
DGAP-HV: ADLER Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ADLER Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 06.05.2013 / 15:18 =-------------------------------------------------------------------- ADLER Real Estate Aktiengesellschaft Frankfurt am Main WKN 500 800 ISIN DE0005008007 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, dem 12. Juni 2013, um 10:00 Uhr, im Radisson Blu Hotel Hamburg, Marseiller Straße 2, 20355 Hamburg, ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie der Lageberichte für die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 AktG) ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernjahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Hinweise zum Erhalt der genannten Dokumente sind unten unter ,UNTERLAGEN FÜR AKTIONÄRE' zu finden. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR 927.719,33 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat Die Amtszeit des durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Ralf Preyer endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Herr John D. Heikenfeld ist mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats zurückgetreten. Für Herrn Preyer hat eine Neuwahl zu erfolgen, für Herrn Heikenfeld eine ersetzende Neuwahl für den Rest dessen Amtszeit. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 AktG sowie § 10 Abs. 1 der Gesellschaftssatzung aus drei Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären in der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Herr Ralf Preyer, Bratislava, Betriebswirt und selbstständiger Unternehmensberater, wird gem. § 10 (2) der Gesellschaftssatzung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Aufsichtsratmitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Preyer ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Mitglied des Aufsichtsrates der PPP Land Investment AG, Wien/Österreich. Weitere Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht. Angaben gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 DCGK: Herr Preyer ist Geschäftsführer der White Star Investments LLC. Diese ist General Partner (Komplementär) der Mezzanine IX Investors L.P., der Mehrheitsaktionärin der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft. Herr Preyer erklärt sich im Falle seiner Wahl mit der Bestellung einverstanden. Im Fall seiner Wahl soll Herr Ralf Preyer zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt werden. b) Herr Thomas Katzuba von Urbisch, Monte-Carlo, Jurist und Unternehmer und als solcher Geschäftsführer der MACLAREN Deutschland GmbH und Inhaber der FARBOURG SARL, Monaco, wird gem. § 10 (3) der Gesellschaftssatzung für den Rest der Amtszeit von Herrn Heikenfeld, also für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2014 beschließt, als Aufsichtsratmitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Katzuba von Urbisch ist zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. Angaben gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4 bis 6 DCGK: Relevante geschäftliche oder persönliche Beziehungen des Kandidaten zur Gesellschaft, ihren Organen und Organmitgliedern oder wesentlich beteiligten Aktionären bestehen nicht. Herr Katzuba von Urbisch erklärt sich im Falle seiner Wahl mit der Bestellung einverstanden. 6. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG, Hamburg, als Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen. Ein Prüfungsausschuss, auf dessen Empfehlung der Beschlussvorschlag gestützt werden könnte, besteht nicht. 7. Beschlussfassung über die Herabsetzung des bestehenden bedingten Kapitals I, die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie die Schaffung eines bedingten Kapitals III und entsprechende Satzungsänderungen Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 28. Juni 2012 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Juni 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens zehn Jahren zu begeben und den Inhabern von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu insgesamt 6.500.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Options- oder Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die in dieser Ermächtigung vorgesehene Begrenzung der Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu insgesamt 6.500.000 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft und die damit einhergehende bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 6.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien wurde vorgenommen, um der gesetzlichen Anforderung zu genügen, nach der der Nennbetrag des bedingten Kapitals einer Aktiengesellschaft die Hälfte ihres Grundkapitals, das zur Zeit der Beschlussfassung vorhanden ist, nicht übersteigen darf. In Anbetracht eines Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 15.000.000,00, eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, und eines bei Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 28. Juni 2012 bereits bestehenden bedingten Kapitals I in Höhe von EUR 1.000.000,00 war diese Grenze mit der Schaffung eines bedingten Kapitals II in Höhe von bis zu EUR 6.500.000,00 erreicht. Das bedingte Kapital I dient der Gewährung von neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an Inhaber von Optionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. April 2006 bis zum 20. April 2011 gewährt werden konnten. Von den Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. April 2006 ausgegeben wurden, können noch maximal 200.000 Optionsrechte ausgeübt werden; alle
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