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DGAP-HV: MeVis Medical Solutions AG: -2-

DJ DGAP-HV: MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.06.2013 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: MeVis Medical Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.06.2013 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
13.05.2013 / 15:18 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
 
   Bremen 
 
   ISIN DE000A0LBFE4 
   WKN A0LBFE 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 
 
   Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
   wir laden Sie ein zu der am Donnerstag, den 20. Juni 2013, um 10:30 
   Uhr im Atlantic Hotel Universum, Wiener Straße 4, 28359 Bremen, 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MeVis Medical 
   Solutions AG ('Gesellschaft') mit dem Sitz in Bremen. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2012 sowie der Lageberichte für die MeVis Medical 
           Solutions AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012, des 
           Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Caroline-Herschel-Straße 1, 28359 Bremen, und 
           auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.mevis.de im 
           Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) eingesehen 
           werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           wählen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über Satzungsänderungen 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der 
           Gesellschaft wie folgt zu ändern: 
 
 
       a)    § 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Gesellschaftsblatt im Sinne von § 25 AktG ist der 
             Bundesanzeiger.' 
 
 
       b)    § 10 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             'Die Gesellschaft kann zugunsten der Mitglieder des 
             Aufsichtsrates auf Kosten der Gesellschaft eine 
             Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer 
             Versicherungssumme von bis zu EUR 5.000.000 abschließen.' 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem 
           Verschmelzungsvertrag zwischen der MeVis Medical Solutions AG 
           als übernehmende Gesellschaft und der MeVis BreastCare 
           Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) als übertragende Gesellschaft 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die MeVis BreastCare Solutions 
           Verwaltungs-GmbH (MBS) als übertragende Gesellschaft auf die 
           MeVis Medical Solutions AG unter Auflösung ohne Abwicklung im 
           Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 
           3 Abs. 1 Nr. 2, §§ 4 ff., §§ 46 ff., §§ 60 ff. UmwG zu 
           verschmelzen. Die MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH 
           (MBS) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der MeVis Medical 
           Solutions AG; es handelt sich mithin um einen sog. 
           'upstream-merger'. Der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG 
           sowie die Geschäftsführung der MeVis BreastCare Solutions 
           Verwaltungs-GmbH (MBS) haben am 16. April 2013 den Entwurf 
           eines Verschmelzungsvertrags aufgestellt. Der Entwurf wurde 
           gemäß § 61 UmwG vorab zum Handelsregister des Amtsgerichts 
           Bremen eingereicht. Da die MeVis BreastCare Solutions GmbH & 
           Co. KG neben der mit der Verschmelzung untergehenden MBS 
           lediglich die MeVis Medical Solutions AG als einzigen weiteren 
           Gesellschafter hat, ist die Anwachsung des gesamten Vermögens 
           der MeVis BreastCare Solutions GmbH & Co. KG auf die MeVis 
           Medical Solutions AG automatische Konsequenz des 
           Wirksamwerdens der Verschmelzung. 
 
 
           Im Falle der Zustimmung der Hauptversammlung zum Entwurf wird 
           der Vorstand den Verschmelzungsvertrag mit der MeVis 
           BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) in notariell 
           beurkundeter Form schließen und vollziehen. 
 
 
           Der Verschmelzungsvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
 
       *     Die MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH 
             (MBS) überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten 
             und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der 
             Verschmelzung durch Aufnahme auf die MeVis Medical Solutions 
             AG gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 Nr. 2, §§ 4 ff., §§ 46 
             ff., §§ 60 ff. UmwG. 
 
 
       *     Die Verschmelzung der MeVis BreastCare Solutions 
             Verwaltungs-GmbH (MBS) auf die MeVis Medical Solutions AG 
             erfolgt mit Wirkung zum 1. Januar 2013, 0.00 Uhr 
             (Verschmelzungsstichtag). 
 
 
       *     Ab dem 1. Januar 2013, 0.00 Uhr, gelten alle 
             Handlungen der MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH 
             (MBS) bis zum Zeitpunkt des Erlöschens der MeVis BreastCare 
             Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) als für Rechnung der MeVis 
             Medical Solutions AG vorgenommen. 
 
 
       *     Mit der Eintragung der Verschmelzung im 
             Handelsregister der MeVis Medical Solutions AG erlischt die 
             MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS). 
 
 
       *     Der Verschmelzung liegt die Bilanz der MeVis 
             BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) zum 31. Dezember 
             2012 als Schlussbilanz zugrunde. 
 
 
       *     Eine Gegenleistung für die Übertragung wird nicht 
             gewährt. 
 
 
       *     Die Verschmelzung findet ohne eine 
             Kapitalerhöhung bei der MeVis Medical Solutions AG statt, § 
             68 Abs. 1 Nr. 1 UmwG. 
 
 
       *     Es werden im Rahmen der Verschmelzung keine 
             besonderen Vorteile gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 8 UmwG noch Rechte 
             gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 UmwG gewährt. Maßnahmen gemäß § 5 
             Abs. 1 Nr. 7 UmwG an die dort genannten Personen sind nicht 
             vorgesehen. 
 
 
       *     Die Firma der MeVis Medical Solutions AG wird 
             ohne Änderung fortgeführt. 
 
