
DGAP-HV: bmp media investors AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung bmp media investors AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 07.05.2013 / 15:06 =-------------------------------------------------------------------- bmp media investors AG Berlin (WKN 330 420 - ISIN DE0003304200) Wir laden unsere Aktionäre zu der am 13. Juni 2013, 10.00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin, (Eingang: im Durchgang zwischen Kant- und Hardenbergstraße - 'Yva-Bogen') stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats Es findet keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 22. April 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Jahresabschluss und Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen u. a. zum internen Kontroll- und dem Risikomanagementsystem sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es durch diese nach dem Gesetz einer Beschlussfassung bedarf. Die Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlung-2013.html eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen zur Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus. 2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 2 der Satzung der bmp media investors AG die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, 1. Herrn Gerd Schmitz-Morkramer, Rechtsanwalt, München, 2. Herrn Bernd Brunke, Geschäftsführer der Roland Berger Strategy Consultants Holding GmbH, Berlin, 3. Herrn Michael Stammler, Berater, Lutzenberg/Schweiz, für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr - also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 - erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft zu wählen. Die vorgeschlagenen Kandidaten haben folgende Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: Herr Schmitz-Morkramer: * YOC AG Herr Stammler: * Aquisuisse AG * eCAPITAL entrepreneurial Partners AG * Heliocentris Energy Solutions AG * Voittaja Beratungen AG * WM Treuhand & Steuerberatungsgesellschaft AG Herr Brunke hat keine weiteren Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne. Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr Gerd Schmitz-Morkramer u.a. als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. 5. Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats Die aktuelle Vergütung des Aufsichtsrats, die in der ordentlichen Hauptversammlung am 09. Juli 2008 beschlossen wurde, sieht neben einer Festvergütung in Form einer jährlichen Basisvergütung zuzüglich Sitzungsgeld eine erfolgsorientierte Vergütung vor, die sich am Bilanzgewinn nach HGB orientiert. Die Vergütung des Aufsichtsrats soll auf eine reine Festvergütung umgestellt werden. Die Gesellschaft ist zu der Auffassung gelangt, dass diese Vergütungsform besser geeignet ist, der zu erfüllenden Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Sie kommt so auch der geänderten Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des 'Deutschen Corporate Governance Kodex' in der Fassung vom 15. Mai 2012 nach. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Die von der Hauptversammlung am 09. Juli 2008 beschlossene Vergütung des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Juni 2013 aufgehoben und die Aufsichtsratsvergütung insgesamt wie folgt neu festgelegt: Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit jährliche Basisvergütung wie folgt: 1. 10.000,00 EUR für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, sowie 2. 5.000,00 EUR für die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats - auch im Fall der visuellen und/oder akustischen Zuschaltung - für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung ein Sitzungsgeld wie folgt: 1. 2.500,00 EUR für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, 2. 1.500,00 EUR für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats, sowie 3. 1.000,00 EUR für das einfache Mitglied des Aufsichtsrats. Für die Beteiligung an auf andere Weise abgehaltenen Sitzungen oder Beschlussfassungen erhalten sie kein Sitzungsgeld, insbesondere auch nicht für die Teilnahme an einer sonstigen Telefon- oder Videokonferenz. Im Falle des Wechsels des Vorsitzes während eines Geschäftsjahres bzw. der Übernahme bzw. des Verlustes des Amtes als Aufsichtsrat wird die Basisvergütung pro rata temporis gewährt. Zusätzlich zu der Vergütung wird die ggf. geschuldete Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe entrichtet. Außerdem hat die bmp media investors AG auch zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eine angemessene Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung (Directors' & Officers' Liability Insurance - D & O Versicherung) abgeschlossen. Diese Vergütungsregelung gilt mit Wirkung ab dem 01. Juli 2013. 6. Beschlussfassung über die Aufhebung des in der Hauptversammlung vom 22. Juni 2011 beschlossenen genehmigten Kapitals nach § 5 Abs. 3 der Satzung und über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Satzungsänderung Das in der ordentlichen Hauptversammlung 2011 beschlossene und in § 5 Abs. 3 der Satzung verankerte genehmigte Kapital (genehmigtes Kapital 2011/I) wurde bislang nicht ausgenutzt und läuft am 21. Juni 2016 aus. Es beläuft sich auf 8.750.000,00 EUR und entspricht damit dem gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag von 50% des zum Zeitpunkt der Einberufung zur Hauptversammlung 2011 gültigen Grundkapitals in Höhe von 17.500.000,00 EUR. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zwischenzeitlich 18.819.250,00 EUR. Um die Gesellschaft auch zukünftig in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls flexibel und in maximaler Höhe auf zusätzliches Eigenkapital als langfristiges Finanzierungsmittel zugreifen zu können und im Falle sich am Markt bietender Akquisitionschancen an Stelle einer Barkapitalerhöhung auch den Weg einer Sachkapitalerhöhung wählen zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital
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May 07, 2013 09:06 ET (13:06 GMT)
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