Medieninformation der Willensvollstrecker von Gunter Sachs
DGAP-News: Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Stellungnahme Medieninformation der Willensvollstrecker von Gunter Sachs
05.04.2013 / 12:11
Nachlass Gunter Sachs
c/o Lenz & Staehelin Bleicherweg 58 8027 Zürich, Schweiz
Dr. Robert Dissmann Dissmann Orth Kardinal-Faulhaber-Strasse 14 A 80333 München
Peter Hafter c/o Lenz & Staehelin Bleicherweg 58 8027 Zürich
Medieninformation der Willensvollstrecker von Gunter Sachs
In verschiedenen Schweizer und Deutschen Medien sind Artikel erschienen, in welchen unterstellt wird, der am 6. Mai 2011 verstorbene Gunter Sachs habe sein Einkommen und sein Vermögen in der Schweiz nicht ordnungsgemäss deklariert und versteuert.
Dies entspricht nicht der Wahrheit. Einkommen und Vermögen und auch der Nachlass von Gunter Sachs wurden ordnungsgemäss deklariert. Das selbe gilt auch für Deutschland, wo Herr Sachs beschränkt steuerpflichtig war. Wir haben auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er in andern Ländern seine Steuerpflicht nicht ordnungsgemäss erfüllt hat.
Die fünf in den Artikeln erwähnten, von Herrn Sachs errichteten Trusts waren alle widerruflich. Solche Trusts sind keine 'Finanzkonstrukte', sondern Verträge, in welchen Herr Sachs seinen Vertragspartnern, den Trustees den Auftrag erteilte, das Trustvermögen zu verwalten und gegebenenfalls nach seinem Tod an seine Erben zu verteilen. Das Vermögen und der Vermögensertrag dieser Trusts waren daher nach Schweizer Steuerrecht Herrn Sachs und später seinem Nachlass bzw. seinen Erben zuzurechnen. Alle gemäss diesen Trustverträgen gehaltenen Aktiven wurden in den Steuererklärungen von Herrn Sachs und in der Erbschaftssteuererklärung deklariert. Die Trustverträge selbst hatten keinen Wert, und es war nicht erforderlich, sie in den Steuererklärungen zu erwähnen.
Das in den Artikeln mehrfach erwähnte Erbschaftsinventar ist ein Nachlassverzeichnis und nicht Teil der Erbschaftssteuererklärung oder anderer für die Besteuerung erheblicher Deklarationen.
Wir veröffentlichen dieses Communiqué in unserer Eigenschaft als Willensvollstrecker von Gunter Sachs, die verantwortlich sind für die Durchführung des Willens von Gunter Sachs, für die Verwaltung des Nachlasses und für dessen Vertretung gegenüber Dritten. Beide haben Gunter Sachs während langer Zeit als Anwälte beraten, Dr. Robert Dissmann vor allem in Deutschland, Peter Hafter vor allem in der Schweiz.
München/ Zürich, den 04.04.2013
Dr. Robert Dissmann Peter Hafter
Ende der Corporate News
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