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DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.08.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 08.08.2013 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
01.07.2013 / 15:20 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Intertainment Aktiengesellschaft 
 
   München 
 
   - ISIN DE0006223605 und DE000A1TNWE5 - 
   - WKN 622360 und A1T NEW - 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am Donnerstag, den 8. August 2013, um 14:00 Uhr 
 
   in das Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, 
   Untergeschoss, im 
   Konferenzraum 'Wildbad Kreuth', Lazarettstraße 33, 80636 München ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Intertainment AG und des gebilligten Konzernabschlusses, 
           jeweils zum 31. Dezember 2012, des mit dem Lagebericht für die 
           Intertainment AG zusammengefassten Konzernlageberichts 
           (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
           Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB) sowie des 
           Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der 
           Gesellschaft unter www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die 
           Aktie / Die Hauptversammlung' eingesehen werden. Die 
           Unterlagen werden außerdem auch während der Hauptversammlung 
           zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Alleinvorstand für 
           das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PSP Peters Schönberger GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie 
           für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
           des Geschäftsjahres 2013, sofern dieser einer solchen 
           prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die 
           vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
           der PSP Peters Schönberger GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren 
           Unabhängigkeit eingeholt. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Aufhebung des durch die 
           ordentliche Hauptversammlung vom 01. Oktober 2012 unter 
           Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschlusses zur Herabsetzung 
           des Grundkapitals im Wege der vereinfachten 
           Kapitalherabsetzung sowie die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 01. Oktober 2012 
           unter Tagesordnungspunkt 5 gefasste Beschluss zur Herabsetzung 
           des Grundkapitals im Wege der vereinfachten 
           Kapitalherabsetzung sowie zur entsprechenden Satzungsänderung 
           konnte nicht durchgeführt werden, nachdem das Amtsgericht 
           München - Registergericht - die Anmeldung der 
           Kapitalherabsetzung und die Eintragung der Satzungsänderung 
           aufgrund des von dem Abschlussprüfer versagten 
           Prüfungsvermerks für den Jahresabschluss, den Konzernabschluss 
           und den mit dem Lagebericht für die Intertainment AG 
           zusammengefassten Konzernlagebericht, jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2011, zurückgewiesen hatte. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 5 der ordentlichen 
           Hauptversammlung vom 01. Oktober 2012 gefassten Beschlüsse zur 
           Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten 
           Kapitalherabsetzung sowie die entsprechende Satzungsänderung 
           werden aufgehoben. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Herabsetzung des 
           Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung 
           sowie entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Die Kapitalherabsetzung erfolgt zur Verlustdeckung und als 
           Nebeneffekt ferner zur 'Glättung' des Grundkapitals. Die 
           einzelnen Stückaktien sind am Kapital der Gesellschaft 
           weiterhin in gleichem Umfang beteiligt (§ 8 Absatz 3 S. 2 
           AktG). 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Das derzeitige Grundkapital der Gesellschaft in 
             Höhe von EUR 18.408.166,19, eingeteilt in 14.397.753 auf den 
             Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien), 
             wird um EUR 4.010.413,19 auf EUR 14.397.753,00, eingeteilt 
             in 14.397.753 auf den Inhaber lautende Stückaktien, 
             herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den 
             Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 
             229 ff. AktG) zur Verlustdeckung. Als Nebeneffekt erfolgt 
             eine 'Glättung' des Grundkapitals. Die Kapitalherabsetzung 
             wird ohne Zusammenlegung von Aktien durchgeführt. 
 
 
       b)    § 5 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu 
             gefasst: 
 
 
             '(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro EUR 
             14.397.753,00 (in Worten: Euro vierzehn Millionen 
             dreihundertsiebenundneunzigtausendsiebenhundertdreiundfünfzig 
             komma null).' 
 
 
       c)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
             Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen. 
 
 
 
     7.    Beschlussfassung über die Anpassung der 
           bestehenden genehmigten Kapitalia (§ 5 Absatz 3, Absatz 3a, 
           Absatz 4 und Absatz 4a der Satzung) und der bestehenden 
           bedingten Kapitalia (§ 5 Absatz 6, Absatz 7, Absatz 8 und 
           Absatz 9 der Satzung) an das herabgesetzte Grundkapital und 
           entsprechende Satzungsänderungen 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen im Hinblick auf die unter 
           Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene vereinfachte Herabsetzung 
           des Grundkapitals vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    Die bestehende Ermächtigung gemäß § 5 Absatz 3 
             der Satzung (Genehmigtes Kapital I) zur Ausgabe von neuen, 
             auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Umfang von bis zu 
             EUR 1.400.711,83 wird auf einen Betrag von bis zu EUR 
             1.095.552,00 beschränkt; die darüber hinausgehende 
             Ermächtigung wird aufgehoben. 
 
 
       b)    Die nach § 5 Absatz 3a der Satzung bestehende 
             Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausnutzung 
             des Genehmigten Kapitals I wird dergestalt geändert, dass 
             die Ermächtigung im Falle der Kapitalerhöhung gegen 
             Bareinlagen (§ 5 Absatz 3a Buchstabe b)) oder gegen 
             Sacheinlagen (§ 5 Absatz 3a Buchstabe c)) jeweils auf einen 
             Betrag von EUR 1.408.482,00 beschränkt ist. Die darüber 
             hinausgehende Ermächtigung wird aufgehoben. 
 
 
       c)    Die bestehende Ermächtigung gemäß § 5 Absatz 4 
             der Satzung (Genehmigtes Kapital II) zur Ausgabe von neuen, 
             auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Umfang von bis zu 
             EUR 7.203.228,37 wird auf einen Betrag von bis zu EUR 
             5.633.930,00 beschränkt; die darüber hinausgehende 
             Ermächtigung wird aufgehoben. 
 
 
       d)    Die nach § 5 Absatz 4a der Satzung bestehende 
             Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausnutzung 
             des Genehmigten Kapitals II wird dergestalt geändert, dass 
             die Ermächtigung im Falle der Kapitalerhöhung gegen 
             Bareinlagen (§ 5 Absatz 4a Buchstabe b)) oder gegen 
             Sacheinlagen (§ 5 Absatz 4a Buchstabe c)) jeweils auf einen 
             Betrag von EUR 1.408.482,00 beschränkt ist. Die darüber 
             hinausgehende Ermächtigung wird aufgehoben. 
 
 
       e)    Die bestehende bedingte Erhöhung des 
             Grundkapitals von bis zu EUR 511.291,88 gemäß § 5 Absatz 6 
             der Satzung wird auf einen Betrag von bis zu EUR 399.901,00 
             beschränkt; die darüber hinausgehende bedingte Erhöhung des 
             Grundkapitals gemäß § 5 Absatz 6 wird aufgehoben. 
 
 
       f)    Die bestehende bedingte Erhöhung des 

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