
Von Andreas Plecko
Im Streit über den Rettungsfonds ESM und die Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB) bei der Euro-Rettung hat das Bundesverfassungsgericht einen Verhandlungstermin angekündigt. Die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren findet am 11. und 12. Juni statt, wie das Gericht mitteilte. In einem Eilverfahren hatte das Gericht den ESM bereits im September 2012 unter Auflagen gebilligt, womit Deutschland den Vertrag ratifizieren konnte. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Staatsanleihenkäufe der EZB ist hingegen noch anhängig.
Insgesamt haben sich 37.000 Bürger der Klage angeschlossen, womit sie zur größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik anwuchs. Nach Angaben eines Gerichtssprechers sind Vertreter der Bundesbank zu der Verhandlung, die an beiden Tagen um jeweils 10.00 Uhr beginnt, eingeladen. Der Termin für die Urteilsverkündung steht aber noch nicht fest. "Der Termin der Urteilsverkündung ist noch völlig offen", sagte der Gerichtssprecher.
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April 19, 2013 07:55 ET (11:55 GMT)
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