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DGAP-HV: Impreglon SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Impreglon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2013 in Lüneburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Impreglon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Impreglon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.06.2013 in Lüneburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
13.05.2013 / 15:16 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Impreglon SE 
 
   Lüneburg 
 
   WKN A0BLCV 
   ISIN DE000A0BLCV5 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am Montag, 24. Juni 2013, um 9:00 Uhr 
 
   im Hotel Bergström 
   Bei der Lüner Mühle 
   21335 Lüneburg 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 
           31. Dezember 2012 und des zusammengefassten Lageberichts für 
           die Impreglon SE und den Impreglon Konzern für das 
           Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Verwaltungsrats für 
           das Geschäftsjahr 2012, Vorlage des gebilligten 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 
 
 
           Der von den geschäftsführenden Direktoren am 08. April 2013 
           aufgestellte Jahresabschluss sowie der am 24. April 2013 
           aufgestellte Konzernabschluss sind vom Verwaltungsrat am 29. 
           April 2013 gemäß Art. 9 Abs. 1 c, 10 SE-VO i.V.m. § 172 Satz 1 
           Aktiengesetz (AktG) gebilligt worden; der Jahresabschluss ist 
           damit festgestellt. Einer Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses bedarf 
           es deshalb nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen 
           sind der Hauptversammlung nach Art. 9 Abs. 1 c, 10 SE-VO 
           i.V.m. § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu 
           machen, ohne dass es - abgesehen von der Beschlussfassung über 
           die Gewinnverwendung - einer Beschlussfassung hierzu bedarf. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den gesamten im 
           Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen 
           Bilanzgewinn in Höhe von Euro 522.711,40 auf neue Rechnung 
           vorzutragen. 
 
 
     3.    Entlastung der geschäftsführenden Direktoren 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden 
           Direktoren der Impreglon SE für das Geschäftsjahr 2012 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des 
           Verwaltungsrats der Impreglon SE für das Geschäftsjahr 2012 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Verwaltungsrat schlägt vor, die MIRA Audit AG, Vor dem 
           Bardowicker Tore 6b, 21339 Lüneburg, zum Abschlussprüfer und 
           Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     II.   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
 
   Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen sich 
   vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und außerdem 
   die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachweisen. Die 
   Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache in Textform gemäß 
   § 126 b BGB (schriftlich, per Telefax, per E-Mail, etc.) erfolgen. 
 
   Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   ist ein in Textform gemäß § 126 b BGB (schriftlich, per Telefax, per 
   E-Mail, etc.) erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das 
   depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. 
   Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
   Der Berechtigungsnachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
   dem Tag der Hauptversammlung, demnach auf Montag, den 03. Juni 2013, 
   0:00 Uhr (MESZ) ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung 
   des Stimmrechts erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die ihre 
   Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, nicht an der 
   Hauptversammlung teilnehmen können. Aktionäre, die ihre Aktien nach 
   dem Nachweisstichtag veräußern, sind - bei rechtzeitiger Anmeldung und 
   Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes - im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
   Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein 
   relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme müssen 
   der Impreglon SE bis spätestens Montag, den 17. Juni 2013, 24:00 Uhr 
   (MESZ), an der nachstehenden Stelle zugehen: 
 
   Impreglon SE 
   c/o Bankhaus Neelmeyer AG 
   Am Markt 14-16 
   28195 Bremen 
   Telefax 0421 3603153 
   E-Mail hv@neelmeyer.de 
 
   Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung 
   übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft 
   Sorge zu tragen. 
 
   Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien 
   weiterhin frei verfügen. 
 
     III.  Verfahren der Stimmabgabe, Stimmrechtsvertretung 
 
 
   Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Stimmrecht 
   auch durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise eine 
   Aktionärsvereinigung oder den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter, ausgeübt werden kann. Auf der Internetseite 
 
   www.impreglon.de/investorrelations/hauptversammlung 
 
   können Sie Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht 
   herunterladen. Ein Vollmachtsformular finden Sie außerdem auf der 
   Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
   Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl 
   Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der 
   Gesellschaft in Betracht. Insbesondere kann der Aktionär bei der 
   Anmeldung erklären, dass er an der Hauptversammlung nicht persönlich, 
   sondern durch einen bestimmten Bevollmächtigten teilnehmen will. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden aufgrund einer 
   ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen 
   eine Weisung erteilt wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß 
   abzustimmen. Dabei sind allerdings nur Weisungen zu 
   Beschlussvorschlägen (einschließlich etwaiger Anpassungen) des 
   Verwaltungsrats und zu mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 
   122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären 
   möglich. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). 
 
   Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter oder sonstige Bevollmächtigte können vor der 
   Hauptversammlung durch die Rücksendung des zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandten Vollmachtsformulars in 
   Textform oder im Rahmen der Hauptversammlung durch Nutzung des dort 
   bereitgestellten Vollmachtsformulars erfolgen. Unbeschadet der 
   notwendigen Anmeldung bis zum 17. Juni 2013, 24:00 Uhr (siehe oben 
   unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung'), muss im Falle der 
   Vollmachtserteilung in Textform diese bis Freitag, 21. Juni 2013 (Tag 
   des Eingangs), unter der folgenden Anschrift zugegangen sein. 
 
