
 
 
       c)    Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals 
             wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung 
             nicht bis zum Ablauf des 30. September 2013 in das 
             Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main 
             eingetragen ist. Der Vorstand wird angewiesen, die 
             Kapitalerhöhung sowie ihre Durchführung so zum 
             Handelsregister anzumelden, dass die neuen Aktien erst nach 
             Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 8 
             zu beschließenden ordentlichen Kapitalherabsetzung entstehen 
             können. 
 
 
       d)    Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von 
             § 4 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der 
             Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. 
 
 
 
     10.   Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2012/II (§ 4 
           Absatz 7 der Satzung), des Bedingten Kapitals 2011/III (§ 4 
           Abs. 5 der Satzung) und des Bedingten Kapitals 2012/II (§ 4 
           Abs. 8 der Satzung) 
 
 
           Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft 
           bis zum 22. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch 
           Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlage und/oder teilweise 
           oder vollständige Einbringung der stillen Einlagen aus von der 
           AZ-Arges Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und dem 
           Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen stillen 
           Gesellschaften einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt 
           höchstens um Euro 2.455.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes 
           Kapital 2012/II gemäß § 4 Absatz 7 der Satzung). 
 
 
           Dem Finanzmarktstabilisierungsfonds wurde außerdem durch 
           Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2009 (Punkt 12 der 
           damaligen Tagesordnung) und durch Beschluss der 
           Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 (Punkt 10 der damaligen 
           Tagesordnung) auf der Grundlage des § 15 Absatz 2 
           Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) das 
           Recht eingeräumt, von der Gesellschaft die Ausgabe von 
           Stammaktien an den Finanzmarktstabilisierungsfonds gegen 
           vollständige oder teilweise Einbringung von in die Commerzbank 
           Aktiengesellschaft eingebrachten stillen Einlagen zu 

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March 18, 2013 10:13 ET (14:13 GMT)

DJ DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: -4-

verlangen, um seine Beteiligungsquote am Grundkapital der 
           Gesellschaft in Höhe von 25 % plus einer Aktie im Falle 
           weiterer Kapitalerhöhungen zu halten. Zur Unterlegung dieses 
           Umtauschrechts haben die Hauptversammlungen vom 6. Mai 2011 
           und 23. Mai 2012 gemäß § 7a FMStBG ein bedingtes Kapital um 
           bis zu Euro 709.312.132,00 durch Ausgabe von bis zu 
           709.312.132 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
           (Bedingtes Kapital 2011/III gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung) 
           sowie ein bedingtes Kapital um bis zu Euro 935.000.000,00 
           durch Ausgabe von bis zu 935.000.000 neuen auf den Inhaber 
           lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2012/II gemäß § 4 
           Absatz 8 der Satzung) beschlossen. 
 
 
           Nach Durchführung der unter den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 
           9 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen werden 
           die noch ausstehenden stillen Einlagen der AZ-Arges 
           Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und des 
           Finanzmarktstabilisierungsfonds vollständig zurückgeführt 
           worden sein. Das bestehende Genehmigte Kapital 2012/II und die 
           bestehenden Bedingten Kapitalien 2011/III und 2012/II werden 
           daher nicht mehr benötigt und sollen insgesamt aufgehoben 
           werden. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds hat hierzu 
           erklärt, dass er als zum Umtausch Berechtigter mit der 
           Aufhebung der Bedingten Kapitalien einverstanden ist. 
 
 
           Das Genehmigte Kapital 2011 nach § 4 Absatz 3 der Satzung mit 
           einer Laufzeit bis zum 5. Mai 2016, das Genehmigte Kapital 
           2012/I nach § 4 Absatz 6 der Satzung mit einer Laufzeit bis 
           zum 22. Mai 2017 sowie das Bedingte Kapital 2012/I nach § 4 
           Absatz 4 der Satzung, das der Erfüllung von Wandlungs- oder 
           Optionsrechten oder -pflichten auf Grundlage der bis zum 22. 
           Mai 2017 laufenden Ermächtigung 2012 dient, werden im Hinblick 
           auf die unter den Tagesordnungspunkten 7 bis 9 zur 
           Beschlussfassung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen nicht 
           angepasst. Der Vorstand wird allerdings von den vorgenannten 
           genehmigten Kapitalien einerseits sowie dem Bedingten Kapital 
           2012/I andererseits mit Zustimmung des Aufsichtsrats während 
           ihrer Laufzeiten jeweils nur in Höhe von maximal 50% des nach 
           Durchführung der unter den Tagesordnungspunkten 7 bis 9 
           vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen bestehenden Grundkapitals 
           Gebrauch machen. Ebenso wird er die ihm erteilten 
           Ermächtigungen zu Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des 
           Bezugsrechts der Aktionäre insgesamt nur zu einer Erhöhung des 
           Grundkapitals in Höhe von maximal 20% des nach Durchführung 
           der Kapitalmaßnahmen gemäß den Tagesordnungspunkten 7 bis 9 
           bestehenden Grundkapitals nutzen und - soweit der 
           Bezugsrechtsausschluss der Gewährung von Aktien an 
           Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder 
           Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und 
           unmittelbarer oder mittelbarer 
           Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank 
           Aktiengesellschaft dient - die Grenze von 5% des nach 
           Durchführung der Kapitalmaßnahmen gemäß den 
           Tagesordnungspunkten 7 bis 9 bestehenden Grundkapitals 
           einhalten. Die vorgenannten Beschränkungen für die Ausnutzung 
           entfallen nur, wenn die Hauptversammlung dem zustimmt. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
       a)    § 4 Absatz 5, Absatz 7 und Absatz 8 der Satzung 
             werden aufgehoben. In § 4 der Satzung wird der bisherige 
             Absatz 6 zu Absatz 5. 
 
