DGAP-HV: Intertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Intertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 08.08.2013 in München mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
01.07.2013 / 15:20
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Intertainment Aktiengesellschaft
München
- ISIN DE0006223605 und DE000A1TNWE5 -
- WKN 622360 und A1T NEW -
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 8. August 2013, um 14:00 Uhr
in das Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung,
Untergeschoss, im
Konferenzraum 'Wildbad Kreuth', Lazarettstraße 33, 80636 München ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Intertainment AG und des gebilligten Konzernabschlusses,
jeweils zum 31. Dezember 2012, des mit dem Lagebericht für die
Intertainment AG zusammengefassten Konzernlageberichts
(einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 HGB) sowie des
Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.intertainment.de unter der Rubrik 'Die
Aktie / Die Hauptversammlung' eingesehen werden. Die
Unterlagen werden außerdem auch während der Hauptversammlung
zur Einsichtnahme ausliegen.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Alleinvorstand für
das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 die Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PSP Peters Schönberger GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 sowie
für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
des Geschäftsjahres 2013, sofern dieser einer solchen
prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung der Wahlvorschläge die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der PSP Peters Schönberger GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
5. Beschlussfassung über die Aufhebung des durch die
ordentliche Hauptversammlung vom 01. Oktober 2012 unter
Tagesordnungspunkt 5 gefassten Beschlusses zur Herabsetzung
des Grundkapitals im Wege der vereinfachten
Kapitalherabsetzung sowie die entsprechende Satzungsänderung
Der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 01. Oktober 2012
unter Tagesordnungspunkt 5 gefasste Beschluss zur Herabsetzung
des Grundkapitals im Wege der vereinfachten
Kapitalherabsetzung sowie zur entsprechenden Satzungsänderung
konnte nicht durchgeführt werden, nachdem das Amtsgericht
München - Registergericht - die Anmeldung der
Kapitalherabsetzung und die Eintragung der Satzungsänderung
aufgrund des von dem Abschlussprüfer versagten
Prüfungsvermerks für den Jahresabschluss, den Konzernabschluss
und den mit dem Lagebericht für die Intertainment AG
zusammengefassten Konzernlagebericht, jeweils für das
Geschäftsjahr 2011, zurückgewiesen hatte.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
Die unter Tagesordnungspunkt 5 der ordentlichen
Hauptversammlung vom 01. Oktober 2012 gefassten Beschlüsse zur
Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten
Kapitalherabsetzung sowie die entsprechende Satzungsänderung
werden aufgehoben.
6. Beschlussfassung über die Herabsetzung des
Grundkapitals im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung
sowie entsprechende Satzungsänderung
Die Kapitalherabsetzung erfolgt zur Verlustdeckung und als
Nebeneffekt ferner zur 'Glättung' des Grundkapitals. Die
einzelnen Stückaktien sind am Kapital der Gesellschaft
weiterhin in gleichem Umfang beteiligt (§ 8 Absatz 3 S. 2
AktG).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu
beschließen:
a) Das derzeitige Grundkapital der Gesellschaft in
Höhe von EUR 18.408.166,19, eingeteilt in 14.397.753 auf den
Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien),
wird um EUR 4.010.413,19 auf EUR 14.397.753,00, eingeteilt
in 14.397.753 auf den Inhaber lautende Stückaktien,
herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den
Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§
229 ff. AktG) zur Verlustdeckung. Als Nebeneffekt erfolgt
eine 'Glättung' des Grundkapitals. Die Kapitalherabsetzung
wird ohne Zusammenlegung von Aktien durchgeführt.
b) § 5 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro EUR
14.397.753,00 (in Worten: Euro vierzehn Millionen
dreihundertsiebenundneunzigtausendsiebenhundertdreiundfünfzig
komma null).'
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen.
7. Beschlussfassung über die Anpassung der
bestehenden genehmigten Kapitalia (§ 5 Absatz 3, Absatz 3a,
Absatz 4 und Absatz 4a der Satzung) und der bestehenden
bedingten Kapitalia (§ 5 Absatz 6, Absatz 7, Absatz 8 und
Absatz 9 der Satzung) an das herabgesetzte Grundkapital und
entsprechende Satzungsänderungen
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen im Hinblick auf die unter
Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene vereinfachte Herabsetzung
des Grundkapitals vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Die bestehende Ermächtigung gemäß § 5 Absatz 3
der Satzung (Genehmigtes Kapital I) zur Ausgabe von neuen,
auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Umfang von bis zu
EUR 1.400.711,83 wird auf einen Betrag von bis zu EUR
1.095.552,00 beschränkt; die darüber hinausgehende
Ermächtigung wird aufgehoben.
b) Die nach § 5 Absatz 3a der Satzung bestehende
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals I wird dergestalt geändert, dass
die Ermächtigung im Falle der Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen (§ 5 Absatz 3a Buchstabe b)) oder gegen
Sacheinlagen (§ 5 Absatz 3a Buchstabe c)) jeweils auf einen
Betrag von EUR 1.408.482,00 beschränkt ist. Die darüber
hinausgehende Ermächtigung wird aufgehoben.
c) Die bestehende Ermächtigung gemäß § 5 Absatz 4
der Satzung (Genehmigtes Kapital II) zur Ausgabe von neuen,
auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Umfang von bis zu
EUR 7.203.228,37 wird auf einen Betrag von bis zu EUR
5.633.930,00 beschränkt; die darüber hinausgehende
Ermächtigung wird aufgehoben.
d) Die nach § 5 Absatz 4a der Satzung bestehende
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Ausnutzung
des Genehmigten Kapitals II wird dergestalt geändert, dass
die Ermächtigung im Falle der Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen (§ 5 Absatz 4a Buchstabe b)) oder gegen
Sacheinlagen (§ 5 Absatz 4a Buchstabe c)) jeweils auf einen
Betrag von EUR 1.408.482,00 beschränkt ist. Die darüber
hinausgehende Ermächtigung wird aufgehoben.
e) Die bestehende bedingte Erhöhung des
Grundkapitals von bis zu EUR 511.291,88 gemäß § 5 Absatz 6
der Satzung wird auf einen Betrag von bis zu EUR 399.901,00
beschränkt; die darüber hinausgehende bedingte Erhöhung des
Grundkapitals gemäß § 5 Absatz 6 wird aufgehoben.
f) Die bestehende bedingte Erhöhung des
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July 01, 2013 09:20 ET (13:20 GMT)
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