   Impreglon SE 
   Abteilung Investor Relations 
   Lünertorstr. 17 
   21335 Lüneburg 
 
   Telefax 04131 2260069 
 
   oder per E-Mail an investorrelations@impreglon.de 
 
   Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an einen von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden 
   Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen 
   entsprechend. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter 
   Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters an der Hauptversammlung selbst oder durch einen 
   Vertreter teilnehmen und die betreffenden Aktien vertreten, so ist 
   dies möglich. Insoweit wird der von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
     IV.   Angaben zu den Aktionärsrechten 
 
 
   Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter 
   anderem die folgenden Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden 
   sich auch im Internet unter 
   www.impreglon.de/investorrelations/hauptversammlung 
 
     1.    Erweiterung der Tagesordnung 
 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (entspricht Euro 409.096) erreichen, können gemäß Art. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 13, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

DJ DGAP-HV: Impreglon SE: Bekanntmachung der -2-

56 S.2 und 3 SE-VO i.V.m. § 50 Abs. 2 SEAG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist ausschließlich 
   schriftlich (per Post, Telefax oder E-Mail) an folgende Adresse zu 
   richten: 
 
   Impreglon SE 
   Abteilung Investor Relations 
   Lünertorstr. 17 
   21335 Lüneburg 
 
   Telefax 04131 2260069 
 
   oder per E-Mail an investorrelations@impreglon.de 
 
   Es muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung, also 
   bis spätestens zum Donnerstag, den 30. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ), 
   zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
   berücksichtigt. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß Art. 56 S.2 und 
   3 SE-VO i.V.m. § 50 Abs. 2 SEAG i.V.m. § 122 Abs. 2, 1 i.V.m. § 142 
   Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten 
   Inhaber der Aktien sind. Bislang ist nicht abschließend geklärt, auf 
   welchen Zeitpunkt für die Berechnung der dreimonatigen Vorbesitzzeit 
   abzustellen ist. Die Regelungen werden zum Teil so ausgelegt, dass vom 
   Tag des Zugangs des Ergänzungsverlangens bei der Gesellschaft 
   zurückzurechnen ist. Nach der Gegenmeinung soll vom Tag der 
   Hauptversammlung zurückzurechnen sein. Die Gesellschaft legt die 
   letztgenannte, für die Aktionäre günstigere Auslegung zugrunde und 
   wird ordnungsgemäße Verlangen daher bereits dann berücksichtigen, wenn 
   Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor 
   dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind. Bei der 
   Berechnung dieser Frist ist der Tag der Hauptversammlung nicht 
   mitzurechnen. Die Aktien müssen danach also spätestens seit Sonntag, 
   dem 24. März 2013, 0:00 Uhr, gehalten werden. Ferner ist bei der 
   Berechnung der Aktienbesitzzeit § 70 AktG zu berücksichtigen; nach 
   dieser Vorschrift sind ggf. auch bestimmte andere Zeiten als 
   Aktienbesitzzeit zu werten. 
 
     2.    Gegenanträge, Wahlvorschläge 
 
 
   Jeder Aktionär ist gemäß Art. 53 SE-VO i.V.m. § 126 Abs. 1 AktG 
   berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten 
   der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der 
   Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage 
   vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum Sonntag, den 9. Juni 
   2013, 24:00 Uhr (MESZ), unter Nachweis der Aktionärseigenschaft des 
   Antragsstellers per Post, Telefax oder E-Mail ausschließlich an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
   Impreglon SE 
   Abteilung Investor Relations 
   Lünertorstr. 17 
   21335 Lüneburg 
 
   Telefax 04131 2260069 
 
   oder per E-Mail an investorrelations@impreglon.de 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. 
 
   Diese Regelungen gelten gemäß Art. 53 SE-VO i.V.m. § 127 AktG für den 
   Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern oder 
   von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht 
   begründet werden. 
 
   Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen von der Gesellschaft 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, 
 
     *     soweit sich der Verwaltungsrat durch das 
           Zugänglichmachen strafbar machen würde, 
 
 
     *     wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder 
           satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, 
 
 
     *     wenn die Begründung in wesentlichen Punkten 
           offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie 
           Beleidigungen enthält, 
 
 
     *     wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter 
           Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung 
           der Gesellschaft nach Art. 53 SE-VO i.V.m. § 125 AktG 
           zugänglich gemacht worden ist, 
 
 
     *     wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit 
           wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren 
           bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft 
           nach Art. 53 SE-VO i.V.m. § 125 AktG zugänglich gemacht worden 
           ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste 
           Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, 
 
 
     *     wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der 
           Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten 
           lassen wird, oder 
 
 
     *     wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in 
           zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag 
           nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen. 
 
