DJ DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung COMMERZBANK Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.04.2013 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 18.03.2013 / 15:13 =-------------------------------------------------------------------- COMMERZBANK Aktiengesellschaft Frankfurt am Main Wertpapier-Kenn-Nummer: 803 200 ISIN: DE 0 008 032 004 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Commerzbank Aktiengesellschaft, die am Freitag, den 19. April 2013, ab 10.00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) in der Messehalle 1, Messe Frankfurt, Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main, stattfindet. Die Tagesordnung der Hauptversammlung enthält Tagesordnungspunkte, die im Zusammenhang mit Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz stehen. Der Vorstand hat von der in diesem Fall bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Einberufungsfrist für die Hauptversammlung zu verkürzen. Im Hinblick auf die Vorverlegung der Hauptversammlung danken wir Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen, dass Ihnen dadurch keine Unannehmlichkeiten entstehen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 und Absatz 5 HGB) für das Geschäftsjahr 2012, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2012 Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. § 175 Absatz 1 Satz 1 AktG sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung eines etwaigen Bilanzgewinns und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Die vorgenannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung näher erläutert. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum zu entlasten. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 5. Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2014 zu wählen. Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 6. Neuwahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrats Die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 19. April 2013, so dass eine Neuwahl durch die Hauptversammlung erforderlich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) und § 11 Absatz 1 der Satzung aus je zehn Mitgliedern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen die im Corporate Governance-Bericht veröffentlichten Ziele, die der Aufsichtsrat nach Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 für die Zusammensetzung des Gremiums am 7. November 2012 festgelegt hat. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: a) Die nachfolgend genannten Personen werden gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 19. April 2013 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 entscheidet, als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt: aa) Dr. Nikolaus von Bomhard Vorsitzender des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft München bb) Karl-Heinz Flöther Selbständiger Unternehmensberater Kronberg cc) Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Hans-Peter Keitel Ehemaliger Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie Essen dd) Dr. Markus Kerber Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie Berlin ee) Prof. h.c. (CHN) Dr. rer. oec. Ulrich Middelmann Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp AG Bochum ff) Klaus-Peter Müller Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerzbank Aktiengesellschaft Bad Homburg gg) Dr. Helmut Perlet Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE Pähl-Aidenried hh) Petra Schadeberg-Herrmann Geschäftsführende Gesellschafterin der Krombacher Finance GmbH Kreuztal-Krombach ii) Dr. Marcus Schenck Mitglied des Vorstands der E.ON AG Düsseldorf jj) Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell Direktorin der Europäischen Zentralbank i. R. Wien, Österreich Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Im Falle seiner Wahl soll Herr Klaus-Peter Müller den Mitgliedern des Aufsichtsrats als Kandidat für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden. b) Zu Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrats für die vorgenannten Vertreter der Aktionäre werden gewählt: aa) Dr. Roger Müller Managing Director und General Counsel der Deutsche Börse AG Holzkirchen bb) Solms U. Wittig Chief Legal Officer und Chief Compliance Officer der Linde AG Gauting Die Ersatzmitglieder werden in der aufgeführten Reihenfolge Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre oder für diese in den Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit von in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitgliedern endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Letzteren abgelaufen wäre. Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend aufgeführten
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Reihenfolge wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt. Die Mandate der zur Wahl vorgeschlagenen Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat und der Ersatzmitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien (§ 125 Absatz 1 Satz 5 AktG) sind in der Anlage zu Punkt 6 dieser Tagesordnung wiedergegeben. Zu Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 wird erklärt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in nach dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Commerzbank Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen, zu ihren Organen oder zu einem wesentlich an der Commerzbank Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Nikolaus von Bomhard und Herr Dr. Markus Kerber auf Anregung des Finanzmarktstabilisierungsfonds, vertreten durch die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds ist am Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft mit 25% plus einer Aktie beteiligt. Nach der Ergänzungsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Gewährung von Stabilisierungsmaßnahmen zwischen dem Finanzmarktstabilisierungsfonds und der Commerzbank Aktiengesellschaft vom 19. Mai 2009 kann der Finanzmarktstabilisierungsfonds zwei Kandidaten für den Aufsichtsrat benennen, solange die o.g. Kapitalbeteiligung besteht und nicht unter 10% fällt. 7. