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DGAP-HV: bmp media investors AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: bmp media investors AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
bmp media investors AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 13.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
07.05.2013 / 15:06 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   bmp media investors AG 
 
   Berlin 
 
 
   (WKN 330 420 - ISIN DE0003304200) 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   13. Juni 2013, 10.00 Uhr, 
 
   in der Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin, 
   (Eingang: im Durchgang zwischen Kant- und Hardenbergstraße - 
   'Yva-Bogen') 
   stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 
           einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie des Berichts 
           des Aufsichtsrats 
 
 
           Es findet keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt. 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 22. April 
           2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
           Jahresabschluss und Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats 
           sowie der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen u. a. 
           zum internen Kontroll- und dem Risikomanagementsystem sind der 
           Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es durch 
           diese nach dem Gesetz einer Beschlussfassung bedarf. Die 
           Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
 
 
 
           http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlung-2013.html 
 
 
           eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen 
           zur Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus. 
 
 
     2.    Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
           2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Beendigung der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 endet 
           gemäß § 102 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 2 der Satzung der bmp 
           media investors AG die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, 
           so dass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 
           Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung nur aus 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht 
           aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
       1.    Herrn Gerd Schmitz-Morkramer, Rechtsanwalt, 
             München, 
 
 
       2.    Herrn Bernd Brunke, Geschäftsführer der Roland 
             Berger Strategy Consultants Holding GmbH, Berlin, 
 
 
       3.    Herrn Michael Stammler, Berater, 
             Lutzenberg/Schweiz, 
 
 
 
           für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
           über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 
           2017 endende Geschäftsjahr - also bis zur ordentlichen 
           Hauptversammlung 2018 - erneut zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrates der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Die vorgeschlagenen Kandidaten haben folgende Mandate in 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in 
           vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
 
           Herr Schmitz-Morkramer: 
 
 
       *     YOC AG 
 
 
 
           Herr Stammler: 
 
 
       * 
 
 
 
       Aquisuisse AG 
       *     eCAPITAL entrepreneurial Partners AG 
 
 
       *     Heliocentris Energy Solutions AG 
 
 
       *     Voittaja Beratungen AG 
 
 
       *     WM Treuhand & Steuerberatungsgesellschaft AG 
 
 
 
           Herr Brunke hat keine weiteren Ämter in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien 
           inne. 
 
 
           Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat 
           qualifiziert sich Herr Gerd Schmitz-Morkramer u.a. als 
           unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
     5.    Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats 
 
 
           Die aktuelle Vergütung des Aufsichtsrats, die in der 
           ordentlichen Hauptversammlung am 09. Juli 2008 beschlossen 
           wurde, sieht neben einer Festvergütung in Form einer 
           jährlichen Basisvergütung zuzüglich Sitzungsgeld eine 
           erfolgsorientierte Vergütung vor, die sich am Bilanzgewinn 
           nach HGB orientiert. Die Vergütung des Aufsichtsrats soll auf 
           eine reine Festvergütung umgestellt werden. Die Gesellschaft 
           ist zu der Auffassung gelangt, dass diese Vergütungsform 
           besser geeignet ist, der zu erfüllenden Kontrollfunktion des 
           Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Sie kommt so auch der 
           geänderten Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des 'Deutschen 
           Corporate Governance Kodex' in der Fassung vom 15. Mai 2012 
           nach. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
 
           Die von der Hauptversammlung am 09. Juli 2008 beschlossene 
           Vergütung des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab Beendigung der 
           ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Juni 2013 aufgehoben und 
           die Aufsichtsratsvergütung insgesamt wie folgt neu festgelegt: 
 
 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit 
           jährliche Basisvergütung wie folgt: 
 
 
       1.    10.000,00 EUR für den Vorsitzenden des 
             Aufsichtsrats, 
 
 
             sowie 
 
 
       2.    5.000,00 EUR für die anderen Mitglieder des 
             Aufsichtsrats. 
 
 
 
           Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats - 
           auch im Fall der visuellen und/oder akustischen Zuschaltung - 
           für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung ein Sitzungsgeld 
           wie folgt: 
 
 
       1.    2.500,00 EUR für den Vorsitzenden des 
             Aufsichtsrats, 
 
 
       2.    1.500,00 EUR für den stellvertretenden 
             Vorsitzenden des Aufsichtsrats, 
 
 
             sowie 
 
 
       3.    1.000,00 EUR für das einfache Mitglied des 
             Aufsichtsrats. 
 
 
 
           Für die Beteiligung an auf andere Weise abgehaltenen Sitzungen 
           oder Beschlussfassungen erhalten sie kein Sitzungsgeld, 
           insbesondere auch nicht für die Teilnahme an einer sonstigen 
           Telefon- oder Videokonferenz. 
 
 
           Im Falle des Wechsels des Vorsitzes während eines 
           Geschäftsjahres bzw. der Übernahme bzw. des Verlustes des 
           Amtes als Aufsichtsrat wird die Basisvergütung pro rata 
           temporis gewährt. 
 
 
           Zusätzlich zu der Vergütung wird die ggf. geschuldete 
           Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe entrichtet. 
 
 
           Außerdem hat die bmp media investors AG auch zugunsten der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats eine angemessene 
           Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung (Directors' & 
           Officers' Liability Insurance - D & O Versicherung) 
           abgeschlossen. 
 
 
           Diese Vergütungsregelung gilt mit Wirkung ab dem 01. Juli 
           2013. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Aufhebung des in der 
           Hauptversammlung vom 22. Juni 2011 beschlossenen genehmigten 
           Kapitals nach § 5 Abs. 3 der Satzung und über die Schaffung 
           eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum 
           Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende 
           Satzungsänderung 
 
 
           Das in der ordentlichen Hauptversammlung 2011 beschlossene und 
           in § 5 Abs. 3 der Satzung verankerte genehmigte Kapital 
           (genehmigtes Kapital 2011/I) wurde bislang nicht ausgenutzt 
           und läuft am 21. Juni 2016 aus. Es beläuft sich auf 
           8.750.000,00 EUR und entspricht damit dem gesetzlich 
           vorgesehenen Höchstbetrag von 50% des zum Zeitpunkt der 
           Einberufung zur Hauptversammlung 2011 gültigen Grundkapitals 
           in Höhe von 17.500.000,00 EUR. 
           Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zwischenzeitlich 
           18.819.250,00 EUR. Um die Gesellschaft auch zukünftig in die 
           Lage zu versetzen, gegebenenfalls flexibel und in maximaler 
           Höhe auf zusätzliches Eigenkapital als langfristiges 
           Finanzierungsmittel zugreifen zu können und im Falle sich am 
           Markt bietender Akquisitionschancen an Stelle einer 
           Barkapitalerhöhung auch den Weg einer Sachkapitalerhöhung 
           wählen zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital 

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May 07, 2013 09:06 ET (13:06 GMT)

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