
DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.08.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 01.07.2013 / 15:20 =-------------------------------------------------------------------- Intertainment Aktiengesellschaft München - ISIN DE0006223605 und DE000A1TNWE5 - - WKN 622360 und A1T NEW - Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 8. August 2013, um 14:00 Uhr in das Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Untergeschoss, im Konferenzraum 'Wildbad Kreuth', Lazarettstraße 33, 80636 München ein. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Intertainment AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2012, des mit dem Lagebericht für die Intertainment AG zusammengefassten Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012 Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die Aktie / Die Hauptversammlung' eingesehen werden. Die Unterlagen werden außerdem auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Alleinvorstand für das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PSP Peters Schönberger GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts des Geschäftsjahres 2013, sofern dieser einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der PSP Peters Schönberger GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. 5. Beschlussfassung über die Aufhebung des durch die ordentliche Hauptversammlung vom 01. Oktober 2012 unter Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschlusses zur Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung sowie die entsprechende Satzungsänderung Der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 01. Oktober 2012 unter Tagesordnungspunkt 5 gefasste Beschluss zur Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung sowie zur entsprechenden Satzungsänderung konnte nicht durchgeführt werden, nachdem das Amtsgericht München - Registergericht - die Anmeldung der Kapitalherabsetzung und die Eintragung der Satzungsänderung aufgrund des von dem Abschlussprüfer versagten Prüfungsvermerks für den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den mit dem Lagebericht für die Intertainment AG zusammengefassten Konzernlagebericht, jeweils für das Geschäftsjahr 2011, zurückgewiesen hatte. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: Die unter Tagesordnungspunkt 5 der ordentlichen Hauptversammlung vom 01. Oktober 2012 gefassten Beschlüsse zur Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung sowie die entsprechende Satzungsänderung werden aufgehoben. 6. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung sowie entsprechende Satzungsänderung Die Kapitalherabsetzung erfolgt zur Verlustdeckung und als Nebeneffekt ferner zur 'Glättung' des Grundkapitals. Die einzelnen Stückaktien sind am Kapital der Gesellschaft weiterhin in gleichem Umfang beteiligt (§ 8 Absatz 3 S. 2 AktG). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: a) Das derzeitige Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 18.408.166,19, eingeteilt in 14.397.753 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien), wird um EUR 4.010.413,19 auf EUR 14.397.753,00, eingeteilt in 14.397.753 auf den Inhaber lautende Stückaktien, herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) zur Verlustdeckung. Als Nebeneffekt erfolgt eine 'Glättung' des Grundkapitals. Die Kapitalherabsetzung wird ohne Zusammenlegung von Aktien durchgeführt. b) § 5 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro EUR 14.397.753,00 (in Worten: Euro vierzehn Millionen dreihundertsiebenundneunzigtausendsiebenhundertdreiundfünfzig komma null).' c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen. 7. Beschlussfassung über die Anpassung der bestehenden genehmigten Kapitalia (§ 5 Absatz 3, Absatz 3a, Absatz 4 und Absatz 4a der Satzung) und der bestehenden bedingten Kapitalia (§ 5 Absatz 6, Absatz 7, Absatz 8 und Absatz 9 der Satzung) an das herabgesetzte Grundkapital und entsprechende Satzungsänderungen Vorstand und Aufsichtsrat schlagen im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Die bestehende Ermächtigung gemäß § 5 Absatz 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital I) zur Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Umfang von bis zu EUR 1.400.711,83 wird auf einen Betrag von bis zu EUR 1.095.552,00 beschränkt; die darüber hinausgehende Ermächtigung wird aufgehoben. b) Die nach § 5 Absatz 3a der Satzung bestehende Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I wird dergestalt geändert, dass die Ermächtigung im Falle der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (§ 5 Absatz 3a Buchstabe b)) oder gegen Sacheinlagen (§ 5 Absatz 3a Buchstabe c)) jeweils auf einen Betrag von EUR 1.408.482,00 beschränkt ist. Die darüber hinausgehende Ermächtigung wird aufgehoben. c) Die bestehende Ermächtigung gemäß § 5 Absatz 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital II) zur Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Umfang von bis zu EUR 7.203.228,37 wird auf einen Betrag von bis zu EUR 5.633.930,00 beschränkt; die darüber hinausgehende Ermächtigung wird aufgehoben. d) Die nach § 5 Absatz 4a der Satzung bestehende Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II wird dergestalt geändert, dass die Ermächtigung im Falle der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen (§ 5 Absatz 4a Buchstabe b)) oder gegen Sacheinlagen (§ 5 Absatz 4a Buchstabe c)) jeweils auf einen Betrag von EUR 1.408.482,00 beschränkt ist. Die darüber hinausgehende Ermächtigung wird aufgehoben. e) Die bestehende bedingte Erhöhung des Grundkapitals von bis zu EUR 511.291,88 gemäß § 5 Absatz 6 der Satzung wird auf einen Betrag von bis zu EUR 399.901,00 beschränkt; die darüber hinausgehende bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 5 Absatz 6 wird aufgehoben. f) Die bestehende bedingte Erhöhung des
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July 01, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)
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