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung von 7 Aktien durch die Gesellschaft gemäß § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz Zur vollständigen Rückführung der bestehenden stillen Einlagen des Finanzmarktstabilisierungsfonds und der AZ-Arges Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und zur Verbesserung ihrer Eigenkapitalstruktur im Hinblick auf die Änderungen durch das Regelwerk 'Basel III' des Baseler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich hat die Gesellschaft eine Transaktionsstruktur entwickelt, die eine Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien (Tagesordnungspunkt 8) und eine nachfolgende Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu nominal Euro 2.272.727.272 auf Grundlage eines Direktbeschlusses (Tagesordnungspunkt 9) vorsieht. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 7 vorgeschlagene, vorgeschaltete Einziehung von wenigen Aktien der Gesellschaft, die ihr von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden (§ 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG)), ist Voraussetzung, um die unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagene Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien in einem glatten Zusammenlegungsverhältnis durchführen zu können. Nach Einziehung der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktien besteht ein Grundkapital, das durch das vorgesehene Zusammenlegungsverhältnis der Kapitalherabsetzung teilbar ist, ohne dass Bruchteile entstehen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von Euro 5.829.513.857,00, eingeteilt in 5.829.513.857 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie, wird um Euro 7,00 auf Euro 5.829.513.850,00 herabgesetzt im Wege der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien nach § 237 Absatz 1 Satz 1 2. Fall i.V.m. Absatz 3 Nr. 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 FMStBG. Diese Herabsetzung wird durch die Einziehung von 7 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie, insgesamt somit Euro 7,00, vorgenommen, auf die der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt und damit erworben werden. Diese Kapitalherabsetzung dient ausschließlich dem Zweck, eine Grundkapitalziffer zu schaffen, welche bei Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein glattes Zusammenlegungsverhältnis ermöglicht. Der auf die eingezogenen Aktien entfallende Betrag des Grundkapitals in Höhe von insgesamt Euro 7,00 wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 266 Absatz 3 A II HGB eingestellt. b) § 4 Absatz 1 der Satzung (Grundkapital) erhält mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung: '(1) Das Grundkapital beträgt Euro 5.829.513.850,00. Es ist eingeteilt in 5.829.513.850 Stückaktien.' 8. Beschlussfassung über die ordentliche Herabsetzung des Grundkapitals durch die Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage nach §§ 222 ff. AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz Das Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft soll nach §§ 222 ff. AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) herabgesetzt werden, um die Durchführung der nachfolgenden Erhöhung des Grundkapitals auf Grundlage des unter dem Tagesordnungspunkt 9 zu fassenden Beschlusses zum Zwecke der vollständigen Rückführung der bestehenden stillen Einlagen des Finanzmarktstabilisierungsfonds und der AZ-Arges Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zu ermöglichen. Die Herabsetzung bewirkt als rein bilanzielle Maßnahme lediglich eine Umbuchung auf der Passivseite der Handelsbilanz der Commerzbank Aktiengesellschaft vom 'Gezeichneten Kapital' in die nicht ausschüttungsfähige 'Kapitalrücklage'. Die Eigenkapitalstruktur und der Wert der Gesellschaft werden dadurch nicht verändert. Nach der Einziehung von 7 Aktien auf Grundlage des Beschlusses unter Tagesordnungspunkt 7 soll auf Grundlage des Beschlusses unter Tagesordnungspunkt 8 die Anzahl der ausgegebenen Stückaktien durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 von 5.829.513.850 auf 582.951.385 reduziert werden. Diese Maßnahme vergrößert den Unterschied zwischen dem nach Durchführung der Kapitalherabsetzung erwarteten Börsenpreis der Aktien und dem geringsten anteiligen Betrag des Grundkapitals je Stückaktie. Sie ermöglicht damit im Hinblick auf den Mindestausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG die Übernahmeverpflichtung eines Bankenkonsortiums im Umfang von Euro 2,5 Milliarden zu marktüblichen Konditionen im Zusammenhang mit der unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Kapitalerhöhung für einen Zeitraum ab ihrer Bekanntgabe bis zu ihrem voraussichtlichen Abschluss Anfang Juni 2013. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Das nach vorheriger Einziehung von 7 Aktien bestehende Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft von Euro 5.829.513.850,00, eingeteilt in 5.829.513.850 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG i.V.m. § 7 Absatz 6 FMStBG zum Zwecke der Einstellung eines Teils des Grundkapitals in die Kapitalrücklage der Gesellschaft um Euro 5.246.562.465,00 auf Euro 582.951.385,00 in der Weise herabgesetzt, dass je zehn Stückaktien zu je einer Stückaktie zusammengelegt werden. Der Herabsetzungsbetrag von Euro 5.246.562.465,00 wird in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 266 Absatz 3 A II HGB eingestellt. Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden.
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b) § 4 Absatz 1 der Satzung (Grundkapital) erhält mit dem Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung folgende Fassung: '(1) Das Grundkapital beträgt Euro 582.951.385,00. Es ist eingeteilt in 582.951.385 Stückaktien.' c) Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalherabsetzung so zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, dass diese erst in das Handelsregister eingetragen wird, nachdem die Kapitalherabsetzung gemäß Tagesordnungspunkt 7 in das Handelsregister eingetragen und die Einziehung der 7 Aktien durchgeführt worden ist. 9. