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DGAP-HV: Allerthal-Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Allerthal-Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Allerthal-Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.07.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
10.06.2013 / 15:22 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Köln 
 
   ISIN DE 000 503 420 1 
   WKN 503 420 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
 
   Freitag, dem 19. Juli 2013, um 11:00 Uhr 
 
   im Industrie-Club Düsseldorf, 
   Elberfelder Straße 6 in Düsseldorf 
   stattfindenden 
 
   112. ordentlichen Hauptversammlung 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Lageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu 
           den Angaben nach § 289 Abs. 4, 5 HGB sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss am 19. März 2013 gebilligt. Damit ist der 
           Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
           Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht 
           erforderlich. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, aus dem    Euro     6.219.747,20 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 von 
 
   die Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,50     Euro       600.000,00 
   je Stückaktie, insgesamt 
 
                                                              ------------- 
                                                                     ------ 
 
   vorzunehmen und den Restbetrag von auf neue        Euro     5.619.747,20 
   Rechnung vorzutragen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das 
           Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und 
           Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
           Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum 
           Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     6.    Änderung von § 12 der Satzung (Vorsitz, 
           Einberufung und Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats) 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 12 der Satzung 
           (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfähigkeit des 
           Aufsichtsrats) zu ändern und wie folgt neu zu fassen: 
 
 
           '§ 12 Vorsitz, Einberufung, Form 
 
 
           Der Aufsichtsrat wählt in der ersten Sitzung seiner Amtszeit 
           für deren Dauer aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen 
           Stellvertreter. 
 
 
           Die Einberufung der Sitzungen des Aufsichtsrats erfolgt durch 
           den Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von mindestens 
           vierzehn Tagen. Die Einberufung kann schriftlich, per Telefax 
           oder per E-Mail erfolgen. 
 
 
           Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in 
           Präsenzsitzungen gefasst. Es ist jedoch, vorbehaltlich einer 
           entsprechenden Festlegung durch den Vorsitzenden des 
           Aufsichtsrats, zulässig, Sitzungen des Aufsichtsrats in Form 
           einer Telefon- oder Videokonferenz abzuhalten oder einzelne 
           Aufsichtsratsmitglieder telefonisch oder im Wege der 
           Videoübertragung zuzuschalten und in diesen Fällen auch die 
           Beschlussfassung oder Stimmabgabe telefonisch oder per 
           Videokonferenz bzw. Videoübertragung vorzunehmen. Außerhalb 
           von Sitzungen sind die Stimmabgabe oder Beschlussfassungen in 
           Textform (schriftlich, per Telefax oder per E-Mail) zulässig, 
           wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies anordnet und kein 
           Mitglied des Aufsichtsrats diesem Verfahren unverzüglich in 
           Textform widerspricht.' 
 
 
   Bericht des Vorstands über die im Geschäftsjahr 2012 durchgeführte 
   Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des 
   Bezugsrechts 
 
   Über die im Geschäftsjahr 2012 durchgeführte Kapitalerhöhung aus 
   genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts erstattet der 
   Vorstand den nachfolgenden Bericht. Dieser Bericht liegt vom Tage der 
   Einberufung der Hauptversammlung an auch in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft, Friesenstraße 50, 50670 Köln, und während der 
   Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsichtnahme durch die 
   Aktionäre aus. Jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich und 
   kostenlos eine Abschrift übersandt. Der Bericht ist auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter www.allerthal.de/aktionaersinfo 
   zugänglich. 
 
   Der Bericht hat folgenden Inhalt: 
 
   Der Vorstand hat am 12. Dezember 2012 mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrates vom gleichen Tage unter teilweiser Ausnutzung der am 
   25. Juni 2009 durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung in § 4 
   Abs. 3 und 5 der Satzung der Allerthal-Werke AG eine Kapitalerhöhung 
   aus genehmigtem Kapital beschlossen. Unter Ausschluss des Bezugsrechts 
   wurde das Grundkapital der Allerthal-Werke AG von bisher EUR 1.096.648 
   um EUR 103.352 auf EUR 1.200.000 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 
   103.352 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
   Gewinnbezugsberechtigung ab 1. Januar 2012 erhöht. Die Durchführung 
   der Kapitalerhöhung wurde am 19. Dezember 2012 in das Handelsregister 
   eingetragen. Die neuen Aktien wurden bei institutionellen Investoren 
   zum Ausgabepreis von EUR 9,50 je Stückaktie platziert. Die 
   Kapitalerhöhung diente der Erhöhung des Eigenkapitals und dem weiteren 
   Ausbau des Beteiligungsportfolios der Gesellschaft. 
 
