DJ DGAP-HV: Alphaform AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Alphaform AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Alphaform AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
06.06.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
26.04.2013 / 15:11
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Alphaform AG
Feldkirchen bei München
ISIN DE0005487953 - WKN 548795
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Donnerstag, dem 6. Juni 2013, um 14:00 Uhr,
im Münchner Künstlerhaus, 3. Stock ('Clubetage'),
Lenbachplatz 8, 80333 München,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember
2012, sowie des Lageberichts der Alphaform AG und des
Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Die genannten Unterlagen können ab der Einberufung der
Hauptversammlung im Internet unter www.alphaform.de unter der
Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.
Die Vorlage der unter Punkt 1 der Tagesordnung aufgeführten
Unterlagen dient der Information der Aktionäre. Der
Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des
Abschlussprüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Häckl Schmidt Lichtenstern
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des
Geschäftsjahres 2013 zu bestellen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der Häckl Schmidt Lichtenstern GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 14 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen angemeldet und
ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut erforderlich. Die Anmeldung und der
Nachweis bedürfen der Textform (§ 126 b BGB) und müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein. Der Nachweis hat sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, somit den 16. Mai 2013,
0:00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag'), zu beziehen. Die Anmeldung und der
Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 30.
Mai 2013, 24:00 Uhr (Zugang), unter der Adresse:
Alphaform AG
c/ o Bankhaus M.M. Warburg & CO KGaA
WPV
Ferdinandstr. 75
20095 Hamburg
bzw. unter:
Telefax: +49 (0)40- 3618 1116
E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com
zugegangen sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat.
Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der
Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem
Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht
keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der
Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen
bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für eine etwaige Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei vorgenannter Stelle werden Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, sich
frühzeitig anzumelden und für die Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag an die Gesellschaft Sorge zu
tragen.
III. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der
Hauptversammlung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B.
eine Vereinigung von Aktionären, ein Kreditinstitut oder andere von §
135 AktG erfasste Institute oder Personen ausüben lassen. Auch in
diesem Fall sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und ein
Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären mit der Eintrittskarte
übersandt und steht den Aktionären auch unter der Internetadresse
http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Für die
Vollmachtserteilung muss dieses Vollmachtsformular nicht zwingend
verwendet werden.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine
gemäß § 135 Absatz 8 und § 135 Absatz 10 i. V. m. § 125 Absatz 5 des
Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt
wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und ihr
Nachweis gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Der
Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft unter folgender
Adresse elektronisch übermittelt werden:
E-Mail: hv@ubj.de
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und die gemäß § 135 Absatz 8
und § 135 Absatz 10 i. V. m. § 125 Absatz 5 des Aktiengesetzes
gleichgestellten Personen und Institutionen müssen Vollmachten
lediglich nachprüfbar festhalten; sie können für die Form der
Vollmachtserteilung abweichende Regelungen vorgeben, auf die die
Gesellschaft keinen Einfluss hat. Daher bitten wir unsere Aktionäre,
sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder
Institutionen mit diesen abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich von einem
von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
vertreten lassen können. Für diese Stimmrechtsvertretung und
Weisungserteilung kann das zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte
Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Vorgenanntes
Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären auch unter der
Internetadresse http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung.
Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß
einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten
Weisung abstimmen; bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der
Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen
Tagesordnungspunkt enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Verfahrensanträge
und unangekündigte Anträge von Aktionären werden vom
Stimmrechtsvertreter nicht unterstützt. Die Erteilung der Vollmacht,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 26, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft bedürfen ebenfalls der Textform
(§ 126b BGB).
Sämtliche Vollmachten und Weisungen müssen aus organisatorischen
Gründen entweder vorab bis spätestens 5. Juni 2013, 18:00 Uhr, unter
der nachfolgenden Adresse bzw. Faxnummer oder E-Mailadresse
eingegangen sein:
UBJ. GmbH
Stichwort: Alphaform-HV 2013
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: + 49 (0)40-6378-5423
E-Mail: hv@ubj.de
Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachten und
Weisungen ist auch eine Übergabe an einen Bevollmächtigten/den
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung
möglich.
Weitere Informationen zur Stimmrechtserteilung sowie die vorgenannten
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung stehen den Aktionären
unter der Internetadresse http://www.alphaform.de unter der Rubrik
Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung oder können
werktäglich (Mo.-Fr.) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der
Telefon-Nummer +49 (0)40 - 6378-5410 angefordert werden.
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen
Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht.
IV. Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von
500.000,00 EUR erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich (§§ 126, 126a BGB) an die folgende Adresse
Alphaform AG
Investor Relations - HV 2013
Kapellenstraße 10
85622 Feldkirchen
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am 6. Mai 2013,
24:00 Uhr, zugegangen sein. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss
eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Der bzw. die
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber der erforderlichen
Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich angeordneten
Mindestbesitzzeit von drei Monaten sind und sie die Aktien bis zur
Entscheidung über das Verlangen halten.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127
AktG
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des
Abschlussprüfers bzw. von Aufsichtsratsmitgliedern sind ausschließlich
zu richten an:
Alphaform AG
Investor Relations - HV 2013
Kapellenstraße 10
85622 Feldkirchen
Telefax: +49 (0)89 905002 1035
E-Mail: ir@alphaform.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein, wenn sie zugänglich gemacht werden sollen. Ein Wahlvorschlag
braucht nicht begründet zu werden.
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zu Punkten der
Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis mindestens 14
Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 22. Mai 2013, 24:00 Uhr,
bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingegangen
sind, werden unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.alphaform.de unter der Rubrik Investor
Relations/Hauptversammlung veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf
Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht
des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in
den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der
Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in §
131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht
unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o. g.
Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche
Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon
unberührt.
V. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden
Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen,
insbesondere die Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG, finden sich auf
der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.alphaform.de unter
der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung.
VI. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
EUR 5.318.209,00 und ist eingeteilt in 5.318.209 auf den Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt grundsätzlich eine
Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit 5.318.209.
Feldkirchen bei München, im April 2013
Alphaform AG
Der Vorstand
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26.04.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Alphaform AG
Kapellenstraße 10
85622 Feldkirchen
Deutschland
Telefon: +49 89 905002 - 0
Fax: +49 89 905002 1035
E-Mail: ir@alphaform.de
Internet: http://www.alphaform.de
ISIN: DE0005487953
WKN: 548795
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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208752 26.04.2013
(END) Dow Jones Newswires
April 26, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)
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