DJ DGAP-HV: MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2013 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: MeVis Medical Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2013 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 13.05.2013 / 15:18 =-------------------------------------------------------------------- MeVis Medical Solutions AG Bremen ISIN DE000A0LBFE4 WKN A0LBFE Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zu der am Donnerstag, den 20. Juni 2013, um 10:30 Uhr im Atlantic Hotel Universum, Wiener Straße 4, 28359 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG ('Gesellschaft') mit dem Sitz in Bremen. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie der Lageberichte für die MeVis Medical Solutions AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Caroline-Herschel-Straße 1, 28359 Bremen, und auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.mevis.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) eingesehen werden. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 5. Beschlussfassung über Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern: a) § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Gesellschaftsblatt im Sinne von § 25 AktG ist der Bundesanzeiger.' b) § 10 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 'Die Gesellschaft kann zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrates auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu EUR 5.000.000 abschließen.' 6. Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag zwischen der MeVis Medical Solutions AG als übernehmende Gesellschaft und der MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) als übertragende Gesellschaft Es ist beabsichtigt, die MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) als übertragende Gesellschaft auf die MeVis Medical Solutions AG unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 Nr. 2, §§ 4 ff., §§ 46 ff., §§ 60 ff. UmwG zu verschmelzen. Die MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der MeVis Medical Solutions AG; es handelt sich mithin um einen sog. 'upstream-merger'. Der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG sowie die Geschäftsführung der MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) haben am 16. April 2013 den Entwurf eines Verschmelzungsvertrags aufgestellt. Der Entwurf wurde gemäß § 61 UmwG vorab zum Handelsregister des Amtsgerichts Bremen eingereicht. Da die MeVis BreastCare Solutions GmbH & Co. KG neben der mit der Verschmelzung untergehenden MBS lediglich die MeVis Medical Solutions AG als einzigen weiteren Gesellschafter hat, ist die Anwachsung des gesamten Vermögens der MeVis BreastCare Solutions GmbH & Co. KG auf die MeVis Medical Solutions AG automatische Konsequenz des Wirksamwerdens der Verschmelzung. Im Falle der Zustimmung der Hauptversammlung zum Entwurf wird der Vorstand den Verschmelzungsvertrag mit der MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) in notariell beurkundeter Form schließen und vollziehen. Der Verschmelzungsvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: * Die MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme auf die MeVis Medical Solutions AG gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 Nr. 2, §§ 4 ff., §§ 46 ff., §§ 60 ff. UmwG. * Die Verschmelzung der MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) auf die MeVis Medical Solutions AG erfolgt mit Wirkung zum 1. Januar 2013, 0.00 Uhr (Verschmelzungsstichtag). * Ab dem 1. Januar 2013, 0.00 Uhr, gelten alle Handlungen der MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) als für Rechnung der MeVis Medical Solutions AG vorgenommen. * Mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister der MeVis Medical Solutions AG erlischt die MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS). * Der Verschmelzung liegt die Bilanz der MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) zum 31. Dezember 2012 als Schlussbilanz zugrunde. * Eine Gegenleistung für die Übertragung wird nicht gewährt. * Die Verschmelzung findet ohne eine Kapitalerhöhung bei der MeVis Medical Solutions AG statt, § 68 Abs. 1 Nr. 1 UmwG. * Es werden im Rahmen der Verschmelzung keine besonderen Vorteile gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG noch Rechte gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG gewährt. Maßnahmen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG an die dort genannten Personen sind nicht vorgesehen. * Die Firma der MeVis Medical Solutions AG wird ohne Änderung fortgeführt. * Die Erstellung eines Verschmelzungsberichts, eine Verschmelzungsprüfung und die Erstellung eines Verschmelzungsprüfungsberichts sind nicht erforderlich, da sich sämtliche Anteile des übertragenden Rechtsträgers in der Hand des aufnehmenden Rechtsträgers befinden (§§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG). * Die Kosten des Vertrags und des Vollzugs trägt die MeVis Medical Solutions AG. Seit der Einberufung der Hauptversammlung können zu diesem Tagesordnungspunkt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Caroline-Herschel-Straße 1, 28359 Bremen, und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.mevis.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) die folgenden Unterlagen eingesehen werden: * Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) und der MeVis Medical Solutions AG * Jahresabschlüsse und Lageberichte der MeVis Medical Solutions AG für die letzten drei Geschäftsjahre * Jahresabschlüsse der MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) für die letzten drei Geschäftsjahre. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG ausliegen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: Dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der MeVis Medical Solutions AG als übernehmendem Rechtsträger und der MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) als übertragendem Rechtsträger wird zugestimmt. Teilnahmebedingungen Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bei der Gesellschaft nicht später als am 13. Juni 2013, 24:00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse anmelden: MeVis Medical Solutions AG c/o Computershare Operations Center 80249 München
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May 13, 2013 09:18 ET (13:18 GMT)
Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 14. Juni 2013 bis einschließlich zum 20. Juni 2013 erst mit Gültigkeitsdatum 21. Juni 2013 verarbeitet und berücksichtigt werden. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes einher. Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des wirtschaftlichen Eigentümers der Aktien ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ausnahmen können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der Gesellschaft kann auch an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen: HV2013@mevis.de Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bereits vor oder während der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt. Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind in Textform zu übermitteln. Vordrucke erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen und der Eintrittskarte, die mit den Anmeldeunterlagen angefordert werden kann. Die Aktionäre werden gebeten, die Vollmachts- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter per Brief, Telefax oder E-Mail zu senden an: MeVis Medical Solutions AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: HV2013@mevis.de Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung ist nur bis zum 18. Juni 2013 möglich. Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 20. Juni 2013 und die Informationen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung (einschließlich Vollmachtsformularen) wird die Gesellschaft an die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre übersenden. Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 20. Mai 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: MeVis Medical Solutions AG Vorstand Caroline-Herschel-Straße 1 28359 Bremen Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG) Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.mevis.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 5. Juni 2013, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat. MeVis Medical Solutions AG Vorstand Caroline-Herschel-Straße 1 28359 Bremen Telefax: +49 421 22495-499 E-Mail: HV2013@mevis.de Diese Regelungen gelten gem. § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern sinngemäß mit der Maßgabe, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf. Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. Anzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.820.000 auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmen. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 97.553 eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.mevis.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich. Bremen, im Mai 2013 MeVis Medical Solutions AG Der Vorstand =-------------------------------------------------------------------- 13.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: MeVis Medical Solutions AG Caroline-Herschel-Str. 1 28359 Bremen Deutschland Telefon: +49 421 22495-0 Fax: +49 421 22495-999 E-Mail: HV2013@MeVis.de Internet: http://www.mevis.de ISIN: DE000A0LBFE4 WKN: A0LBFE Börsen: Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service =-------------------------------------------------------------------- 210770 13.05.2013
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May 13, 2013 09:18 ET (13:18 GMT)