   Die Kapitalerhöhung erfolgte unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
   Aktionäre, wobei hier von der Ermächtigung in § 4 Abs. 5 der Satzung 
   Gebrauch gemacht wurde. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft vom 25. Juni 2009 ist der Vorstand mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre 
   auszuschließen, wenn die neuen Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen 
   Bareinlage zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den 
   Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum 
   Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht 
   wesentlich unterschreitet und die Anzahl der insgesamt ausgegebenen 
   Aktien 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt des 
   Wirksamwerdens und zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung nicht 
   überschreitet. 
 
   Der Ausgabebetrag der neuen Aktien betrug EUR 9,50 je Aktie und lag 
   somit zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den 
   Vorstand sogar über dem Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien 
   der Gesellschaft. Mit insgesamt 103.352 ausgegebenen neuen Aktien 
   (entsprechend 9,42 % des zum Zeitpunkt der Ermächtigung und der 
   Aktienausgabe bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft) lag die 
   Kapitalerhöhung darüber hinaus innerhalb des genehmigten 
   Erhöhungsrahmens von bis zu 10 % des Grundkapitals. 
 
   Der Bezugsrechtsausschluss war vorliegend erforderlich, um die zum 
   Zeitpunkt der teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals aus Sicht 
   von Vorstand und Aufsichtsrat vorteilhafte Marktsituation für eine 
   solche Kapitalmaßnahme kurzfristig ausnutzen und durch 
   Preisfestsetzung über dem Börsenpreis einen möglichst hohen 
   Emissionserlös erzielen zu können. Die bei Einräumung eines 
   Bezugsrechts erforderliche mindestens zweiwöchige Bezugsfrist (§ 186 
   Abs. 1 Satz 2 AktG) hätte eine kurzfristige Reaktion auf die aktuellen 
   Marktverhältnisse demgegenüber nicht zugelassen. Hierbei ist zudem zu 
   berücksichtigen, dass bei Einräumung eines Bezugsrechts der endgültige 
   Bezugspreis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist bekannt zu 
   geben ist (§ 186 Abs. 2 Satz 2 AktG). Wegen des längeren Zeitraums 
   zwischen Preisfestsetzung und Abwicklung der Kapitalerhöhung und der 
   Volatilität der Aktienmärkte besteht somit ein höheres Markt- und 
   insbesondere Kursänderungsrisiko als bei einer bezugsrechtsfreien 
   Zuteilung. Eine erfolgreiche Platzierung im Rahmen einer 
   Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht hätte daher bei der Preisfestsetzung 
   einen entsprechenden Sicherheitsabschlag auf den Börsenpreis in 
   voraussichtlich nicht unwesentlicher Höhe erforderlich gemacht und 
   somit nicht zu einem bestmöglichen Emissionserlös geführt. Aus den 
   vorstehenden Gründen lag ein Ausschluss des Bezugsrechts im Interesse 
   der Gesellschaft. Durch die Preisfestsetzung über dem Börsenpreis der 
   bereits notierten Aktien und den auf 9,42 % des bisherigen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 10, 2013 09:22 ET (13:22 GMT)

© 2013 Dow Jones News
Software vor dem Comeback – diese 5 Aktien könnten durchstarten!
Während Halbleiter- und KI-Infrastrukturwerte von einem Hoch zum nächsten jagen, wurden viele Software-Aktien in den vergangenen Monaten regelrecht aus den Depots gedrängt. Die Angst vor Disruption hat Investoren zu einem radikalen Strategiewechsel veranlasst – mit der Folge, dass zahlreiche Qualitätsunternehmen heute auf Mehrjahrestiefs notieren.

Doch genau hier entsteht eine seltene Chance. Denn während die Bewertungen im Halbleitersektor inzwischen auf ambitionierten Niveaus liegen, ist der Bewertungsabschlag bei Software-Titeln so hoch wie seit Jahren nicht mehr. Gleichzeitig liefern viele Unternehmen weiterhin starke Wachstumszahlen und integrieren KI erfolgreich in ihre Geschäftsmodelle. Die Diskrepanz zwischen Kursentwicklung und operativer Stärke könnte sich schon bald auflösen.

Für Anleger bedeutet das: antizyklisch denken und gezielt zugreifen, bevor der Markt dreht. Denn erste technische Signale deuten darauf hin, dass sich die Trendwende bereits anbahnt.

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