DGAP-HV: Impreglon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Impreglon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.06.2013 in Lüneburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
13.05.2013 / 15:16
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Impreglon SE
Lüneburg
WKN A0BLCV
ISIN DE000A0BLCV5
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Montag, 24. Juni 2013, um 9:00 Uhr
im Hotel Bergström
Bei der Lüner Mühle
21335 Lüneburg
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
31. Dezember 2012 und des zusammengefassten Lageberichts für
die Impreglon SE und den Impreglon Konzern für das
Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für
das Geschäftsjahr 2012, Vorlage des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012
Der von den geschäftsführenden Direktoren am 08. April 2013
aufgestellte Jahresabschluss sowie der am 24. April 2013
aufgestellte Konzernabschluss sind vom Verwaltungsrat am 29.
April 2013 gemäß Art. 9 Abs. 1 c, 10 SE-VO i.V.m. § 172 Satz 1
Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der Jahresabschluss ist
damit festgestellt. Einer Beschlussfassung der
Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses bedarf
es deshalb nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung nach Art. 9 Abs. 1 c, 10 SE-VO
i.V.m. § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu
machen, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über
die Gewinnverwendung - einer Beschlussfassung hierzu bedarf.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den gesamten im
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von Euro 522.711,40 auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Entlastung der geschäftsführenden Direktoren
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden
Direktoren der Impreglon SE für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des
Verwaltungsrats der Impreglon SE für das Geschäftsjahr 2012
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die MIRA Audit AG, Vor dem
Bardowicker Tore 6b, 21339 Lüneburg, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich
vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und außerdem
die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Die
Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache in Textform gemäß
§ 126 b BGB (schriftlich, per Telefax, per E-Mail, etc.) erfolgen.
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
ist ein in Textform gemäß § 126 b BGB (schriftlich, per Telefax, per
E-Mail, etc.) erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das
depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich.
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Der Berechtigungsnachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Montag, den 03. Juni 2013,
0:00 Uhr (MESZ) ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. Im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung
des Stimmrechts erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre
Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionäre, die ihre Aktien nach
dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und
Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur
Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme müssen
der Impreglon SE bis spätestens Montag, den 17. Juni 2013, 24:00 Uhr
(MESZ), an der nachstehenden Stelle zugehen:
Impreglon SE
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax 0421 3603153
E-Mail hv@neelmeyer.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die
Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen.
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien
weiterhin frei verfügen.
III. Verfahren der Stimmabgabe, Stimmrechtsvertretung
Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Stimmrecht
auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise eine
Aktionärsvereinigung oder den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, ausgeübt werden kann. Auf der Internetseite
www.impreglon.de/investorrelations/hauptversammlung
können Sie Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht
herunterladen. Ein Vollmachtsformular finden Sie außerdem auf der
Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl
Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der
Gesellschaft in Betracht. Insbesondere kann der Aktionär bei der
Anmeldung erklären, dass er an der Hauptversammlung nicht persönlich,
sondern durch einen bestimmten Bevollmächtigten teilnehmen will.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden aufgrund einer
ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen
eine Weisung erteilt wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Dabei sind allerdings nur Weisungen zu
Beschlussvorschlägen (einschließlich etwaiger Anpassungen) des
Verwaltungsrats und zu mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß §
122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären
möglich. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter oder sonstige Bevollmächtigte können vor der
Hauptversammlung durch die Rücksendung des zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandten Vollmachtsformulars in
Textform oder im Rahmen der Hauptversammlung durch Nutzung des dort
bereitgestellten Vollmachtsformulars erfolgen. Unbeschadet der
notwendigen Anmeldung bis zum 17. Juni 2013, 24:00 Uhr (siehe oben
unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung'), muss im Falle der
Vollmachtserteilung in Textform diese bis Freitag, 21. Juni 2013 (Tag
des Eingangs), unter der folgenden Anschrift zugegangen sein.
Impreglon SE
Abteilung Investor Relations
Lünertorstr. 17
21335 Lüneburg
Telefax 04131 2260069
oder per E-Mail an investorrelations@impreglon.de
Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an einen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden
Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen
entsprechend. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter
Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters an der Hauptversammlung selbst oder durch einen
Vertreter teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist
dies möglich. Insoweit wird der von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
IV. Angaben zu den Aktionärsrechten
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter
anderem die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden
sich auch im Internet unter
www.impreglon.de/investorrelations/hauptversammlung
1. Erweiterung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (entspricht Euro 409.096) erreichen, können gemäß Art.
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