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DGAP-HV: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
06.05.2013 / 15:18 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   ADLER Real Estate Aktiengesellschaft 
 
   Frankfurt am Main 
 
   WKN 500 800 
 
   ISIN DE0005008007 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Sehr geehrte Aktionärinnen, 
   sehr geehrte Aktionäre, 
 
   wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 12. 
   Juni 2013, um 10:00 Uhr, im Radisson Blu Hotel Hamburg, Marseiller 
   Straße 2, 20355 Hamburg, ein. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 
           sowie der Lageberichte für die ADLER Real Estate 
           Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 
           5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 
           AktG) ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
           vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss gebilligt hat. 
           Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
 
 
           Hinweise zum Erhalt der genannten Dokumente sind unten unter 
           ,UNTERLAGEN FÜR AKTIONÄRE' zu finden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 927.719,33 auf neue 
           Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit des durch die Hauptversammlung gewählten 
           Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Ralf Preyer endet mit Ablauf 
           dieser Hauptversammlung. Herr John D. Heikenfeld ist mit 
           Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung als Mitglied des 
           Aufsichtsrats zurückgetreten. Für Herrn Preyer hat eine 
           Neuwahl zu erfolgen, für Herrn Heikenfeld eine ersetzende 
           Neuwahl für den Rest dessen Amtszeit. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG sowie 
           § 10 Abs. 1 der Gesellschaftssatzung aus drei Mitgliedern 
           zusammen, die von den Aktionären in der Hauptversammlung zu 
           wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
           gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Herr Ralf Preyer, Bratislava, Betriebswirt und 
             selbstständiger Unternehmensberater, wird gem. § 10 (2) der 
             Gesellschaftssatzung für die Zeit bis zum Ablauf der 
             Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
             Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Aufsichtsratmitglied in 
             den Aufsichtsrat gewählt. 
 
 
             Herr Preyer ist zum Zeitpunkt der Einberufung der 
             Hauptversammlung Mitglied des Aufsichtsrates der PPP Land 
             Investment AG, Wien/Österreich. Weitere Mitgliedschaften in 
             anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
             vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
             Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
             bestehen nicht. 
 
 
             Angaben gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 DCGK: 
 
 
             Herr Preyer ist Geschäftsführer der White Star Investments 
             LLC. Diese ist General Partner (Komplementär) der Mezzanine 
             IX Investors L.P., der Mehrheitsaktionärin der ADLER Real 
             Estate Aktiengesellschaft. 
 
 
             Herr Preyer erklärt sich im Falle seiner Wahl mit der 
             Bestellung einverstanden. 
 
 
             Im Fall seiner Wahl soll Herr Ralf Preyer zum 
             stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt 
             werden. 
 
 
       b)    Herr Thomas Katzuba von Urbisch, Monte-Carlo, 
             Jurist und Unternehmer und als solcher Geschäftsführer der 
             MACLAREN Deutschland GmbH und Inhaber der FARBOURG SARL, 
             Monaco, wird gem. § 10 (3) der Gesellschaftssatzung für den 
             Rest der Amtszeit von Herrn Heikenfeld, also für die Zeit 
             bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
             für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, als 
             Aufsichtsratmitglied in den Aufsichtsrat gewählt. 
 
 
             Herr Katzuba von Urbisch ist zum Zeitpunkt der Einberufung 
             der Hauptversammlung nicht Mitglied in gesetzlich zu 
             bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
             ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im 
             Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. 
 
 
             Angaben gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 DCGK: 
 
 
             Relevante geschäftliche oder persönliche Beziehungen des 
             Kandidaten zur Gesellschaft, ihren Organen und 
             Organmitgliedern oder wesentlich beteiligten Aktionären 
             bestehen nicht. 
 
 
             Herr Katzuba von Urbisch erklärt sich im Falle seiner Wahl 
             mit der Bestellung einverstanden. 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem 
           GmbH & Co. KG, Hamburg, als Abschluss- und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           bestellen. 
 
 
           Ein Prüfungsausschuss, auf dessen Empfehlung der 
           Beschlussvorschlag gestützt werden könnte, besteht nicht. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Herabsetzung des 
           bestehenden bedingten Kapitals I, die Ermächtigung zur Ausgabe 
           von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie die 
           Schaffung eines bedingten Kapitals III und entsprechende 
           Satzungsänderungen 
 
 
           Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Juni 2012 wurde der 
           Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 
           27. Juni 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf 
           den Namen lautende Options- und/oder 
           Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
           100.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren zu 
           begeben und den Inhabern von Options- bzw. 
           Wandelschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf 
           bis zu insgesamt 6.500.000 neue, auf den Inhaber lautende 
           Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Options- 
           oder Wandelanleihebedingungen zu gewähren. 
 
 
           Die in dieser Ermächtigung vorgesehene Begrenzung der Options- 
           oder Wandlungsrechte auf bis zu insgesamt 6.500.000 neue, auf 
           den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft und die 
           damit einhergehende bedingte Erhöhung des Grundkapitals der 
           Gesellschaft um bis zu EUR 6.500.000,00 durch Ausgabe von bis 
           zu 6.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
           wurde vorgenommen, um der gesetzlichen Anforderung zu genügen, 
           nach der der Nennbetrag des bedingten Kapitals einer 
           Aktiengesellschaft die Hälfte ihres Grundkapitals, das zur 
           Zeit der Beschlussfassung vorhanden ist, nicht übersteigen 
           darf. In Anbetracht eines Grundkapitals der Gesellschaft von 
           EUR 15.000.000,00, eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber 
           lautende Stückaktien, und eines bei Fassung des 
           Hauptversammlungsbeschlusses vom 28. Juni 2012 bereits 
           bestehenden bedingten Kapitals I in Höhe von EUR 1.000.000,00 
           war diese Grenze mit der Schaffung eines bedingten Kapitals II 
           in Höhe von bis zu EUR 6.500.000,00 erreicht. 
 
 
           Das bedingte Kapital I dient der Gewährung von neuen auf den 
           Inhaber lautenden Stückaktien an Inhaber von Optionen, die 
           aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. April 
           2006 bis zum 20. April 2011 gewährt werden konnten. Von den 
           Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der 
           Hauptversammlung vom 21. April 2006 ausgegeben wurden, können 
           noch maximal 200.000 Optionsrechte ausgeübt werden; alle 

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May 06, 2013 09:18 ET (13:18 GMT)

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