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DGAP-HV: CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.07.2013 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: CropEnergies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
CropEnergies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 30.07.2013 in Congress Center Rosengarten, Mannheim mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
10.05.2013 / 15:09 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   CropEnergies AG 
 
   Mannheim 
 
   WKN A0LAUP 
   ISIN DE 000A0LAUP1 
 
 
   Einladung und Tagesordnung 
   zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am Dienstag, 30. Juli 2013, 10:00 Uhr 
 
   im Congress Center Rosengarten, 
   Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 30. Juli 2013, 10:00 
   Uhr im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 
   Mannheim, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   I. TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2012/13, des gebilligten Konzernabschlusses und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu 
           den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
           2012/13 und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 
 
 
   II. VORSCHLÄGE ZUR BESCHLUSSFASSUNG 
 
     TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den 
           Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) für das 
           Geschäftsjahr 2012/13, des gebilligten Konzernabschlusses und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu 
           den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 
           2012/13 und des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
   Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2013 den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; 
   der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung. 
 
     TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
   CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2012/13 von 22.185.947,63 EUR 
   wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,26 EUR je Aktie auf    22.100.000,00 
   85.000.000 Stückaktien                                              EUR 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                                 85.947,63 EUR 
 
   Bilanzgewinn                                              22.185.947,63 
                                                                       EUR 
 
   Die Dividende wird am 31. Juli 2013 ausgezahlt. 
 
     TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
           Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
     TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 
 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers 
   Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, 
   zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2013/14 zu bestellen. 
 
   III. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 
 
   1. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung 
   dieser Hauptversammlung 85.000.000 EUR und ist in 85.000.000 
   Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt in der 
   Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
   damit jeweils 85.000.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
   2. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens 23. 
   Juli 2013 (24:00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse: 
 
   CropEnergies AG 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   - General Meetings - 
   Postfach 20 01 07 
   60605 Frankfurt am Main 
 
   Telefax Nr.: +49 69 12012-86045 
   E-Mail: WP.HV@Xchanging.com 
 
   bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbracht haben, dass 
   sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 9. Juli 
   2013, 0:00 Uhr (Nachweisstichtag, auch Record Date genannt), Aktionäre 
   der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis 
   spätestens 23. Juli 2013 (24:00 Uhr) zugehen. Anmeldung und Nachweis 
   des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache 
   abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform. 
 
   Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes bei der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der 
   CropEnergies AG werden den Aktionären von der Anmeldestelle 
   Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
   bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei 
   ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung 
   und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes 
   werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. 
   Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine 
   zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. 
 
   Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
   die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
   hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
   hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
   Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
   bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die 
   sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind 
   auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag 
   veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
   Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine 
   eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine 
   Aktionärsvereinigung oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. 
   Dabei ist Folgendes zu beachten: 
 
   Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgemäße Anmeldung und 
   der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigt der 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Mangels anderer Willenskundgabe des Aktionärs gilt das persönliche 
   Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung als Widerruf einer 
   zuvor erteilten Vollmacht. 
 
   Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder 
   diesen nach § 135 Abs. 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, 
   Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, 
   die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten 
   daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
   oder ein anderes der in § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellten 
   Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung 
   bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
   Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der 
   Gesellschaft an die folgende Adresse: 
 
   CropEnergies AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
 
   übermittelt werden. 
 

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