 
       b)    Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehende 
             Satzungsänderung so zur Eintragung ins Handelsregister 
             anzumelden, dass sie erst nach Eintragung der 
             Satzungsänderungen auf Grundlage der unter den 
             Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 vorgeschlagenen Beschlüsse 
             wirksam wird. 
 
 
 
   Anlage zu Punkt 6 der Tagesordnung: Angaben über die zur Wahl in den 
   Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten 
 
   Über die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Vertreter der 
   Aktionäre und Ersatzmitglieder werden nachfolgende Angaben gemacht. 
   Darin sind auch die Angaben dazu enthalten, bei welchen Gesellschaften 
   sie Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums sind (§ 125 
   Absatz 1 Satz 5 AktG). 
 
   a) Aktionärsvertreter 
 
   Dr. Nikolaus von Bomhard 
   Wohnort: München 
   Vorsitzender des Vorstands 
   Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG 
 
   Persönli- 
   che Daten 
 
   Geburts-      1956 
   jahr: 
 
   Geburtsor-    Gunzenhausen 
   t: 
 
   Ausbil- 
   dung 
 
   1976-1983     Studium der Rechtswissenschaften in München und Regensburg 
 
   1984-1988     Arbeit an der Promotion 
 
   1985          Trainee bei der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft 
                 AG 
 
   Berufli- 
   cher 
   Werdegang 
 
   1987-1991     Mitarbeiter der Abteilung Feuer der Münchener 
                 Rückversicherungs-Gesellschaft AG 
 
   1992-1997     Stellvertretender Leiter der Länderabteilung Deutschland 
                 bei der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG 
 
   1997-2000     Aufbau und Leitung der Münchener Rück Außenstelle in 
                 Brasilien 
 
   2000          Berufung in den Vorstand der Münchener 
                 Rückversicherungs-Gesellschaft AG mit Zuständigkeit für 
                 Lateinamerika sowie Spanien/Portugal 
 
   2001          Übernahme des neugeschaffenen Ressorts 
                 Europa/Lateinamerika für Schadenund Unfallrückversicherung 
 
   seit 2004     Vorsitzender des Vorstands der Münchener 
                 Rückversicherungs-Gesellschaft AG 
 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2009 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   ERGO Versicherungsgruppe AG, Düsseldorf 
 
   Munich Health Holding AG, München 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   keine 
 
   Karl-Heinz Flöther 
   Wohnort: Kronberg 
   Selbständiger Unternehmensberater 
 
   Persönli- 
   che Daten 
 
   Geburts-      1952 
   jahr: 
 
   Geburtsor-    Molzen/Uelzen 
   t: 
 
   Ausbil- 
   dung 
 
   1979          Dipl. Kaufmann mit Schwerpunkt Revision und Treuhand, 
                 Industriebetriebslehre und EDV, Universität Hamburg 
 
   Berufli- 
   cher 
   Werdegang 
 
   1979-1988     Analyst, Consultant und Manager Andersen Consulting, 
                 Hamburg 
 
   1988-1990     National Partner der deutschen Praxis von Andersen 
                 Consulting, Hamburg 
 
   1990-2001     International Partner Andersen Worldwide, Frankfurt 
 
   1999-2005     Mitglied der internationalen Geschäftsführung als Chief 
                 Executive Financial Services Andersen Consulting/Accenture 
                 PLC, International 
 
   2001-2004     Mitglied des Board of Directors Accenture PLC, 
                 International 
 
   2005-2009     Chief Executive Technology and Delivery Accenture PLC, 
                 International 
 
   2005-2011     Mitglied des Board of Directors von Avanade Inc., Seattle 
 
   2009-2011     Chief Strategy und Corporate Development Officer Accenture 
                 PLC, International 
 
   2011-2012     International Chairman Accenture PLC, International 
 
   seit 2012     Aktiver Investor in diversen Start-up Unternehmen 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   keine 
 
   Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Hans-Peter Keitel 
   Wohnort: Essen 
   Vizepräsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie 
 
   Persönliche 
   Daten 
 
   Geburtsjahr:    1947 
 
   Geburtsort:     Kusel 
 
   Ausbildung 
 
   1966-1971       Studium Bauingenieurwesen, Universität Stuttgart 
                   (TH) 
 
   1971-1973       Studium Arbeitsund Wirtschaftswissenschaften, TU 
                   München 
 
