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DGAP-HV: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2013 in Dorint Hotel am Heumarkt in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft / 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer Aktiengesellschaft: Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2013 in Dorint Hotel am 
Heumarkt in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
06.05.2013 / 15:11 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Deutsche Steinzeug 
   Cremer & Breuer 
   Aktiengesellschaft 
 
   Frechen 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer A1PHAP 
 
   ISIN DE000A1PHAP7 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre hiermit zur 
 
   ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
   ein, die 
 
   am Donnerstag, dem 13. Juni 2013, um 10:00 Uhr (MESZ), 
 
 
   im Dorint Hotel am Heumarkt Köln, ehemals Hotel InterContinental Köln, 
   Pipinstraße 1, 50667 Köln, 
 
 
   stattfindet. 
 
     I.    TAGESORDNUNG 
 
 
     1.    Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2012 
           und die Geschäftslage 
 
 
           Zu Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschluss gefasst. Zu diesem 
           Tagesordnungspunkt wird lediglich der Vorstand über das 
           Geschäftsjahr 2012 und die Geschäftslage berichten. 
 
 
     2.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten 
           Lageberichtes und des Konzernlageberichts sowie des 
           erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 
           315 Abs. 4, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB zum 31. Dezember 2012 mit dem 
           Bericht des Aufsichtsrats 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 
           23. April 2013 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
           festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die 
           Hauptversammlung. Jahresabschluss und Lagebericht, 
           Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht des 
           Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4, 315 Abs. 
           2 Nr. 5 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach 
           Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu 
           machen. 
 
 
           Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den 
           Geschäftsräumen der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG 
           (Servaisstraße, 53347 Alfter-Witterschlick) zur Einsichtnahme 
           durch die Aktionäre aus und sind auch im Internet unter 
           www.deutsche-steinzeug.de/investor_relations/hauptversammlung 
           veröffentlicht. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands für 
           diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im 
           Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats 
           für diesen Zeitraum zu beschließen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Glade, König und Partner 
           GmbH, Neuss, als Abschlussprüfer der Gesellschaft für das 
           Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. 
 
 
     6.    Sitzverlegung sowie Änderung der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Der Sitz der Gesellschaft wird von Frechen nach 
           Alfter-Witterschlick verlegt und § 1 der Satzung der 
           Gesellschaft wie folgt neu gefasst: 
 
 
          'Die am 12. Juni 1890 gegründete Aktiengesellschaft 
          führt die Firma 
 
 
          Deutsche Steinzeug 
          Cremer & Breuer 
          Aktiengesellschaft 
 
 
 
          und hat ihren Sitz in Alfter-Witterschlick.' 
 
 
     7.    Vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der 
           Gesellschaft zum Zweck der Deckung von Verlusten durch 
           Zusammenlegung von Aktien und Anpassung der Satzung 
 
 
           Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 
           weist kumuliert einen Bilanzverlust in Höhe von EUR 
           10.872.956,30 aus. Vor diesem Hintergrund soll das 
           Grundkapital der Gesellschaft, das derzeit EUR 18.410.412,00 
           beträgt und in 18.410.412 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
           mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 
           eingeteilt ist, herabgesetzt werden. Der hierdurch frei 
           werdende Betrag soll in voller Höhe zur Reduzierung der 
           Verluste genutzt werden. 
 
 
           Die Herabsetzung soll nach den Vorschriften der einfachen 
           Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) mit einem 
           Herabsetzungsbetrag von EUR 9.205.206,00 erfolgen. Der Umfang 
           der Herabsetzung macht die Zusammenlegung von Aktien 
           erforderlich. Ohne eine Zusammenlegung würde der rechnerische 
           Anteil einer Stückaktie am Grundkapital der Gesellschaft nach 
           erfolgter Herabsetzung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen 
           weniger als EUR 1,00 betragen. Durch die Zusammenlegung wird 
           sichergestellt, dass der rechnerische Anteil einer Stückaktie 
           am Grundkapital der Gesellschaft auch nach erfolgter 
           Kapitalherabsetzung mindestens EUR 1,00 beträgt. Konkret soll 
           die Herabsetzung um EUR 9.205.206,00 mit einer Zusammenlegung 
           im Verhältnis zwei zu eins verbunden werden, mit dem Ergebnis, 
           dass nach der Kapitalherabsetzung das Grundkapital EUR 
           9.205.206,00 beträgt und dieses in 9.205.206 Stückaktien mit 
           einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft 
           von je EUR 1,00 eingeteilt ist. Etwaige Spitzen, die dadurch 
           entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im 
           Zusammenlegungsverhältnis von zwei zu eins teilbare Anzahl von 
           Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft bzw. dem von 
           dieser beauftragten Kredit- oder Finanzinstitut mit anderen 
           Spitzen zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten 
           verwertet. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
           18.410.412,00, eingeteilt in 18.410.412 Stückaktien mit einem 
           rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00, wird um 
           EUR 9.205.206,00 auf EUR 9.205.206,00 herabgesetzt. Die 
           Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die 
           vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) und dient 
           in voller Höhe dazu, Verluste zu decken. Die Herabsetzung 
           erfolgt im Verhältnis 2 zu 1 durch Zusammenlegung von je 2 
           alten Stückaktien zu 1 neuen Stückaktie. 
 
 
           b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Herabsetzung des 
           Grundkapitals zu regeln. 
 
 
           c) In Anpassung an die Beschlussfassung unter vorstehend a) 
           wird § 4 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu gefasst: 
 
 
           'Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 9.205.206,- und 
           ist eingeteilt in 9.205.206 Stückaktien.' 
 
 
     8.    Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener 
           Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des 
           Bezugs- und Andienungsrechts 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats eigene Aktien im Volumen von bis zu 10 % des 
           derzeitigen Grundkapitals oder, falls dieser Wert geringer 
           ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung 
           bestehenden Grundkapitals, zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen 
           der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Die erworbenen 
           Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen 
           erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der 
           Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71a ff. AktG 
           zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweils 
           gültigen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die 
           Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des 
           Handels in eigenen Aktien genutzt werden. 
 
 
           Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder 
           mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch 
           durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft 
           stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch 
           Dritte durchgeführt werden. Die Erwerbsermächtigung gilt vom 
           Tag der Beschlussfassung bis zum 12. Juni 2018. 
 
 
           b) Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse 
           oder (2) mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten 
           öffentlichen Kaufangebots oder einer an die Aktionäre der 
           Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe 
           von Verkaufsangeboten erfolgen. 
 
 
             (1) Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der 
             Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 06, 2013 09:12 ET (13:12 GMT)

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