DGAP-HV: TAG Immobilien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung TAG Immobilien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2013 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 08.05.2013 / 15:11 =-------------------------------------------------------------------- TAG Immobilien AG Hamburg ISIN DE0008303504/WKN 830350 ISIN DE000A1R1H45/WKN A1R1H4 Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Freitag, dem 14. Juni 2013, um 11.00 Uhr im Haus der Patriotischen Gesellschaft, Trostbrücke 6, 20457 Hamburg, stattfindenden 130. ordentlichen Hauptversammlung ein. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2012, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 2012 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2012 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 16. April 2013 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Über den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns 2012 stimmen die Aktionäre unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme und keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2012 in Höhe von EUR 119.509.442,76 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25 für jede der 130.737.996 für das Geschäftsjahr 2012 dividendenberechtigten Stückaktien, insgesamt: EUR 32.684.499,00 Vortrag auf neue Rechnung: EUR 86.824.943,76 Bilanzgewinn: EUR 119.509.442,76 Die Auszahlung der Dividende ist für den 17. Juni 2013 vorgesehen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen; b) zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2013 zu wählen. 6. Wahlen zum Aufsichtsrat Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (vormals BetrVG 1952) maßgebend. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern, von denen vier von den Aktionären und zwei von den Arbeitnehmern nach den §§ 4 ff. Drittelbeteiligungsgesetz gewählt werden. Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, die die Aktionäre vertreten, endet mit der Beendigung dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr. Lutz R. Ristow, Diplom-Kaufmann, wohnhaft in Hamburg, für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäftsjahr beschließt, sowie b) Herrn Prof. Dr. Ronald Frohne, Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer bei der Sozietät Noerr LLP, wohnhaft in New York, c) Herrn Lothar Lanz, Mitglied des Vorstands der Axel Springer AG, wohnhaft in Berlin, und d) Herrn Dr. Philipp K. Wagner, LL.M., Rechtsanwalt bei der Sozietät Weitnauer, wohnhaft in Berlin, jeweils für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr beschließt, als Vertreter der Aktionäre zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Kandidatenvorschläge beruhen auf den Empfehlungen des Nominierungsausschusses. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchzuführen. Der Aufsichtsrat geht in seiner derzeitigen Zusammensetzung davon aus, dass von den unter TOP 6 a) bis d) vorgeschlagenen Kandidaten nach deren Wahl durch die Hauptversammlung Herr Dr. Lutz R. Ristow aus der Mitte des Aufsichtsrats zur Wahl als Vorsitzender des Aufsichtsrats vorgeschlagen wird. Die Amtszeit von Herrn Dr. Ristow soll im Hinblick auf die Altersgrenze, die der Aufsichtsrat für seine Mitglieder festgesetzt hat, auf die Zeit bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 beschränkt sein. Die Angaben zu Mandaten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie zu Beziehungen im Sinne von Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) werden unter Teil III. dieser Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung aufgeführt. 7. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2013/I, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 14. Juni 2012 war der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Juni 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um einen Betrag von bis zu EUR 40.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 40.000.000 Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Von der vorstehenden Ermächtigung wurde durch Beschluss des Vorstands vom 19. September 2012 über eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Höhe von EUR 1.809.693,00 sowie durch Beschlüsse des Vorstands vom 19. November 2012, 3. Dezember 2012 und 10. Dezember 2012 über eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Höhe von EUR 30.000.000,00 Gebrauch gemacht. Das Grundkapital der Gesellschaft ist auf Grundlage dieser Beschlüsse damit um insgesamt EUR 31.809.693,00 erhöht worden. Das Genehmigte Kapital 2012/I beträgt damit derzeit noch EUR 8.190.307,00. Vor dem Hintergrund dieser Erhöhung des Grundkapitals soll ein neues Genehmigtes Kapital 2013/I in Höhe von EUR 20.000.000,00 geschaffen werden, um den Vorstand auch künftig in die Lage zu versetzen, genehmigtes Kapital in dem erforderlichen Umfang zur Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft zu nutzen oder sich am Markt bietende Akquisitionschancen zu ergreifen und hierbei sowohl eine Barkapitalerhöhung als auch den Weg einer Sachkapitalerhöhung zu wählen. Der Umfang des erbetenen Genehmigten Kapitals 2013/I beträgt damit rund 15 % bzw., unter Berücksichtigung des Genehmigten Kapitals 2012/I, rund 22 % des gegenwärtigen Grundkapitals. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13. Juni 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt höchstens um einen Betrag von EUR
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May 08, 2013 09:11 ET (13:11 GMT)