   1975            Promotion TU München 
 
   Beruflicher 
   Werdegang 
 
   1975-1987       Lahmeyer International GmbH, Beratende Ingenieure, 
                   Frankfurt am Main 
 
   1988-2007       Hochtief AG, Essen 
 
   1990-1992       Mitglied des Vorstands der Hochtief AG, Essen 
 
   1992-2007       Vorsitzender des Vorstands der Hochtief AG, Essen 
 
   1992-1999       Mitglied des Vorstands der RWE AG, Essen 
 
   2009-2012       Präsident des Bundesverbands der Deutschen 
                   Industrie 
 
   seit 2013       Vizepräsident des Bundesverbands der Deutschen 
                   Industrie 
 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2008 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   Deutsche Messe AG, Hannover 
 
   National-Bank AG, Essen 
 
   ThyssenKrupp AG, Essen 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   Heitkamp & Thumann Group, Düsseldorf 
 
   Dr. Markus Kerber 
   Wohnort: Berlin 
   Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie 
 
   Persönli- 
   che Daten 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 18, 2013 10:13 ET (14:13 GMT)

DJ DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: -5-

Geburts-      1963 
   jahr: 
 
   Geburtsor-    Ulm 
   t: 
 
   Ausbildung 
 
   1983-1988     Studium der Wirtschaftswissenschaften, Universität 
                 Hohenheim und University of California, Los Angeles 
 
   1988-1992     Promotion in Sozialwissenschaften, Universität Hohenheim 
 
   Berufli- 
   cher 
   Werdegang 
 
   1992-1995     S.G. Warburg Ltd, London Equity Capital Markets, 
                 Associate Director 
 
   1995-1998     Deutsche Bank AG, London Equity Capital Markets, Director 
 
   1998-2009     GFT Technologies AG, Stuttgart Finanzvorstand (bis 2003) 
                 Aufsichtsratsmitglied (bis 2009) 
 
   2006-2009     Bundesministerium des Innern, Berlin Abteilungsleiter 
                 Grundsatzfragen und internationale Analysen 
 
   2009-2011     Bundesministerium der Finanzen, Berlin Abteilungsleiter 
                 finanzpolitische und volkswirtschaftliche Grundsatzfragen 
 
   seit Juli     Bundesverband der Deutschen Industrie, Berlin 
   2011          Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Präsidiums 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   Keine 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   Computershare Limited, Melbourne, Australien 
 
   KfW-Bankengruppe, Berlin 
 
   Prof. h.c. (CHN) Dr. rer. oec. Ulrich Middelmann 
   Wohnort: Bochum 
   Ehemaliger stellv. Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp AG 
 
   Persönli- 
   che Daten 
 
   Geburts-      1945 
   jahr: 
 
   Geburtsor-    Limburg an der Lahn 
   t: 
 
   Ausbildung 
 
   1965-1970     Studium Maschinenbau, TH Darmstadt 
 
   1970-1972     Aufbaustudium Betriebswirtschaftslehre an der 
                 Rheinisch-Westfälischen TH Aachen 
 
   1976          Promotion zum Dr. rer. oec. an der Ruhr-Universität 
                 Bochum 
 
   Berufli- 
   cher 
   Werdegang 
 
   1972-1977     Betriebswirtschaftliches Institut der 
                 Eisenhüttenindustrie, Düsseldorf 
 
   1977-1988     Krupp Stahl AG * Vorstandsassistenz * Direktor des 
                 Zentralbereichs Planung und Controlling 
 
   1988-1992     Fried. Krupp GmbH * Mitglied des Vorstandsausschusses 
                 Investitionen * Direktor für das konzernweite Controlling 
 
   1992-2001     Fried. Krupp AG Hoesch-Krupp/Thyssen Krupp AG 
                 Vorstandsmitglied (Ressort Controlling und Mergers & 
                 Acquisitions) 
 
   2001-2005     ThyssenKrupp Steel AG Vorstandsvorsitzender 
 
   2001-2010     Thyssen Krupp AG stellvertretender Vorstandsvorsitzender 
 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2008 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   Deutsche Telekom AG, Bonn 
 
   LANXESS AG, Leverkusen 
 
   LANXESS Deutschland GmbH, Leverkusen 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   Hoberg & Driesch GmbH, Düsseldorf 
 
   Klaus-Peter Müller 
   Wohnort: Bad Homburg v.d.H. 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerzbank AG 
 
   Per- 
   sön- 
   li- 
   che 
   Da- 
   ten 
 
   Ge-      1944 
   burt- 
   sjah- 
   r: 
 
   Ge-      Duppach 
   burt- 
   sor- 
   t: 
 
   Aus- 
   bil- 
   dung 
 
   1962-    Bankkaufmann Bankhaus Friedrich Simon KGaA, Düsseldorf 
   -196- 
   4 
 
   Be- 
   ruf- 
   li- 
   cher 
   Wer- 
   de- 
   gang 
 
   1964-    Bundeswehr (OLt. d. R.) 
   -196- 
   6 
 
   1966-    Commerzbank AG * Filiale Düsseldorf * Repräsentanz New York 
   -199-    bzw. Filiale New York * Direktion Filiale Düsseldorf bzw. 
   0        Mitleiter Filiale Duisburg * Mitleiter Filiale New York * 
            Generalbevollmächtigter Leiter Zentrale Abteilung für 
            Firmenkunden * Leiter Zentrale Abteilung 'Aufbau Ost' 
 