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 7 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz um bis zu nominal Euro 2.272.727.272 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlagen und teilweise gegen die Hingabe von Teilen der stillen Einlage aus der von dem Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen stillen Gesellschaft sowie den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für einen Spitzenbetrag Zur vollständigen Rückführung der bestehenden stillen Einlagen des Finanzmarktstabilisierungsfonds und der AZ-Arges Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und zur Verbesserung ihrer Eigenkapitalstruktur im Hinblick auf die Änderungen durch das Regelwerk 'Basel III' des Baseler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich beabsichtigt die Gesellschaft, eine Kapitalerhöhung um bis zu nominal Euro 2.272.727.272 durchzuführen. Durch die nachfolgend zur Beschlussfassung vorgeschlagene Kapitalerhöhung nach § 7 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) sollen die hierfür erforderlichen Mittel aufgenommen werden und zugleich Teile der stillen Einlage aus der von dem Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen stillen Gesellschaft gegen die Ausgabe neuer Aktien in die Gesellschaft eingebracht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Das gemäß Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 8 auf Euro 582.951.385,00 herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 7 FMStBG gegen Bareinlagen und die teilweise Einbringung der stillen Einlage aus der von dem Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen stillen Gesellschaft um bis zu Euro 2.272.727.272 durch Ausgabe von bis zu 2.272.727.272 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von Euro 1,00 je Stückaktie auf bis zu Euro 2.855.678.657 erhöht. Die neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von Euro 1,00 je Stückaktie ausgegeben und sind für die Zeit ab dem 1. Januar 2013 gewinnanteilsberechtigt. Die endgültige Anzahl der neu auszugebenden Stückaktien aus dieser Kapitalerhöhung ist auf diejenige Höchstanzahl beschränkt, die sich aus der Division des angestrebten Bruttoemissionserlöses in Höhe von Euro 2,5 Milliarden durch den gemäß lit. b) vom Vorstand und Aufsichtsrat endgültig festzusetzenden Bezugspreis ergibt. Das nominelle Kapitalerhöhungsvolumen ergibt sich aus der Multiplikation der so ermittelten Anzahl von Aktien mit Euro 1,00. Dabei kann zwecks Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses der sich ergebende Bruttoemissionserlös auf einen Betrag in Euro mit bis zu zwei Dezimalstellen lauten. Das Ergebnis ist jeweils auf einen vollen Eurocentbetrag bzw. eine volle Aktienzahl aufzurunden. § 182 Absatz 1 S. 5 AktG ist zu beachten. Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären mit Ausnahme des Finanzmarktstabilisierungsfonds in der Weise eingeräumt, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) zum geringsten Ausgabebetrag gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zu einem noch festzusetzenden Bezugspreis zum Bezug anzubieten und einen etwaigen Mehrerlös - unter Abzug einer angemessenen Provision, der Kosten und Auslagen - an die Gesellschaft abzuführen (mittelbares Bezugsrecht). Der Bezug ist den Aktionären in einem Bezugsverhältnis (alte zu neue Aktien) anzubieten, welches dem Verhältnis der am Tag vor Veröffentlichung des Bezugsangebots im Bundesanzeiger ausgegebenen Anzahl von Aktien zu der Anzahl der im Rahmen der Kapitalerhöhung nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes neu auszugebenden Aktien entspricht. Das Bezugsverhältnis ist auf zwei Dezimalstellen aufzurunden. Ein etwaiger Spitzenbetrag ist vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Dem Finanzmarktstabilisierungsfonds wird ein unmittelbares Bezugsrecht eingeräumt. Er erhält hierbei das Recht, bei Ausübung seiner Bezugsrechte für jede bezogene Aktie an Stelle einer Bareinlage gemäß § 7 Absatz 4 Satz 2 FMStBG i.V.m. § 194 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz den entsprechenden Teil seiner stillen Einlagen aus der von dem Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen stillen Gesellschaft vom 17. Dezember 2008 in der Fassung vom 29. Juni 2012 einzubringen. Dabei entspricht der pro Aktie eingebrachte Teil der stillen Einlage der Höhe nach dem Bezugspreis für die Aktie. Die Ausgabe von Aktien gegen Bareinlagen wird gemäß Erklärung des Vorstands erfolgen, um die dadurch der Gesellschaft zufließenden Geldmittel nach Abzug der Emissionskosten überwiegend für die vollständige Rückzahlung der bestehenden stillen Einlage des Finanzmarktstabilisierungsfonds zu verwenden. b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien und den Bezugspreis, festzusetzen. Die Festsetzung des Bezugspreises je Aktie wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation und eines Risikoabschlags vorgenommen. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. c) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 30. September 2013 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen ist. Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalerhöhung sowie ihre Durchführung so zum Handelsregister anzumelden, dass die neuen Aktien erst nach Eintragung der Durchführung der unter Tagesordnungspunkt 8 zu beschließenden ordentlichen Kapitalherabsetzung entstehen können. d) Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 4 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen. 10. Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2012/II (§ 4 Absatz 7 der Satzung), des Bedingten Kapitals 2011/III (§ 4 Abs. 5 der Satzung) und des Bedingten Kapitals 2012/II (§ 4 Abs. 8 der Satzung) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Mai 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bareinlage und/oder teilweise oder vollständige Einbringung der stillen Einlagen aus von der AZ-Arges Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und dem Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen stillen Gesellschaften einmalig oder mehrfach, jedoch insgesamt höchstens um Euro 2.455.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/II gemäß § 4 Absatz 7 der Satzung). Dem Finanzmarktstabilisierungsfonds wurde außerdem durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Mai 2009 (Punkt 12 der damaligen Tagesordnung) und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Mai 2010 (Punkt 10 der damaligen Tagesordnung) auf der Grundlage des § 15 Absatz 2 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) das Recht eingeräumt, von der Gesellschaft die Ausgabe von Stammaktien an den Finanzmarktstabilisierungsfonds gegen vollständige oder teilweise Einbringung von in die Commerzbank Aktiengesellschaft eingebrachten stillen Einlagen zu