 
       *     Die Erstellung eines Verschmelzungsberichts, eine 
             Verschmelzungsprüfung und die Erstellung eines 
             Verschmelzungsprüfungsberichts sind nicht erforderlich, da 
             sich sämtliche Anteile des übertragenden Rechtsträgers in 
             der Hand des aufnehmenden Rechtsträgers befinden (§§ 8 Abs. 
             3, 9 Abs. 3, 12 Abs. 3 UmwG). 
 
 
       *     Die Kosten des Vertrags und des Vollzugs trägt 
             die MeVis Medical Solutions AG. 
 
 
 
           Seit der Einberufung der Hauptversammlung können zu diesem 
           Tagesordnungspunkt in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Caroline-Herschel-Straße 1, 28359 Bremen, und 
           auf der Internetseite der Gesellschaft (www.mevis.de im 
           Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) die folgenden 
           Unterlagen eingesehen werden: 
 
 
       *     Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der 
             MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) und der 
             MeVis Medical Solutions AG 
 
 
       *     Jahresabschlüsse und Lageberichte der MeVis 
             Medical Solutions AG für die letzten drei Geschäftsjahre 
 
 
       *     Jahresabschlüsse der MeVis BreastCare Solutions 
             Verwaltungs-GmbH (MBS) für die letzten drei Geschäftsjahre. 
 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der 
           Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG ausliegen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
           Dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der MeVis 
           Medical Solutions AG als übernehmendem Rechtsträger und der 
           MeVis BreastCare Solutions Verwaltungs-GmbH (MBS) als 
           übertragendem Rechtsträger wird zugestimmt. 
 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung 
   im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und 
   die sich bei der Gesellschaft nicht später als am 13. Juni 2013, 24:00 
   Uhr, unter der nachstehenden Adresse anmelden: 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 13, 2013 09:18 ET (13:18 GMT)

Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene 
   Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende 
   des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des 
   Aktienregisters in der Zeit vom 14. Juni 2013 bis einschließlich zum 
   20. Juni 2013 erst mit Gültigkeitsdatum 21. Juni 2013 verarbeitet und 
   berücksichtigt werden. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes einher. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister 
   eingetragen und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können ihr 
   Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut 
   oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Ist ein Kreditinstitut 
   im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für 
   Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des 
   wirtschaftlichen Eigentümers der Aktien ausüben. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
   Textform. Ausnahmen können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
   oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl. 
   § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten 
   wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
   Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
   Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der 
   Gesellschaft kann auch an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
   HV2013@mevis.de 
 
   Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bereits vor oder während der 
   Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter werden 
   die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten 
   Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur 
   Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den 
   einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt. 
 
   Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   sind in Textform zu übermitteln. Vordrucke erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit den Anmeldeunterlagen und der Eintrittskarte, die mit den 
   Anmeldeunterlagen angefordert werden kann. Die Aktionäre werden 
   gebeten, die Vollmachts- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter 
   per Brief, Telefax oder E-Mail zu senden an: 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: HV2013@mevis.de 
 
   Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   im Vorfeld der Hauptversammlung ist nur bis zum 18. Juni 2013 möglich. 
   Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den 
   Aktionären übersandt werden. 
 
   Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 20. Juni 2013 und die 
   Informationen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung (einschließlich 
   Vollmachtsformularen) wird die Gesellschaft an die im Aktienregister 
   der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre übersenden. 
 
   Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
   oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand 
   gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung, also bis zum 20. Mai 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Wir 
   bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden: 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   Vorstand 
   Caroline-Herschel-Straße 1 
   28359 Bremen 
 
   Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG) 
 
   Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
   der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
 
   Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens 
   des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
   Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.mevis.de 
   im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich machen, 
   wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 
   5. Juni 2013, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag 
   gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
   bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend 
   genannte Adresse übersandt hat. 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
   Vorstand 
   Caroline-Herschel-Straße 1 
   28359 Bremen 
   Telefax: +49 421 22495-499 
   E-Mail: HV2013@mevis.de 
 
   Diese Regelungen gelten gem. § 127 AktG für den Vorschlag eines 
   Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern sinngemäß mit der Maßgabe, dass Wahlvorschläge nicht 
   begründet werden müssen. 
 
   Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der 
   Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
   Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG) 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand 
   Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
   zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
   rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
   verbundenen Unternehmen. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand 
   unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft 
   verweigern darf. 
 
   Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen 
   möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g. 
   Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche 
   Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon 
   unberührt. 
 
   Anzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.820.000 auf den 
   Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) mit ebenso vielen 
   Stimmen. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 97.553 
   eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
   Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG sind alsbald nach 
   der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft 
   (http://www.mevis.de im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) 
   zugänglich. 
 
   Bremen, im Mai 2013 
 
   MeVis Medical Solutions AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
13.05.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
Sprache:        Deutsch 
Unternehmen:    MeVis Medical Solutions AG 
                Caroline-Herschel-Str. 1 
                28359 Bremen 
                Deutschland 
Telefon:        +49 421 22495-0 
Fax:            +49 421 22495-999 
E-Mail:         HV2013@MeVis.de 
Internet:       http://www.mevis.de 
ISIN:           DE000A0LBFE4 
WKN:            A0LBFE 
Börsen:         Auslandsbörse(n) Xetra, Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, 
                München, Stuttgart 
 
 
Ende der Mitteilung    DGAP News-Service 
=-------------------------------------------------------------------- 
210770 13.05.2013 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 13, 2013 09:18 ET (13:18 GMT)

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