   1990-    Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG 
   -200- 
   1 
 
   2001-    Sprecher des Vorstands der Commerzbank AG 
   -200- 
   8 
 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2008 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   Fresenius Management SE, Bad Homburg 
 
   Fresenius SE & KGaA (vormals Fresenius SE), Bad Homburg 
 
   Linde Aktiengesellschaft, München 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main 
 
   Parker Hannifin Corporation, Cleveland/USA 
 
   Dr. Helmut Perlet 
   Wohnort: Pähl-Aidenried 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE 
 
   Persön- 
   liche 
   Daten 
 
   Ge-        1947 
   burts- 
   jahr: 
 
   Ge-        Planegg/München 
   burts- 
   ort: 
 
   Ausbil- 
   dung 
 
   1978-1-    Studium der Betriebswirtschaft, München 
   982 
 
   1985       Promotion an der Universität Hamburg 
 
   Beruf- 
   licher 
   Werde- 
   gang 
 
   1971-1-    Finanzamt München 
   973 
 
   1973-1-    Allianz Versicherungs-AG * Aufbau und Leitung der 
   997        Auslandssteuerabteilung * Übernahme der Leitung der Abteilung 
              Corporate Finance * Leitung der Abteilung Rechnungswesen, 
              Planung und Controlling 
 
   1997-2-    Allianz AG (seit Oktober 2006 Allianz SE) Vorstandsmitglied 
   009        Chief Financial Officer der Allianz Gruppe 
 
   seit       Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE 
   Mai 
   2012 
 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2009 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   Allianz SE, München 
 
   GEA Group AG, Düsseldorf 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   keine 
 
   Petra Schadeberg-Herrmann 
   Wohnort: Kreuztal-Krombach 
   Geschäftsführende Gesellschafterin der Krombacher Finance GmbH 
 
   Per- 
   sönli- 
   che 
   Daten 
 
   Ge-       1967 
   burts- 
   jahr: 
 
   Ge-       Siegen 
   burts- 
   ort: 
 
   Aus- 
   bil- 
   dung 
 
   1986--    Studium der Betriebswirtschaft an der European Business School 
   1990      in Oestrich-Winkel, London und Paris (Diplom-Betriebswirt) 
 
   Beruf- 
   li- 
   cher 
   Werde- 
   gang 
 
   1991      Tätigkeit in der IC Immobilien Consulting GmbH, Düsseldorf 
 
   seit      Tätigkeit und später Geschäftsführerin innerhalb der 
   1992      Unternehmensgruppe, Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg 
             GmbH & Co. KG und Diversum Holding GmbH & Co. KG, Kreuztal, 
             sowie von diversen weiteren Unternehmen der Familie Schadeberg 
 
   seit      Aufbau und Leitung des eigenen Family Office 
   1997 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Krones AG, Neutraubling 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   keine 
 
   Dr. Marcus Schenck 
   Wohnort: Düsseldorf 
   Mitglied des Vorstands der E.ON AG 
 
   Persönliche 
   Daten 
 
   Geburtsjahr:    1965 
 
   Geburtsort:     Memmingen 
 
   Ausbildung 
 
   1985-1991       Studium der Volkswirtschaftslehre, Bonn und Berkeley 
                   (USA) Abschluss: Diplom-Volkswirt 
 
   1995            Promotion an der Universität zu Köln 
 
   Beruflicher 
   Werdegang 
 
   1991-1995       McKinsey & Co. Deutschland Fellow 
 
   1995-1997       McKinsey & Co. Deutschland zuletzt Senior Projektleiter 
 
   1997-2006       Goldman, Sachs & Co. oHG, Frankfurt am Main 2001-2002 
                   Managing Director 2002-2006 Partner 
 
   seit 2006       E.ON SE, Düsseldorf Mitglied des Vorstands (Chief 
                   Financial Officer) 
 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2008 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   E.ON Energy Trading SE, Düsseldorf 
 
   E.ON IT GmbH, Hannover 
 
   SMS GmbH, Düsseldorf 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   AXA S.A., Paris 
 
   Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell 
   Wohnort: Wien 
   Ehemaliges Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank 
 
   Persön- 
   liche 
   Daten 
 
   Geburts-    1952 
   jahr: 
 
   Geburts-    Kapelln 
   ort: 
 
   Ausbil- 
   dung 
 
   1975        Sozialund Wirtschaftswissenschaften (Mag. rer. soc. oec.) 
 
   1981        Sozialund Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. soc. oec.) 
 
   Berufli- 
   cher 
   Werde- 
   gang 
 
   1975-19-    Oesterreichische Nationalbank, Wien Volkswirtin der 
   81          volkswirtschaftlichen Abteilung 
 
