DGAP-HV: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 14.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
05.04.2013 / 15:14
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Klassik Radio AG
Augsburg
WKN: 785747
ISIN: DE0007857476
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der Klassik Radio AG, Augsburg
Dienstag, den 14. Mai 2013
Hotel Dorint, Augsburg
Wir laden unsere Aktionäre ein
zu der am 14. Mai 2013 um 14.00 Uhr in den Räumen des Hotels Dorint,
Imhofstr. 12, 86159 Augsburg stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Klassik Radio AG zum 30. September 2012 und des vom
Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September
2012, des gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG
und den Konzern zum 30. September 2012 und des Berichts des
Aufsichtsrates und des Corporate Governance Berichts sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289
Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Geschäftsjahr
2011/12
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der
Klassik Radio AG für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011/12 in Höhe von
Euro EUR 822.788,96 ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,11 je Aktie für Euro
das abgelaufene Geschäftsjahr 2011/12 530.750,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro
292.038,96
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2011/12
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin,
wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für
das Geschäftsjahr 2012/13 sowie zur prüferischen Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2012/13, sofern dieser
einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt.
6. Neuwahl des Aufsichtsrates
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 14. Mai 2013 endet gemäß § 102 Abs.
1 AktG und § 11 Abs. 2 der Satzung der Klassik Radio AG die Amtszeit
aller Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung folgende Personen bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu
Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen:
Dr. Dorothee Hallerbach, Augsburg
Rechtsanwältin, Kanzlei Epple, Dr. Hörmann & Kollegen, Augsburg
Philippe v. Stauffenberg, London, England
Kaufmann, Solidus Private Equity Partnership, London
Dr. Reinhold Schorer, Altstätten, Schweiz
Rechtsanwalt, Finanzmarktaufsicht, Liechtenstein
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 1, § 96 Abs. 1, § 101 Abs.
1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die
von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung
über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziff. 5.4.3. Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex
wird auf Folgendes hingewiesen: Im Fall ihrer Wahl soll Frau Dr.
Dorothee Hallerbach als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz
vorgeschlagen werden.
Herr Dr. Schorer erfüllt die Anforderungen an einen unabhängigen
Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Frau Dr. Dorothee Hallerbach (Vorsitz) und Herr. Dr. Reinhold Schorer
sind Mitglieder des Aufsichtsrats der Klassik Radio AG, Augsburg. Herr
Philippe v. Stauffenberg (stellvertretender Vorsitzender) ist Mitglied
im Aufsichtsrat der Klassik Radio AG, Augsburg Vice Chairman bei Mood
Media Corporation, Kanada, sowie Aufsichtsratsvorsitzender bei Green
Building Group GmbH, Österreich, Chairman bei Green Point Holdings
SCA, Luxemburg, und Vorsitzender des Beirates der DSD Duales System
Holding GmbH & Co. KG, Köln
Sämtliche Kandidaten sind aktuell Mitglieder des Aufsichtsrats und
unterhalten damit geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen und seinem
Organ 'Aufsichtsrat'. Darüber hinaus bestehen keine geschäftlichen
oder persönlichen Beziehungen nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 DCGK zum
Unternehmen, den Organen oder einem wesentlich beteiligten Aktionär,
die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender
Aktionär für seine Wahlentscheidung als wesentlich ansehen würde.
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Änderung des
Geschäftsjahres
Die Gesellschaft hat ein Geschäftsjahr, das jeweils mit dem 01.
Oktober beginnt und zum 30. September endet. Aufgrund der
Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die an die Werbeetats der großen
Mediaagenturen ausgerichtet ist, hat sich das abweichende
Wirtschaftsjahr als ungünstig für die Planung der Geschäftstätigkeit
erwiesen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, das
Geschäftsjahr der Gesellschaft dahingehend zu ändern, dass es mit dem
Kalenderjahr übereinstimmt. Für den Zeitraum vom 01. Oktober 2013 bis
31. Dezember 2013 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor:
§ 25 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'§ 25 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Für den
Zeitraum vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 wird ein
Rumpfgeschäftsjahr gebildet.'
8. Satzungsänderungen zur Bereinigung der Satzung
a) § 3 Satz 1 der Satzung
Mit Gesetz vom 22. Dezember zur Änderung von Vorschriften über
Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordung, des
Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der
Abgabenordnung hat der Gesetzgeber den Zusatz 'elektronischer' in § 25
AktG gestrichen. Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen nur noch
im Bundesanzeiger, der dem elektronischen Bundesanzeiger entspricht. §
3 Abs. 1 der Satzung verweist daher unzutreffend auf den
elektronischen Bundesanzeiger, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Der Begriff 'elektronischen' in § 3 Satz 1 der
Satzung wird gestrichen.
b) § 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt gefasst:
'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Bundesanzeiger und - soweit dies aufgrund der Zulassung von
Aktien der Gesellschaft an einer deutschen oder ausländische
Wertpapierbörse erforderlich ist - auch in einem
überregionalen Börsenpflichtblatt.'
b) § 21 Abs. 2 Satz 2 der Satzung
In § 21 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ist eine missverständliche
Formulierung zur Verkürzung der Anmeldefrist enthalten. Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, zur Klarstellung
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 21 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt gefasst:
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat bei Einberufung der
Hauptversammlung durch 'den Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Frist für
die Anmeldung in der Einberufung auf bis zu drei Tage vor der
Hauptversammlung zu verkürzen.'
Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 4.825.000
(vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne
Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am
Tag der Einberufung der Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen
achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und
rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse
Klassik Radio AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
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April 05, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)
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