DGAP-HV: Nucletron Electronic Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Nucletron Electronic Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2013 in München mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
10.05.2013 / 15:08
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NUCLETRON ELECTRONIC
AKTIENGESELLSCHAFT
München
- ISIN-Nr. DE0006789605 und ISIN-Nr. DE0005532931 -
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur diesjährigen
ordentlichen Hauptversammlung
ein. Sie findet am
Freitag, 5. Juli 2013, um 10:00 Uhr
im Hotel Marriott, Berliner Straße 93, 80805 München, statt. (Einlass
ab 09:30 Uhr)
I. Tagesordnung und Beschlussvorlage
TOP 1
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des
Aktiengesetzes.
Der Vorstand legt gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG)
der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen vor:
* den festgestellten Jahresabschluss der Nucletron
Electronic AG zum 31. Dezember 2012,
* den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember
2012,
* den Bericht über die Lage der Nucletron Electronic
AG und des Konzerns für 2012,
* den Bericht des Aufsichtsrats für 2012,
* den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie
* den erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches (HGB).
Der Bericht über die Lage der Nucletron Electronic AG und des Konzerns
ist nach § 315 Abs. 3 in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB
zusammengefasst.
Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter
http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm zugänglich und können in den
Geschäftsräumen am Sitz der Nucletron Electronic AG, Gärtnerstraße 60,
80992 München eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage
auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung
zugänglich sein und näher erläutert werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung nach § 173 AktG
durch die Hauptversammlung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
erforderlich.
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem
Geschäftsjahr 2012.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012
ausgewiesenen Bilanzgewinn der Nucletron Electronic AG von EUR
9.576.617,38 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,20 je
dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt EUR 560.868,40, und
Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinns in Höhe von EUR 9.015.748,98
auf neue Rechnung.
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende,
verbleibende Bilanzgewinn basieren auf dem am 28. März 2013, dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von EUR 2.804.342,00, eingeteilt in 2.804.342
Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
ändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR
0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung
unterbreitet. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die
Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung vorzutragende
Bilanzgewinn entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht,
vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Bilanzgewinn
entsprechend.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt unverzüglich nach der
Hauptversammlung, voraussichtlich ab dem 8. Juli 2013.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2012.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands
im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum zu entlasten.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2012.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Mitglieder des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum zu entlasten.
TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rölfs RP AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu bestellen.
II. Angaben zur Einberufung
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtanzahl der ausgegebenen Stückaktien, die sämtlich
mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.804.342
(Angabe gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 2 des
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)). Unterschiedliche
Aktiengattungen bestehen nicht. Die Gesellschaft ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder im Besitz
eigener Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG noch sind der Gesellschaft
andere Umstände des Ruhens von Stimmrechten bekannt.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Anmeldung
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind
nach § 14 der Satzung der Nucletron Electronic AG die
Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
rechtzeitig, das heißt spätestens bis zum Ablauf des 28. Juni
2013 (24:00 Uhr MESZ), angemeldet und einen von einem
depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres
Aktienbesitzes an folgende Adresse übermittelt haben:
per Donner & Reuschel AG, c/o Deutsche WertpapierService Bank AG,
Post: Landsberger Straße 187, 80687 München
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des
14. Juni 2013 (00:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen
der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder
englischer Sprache abgefasst sein. Die Gesellschaft ist
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder der Echtheit
des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, so kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Freie Verfügbarkeit der Aktien
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
3. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von
Stimmrechten bevollmächtigen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr
als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Kreditinstitute und ihnen
nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG iVm § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institute, wie etwa
Aktionärsvereinigungen, können, soweit sie selbst
bevollmächtigt werden, abweichende Regelungen vorsehen.
Die Eintrittskarte enthält ein Formular, das für die
Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Dieses Formular
steht den Aktionären außerdem auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.nucletron.de/nucag/hv.htm zur
Verfügung und kann unter folgenden Kontaktdaten angefordert
werden:
per Nucletron Electronic AG, Hauptversammlung, Postfach 50 01
Post: 80, 80971 München
per Fax: +49 (0)89 1490 0211
per aktie@nucletron.de
E-Mail:
Die Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht bei
der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch
Übermittlung des Nachweises zum 4. Juli 2013, 24:00 Uhr MESZ
an die vorgenannten Kontaktdaten nachgewiesen werden.
4. Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge und
Auskunftserlangen
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 10, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)
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