DGAP-HV: Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2013 in Offenburg mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.04.2013 / 15:09
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Progress-Werk Oberkirch Aktiengesellschaft
Oberkirch
ISIN: DE0006968001 // WKN: 696 800
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Progress-Werk Oberkirch AG am
Mittwoch, dem 22. Mai 2013, um 14.00 Uhr,
in der Reithalle im Kulturforum Offenburg, Moltkestraße 31, 77652
Offenburg.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des
zusammengefassten Lageberichts für die Progress-Werk Oberkirch
AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012
Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung zugänglich
zu machen und zu erläutern. Der Aufsichtsrat hat den vom
Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 25. März 2013 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat
die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlüsse zu fassen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum
31. Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft
in Höhe von 5.025.949,03 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 1,60 EUR 5.000.000,00 EUR
je dividendenberechtigter Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung 25.949,03 EUR
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt keine eigenen
Aktien. Sollte die Gesellschaft im Zeitpunkt der
Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des
Bilanzgewinns eigene Aktien halten, vermindert sich der
auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf
die eigenen Aktien entfällt. Der Gewinnvortrag verändert sich
gegenläufig um den gleichen Betrag.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen die Entlastung vor.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Entlastung vor.
5. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 22. Mai 2013 endet die
Amtszeit der durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieder
des Aufsichtsrats. Es ist daher eine Neuwahl erforderlich. Die
Bestellung der von der Hauptversammlung neu zu wählenden
Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 Alt. 4, 101
Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1
Drittelbeteiligungsgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, von
denen vier als Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre von der
Hauptversammlung und zwei als Aufsichtsratsmitglieder der
Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungsgesetz zu wählen
sind. Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre
ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, nachfolgend genannte Personen
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre
Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, zu
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen:
Dr. Georg Hengstberger | Tübingen
Dipl.-Mathematiker, Risikocontroller, Landesbank
Baden-Württemberg, Stuttgart
Dieter Maier | Stuttgart
ehem. Mitglied des Vorstands der Baden-Württembergischen Bank
AG, Stuttgart
Ulrich Ruetz | Ludwigsburg
ehem. Vorsitzender des Vorstands der BERU AG, Ludwigsburg
Dr. Gerhard Wirth | Stuttgart
Rechtsanwalt, Partner der Sozietät Gleiss Lutz Hootz Hirsch
Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern
Die Wahl soll im Wege der Einzelwahl durchgeführt werden. Im
Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Dieter Maier
erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
werden.
Herr Dieter Maier erfüllt die Anforderungen als unabhängiger
Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, für das Geschäftsjahr 2013 die Ernst
& Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum
Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Gesellschaft mit
Lagebericht sowie für den Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht zu wählen.
II. ERGÄNZENDE ANGABEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 5
Angaben gem. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten
sind Mitglieder in folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Dr. Georg Hengstberger | Tübingen
Keine Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten oder
vergleichbaren Kontrollgremien
Dieter Maier | Stuttgart
Düker GmbH & Co. KGaA, Karlstadt | Mitglied des Aufsichtsrats
Leitz GmbH & Co. KG, Oberkochen | Vorsitzender des Beirats
Ulrich Ruetz | Ludwigsburg
Düker GmbH & Co. KGaA, Karlstadt | stv. Vorsitzender des
Aufsichtsrats
Sumida Corporation, Tokio, Japan | Member of the Board
Wüstenrot Holding AG, Ludwigsburg | Mitglied des Aufsichtsrats
Wüstenrot & Württembergische AG, Stuttgart | Mitglied des
Aufsichtsrats
Dr. Gerhard Wirth | Stuttgart
Karl Danzer GmbH & Co. KG, Reutlingen | Vorsitzender des
Beirats
Düker GmbH & Co. KGaA, Karlstadt | Mitglied des Aufsichtsrats
Wolff & Müller Holding GmbH & Co. KG, Stuttgart | Mitglied des
Beirats
Angaben zu Ziffer 5.4.1. Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate
Governance Kodex
Herr Dr. Georg Hengstberger ist der Sohn des
Gesellschafter-Geschäftsführers der Consult Invest
Beteiligungsberatungs-GmbH, Böblingen, Herrn Dr. jur.
Klaus-Georg Hengstberger, die als Aktionär wesentlich an der
Progress-Werk Oberkirch AG beteiligt ist. Herr Dr. Georg
Hengstberger ist Mitgesellschafter der Consult Invest
Beteiligungsberatungs-GmbH.
Herr Dr. Gerhard Wirth ist Partner des Anwaltsbüros Gleiss
Lutz Hootz Hirsch in Stuttgart; das Frankfurter Büro von
Gleiss Lutz Hootz Hirsch berät die Gesellschaft in
gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Die beiden übrigen zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten stehen nach Einschätzung des
Aufsichtsrats nicht in nach Ziffer 5.4.1 Abs. 4 bis 6 des
Deutschen Corporate Governance Kodex offenlegungspflichtigen
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Progress-Werk
Oberkirch AG oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär.
III. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft 9.375.000,00 EUR und ist eingeteilt in 3.125.000
Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung anmelden und ihren Aktienbesitz
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