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verlangen, um seine Beteiligungsquote am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 25 % plus einer Aktie im Falle weiterer Kapitalerhöhungen zu halten. Zur Unterlegung dieses Umtauschrechts haben die Hauptversammlungen vom 6. Mai 2011 und 23. Mai 2012 gemäß § 7a FMStBG ein bedingtes Kapital um bis zu Euro 709.312.132,00 durch Ausgabe von bis zu 709.312.132 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2011/III gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung) sowie ein bedingtes Kapital um bis zu Euro 935.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 935.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2012/II gemäß § 4 Absatz 8 der Satzung) beschlossen. Nach Durchführung der unter den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen werden die noch ausstehenden stillen Einlagen der AZ-Arges Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und des Finanzmarktstabilisierungsfonds vollständig zurückgeführt worden sein. Das bestehende Genehmigte Kapital 2012/II und die bestehenden Bedingten Kapitalien 2011/III und 2012/II werden daher nicht mehr benötigt und sollen insgesamt aufgehoben werden. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds hat hierzu erklärt, dass er als zum Umtausch Berechtigter mit der Aufhebung der Bedingten Kapitalien einverstanden ist. Das Genehmigte Kapital 2011 nach § 4 Absatz 3 der Satzung mit einer Laufzeit bis zum 5. Mai 2016, das Genehmigte Kapital 2012/I nach § 4 Absatz 6 der Satzung mit einer Laufzeit bis zum 22. Mai 2017 sowie das Bedingte Kapital 2012/I nach § 4 Absatz 4 der Satzung, das der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder -pflichten auf Grundlage der bis zum 22. Mai 2017 laufenden Ermächtigung 2012 dient, werden im Hinblick auf die unter den Tagesordnungspunkten 7 bis 9 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen nicht angepasst. Der Vorstand wird allerdings von den vorgenannten genehmigten Kapitalien einerseits sowie dem Bedingten Kapital 2012/I andererseits mit Zustimmung des Aufsichtsrats während ihrer Laufzeiten jeweils nur in Höhe von maximal 50% des nach Durchführung der unter den Tagesordnungspunkten 7 bis 9 vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen bestehenden Grundkapitals Gebrauch machen. Ebenso wird er die ihm erteilten Ermächtigungen zu Kapitalmaßnahmen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre insgesamt nur zu einer Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von maximal 20% des nach Durchführung der Kapitalmaßnahmen gemäß den Tagesordnungspunkten 7 bis 9 bestehenden Grundkapitals nutzen und - soweit der Bezugsrechtsausschluss der Gewährung von Aktien an Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsführung oder Mitarbeiter der Commerzbank Aktiengesellschaft und unmittelbarer oder mittelbarer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Commerzbank Aktiengesellschaft dient - die Grenze von 5% des nach Durchführung der Kapitalmaßnahmen gemäß den Tagesordnungspunkten 7 bis 9 bestehenden Grundkapitals einhalten. Die vorgenannten Beschränkungen für die Ausnutzung entfallen nur, wenn die Hauptversammlung dem zustimmt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) § 4 Absatz 5, Absatz 7 und Absatz 8 der Satzung werden aufgehoben. In § 4 der Satzung wird der bisherige Absatz 6 zu Absatz 5. b) Der Vorstand wird angewiesen, die vorstehende Satzungsänderung so zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden, dass sie erst nach Eintragung der Satzungsänderungen auf Grundlage der unter den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9 vorgeschlagenen Beschlüsse wirksam wird. Anlage zu Punkt 6 der Tagesordnung: Angaben über die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten Über die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Vertreter der Aktionäre und Ersatzmitglieder werden nachfolgende Angaben gemacht. Darin sind auch die Angaben dazu enthalten, bei welchen Gesellschaften sie Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums sind (§ 125 Absatz 1 Satz 5 AktG). a) Aktionärsvertreter Dr. Nikolaus von Bomhard Wohnort: München Vorsitzender des Vorstands Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG Persönli- che Daten Geburts- 1956 jahr: Geburtsor- Gunzenhausen t: Ausbil- dung 1976-1983 Studium der Rechtswissenschaften in München und Regensburg 1984-1988 Arbeit an der Promotion 1985 Trainee bei der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG Berufli- cher Werdegang 1987-1991 Mitarbeiter der Abteilung Feuer der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG 1992-1997 Stellvertretender Leiter der Länderabteilung Deutschland bei der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG 1997-2000 Aufbau und Leitung der Münchener Rück Außenstelle in Brasilien 2000 Berufung in den Vorstand der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG mit Zuständigkeit für Lateinamerika sowie Spanien/Portugal 2001 Übernahme des neugeschaffenen Ressorts Europa/Lateinamerika für Schadenund Unfallrückversicherung seit 2004 Vorsitzender des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2009 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten ERGO Versicherungsgruppe AG, Düsseldorf Munich Health Holding AG, München Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien keine Karl-Heinz Flöther Wohnort: Kronberg Selbständiger Unternehmensberater Persönli- che Daten Geburts- 1952 jahr: Geburtsor- Molzen/Uelzen t: Ausbil- dung 1979 Dipl. Kaufmann mit Schwerpunkt Revision und Treuhand, Industriebetriebslehre und EDV, Universität Hamburg Berufli- cher Werdegang 1979-1988 Analyst, Consultant und Manager Andersen Consulting, Hamburg 1988-1990 National Partner der deutschen Praxis von Andersen Consulting, Hamburg 1990-2001 International Partner Andersen Worldwide, Frankfurt 1999-2005 Mitglied der internationalen Geschäftsführung als Chief Executive Financial Services Andersen Consulting/Accenture PLC, International 2001-2004 Mitglied des Board of Directors Accenture PLC, International 2005-2009 Chief Executive Technology and Delivery Accenture PLC, International 2005-2011 Mitglied des Board of Directors von Avanade Inc., Seattle 2009-2011 Chief Strategy