   1981-19-    Bundesministerium für Finanzen, Wien Wirtschaftspolitische 
   84          Beraterin des Finanzministers 
 
   1981-19-    Österreichische Länderbank AG, Wien Mitglied des 
   84          Aufsichtsrats 
 
   1985-19-    Oesterreichische Nationalbank, Wien Stellvertretende 
   86          Abteilungsleiterin der volkswirtschaftlichen Abteilung 
 
   1986-19-    Oesterreichische Nationalbank, Wien Leiterin der 
   92          Innenrevision, Entwicklung der strategischen Planung und 
               Rechnungslegung 
 
   1992-19-    Oesterreichische Nationalbank, Wien Bereichsdirektorin, 
   97          Unternehmensplanung und -steuerung 
 
   1997-20-    Oesterreichische Nationalbank, Wien Mitglied des 
   03          Direktoriums, Volkswirtschaft und Finanzmärkte 
 
   1998-20-    Oesterreichische Nationalbank, Wien Vize-Gouverneurin, 
   03          Volkswirtschaft und Finanzmärkte 
 
   2003-20-    Europäische Zentralbank, Frankfurt - Mitglied des 
   11          Direktoriums, Marktoperationen (bis 2006), 
               Zahlungsverkehrssysteme und Marktinfrastrukturen, Personal, 
               Haushalt und Organisation 
 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2012 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   keine 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   Vienna Insurance Group, Wien 
 

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March 18, 2013 10:13 ET (14:13 GMT)

DJ DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: -6-

Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes, Wien 
 
   Österreichische Bundesbahnen Holding AG, Wien 
 
   Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH, Wien 
 
   Wien Holding GmbH, Wien 
 
   Verein zur Förderung der BBRZ Gruppe, Linz 
 
   b) Ersatzmitglieder für die Aktionärsvertreter 
 
   Dr. Roger Müller 
   Wohnort: Holzkirchen 
   Managing Director und General Counsel Deutsche Börse AG 
 
   Persönliche Daten 
 
   Geburtsjahr:             1961 
 
   Geburtsort:              Fulda 
 
   Ausbildung 
 
   1987                     Erstes Juristisches Staatsexamen 
 
   1990                     Zweites Juristisches Staatsexamen 
 
   1992                     Promotion Dr. jur. 
 
   Beruflicher Werdegang 
 
   1991-1992                Rechtsanwalt Shearman & Sterling New York 
 
   1992-1995                Syndikus BHF-BANK Frankfurt 
 
   1995-1997                Syndikus Helaba Frankfurt 
 
   1997-1998                Vice President J.P.Morgan Frankfurt 
 
   1999                     Syndikus Deutsche Börse AG Frankfurt 
 
   2000-2003                Stv. Leiter Equity Corporate Finance 
                            Hypovereinsbank München 
 
   seit 2003                General Counsel Deutsche Börse AG 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   Keine 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   Keine 
 
   Solms U. Wittig 
   Wohnort: Gauting 
   Rechtsanwalt 
   Attorney-at-Law (New York) 
   Chief Legal Officer & Chief Compliance Officer, Linde AG 
 
   Persönli- 
   che Daten 
 
   Geburts-      1964 
   jahr: 
 
   Geburtsor-    Hannover 
   t: 
 
   Ausbildung 
 
   1982-1984     Ausbildung zum Bankkaufmann (Deutsche Bank AG, Stuttgart) 
 
   1984-1990     Studium der Rechtswissenschaften, Universität Regensburg 
 
   1990-1993     Jur. Vorbereitungsdienst, OLG Nürnberg 
 
   1997-1998     Studium zum Master of Laws, LL.M., New York University, 
                 New York City 
 
   Berufli- 
   cher 
   Werdegang 
 
   1993-1997     Siemens AG 
 
   1998-2000     Deutsche Bank AG 
 
   2000-2001     Hogan Lovells (ehem. Lovells) 
 
   2001-2011     Siemens AG Leiter M&A-Bereich (bis 2008) General Counsel 
                 Corporate & Finance (bis 2010) General Counsel Sector 
                 Industry 
 
   seit 2012     Linde AG Chief Legal Officer & Chief Compliance Officer 
 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   keine 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   keine 
 
   Bericht des Vorstands zu Punkt 9 der Tagesordnung 
 
   Zur vollständigen Rückführung der bestehenden stillen Einlagen des 
   Finanzmarktstabilisierungsfonds und der AZ-Arges 
   Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und zur Verbesserung ihrer 
   Eigenkapitalstruktur im Hinblick auf die Änderungen durch das 
   Regelwerk 'Basel III' des Baseler Ausschusses der Bank für 
   Internationalen Zahlungsausgleich beabsichtigt die Gesellschaft, eine 
   Kapitalerhöhung nach § 7 
   Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) auf der 
   Grundlage eines Direktbeschlusses der Hauptversammlung mit einem 
   Bruttoemissionserlös von Euro 2,5 Milliarden durchzuführen. Durch die 
   Kapitalerhöhung sollen die für die Rückführung erforderlichen 
   Geldmittel aufgenommen werden und zugleich Teile der stillen Einlage 
   aus der von dem Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen stillen 
   Gesellschaft gegen die Ausgabe neuer Aktien in die Gesellschaft 
   eingebracht werden. 
 