 
   Die Begründung von Gegenanträgen braucht nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Für die Umstände, unter denen Wahlvorschläge und deren etwaige 
   Begründung nicht zugänglich gemacht zu werden brauchen, gilt sinngemäß 
   dasselbe. Zusätzlich zu den in Art. 53 SE-VO i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG 
   genannten Gründen braucht der Verwaltungsrat einen Wahlvorschlag unter 
   anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht 
   Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
 
   Stellen mehrere Aktionäre Gegenanträge zu demselben Gegenstand der 
   Beschlussfassung oder machen sie gleiche Wahlvorschläge, so kann der 
   Verwaltungsrat die Gegenanträge oder Wahlvorschläge sowie ihre 
   jeweiligen Begründungen zusammenfassen. 
 
     3.    Auskunftsrecht 
 
 
   Jedem Aktionär ist gemäß Art. 53 SE-VO i.V.m. § 131 Abs. 1 AktG auf 
   Verlangen in der Hauptversammlung dem Verwaltungsrat Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
 
   Der Verwaltungsrat darf die Auskunft verweigern, 
 
     *     soweit die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger 
           kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder 
           einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen 
           Nachteil zuzufügen; 
 
 
     *     soweit sie sich auf steuerliche Wertansätze oder 
           die Höhe einzelner Steuern bezieht; 
 
 
     *     über den Unterschied zwischen dem Wert, mit dem 
           Gegenstände in der Jahresbilanz angesetzt worden sind, und 
           einem höheren Wert dieser Gegenstände; 
 
 
     *     über die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, 
           soweit die Angabe dieser Methoden im Anhang des 
           Jahresabschlusses ausreicht, um ein den tatsächlichen 
           Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und 
           Ertragslage der Gesellschaft im Sinne des § 264 Absatz 2 des 
           Handelsgesetzbuchs zu vermitteln; 
 
 
     *     soweit sich der Verwaltungsrat durch die Erteilung 
           der Auskunft strafbar machen würde; 
 
 
     *     soweit die Auskunft auf der Internetseite der 
           Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der 
           Hauptversammlung durchgängig zugänglich ist. 
 
 
   Aus anderen Gründen darf die Auskunft nicht verweigert werden. 
 
   Die Auskunftspflicht des Verwaltungsrats erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Impreglon SE zu den mit 
   ihr verbundenen Unternehmen. Des Weiteren betrifft die 
   Auskunftspflicht auch die Lage des Impreglon-Konzerns und der in den 
   Impreglon-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
     V.    Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 8.181.909 ist im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 8.181.909 
   Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. 
 
   Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 24.629 eigene Stückaktien. Aus eigenen Aktien steht 
   der Gesellschaft kein Stimmrecht zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Aktien und Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung somit 8.157.280. Die Anzahl der 
   Stimmrechte kann sich bis zur Hauptversammlung noch verändern. 
 
     VI.   Veröffentlichungen von Unterlagen auf der 
           Internetseite der Gesellschaft 
 
 
   Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind den Aktionären auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.impreglon.de zugänglich: 
 
     1.    Allgemeine der Hauptversammlung zugänglich zu 
           machende Unterlagen und Angaben 
 
 
       *     der Inhalt dieser Einberufung 
 
 
       *     die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im 
             Zeitpunkt der Einberufung 
 
 
       *     die Formulare, die bei Stimmabgabe durch 
             Vertretung durch einen Bevollmächtigten oder den von der 
             Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu verwenden 
             sind 
 
 
       *     Angaben zu den Aktionärsrechten 
 
 
       *     der festgestellte Jahresabschlusses zum 31. 
             Dezember 2012 für die Gesellschaft sowie der Bericht des 
             Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
       *     der gebilligte Konzernabschluss zum 31. Dezember 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 13, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

2012 
 
 
       *     der zusammengefasste Lagebericht für die 
             Impreglon SE und den Impreglon-Konzern für das Geschäftsjahr 
             2012 
 
 
 
   Die Gesellschaft wird etwaige Gegenanträge, Wahlvorschläge oder 
   Ergänzungsverlangen von Aktionären vorbehaltlich Art. 53 SE-VO i.V.m. 
   § 126 Abs. 2 und 3 AktG unverzüglich nach ihrem Eingang auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.impreglon.de/investorrelations/hauptversammlung 
 
   veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden 
   ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
     VII.  Organisatorische Hinweise 
 
 
   Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden 
   gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu 
   senden, um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu 
   erleichtern. Zur Übersendung steht die in vorstehender Ziff. IV. 
   genannte Adresse zur Verfügung. 
 
   Lüneburg, im Mai 2013 
 
   Impreglon SE 
 
   Der Verwaltungsrat 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
13.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    Impreglon SE 
                Lünertorstraße 17 
                21335 Lüneburg 
                Deutschland 
E-Mail:         investorrelations@impreglon.de 
Internet:       https://www.impreglon.de 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
210776 13.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 13, 2013 09:16 ET (13:16 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.