und Corporate Development Officer Accenture PLC, International 2011-2012 International Chairman Accenture PLC, International seit 2012 Aktiver Investor in diversen Start-up Unternehmen Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien keine Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Hans-Peter Keitel Wohnort: Essen Vizepräsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie Persönliche Daten Geburtsjahr: 1947 Geburtsort: Kusel Ausbildung 1966-1971 Studium Bauingenieurwesen, Universität Stuttgart (TH) 1971-1973 Studium Arbeitsund Wirtschaftswissenschaften, TU München 1975 Promotion TU München Beruflicher Werdegang 1975-1987 Lahmeyer International GmbH, Beratende Ingenieure, Frankfurt am Main 1988-2007 Hochtief AG, Essen 1990-1992 Mitglied des Vorstands der Hochtief AG, Essen 1992-2007 Vorsitzender des Vorstands der Hochtief AG, Essen 1992-1999 Mitglied des Vorstands der RWE AG, Essen 2009-2012 Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie seit 2013 Vizepräsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2008 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Deutsche Messe AG, Hannover National-Bank AG, Essen ThyssenKrupp AG, Essen Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Heitkamp & Thumann Group, Düsseldorf Dr. Markus Kerber Wohnort: Berlin Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie Persönli- che Daten
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March 18, 2013 10:13 ET (14:13 GMT)
DJ DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: -5-
Geburts- 1963 jahr: Geburtsor- Ulm t: Ausbildung 1983-1988 Studium der Wirtschaftswissenschaften, Universität Hohenheim und University of California, Los Angeles 1988-1992 Promotion in Sozialwissenschaften, Universität Hohenheim Berufli- cher Werdegang 1992-1995 S.G. Warburg Ltd, London Equity Capital Markets, Associate Director 1995-1998 Deutsche Bank AG, London Equity Capital Markets, Director 1998-2009 GFT Technologies AG, Stuttgart Finanzvorstand (bis 2003) Aufsichtsratsmitglied (bis 2009) 2006-2009 Bundesministerium des Innern, Berlin Abteilungsleiter Grundsatzfragen und internationale Analysen 2009-2011 Bundesministerium der Finanzen, Berlin Abteilungsleiter finanzpolitische und volkswirtschaftliche Grundsatzfragen seit Juli Bundesverband der Deutschen Industrie, Berlin 2011 Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Präsidiums Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Computershare Limited, Melbourne, Australien KfW-Bankengruppe, Berlin Prof. h.c. (CHN) Dr. rer. oec. Ulrich Middelmann Wohnort: Bochum Ehemaliger stellv. Vorsitzender des Vorstands der ThyssenKrupp AG Persönli- che Daten Geburts- 1945 jahr: Geburtsor- Limburg an der Lahn t: Ausbildung 1965-1970 Studium Maschinenbau, TH Darmstadt 1970-1972 Aufbaustudium Betriebswirtschaftslehre an der Rheinisch-Westfälischen TH Aachen 1976 Promotion zum Dr. rer. oec. an der Ruhr-Universität Bochum Berufli- cher Werdegang 1972-1977 Betriebswirtschaftliches Institut der Eisenhüttenindustrie, Düsseldorf 1977-1988 Krupp Stahl AG * Vorstandsassistenz * Direktor des Zentralbereichs Planung und Controlling 1988-1992 Fried. Krupp GmbH * Mitglied des Vorstandsausschusses Investitionen * Direktor für das konzernweite Controlling 1992-2001 Fried. Krupp AG Hoesch-Krupp/Thyssen Krupp AG Vorstandsmitglied (Ressort Controlling und Mergers & Acquisitions) 2001-2005 ThyssenKrupp Steel AG Vorstandsvorsitzender 2001-2010 Thyssen Krupp AG stellvertretender Vorstandsvorsitzender Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2008 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Deutsche Telekom AG, Bonn LANXESS AG, Leverkusen LANXESS Deutschland GmbH, Leverkusen Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Hoberg & Driesch GmbH, Düsseldorf Klaus-Peter Müller Wohnort: Bad Homburg v.d.H. Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerzbank AG Per- sön- li- che Da- ten Ge- 1944 burt- sjah- r: Ge- Duppach burt- sor- t: Aus- bil- dung 1962- Bankkaufmann Bankhaus Friedrich Simon KGaA, Düsseldorf -196- 4 Be- ruf- li- cher Wer- de- gang 1964- Bundeswehr (OLt. d. R.) -196- 6 1966- Commerzbank AG * Filiale Düsseldorf * Repräsentanz New York -199- bzw. Filiale New York * Direktion Filiale Düsseldorf bzw. 0 Mitleiter Filiale Duisburg * Mitleiter Filiale New York * Generalbevollmächtigter Leiter Zentrale Abteilung für Firmenkunden * Leiter Zentrale Abteilung 'Aufbau Ost' 1990- Mitglied des Vorstands der Commerzbank AG -200- 1 2001- Sprecher des Vorstands der Commerzbank AG -200- 8 Vorsitzender des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2008 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Fresenius Management SE, Bad Homburg Fresenius SE & KGaA (vormals Fresenius SE), Bad Homburg Linde Aktiengesellschaft, München Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main Parker Hannifin Corporation, Cleveland/USA Dr. Helmut Perlet Wohnort: Pähl-Aidenried Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE Persön- liche Daten Ge- 1947 burts- jahr: Ge- Planegg/München burts- ort: Ausbil- dung 1978-1- Studium der Betriebswirtschaft, München 982 1985 Promotion an der Universität Hamburg Beruf- licher Werde- gang 1971-1- Finanzamt München 973 1973-1- Allianz Versicherungs-AG * Aufbau und Leitung der 997 Auslandssteuerabteilung * Übernahme der Leitung der Abteilung Corporate Finance * Leitung der Abteilung Rechnungswesen, Planung und Controlling 1997-2- Allianz AG (seit Oktober 2006 Allianz SE) Vorstandsmitglied 009 Chief Financial Officer der Allianz Gruppe seit Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE Mai 2012 Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2009 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Allianz SE, München GEA Group AG, Düsseldorf Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien keine Petra Schadeberg-Herrmann Wohnort: Kreuztal-Krombach Geschäftsführende Gesellschafterin der Krombacher Finance GmbH Per- sönli- che Daten Ge- 1967 burts- jahr: Ge- Siegen burts- ort: Aus- bil- dung 1986-- Studium der Betriebswirtschaft an der European Business School 1990 in Oestrich-Winkel, London und Paris (Diplom-Betriebswirt) Beruf- li- cher Werde- gang 1991 Tätigkeit in der IC Immobilien Consulting GmbH, Düsseldorf seit Tätigkeit und später Geschäftsführerin innerhalb der 