   Aufgrund der Vorgaben des Beschlusses für die Berechnung der 
   endgültigen Anzahl der neu auszugebenden Stückaktien auf Grundlage des 
   angestrebten Bruttoemissionserlöses von Euro 2,5 Milliarden und des 
   vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten 
   Bezugspreises kann es erforderlich sein, das Bezugsrecht der Aktionäre 
   für Spitzenbeträge auszuschließen. Dieser - sehr begrenzte - 
   Bezugsrechtsausschluss ermöglicht die Durchführung der Kapitalerhöhung 
   in einem praktikablen Bezugsverhältnis, was die Abwicklung des 
   Bezugsrechts der Aktionäre erleichtert. Die als freie Spitzen vom 
   Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden zu 
   Börsenkursen verwertet. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Das Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft beträgt im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Euro 5.829.513.857,00 
   und ist eingeteilt in 5.829.513.857 Stückaktien mit grundsätzlich 
   ebenso vielen Stimmrechten. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Die Tagesordnung der Hauptversammlung enthält Tagesordnungspunkte, die 
   im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen nach § 7f 
   Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) stehen. 
 
   Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 FMStBG i.V.m. § 16 Absatz 4 
   Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) besteht in diesem Fall 
   die Möglichkeit, die Einberufungsfrist für die Hauptversammlung zu 
   verkürzen. Die Hauptversammlung ist danach abweichend von § 123 Absatz 
   1 AktG spätestens am 21. Tag vor dem Tag der Hauptversammlung 
   einzuberufen. Diese Frist verlängert sich um die Tage der nach § 7 
   Absatz 1 Satz 1 FMStBG i.V.m. § 16 Absatz 4 WpÜG verkürzten 
   Anmeldefrist von vier Tagen. Wegen dieser Fristverkürzung weicht auch 
   der Nachweisstichtag für den Anteilsbesitz von dem im AktG 
   vorgesehenen Nachweisstichtag ab. Anstatt auf den Beginn des 21. Tages 
   wird auf den Beginn des 18. Tages vor der Hauptversammlung Bezug 
   genommen. 
 
   Von der Möglichkeit der Verkürzung der Einberufungsfrist hat der 
   Vorstand Gebrauch gemacht. 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
 
           Commerzbank Aktiengesellschaft 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Telefax: 089/21 02 72 70 
           E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de 
 
 
   unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 FMStBG 
   i.V.m. § 16 Absatz 4 WpÜG spätestens bis zum 15. April 2013, 24.00 Uhr 
   (MESZ), angemeldet haben. 
 
   Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden 
   Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich gemäß § 7 
   Absatz 1 Satz 2 FMStBG auf den Beginn des 18. Tages vor der 
   Hauptversammlung (1. April 2013, 0.00 Uhr MESZ) zu beziehen (sog. 
   Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis über den 
   Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in 
   deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Die Aktien werden am Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre 
   Aktien auch nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin 
   frei verfügen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den 
   Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie 
   die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Aktionäre, die ihre 
   Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können nicht an 
   der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht stimmberechtigt, 
   soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. Maßgeblich für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts 
   sind somit ausschließlich der Nachweis des Anteilsbesitzes des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag und die rechtzeitige Anmeldung. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
   werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten sowie 
   Vollmachtsformulare für die Hauptversammlung übersandt. Die 
   depotführenden Institute tragen in der Regel für den rechtzeitigen 
   Erhalt der Eintrittskarte Sorge, sofern die Aktionäre die ihnen von 
   ihrem depotführenden Institut zugesandten Formulare zur 
   Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut 
   so rechtzeitig zurücksenden, dass dieses die Anmeldung und die 
   Nachweisübermittlung vor Ablauf der Anmeldefrist für den Aktionär 
   vornehmen kann. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung 
 
   Bevollmächtigung eines Dritten 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel 
   durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere 
   Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung durch den Aktionär oder 
   den Bevollmächtigten nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts 
   erforderlich. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 18, 2013 10:13 ET (14:13 GMT)

DJ DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: -7-

Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder 
   gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit sie nicht an ein 
   Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 
   135 Absatz 8 und Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten 
   Personen oder Institutionen erteilt werden, der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Absatz 8 
   und Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen und 
   Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende 
   Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden 
   gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
   rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der 
   Vollmacht abzustimmen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen 
   Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die 
   Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
 
   Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular 
   und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des 
   Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass 
   Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. 
 
   Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der 
   Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer 
   gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren 
   Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: 
 
           Commerzbank Aktiengesellschaft 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Telefax: 089/21 02 72 70 
           E-Mail: hv-bevollmaechtigung@commerzbank.com 
 
 
   Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft unter 
   http://www.commerzbank.de/hv zusätzlich ein elektronisches System über 
   das Internet an. Die Einzelheiten können die Aktionäre den dort 
   hinterlegten Erläuterungen entnehmen. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft 
 
   Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der 
   Commerzbank Aktiengesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   ('Stimmrechtsvertreter') ausüben zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter 
   üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur 
   weisungsgebunden aus. Ohne Erteilung ausdrücklicher Weisungen zu den 
   einzelnen Punkten der Tagesordnung ist eine den Stimmrechtsvertretern 
   erteilte Vollmacht ungültig. 
 
