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DGAP-HV: Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Klassik Radio AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Klassik Radio AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 14.05.2013 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
05.04.2013 / 15:14 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Klassik Radio AG 
 
   Augsburg 
 
   WKN: 785747 
   ISIN: DE0007857476 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
   der Klassik Radio AG, Augsburg 
   Dienstag, den 14. Mai 2013 
   Hotel Dorint, Augsburg 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein 
 
   zu der am 14. Mai 2013 um 14.00 Uhr in den Räumen des Hotels Dorint, 
   Imhofstr. 12, 86159 Augsburg stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung der Klassik Radio AG, Augsburg. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Klassik Radio AG zum 30. September 2012 und des vom 
           Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 
           2012, des gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG 
           und den Konzern zum 30. September 2012 und des Berichts des 
           Aufsichtsrates und des Corporate Governance Berichts sowie des 
           erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 
           Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Geschäftsjahr 
           2011/12 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der 
   Klassik Radio AG für das abgelaufene Geschäftsjahr 2011/12 in Höhe von 
   Euro EUR 822.788,96 ausgewiesenen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,11 je Aktie für          Euro 
   das abgelaufene Geschäftsjahr 2011/12                      530.750,00 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                        Euro 
                                                              292.038,96 
 
   3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes 
   für das Geschäftsjahr 2011/12 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes 
   für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
   4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/12 Entlastung zu erteilen. 
 
   5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, 
   wird zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für 
   das Geschäftsjahr 2012/13 sowie zur prüferischen Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2012/13, sofern dieser 
   einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, gewählt. 
 
   6. Neuwahl des Aufsichtsrates 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 14. Mai 2013 endet gemäß § 102 Abs. 
   1 AktG und § 11 Abs. 2 der Satzung der Klassik Radio AG die Amtszeit 
   aller Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung folgende Personen bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
   nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen: 
 
   Dr. Dorothee Hallerbach, Augsburg 
   Rechtsanwältin, Kanzlei Epple, Dr. Hörmann & Kollegen, Augsburg 
 
   Philippe v. Stauffenberg, London, England 
   Kaufmann, Solidus Private Equity Partnership, London 
 
   Dr. Reinhold Schorer, Altstätten, Schweiz 
   Rechtsanwalt, Finanzmarktaufsicht, Liechtenstein 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 1, § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 
   1 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, die 
   von den Anteilseignern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an 
   Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung 
   über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.3. Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   wird auf Folgendes hingewiesen: Im Fall ihrer Wahl soll Frau Dr. 
   Dorothee Hallerbach als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
 
   Herr Dr. Schorer erfüllt die Anforderungen an einen unabhängigen 
   Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   Frau Dr. Dorothee Hallerbach (Vorsitz) und Herr. Dr. Reinhold Schorer 
   sind Mitglieder des Aufsichtsrats der Klassik Radio AG, Augsburg. Herr 
   Philippe v. Stauffenberg (stellvertretender Vorsitzender) ist Mitglied 
   im Aufsichtsrat der Klassik Radio AG, Augsburg Vice Chairman bei Mood 
   Media Corporation, Kanada, sowie Aufsichtsratsvorsitzender bei Green 
   Building Group GmbH, Österreich, Chairman bei Green Point Holdings 
   SCA, Luxemburg, und Vorsitzender des Beirates der DSD Duales System 
   Holding GmbH & Co. KG, Köln 
 
   Sämtliche Kandidaten sind aktuell Mitglieder des Aufsichtsrats und 
   unterhalten damit geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen und seinem 
   Organ 'Aufsichtsrat'. Darüber hinaus bestehen keine geschäftlichen 
   oder persönlichen Beziehungen nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 DCGK zum 
   Unternehmen, den Organen oder einem wesentlich beteiligten Aktionär, 
   die nach Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender 
   Aktionär für seine Wahlentscheidung als wesentlich ansehen würde. 
 
   7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Änderung des 
   Geschäftsjahres 
 
   Die Gesellschaft hat ein Geschäftsjahr, das jeweils mit dem 01. 
   Oktober beginnt und zum 30. September endet. Aufgrund der 
   Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, die an die Werbeetats der großen 
   Mediaagenturen ausgerichtet ist, hat sich das abweichende 
   Wirtschaftsjahr als ungünstig für die Planung der Geschäftstätigkeit 
   erwiesen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, das 
   Geschäftsjahr der Gesellschaft dahingehend zu ändern, dass es mit dem 
   Kalenderjahr übereinstimmt. Für den Zeitraum vom 01. Oktober 2013 bis 
   31. Dezember 2013 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor: 
 
   § 25 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   '§ 25 Geschäftsjahr 
 
   Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Für den 
   Zeitraum vom 01. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2013 wird ein 
   Rumpfgeschäftsjahr gebildet.' 
 
   8. Satzungsänderungen zur Bereinigung der Satzung 
 
   a) § 3 Satz 1 der Satzung 
 
   Mit Gesetz vom 22. Dezember zur Änderung von Vorschriften über 
   Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordung, des 
   Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der 
   Abgabenordnung hat der Gesetzgeber den Zusatz 'elektronischer' in § 25 
   AktG gestrichen. Veröffentlichungen der Gesellschaft erfolgen nur noch 
   im Bundesanzeiger, der dem elektronischen Bundesanzeiger entspricht. § 
   3 Abs. 1 der Satzung verweist daher unzutreffend auf den 
   elektronischen Bundesanzeiger, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der 
   Hauptversammlung daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
     a)    Der Begriff 'elektronischen' in § 3 Satz 1 der 
           Satzung wird gestrichen. 
 
 
     b)    § 3 Satz 1 der Satzung wird wie folgt gefasst: 
           'Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im 
           Bundesanzeiger und - soweit dies aufgrund der Zulassung von 
           Aktien der Gesellschaft an einer deutschen oder ausländische 
           Wertpapierbörse erforderlich ist - auch in einem 
           überregionalen Börsenpflichtblatt.' 
 
 
   b) § 21 Abs. 2 Satz 2 der Satzung 
 
   In § 21 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ist eine missverständliche 
   Formulierung zur Verkürzung der Anmeldefrist enthalten. Vorstand und 
   Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung daher vor, zur Klarstellung 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 21 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt gefasst: 
 
   Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat bei Einberufung der 
   Hauptversammlung durch 'den Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Frist für 
   die Anmeldung in der Einberufung auf bis zu drei Tage vor der 
   Hauptversammlung zu verkürzen.' 
 
   Aktien und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 4.825.000 
   (vier Millionen achthundertfünfundzwanzigtausend) Aktien ohne 
   Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme, so dass am 
   Tag der Einberufung der Hauptversammlung 4.825.000 (vier Millionen 
   achthundertfünfundzwanzigtausend) Stimmrechte bestehen. 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und 
   rechtzeitig angemeldet sind. 
 
   Die Anmeldung hat unter der folgenden Adresse 
 
   Klassik Radio AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 

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April 05, 2013 09:14 ET (13:14 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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