1992 Unternehmensgruppe, Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG und Diversum Holding GmbH & Co. KG, Kreuztal, sowie von diversen weiteren Unternehmen der Familie Schadeberg seit Aufbau und Leitung des eigenen Family Office 1997 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Mitglied des Aufsichtsrats der Krones AG, Neutraubling Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien keine Dr. Marcus Schenck Wohnort: Düsseldorf Mitglied des Vorstands der E.ON AG Persönliche Daten Geburtsjahr: 1965 Geburtsort: Memmingen Ausbildung 1985-1991 Studium der Volkswirtschaftslehre, Bonn und Berkeley (USA) Abschluss: Diplom-Volkswirt 1995 Promotion an der Universität zu Köln Beruflicher Werdegang 1991-1995 McKinsey & Co. Deutschland Fellow 1995-1997 McKinsey & Co. Deutschland zuletzt Senior Projektleiter 1997-2006 Goldman, Sachs & Co. oHG, Frankfurt am Main 2001-2002 Managing Director 2002-2006 Partner seit 2006 E.ON SE, Düsseldorf Mitglied des Vorstands (Chief Financial Officer) Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2008 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten E.ON Energy Trading SE, Düsseldorf E.ON IT GmbH, Hannover SMS GmbH, Düsseldorf Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien AXA S.A., Paris Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell Wohnort: Wien Ehemaliges Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank Persön- liche Daten Geburts- 1952 jahr: Geburts- Kapelln ort: Ausbil- dung 1975 Sozialund Wirtschaftswissenschaften (Mag. rer. soc. oec.) 1981 Sozialund Wirtschaftswissenschaften (Dr. rer. soc. oec.) Berufli- cher Werde- gang 1975-19- Oesterreichische Nationalbank, Wien Volkswirtin der 81 volkswirtschaftlichen Abteilung 1981-19- Bundesministerium für Finanzen, Wien Wirtschaftspolitische 84 Beraterin des Finanzministers 1981-19- Österreichische Länderbank AG, Wien Mitglied des 84 Aufsichtsrats 1985-19- Oesterreichische Nationalbank, Wien Stellvertretende 86 Abteilungsleiterin der volkswirtschaftlichen Abteilung 1986-19- Oesterreichische Nationalbank, Wien Leiterin der 92 Innenrevision, Entwicklung der strategischen Planung und Rechnungslegung 1992-19- Oesterreichische Nationalbank, Wien Bereichsdirektorin, 97 Unternehmensplanung und -steuerung 1997-20- Oesterreichische Nationalbank, Wien Mitglied des 03 Direktoriums, Volkswirtschaft und Finanzmärkte 1998-20- Oesterreichische Nationalbank, Wien Vize-Gouverneurin, 03 Volkswirtschaft und Finanzmärkte 2003-20- Europäische Zentralbank, Frankfurt - Mitglied des 11 Direktoriums, Marktoperationen (bis 2006), Zahlungsverkehrssysteme und Marktinfrastrukturen, Personal, Haushalt und Organisation Mitglied des Aufsichtsrats der Commerzbank AG seit 2012 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Vienna Insurance Group, Wien
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March 18, 2013 10:13 ET (14:13 GMT)
DJ DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: -6-
Finanzmarktbeteiligung Aktiengesellschaft des Bundes, Wien Österreichische Bundesbahnen Holding AG, Wien Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH, Wien Wien Holding GmbH, Wien Verein zur Förderung der BBRZ Gruppe, Linz b) Ersatzmitglieder für die Aktionärsvertreter Dr. Roger Müller Wohnort: Holzkirchen Managing Director und General Counsel Deutsche Börse AG Persönliche Daten Geburtsjahr: 1961 Geburtsort: Fulda Ausbildung 1987 Erstes Juristisches Staatsexamen 1990 Zweites Juristisches Staatsexamen 1992 Promotion Dr. jur. Beruflicher Werdegang 1991-1992 Rechtsanwalt Shearman & Sterling New York 1992-1995 Syndikus BHF-BANK Frankfurt 1995-1997 Syndikus Helaba Frankfurt 1997-1998 Vice President J.P.Morgan Frankfurt 1999 Syndikus Deutsche Börse AG Frankfurt 2000-2003 Stv. Leiter Equity Corporate Finance Hypovereinsbank München seit 2003 General Counsel Deutsche Börse AG Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien Keine Solms U. Wittig Wohnort: Gauting Rechtsanwalt Attorney-at-Law (New York) Chief Legal Officer & Chief Compliance Officer, Linde AG Persönli- che Daten Geburts- 1964 jahr: Geburtsor- Hannover t: Ausbildung 1982-1984 Ausbildung zum Bankkaufmann (Deutsche Bank AG, Stuttgart) 1984-1990 Studium der Rechtswissenschaften, Universität Regensburg 1990-1993 Jur. Vorbereitungsdienst, OLG Nürnberg 1997-1998 Studium zum Master of Laws, LL.M., New York University, New York City Berufli- cher Werdegang 1993-1997 Siemens AG 1998-2000 Deutsche Bank AG 2000-2001 Hogan Lovells (ehem. Lovells) 2001-2011 Siemens AG Leiter M&A-Bereich (bis 2008) General Counsel Corporate & Finance (bis 2010) General Counsel Sector Industry seit 2012 Linde AG Chief Legal Officer & Chief Compliance Officer Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien keine Bericht des Vorstands zu Punkt 9 der Tagesordnung Zur vollständigen Rückführung der bestehenden stillen Einlagen des Finanzmarktstabilisierungsfonds und der AZ-Arges Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und zur Verbesserung ihrer Eigenkapitalstruktur im Hinblick auf die Änderungen durch das Regelwerk 'Basel III' des Baseler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich beabsichtigt die Gesellschaft, eine Kapitalerhöhung nach § 7 Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) auf der Grundlage eines Direktbeschlusses der Hauptversammlung mit einem Bruttoemissionserlös von Euro 2,5 Milliarden durchzuführen. Durch die Kapitalerhöhung sollen die für die Rückführung erforderlichen Geldmittel aufgenommen werden und zugleich Teile der stillen Einlage aus der von dem Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen stillen Gesellschaft gegen die Ausgabe neuer Aktien in die Gesellschaft eingebracht werden. Aufgrund der Vorgaben des Beschlusses für die Berechnung der endgültigen Anzahl der neu auszugebenden Stückaktien auf Grundlage des angestrebten Bruttoemissionserlöses von Euro 2,5 Milliarden und des vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Bezugspreises kann es erforderlich sein, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Dieser - sehr begrenzte - Bezugsrechtsausschluss ermöglicht die Durchführung der Kapitalerhöhung in einem praktikablen Bezugsverhältnis, was die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre erleichtert. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden zu Börsenkursen verwertet. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Das Grundkapital der Commerzbank Aktiengesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Euro 5.829.513.857,00 und ist eingeteilt in 5.829.513.857 Stückaktien mit grundsätzlich ebenso vielen Stimmrechten. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts Die Tagesordnung der Hauptversammlung enthält Tagesordnungspunkte, die im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen nach § 7f Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (FMStBG) stehen. Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 FMStBG i.V.m. § 16 Absatz 4 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) besteht in diesem Fall die Möglichkeit, die Einberufungsfrist für die Hauptversammlung zu verkürzen. Die Hauptversammlung ist danach abweichend von § 123 Absatz 1 AktG spätestens am 21. Tag vor dem Tag der Hauptversammlung einzuberufen. Diese Frist verlängert sich um die Tage der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 FMStBG i.V.m. § 16 Absatz 4 WpÜG verkürzten Anmeldefrist von vier Tagen. Wegen dieser Fristverkürzung weicht auch der Nachweisstichtag für den Anteilsbesitz von dem im AktG vorgesehenen Nachweisstichtag ab. Anstatt auf den Beginn des 21. Tages wird auf den Beginn des 18. Tages vor der Hauptversammlung Bezug genommen. Von der Möglichkeit der Verkürzung der Einberufungsfrist hat der Vorstand Gebrauch gemacht. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Commerzbank Aktiengesellschaft c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: 089/21 02 72 70 E-Mail: meldedaten@haubrok-ce.de unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 FMStBG i.V.m. § 16 Absatz 4 WpÜG spätestens bis zum 15. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ), angemeldet haben. Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich gemäß § 7 Absatz 1 Satz 2 FMStBG auf den Beginn des 18. Tages vor der Hauptversammlung (1. April 2013, 0.00 Uhr MESZ) zu beziehen (sog. Nachweisstichtag). Die Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Aktien werden am Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Maßgeblich für die Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts sind somit ausschließlich der Nachweis des Anteilsbesitzes des Aktionärs zum Nachweisstichtag und die rechtzeitige Anmeldung. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten sowie Vollmachtsformulare für die Hauptversammlung übersandt. Die depotführenden Institute tragen in der Regel für den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte Sorge, sofern die Aktionäre die ihnen von ihrem depotführenden Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut so rechtzeitig zurücksenden, dass dieses die Anmeldung und die Nachweisübermittlung vor Ablauf der Anmeldefrist für den Aktionär vornehmen kann. Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung Bevollmächtigung eines Dritten Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich.
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March 18, 2013 10:13 ET (14:13 GMT)
DJ DGAP-HV: COMMERZBANK Aktiengesellschaft: -7-
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Absatz 8 und Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, der Textform (§ 126b BGB). Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Absatz 8 und Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular und weitere Informationen zur Bevollmächtigung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung: Commerzbank Aktiengesellschaft c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: 089/21 02 72 70 E-Mail: hv-bevollmaechtigung@commerzbank.com Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft unter http://www.commerzbank.de/hv zusätzlich ein elektronisches System über das Internet an. Die Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten Erläuterungen entnehmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch von der Commerzbank Aktiengesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ('Stimmrechtsvertreter') ausüben zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer Bevollmächtigung nur weisungsgebunden aus. Ohne Erteilung ausdrücklicher Weisungen zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung ist eine den Stimmrechtsvertretern erteilte Vollmacht ungültig. Die notwendigen Vollmachten und Weisungen können Aktionäre in Textform (§ 126b BGB) unter Verwendung des hierfür auf der Eintrittskarte vorgesehenen Formulars zur Vollmachts- und Weisungserteilung oder über die Internetseiten der Commerzbank Aktiengesellschaft (http://www.commerzbank.de/hv) erteilen. Auch der Widerruf der Vollmacht und der Weisungen kann in Textform oder über das Internet vorgenommen werden. Wenn Aktionäre von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, ist eine Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts' erforderlich. Mit der Eintrittskarte erhalten sie das zur Vollmachts- und Weisungserteilung zu verwendende Formular bzw. die zur Vollmachts- und Weisungserteilung über das Internet notwendigen Informationen. Auf den Internetseiten der Commerzbank Aktiengesellschaft (http://www.commerzbank.de/hv) sind zudem weitere Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung über das Internet verfügbar. Per Post, Telefax oder E-Mail unter Verwendung des oben genannten Vollmachts- und Weisungsformulars erteilte Vollmachten und Weisungen müssen bis zum 18. April 2013, 20.00 Uhr (MESZ) bei der Commerzbank Aktiengesellschaft unter oben genannter Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. Die Vollmachts- und Weisungserteilung über das Internet ist ebenfalls bis zum 18. April 2013, 20.00 Uhr (MESZ), möglich. Erhalten die Stimmrechtsvertreter für ein und denselben Aktienbestand - jeweils fristgemäß - sowohl mittels des Vollmachts- und Weisungsformulars als auch über das Internet Vollmacht und Weisungen, werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die mittels Vollmachts- und Weisungsformular erteilten Vollmacht und Weisungen als verbindlich angesehen. Soweit neben Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch Briefwahlstimmen vorliegen, werden stets die Briefwahlstimmen als vorrangig angesehen; die Stimmrechtsvertreter werden insoweit von einer ihnen erteilten Vollmacht keinen Gebrauch machen und die betreffenden Aktien nicht vertreten. Nimmt ein Aktionär oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter an der Hauptversammlung persönlich teil, wird eine zuvor vorgenommene Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft gegenstandslos. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionäre können ihr Stimmrecht, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, durch Briefwahl ausüben. Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl wird über das Internet (http://www.commerzbank.de/hv) oder unter Verwendung des hierfür auf der Eintritts- und Stimmkarte vorgesehenen Briefwahlformulars vorgenommen. Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Auch im Falle einer Briefwahl sind eine Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen des Abschnitts 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts' erforderlich. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über Beschlussvorschläge (einschließlich etwaiger Anpassungen) von Vorstand und Aufsichtsrat und auf mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe muss bis spätestens zum 18. April 2013, 20.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift eingegangen sein: Commerzbank Aktiengesellschaft c/o Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: 089/21 02 72 70 E-Mail: hv-briefwahl@commerzbank.com Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das Internet muss ebenfalls bis spätestens zum 18. April 2013, 20.00 Uhr (MESZ), vollständig vorgenommen worden sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das Internet erfolgten Stimmabgabe möglich. Um die Briefwahl per Internet vornehmen zu können, bedarf es der Eintrittskarte. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseiten der Gesellschaft unter http://www.commerzbank.de/hv. Die Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten Erläuterungen entnehmen. Auch Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. Die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Vollmacht bleiben unberührt. Wird das Stimmrecht durch Briefwahl für ein und denselben Aktienbestand - jeweils fristgemäß - sowohl mittels des Briefwahlformulars als auch über das Internet ausgeübt, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die mittels Briefwahlformular erteilte Stimmabgabe als verbindlich angesehen. Eine mittels Briefwahlformular erteilte Stimmabgabe kann auch nicht über das Internet widerrufen oder geändert werden. Nimmt ein Aktionär oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter an der Hauptversammlung persönlich teil, wird eine zuvor vorgenommene Stimmabgabe durch Briefwahl gegenstandslos. Rechte der Aktionäre Anträge auf die Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 (das entspricht 500.000 Aktien) erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse spätestens bis zum 24. März, 24.00 Uhr (MEZ), zugehen. Wegen der nach § 7 Absatz 1 Satz 1 FMStBG i.V.m. § 16 Absatz 4 WpÜG in Anspruch genommenen Verkürzung der Einberufungsfrist wurde
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March 18, 2013 10:13 ET (14:13 GMT)
damit die Frist nach § 122 Absatz 2 AktG verlängert, um den Aktionären in Kenntnis der Tagesordnung eine etwaige Ergänzung zu ermöglichen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Ein entsprechendes Verlangen ist an folgende Adresse zu senden: Commerzbank Aktiengesellschaft - Rechtsabteilung/Hauptversammlung - Kaiserplatz 60261 Frankfurt am Main Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten werden. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf den Internetseiten der Commerzbank Aktiengesellschaft (http://www.commerzbank.de/hv) zugänglich gemacht. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehend angegebene Adresse zu richten und müssen mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 4. April 2013, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen sein: Commerzbank Aktiengesellschaft - Rechtsabteilung/Hauptversammlung - Kaiserplatz 60261 Frankfurt am Main Telefax: 069/136-42196 E-Mail: gegenantraege.2013@commerzbank.com Unter dieser Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge zu den Punkten dieser Tagesordnung und/oder Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung auf den Internetseiten der Commerzbank Aktiengesellschaft (http://www.commerzbank.de/hv) zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder nicht fristgerecht eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, finden in der Hauptversammlung nur Beachtung, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann der Vorstand unter den in § 126 Absatz 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126 Absatz 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG enthalten. Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Absatz 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen absehen. Nach der Satzung der Commerzbank Aktiengesellschaft ist der Versammlungsleiter außerdem ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft Die Informationen nach § 124a AktG sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseiten der Commerzbank Aktiengesellschaft (http://www.commerzbank.de/hv) zugänglich. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls auf den Internetseiten der Commerzbank Aktiengesellschaft (http://www.commerzbank.de/hv) bekannt gegeben. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Auszüge aus der Hauptversammlung der Commerzbank Aktiengesellschaft können am 19. April 2013 ab 10.00 Uhr (MESZ) live im Internet verfolgt werden. Ein entsprechender Zugang wird unter http://www.commerzbank.de/hv zur Verfügung gestellt werden. Diese Einberufung ist im Bundesanzeiger vom 18. März 2013 bekannt gemacht worden und wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Frankfurt am Main, im März 2013 COMMERZBANK Aktiengesellschaft - Der Vorstand - =-------------------------------------------------------------------- 18.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: COMMERZBANK Aktiengesellschaft Kaiserplatz 16 60261 Frankfurt am Main Deutschland E-Mail: ir@commerzbank.com Internet: http://www.commerzbank.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service =-------------------------------------------------------------------- 204258 18.03.2013
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