   Die notwendigen Vollmachten und Weisungen können Aktionäre in Textform 
   (§ 126b BGB) unter Verwendung des hierfür auf der Eintrittskarte 
   vorgesehenen Formulars zur Vollmachts- und Weisungserteilung oder über 
   die Internetseiten der Commerzbank Aktiengesellschaft 
   (http://www.commerzbank.de/hv) erteilen. Auch der Widerruf der 
   Vollmacht und der Weisungen kann in Textform oder über das Internet 
   vorgenommen werden. Wenn Aktionäre von dieser Möglichkeit Gebrauch 
   machen wollen, ist eine Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   nach den Bestimmungen im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme 
   an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts' 
   erforderlich. Mit der Eintrittskarte erhalten sie das zur Vollmachts- 
   und Weisungserteilung zu verwendende Formular bzw. die zur Vollmachts- 
   und Weisungserteilung über das Internet notwendigen Informationen. Auf 
   den Internetseiten der Commerzbank Aktiengesellschaft 
   (http://www.commerzbank.de/hv) sind zudem weitere Informationen zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung über das Internet verfügbar. 
 
   Per Post, Telefax oder E-Mail unter Verwendung des oben genannten 
   Vollmachts- und Weisungsformulars erteilte Vollmachten und Weisungen 
   müssen bis zum 18. April 2013, 20.00 Uhr (MESZ) bei der Commerzbank 
   Aktiengesellschaft unter oben genannter Adresse, Faxnummer oder 
   E-Mail-Adresse eingegangen sein. Die Vollmachts- und Weisungserteilung 
   über das Internet ist ebenfalls bis zum 18. April 2013, 20.00 Uhr 
   (MESZ), möglich. Erhalten die Stimmrechtsvertreter für ein und 
   denselben Aktienbestand - jeweils fristgemäß - sowohl mittels des 
   Vollmachts- und Weisungsformulars als auch über das Internet Vollmacht 
   und Weisungen, werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich 
   die mittels Vollmachts- und Weisungsformular erteilten Vollmacht und 
   Weisungen als verbindlich angesehen. 
 
   Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets die 
   Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die Stimmrechtsvertreter 
   werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch 
   machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. 
 
   Nimmt ein Aktionär oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter an der 
   Hauptversammlung persönlich teil, wird eine zuvor vorgenommene 
   Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft gegenstandslos. 
 
   Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine 
   Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen 
   entgegen. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht, ohne an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen, durch Briefwahl ausüben. Die Stimmabgabe im Wege der 
   Briefwahl wird über das Internet (http://www.commerzbank.de/hv) oder 
   unter Verwendung des hierfür auf der Eintritts- und Stimmkarte 
   vorgesehenen Briefwahlformulars vorgenommen. Wird bei der Briefwahl zu 
   einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme 
   abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung 
   gewertet. Auch im Falle einer Briefwahl sind eine Anmeldung und ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen des Abschnitts 
   'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die 
   Ausübung des Stimmrechts' erforderlich. Die Abgabe von Stimmen durch 
   Briefwahl ist auf die Abstimmung über Beschlussvorschläge 
   (einschließlich etwaiger Anpassungen) von Vorstand und Aufsichtsrat 
   und auf mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
   bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. 
 
   Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe muss bis 
   spätestens zum 18. April 2013, 20.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft 
   unter folgender Anschrift eingegangen sein: 
 
           Commerzbank Aktiengesellschaft 
           c/o Haubrok Corporate Events GmbH 
           Landshuter Allee 10 
           80637 München 
           Telefax: 089/21 02 72 70 
           E-Mail: hv-briefwahl@commerzbank.com 
 
 
   Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das Internet muss ebenfalls bis 
   spätestens zum 18. April 2013, 20.00 Uhr (MESZ), vollständig 
   vorgenommen worden sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf 
   oder eine Änderung der über das Internet erfolgten Stimmabgabe 
   möglich. Um die Briefwahl per Internet vornehmen zu können, bedarf es 
   der Eintrittskarte. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die 
   Internetseiten der Gesellschaft unter http://www.commerzbank.de/hv. 
   Die Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten 
   Erläuterungen entnehmen. 
 
   Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Die 
   Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht bleiben 
   unberührt. 
 
   Wird das Stimmrecht durch Briefwahl für ein und denselben 
   Aktienbestand - jeweils fristgemäß - sowohl mittels des 
   Briefwahlformulars als auch über das Internet ausgeübt, wird 
   unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die mittels 
   Briefwahlformular erteilte Stimmabgabe als verbindlich angesehen. Eine 
   mittels Briefwahlformular erteilte Stimmabgabe kann auch nicht über 
   das Internet widerrufen oder geändert werden. 
 
