Aus Angst um einen bedrohten Süßwasserfisch
muss der Düngemittelhersteller K+S
Laut Kammer verstößt die Erlaubnis zum Einleiten über die neue Leitung gegen den Naturschutz. Anders als das Regierungspräsidium in Kassel entschieden hatte, sei nach wie vor unklar, ob eine Population Süßwasserfische, die Groppen, gefährdet würde. Gutachten seien teilweise widersprüchlich, lückenhaft oder nicht aussagekräftig, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung vom 11. Juli.
Eigentlich hatte das Regierungspräsidium K+S 2012 erlaubt, von seinem Betriebsstandort rund 1,1 Millionen Kubikmeter Salzabwasser im Jahr in die Werra einzuleiten. Zwar werde das Salzabwasser in einem Abschnitt der Werra eingeleitet, der als Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Schutzgebiet ausgezeichnet ist. Eine Untersuchung habe aber gezeigt, dass ein geplantes Einleiten das Gebiet nicht stärker beeinträchtige.
Früher sei dort auch schon Salzabwasser in die Werra geleitet worden. Außerdem werde die Belastung mit Salz durch zurückgehende Einleitungen aus anderen Standorten eher abnehmen, hieß es seinerzeit im Regierungspräsidium. Die bedrohte Groppe, für die das Gebiet zum Habitat ernannt worden war, sei in einem guten Zustand.
Über Beschwerden gegen den Beschluss müsste der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden. K+S wollte sich am Nachmittag äußern. Der laufende Betrieb werde aber durch die Entscheidung nicht gestört. Provisorisch werde das Salzwasser wie bislang auch über Bahn und Lastwagen zum Fluss transportiert. "Technisch ist die Leitung auch noch nicht in Betrieb", sagte ein K+S-Sprecher der dpa./mov/DP/jha
ISIN DE000KSAG888
AXC0135 2013-07-17/14:05