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DGAP-HV: Impreglon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Lüneburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Impreglon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Impreglon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.06.2013 in Lüneburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
13.05.2013 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Impreglon SE 
 
   Lüneburg 
 
   WKN A0BLCV 
   ISIN DE000A0BLCV5 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Montag, 24. Juni 2013, um 9:00 Uhr 
 
   im Hotel Bergström 
   Bei der Lüner Mühle 
   21335 Lüneburg 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2012 und des zusammengefassten Lageberichts für 
           die Impreglon SE und den Impreglon Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012, Vorlage des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 
 
 
           Der von den geschäftsführenden Direktoren am 08. April 2013 
           aufgestellte Jahresabschluss sowie der am 24. April 2013 
           aufgestellte Konzernabschluss sind vom Verwaltungsrat am 29. 
           April 2013 gemäß Art. 9 Abs. 1 c, 10 SE-VO i.V.m. § 172 Satz 1 
           Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. Einer Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses bedarf 
           es deshalb nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen 
           sind der Hauptversammlung nach Art. 9 Abs. 1 c, 10 SE-VO 
           i.V.m. § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu 
           machen, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über 
           die Gewinnverwendung - einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den gesamten im 
           Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn in Höhe von Euro 522.711,40 auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
     3.    Entlastung der geschäftsführenden Direktoren 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden 
           Direktoren der Impreglon SE für das Geschäftsjahr 2012 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des 
           Verwaltungsrats der Impreglon SE für das Geschäftsjahr 2012 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, die MIRA Audit AG, Vor dem 
           Bardowicker Tore 6b, 21339 Lüneburg, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     II.   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich 
   vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und außerdem 
   die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Die 
   Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache in Textform gemäß 
   § 126 b BGB (schriftlich, per Telefax, per E-Mail, etc.) erfolgen. 
 
   Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   ist ein in Textform gemäß § 126 b BGB (schriftlich, per Telefax, per 
   E-Mail, etc.) erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das 
   depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. 
   Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
   Der Berechtigungsnachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Montag, den 03. Juni 2013, 
   0:00 Uhr (MESZ) ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung 
   des Stimmrechts erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre 
   Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionäre, die ihre Aktien nach 
   dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und 
   Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
   relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme müssen 
   der Impreglon SE bis spätestens Montag, den 17. Juni 2013, 24:00 Uhr 
   (MESZ), an der nachstehenden Stelle zugehen: 
 
   Impreglon SE 
   c/o Bankhaus Neelmeyer AG 
   Am Markt 14-16 
   28195 Bremen 
   Telefax 0421 3603153 
   E-Mail hv@neelmeyer.de 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
   Sorge zu tragen. 
 
   Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien 
   weiterhin frei verfügen. 
 
     III.  Verfahren der Stimmabgabe, Stimmrechtsvertretung 
 
 
   Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Stimmrecht 
   auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise eine 
   Aktionärsvereinigung oder den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ausgeübt werden kann. Auf der Internetseite 
 
   www.impreglon.de/investorrelations/hauptversammlung 
 
   können Sie Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht 
   herunterladen. Ein Vollmachtsformular finden Sie außerdem auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
   Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl 
   Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der 
   Gesellschaft in Betracht. Insbesondere kann der Aktionär bei der 
   Anmeldung erklären, dass er an der Hauptversammlung nicht persönlich, 
   sondern durch einen bestimmten Bevollmächtigten teilnehmen will. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden aufgrund einer 
   ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen 
   eine Weisung erteilt wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß 
   abzustimmen. Dabei sind allerdings nur Weisungen zu 
   Beschlussvorschlägen (einschließlich etwaiger Anpassungen) des 
   Verwaltungsrats und zu mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
   122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären 
   möglich. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter oder sonstige Bevollmächtigte können vor der 
   Hauptversammlung durch die Rücksendung des zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandten Vollmachtsformulars in 
   Textform oder im Rahmen der Hauptversammlung durch Nutzung des dort 
   bereitgestellten Vollmachtsformulars erfolgen. Unbeschadet der 
   notwendigen Anmeldung bis zum 17. Juni 2013, 24:00 Uhr (siehe oben 
   unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung'), muss im Falle der 
   Vollmachtserteilung in Textform diese bis Freitag, 21. Juni 2013 (Tag 
   des Eingangs), unter der folgenden Anschrift zugegangen sein. 
 
   Impreglon SE 
   Abteilung Investor Relations 
   Lünertorstr. 17 
   21335 Lüneburg 
 
   Telefax 04131 2260069 
 
   oder per E-Mail an investorrelations@impreglon.de 
 
   Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an einen von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden 
   Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen 
   entsprechend. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter 
   Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters an der Hauptversammlung selbst oder durch einen 
   Vertreter teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist 
   dies möglich. Insoweit wird der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
     IV.   Angaben zu den Aktionärsrechten 
 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter 
   anderem die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden 
   sich auch im Internet unter 
   www.impreglon.de/investorrelations/hauptversammlung 
 
     1.    Erweiterung der Tagesordnung 
 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (entspricht Euro 409.096) erreichen, können gemäß Art. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 13, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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