   Nimmt ein Aktionär oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter an der 
   Hauptversammlung persönlich teil, wird eine zuvor vorgenommene 
   Stimmabgabe durch Briefwahl gegenstandslos. 
 
   Rechte der Aktionäre 
 
   Anträge auf die Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 (das 
   entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
   gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den 
   Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   angegebenen Adresse spätestens bis zum 24. März, 24.00 Uhr (MEZ), 
   zugehen. Wegen der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 FMStBG i.V.m. § 16 Absatz 
   4 WpÜG in Anspruch genommenen Verkürzung der Einberufungsfrist wurde 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 18, 2013 10:13 ET (14:13 GMT)

damit die Frist nach § 122 Absatz 2 AktG verlängert, um den Aktionären 
   in Kenntnis der Tagesordnung eine etwaige Ergänzung zu ermöglichen. 
   Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. 
   Ein entsprechendes Verlangen ist an folgende Adresse zu senden: 
 
           Commerzbank Aktiengesellschaft 
           - Rechtsabteilung/Hauptversammlung - 
           Kaiserplatz 
           60261 Frankfurt am Main 
 
 
   Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei 
   Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des 
   Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien 
   bis zur Entscheidung über den Antrag halten werden. Für den Nachweis 
   reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts 
   aus. 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - 
   unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
   gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen 
   davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf den 
   Internetseiten der Commerzbank Aktiengesellschaft 
   (http://www.commerzbank.de/hv) zugänglich gemacht. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 
   AktG 
 
   Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
   und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
   stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge 
   müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge mit Begründung 
   oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehend angegebene 
   Adresse zu richten und müssen mindestens vierzehn Tage vor der 
   Hauptversammlung, also spätestens bis zum 4. April 2013, 24.00 Uhr 
   (MESZ), zugegangen sein: 
 
        Commerzbank Aktiengesellschaft 
        - Rechtsabteilung/Hauptversammlung - 
        Kaiserplatz 
        60261 Frankfurt am Main 
        Telefax: 069/136-42196 
        E-Mail: gegenantraege.2013@commerzbank.com 
 
   Unter dieser Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge zu den 
   Punkten dieser Tagesordnung und/oder Wahlvorschläge werden 
   einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung auf den 
   Internetseiten der Commerzbank Aktiengesellschaft 
   (http://www.commerzbank.de/hv) zugänglich gemacht. Eventuelle 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten 
   Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht 
   fristgerecht eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge von 
   Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Das Recht eines jeden 
   Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und 
   fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht 
   übermittelt worden sind, finden in der Hauptversammlung nur Beachtung, 
   wenn sie dort mündlich gestellt werden. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann der Vorstand unter den in § 126 Absatz 2 AktG genannten 
   Voraussetzungen absehen. 
 
   Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG 
   sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht 
   begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von 
   Aktionären außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht 
   zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Absatz 3 
   Satz 4 AktG und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG enthalten. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der 
   Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
   und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu 
   Tagesordnungspunkt 1 auch der Konzernabschluss und der 
   Konzernlagebericht vorgelegt werden. Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
   stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus 
   den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach der Satzung 
   der Commerzbank Aktiengesellschaft ist der Versammlungsleiter außerdem 
   ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen 
   zu beschränken. Er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während 
   der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der 
   Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen 
   Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag 
   angemessen festsetzen. 
 
   Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der 
   Hauptversammlung an über die Internetseiten der Commerzbank 
   Aktiengesellschaft (http://www.commerzbank.de/hv) zugänglich. Die 
   Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls auf 
   den Internetseiten der Commerzbank Aktiengesellschaft 
   (http://www.commerzbank.de/hv) bekannt gegeben. 
 
   Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
   Auszüge aus der Hauptversammlung der Commerzbank Aktiengesellschaft 
   können am 19. April 2013 ab 10.00 Uhr (MESZ) live im Internet verfolgt 
   werden. Ein entsprechender Zugang wird unter 
   http://www.commerzbank.de/hv zur Verfügung gestellt werden. 
 
   Diese Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 18. März 2013 bekannt 
   gemacht worden und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die 
   Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
   Frankfurt am Main, im März 2013 
 
   COMMERZBANK 
   Aktiengesellschaft 
 
   - Der Vorstand - 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
18.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    COMMERZBANK Aktiengesellschaft 
                Kaiserplatz 16 
                60261 Frankfurt am Main 
                Deutschland 
E-Mail:         ir@commerzbank.com 
Internet:       http://www.commerzbank.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
204258 18.03.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 18, 2013 10:13 ET (14:13 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
Ende Mai leitete US-Präsident Donald Trump mit der Unterzeichnung mehrerer Dekrete eine weitreichende Wende in der amerikanischen Energiepolitik ein. Im Fokus: der beschleunigte Ausbau der Kernenergie.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sollen Genehmigungsprozesse reformiert, kleinere Reaktoren gefördert und der Anteil von Atomstrom in den USA massiv gesteigert werden. Auslöser ist der explodierende Energiebedarf durch KI-Rechenzentren, der eine stabile, CO₂-arme Grundlastversorgung zwingend notwendig macht.

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