DGAP-HV: bmp media investors AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
bmp media investors AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 13.06.2013 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
07.05.2013 / 15:06
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bmp media investors AG
Berlin
(WKN 330 420 - ISIN DE0003304200)
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
13. Juni 2013, 10.00 Uhr,
in der Eventpassage, Kantstraße 8-10, 10623 Berlin,
(Eingang: im Durchgang zwischen Kant- und Hardenbergstraße -
'Yva-Bogen')
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB sowie des Berichts
des Aufsichtsrats
Es findet keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 22. April
2013 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Jahresabschluss und Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats
sowie der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen u. a.
zum internen Kontroll- und dem Risikomanagementsystem sind der
Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es durch
diese nach dem Gesetz einer Beschlussfassung bedarf. Die
Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.mediainvestors.de/de/investor-relations/hauptversammlung-2013.html
eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen
zur Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus.
2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 endet
gemäß § 102 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 2 der Satzung der bmp
media investors AG die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder,
so dass eine Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Abs. 1, 96 Abs. 1, 101
Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung nur aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht
aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
1. Herrn Gerd Schmitz-Morkramer, Rechtsanwalt,
München,
2. Herrn Bernd Brunke, Geschäftsführer der Roland
Berger Strategy Consultants Holding GmbH, Berlin,
3. Herrn Michael Stammler, Berater,
Lutzenberg/Schweiz,
für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember
2017 endende Geschäftsjahr - also bis zur ordentlichen
Hauptversammlung 2018 - erneut zu Mitgliedern des
Aufsichtsrates der Gesellschaft zu wählen.
Die vorgeschlagenen Kandidaten haben folgende Mandate in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen inne:
Herr Schmitz-Morkramer:
* YOC AG
Herr Stammler:
*
Aquisuisse AG
* eCAPITAL entrepreneurial Partners AG
* Heliocentris Energy Solutions AG
* Voittaja Beratungen AG
* WM Treuhand & Steuerberatungsgesellschaft AG
Herr Brunke hat keine weiteren Ämter in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien
inne.
Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat
qualifiziert sich Herr Gerd Schmitz-Morkramer u.a. als
unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der
Einzelwahl durchzuführen.
5. Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats
Die aktuelle Vergütung des Aufsichtsrats, die in der
ordentlichen Hauptversammlung am 09. Juli 2008 beschlossen
wurde, sieht neben einer Festvergütung in Form einer
jährlichen Basisvergütung zuzüglich Sitzungsgeld eine
erfolgsorientierte Vergütung vor, die sich am Bilanzgewinn
nach HGB orientiert. Die Vergütung des Aufsichtsrats soll auf
eine reine Festvergütung umgestellt werden. Die Gesellschaft
ist zu der Auffassung gelangt, dass diese Vergütungsform
besser geeignet ist, der zu erfüllenden Kontrollfunktion des
Aufsichtsrats Rechnung zu tragen. Sie kommt so auch der
geänderten Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des 'Deutschen
Corporate Governance Kodex' in der Fassung vom 15. Mai 2012
nach.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Die von der Hauptversammlung am 09. Juli 2008 beschlossene
Vergütung des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab Beendigung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Juni 2013 aufgehoben und
die Aufsichtsratsvergütung insgesamt wie folgt neu festgelegt:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit
jährliche Basisvergütung wie folgt:
1. 10.000,00 EUR für den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats,
sowie
2. 5.000,00 EUR für die anderen Mitglieder des
Aufsichtsrats.
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats -
auch im Fall der visuellen und/oder akustischen Zuschaltung -
für jede Teilnahme an einer Präsenzsitzung ein Sitzungsgeld
wie folgt:
1. 2.500,00 EUR für den Vorsitzenden des
Aufsichtsrats,
2. 1.500,00 EUR für den stellvertretenden
Vorsitzenden des Aufsichtsrats,
sowie
3. 1.000,00 EUR für das einfache Mitglied des
Aufsichtsrats.
Für die Beteiligung an auf andere Weise abgehaltenen Sitzungen
oder Beschlussfassungen erhalten sie kein Sitzungsgeld,
insbesondere auch nicht für die Teilnahme an einer sonstigen
Telefon- oder Videokonferenz.
Im Falle des Wechsels des Vorsitzes während eines
Geschäftsjahres bzw. der Übernahme bzw. des Verlustes des
Amtes als Aufsichtsrat wird die Basisvergütung pro rata
temporis gewährt.
Zusätzlich zu der Vergütung wird die ggf. geschuldete
Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe entrichtet.
Außerdem hat die bmp media investors AG auch zugunsten der
Mitglieder des Aufsichtsrats eine angemessene
Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung (Directors' &
Officers' Liability Insurance - D & O Versicherung)
abgeschlossen.
Diese Vergütungsregelung gilt mit Wirkung ab dem 01. Juli
2013.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung des in der
Hauptversammlung vom 22. Juni 2011 beschlossenen genehmigten
Kapitals nach § 5 Abs. 3 der Satzung und über die Schaffung
eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum
Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende
Satzungsänderung
Das in der ordentlichen Hauptversammlung 2011 beschlossene und
in § 5 Abs. 3 der Satzung verankerte genehmigte Kapital
(genehmigtes Kapital 2011/I) wurde bislang nicht ausgenutzt
und läuft am 21. Juni 2016 aus. Es beläuft sich auf
8.750.000,00 EUR und entspricht damit dem gesetzlich
vorgesehenen Höchstbetrag von 50% des zum Zeitpunkt der
Einberufung zur Hauptversammlung 2011 gültigen Grundkapitals
in Höhe von 17.500.000,00 EUR.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zwischenzeitlich
18.819.250,00 EUR. Um die Gesellschaft auch zukünftig in die
Lage zu versetzen, gegebenenfalls flexibel und in maximaler
Höhe auf zusätzliches Eigenkapital als langfristiges
Finanzierungsmittel zugreifen zu können und im Falle sich am
Markt bietender Akquisitionschancen an Stelle einer
Barkapitalerhöhung auch den Weg einer Sachkapitalerhöhung
wählen zu können, soll ein neues genehmigtes Kapital
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 07, 2013 09:06 ET (13:06 GMT)
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