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DGAP-HV: PANDATEL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2013 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: PANDATEL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
PANDATEL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 29.08.2013 in Heidelberg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
23.07.2013 / 15:15 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   PANDATEL Aktiengesellschaft 
 
   Heidelberg 
 
   ISIN DE000A1R1C81 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
 
   am 29. August 2013, um 10:00 Uhr, 
 
   im Prinz Carl Palais, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, 
 
   stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           PANDATEL Aktiengesellschaft und ihres Lageberichts zum 31. 
           Dezember 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
           Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands 
           zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für 
           das Geschäftsjahr 2012 
 
 
     2.    Entlastung des Abwicklers im Geschäftsjahr 2012 
           für diesen Zeitraum 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Herr Georg Marsmann, Abwickler im Geschäftsjahr 2012, wird für 
           diesen Zeitraum entlastet. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im 
           Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Herr Manfred Wissmann, Herr Stefan Weidner und Herr Michael 
           Ganslmeier werden als Mitglieder des Aufsichtsrats im 
           Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum entlastet. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Umfirmierung und die 
           entsprechende Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Abs. 1 der Satzung 
           wie folgt zu ändern: 
 
 
           'Die Firma der Gesellschaft lautet: Panamax 
           Aktiengesellschaft.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Änderung des 
           Unternehmensgegenstands und die entsprechende Änderung von § 2 
           Abs. 1 der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
           Unternehmensgegenstand zu ändern und § 2 Abs. 1 der Satzung 
           wie folgt neu zu fassen: 
 
 
           '§ 2 Gegenstand des Unternehmens 
 
 
       1.    Der Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung 
             von Kapital- und Personengesellschaften sowie der Erwerb, 
             die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an 
             Kapital- und Personengesellschaften, ausschließlich im 
             eigenen Namen und mit eigenem Vermögen. Die Gesellschaft ist 
             berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle 
             Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit 
             Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigenes 
             wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie Sachwerte 
             einschließlich Immobilien und Schiffen zu erwerben und zu 
             veräußern.' 
 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 2 
           der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Abs. 2 der Satzung 
           wie folgt zu ändern: 
 
 
           'Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig 
           ausscheidenden Mitglieds gewählt, so dauert sein Amt nur für 
           den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, soweit 
           die Hauptversammlung nichts anderes beschließt.' 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 
 
 
     8.    Beschlussfassung über die Anpassung von § 14 Abs. 
           3 Satz 2 der Satzung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           § 14 Abs. 3 Satz 2 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
 
           'Die Mindestfrist von 30 Tagen verlängert sich um die Tage der 
           Anmeldefrist gemäß § 15 Abs. 1.' 
 
 
     9.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juli 2011 
           gewählten Aufsichtsratsmitglieder Manfred Wissmann, Michael 
           Ganslmeier und Stefan J. Weidner haben ihre 
           Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum 20. April 2013 
           niedergelegt. Ihre Wahl erfolgte von der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft am 28. Juli 2011 für die Zeit bis zur Beendigung 
           der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
           Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht 
           mitgerechnet. 
 
 
           Durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 02. Mai 2013 
           wurden Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Frau Eva Katheder 
           und Frau Francella Mvurah gerichtlich zu Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats bestellt. Der vorgenannte Beschluss des 
           Amtsgerichts München enthält keine Befristung der Bestellung. 
           Eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach dem gerichtlichen 
           Bestellungsbeschluss vom 02. Mai 2013 hat bislang nicht 
           stattgefunden. Vor dem Hintergrund der auch für gerichtlich 
           bestellte Aufsichtsratsmitglieder geltenden Höchstdauer der 
           Amtszeit nach § 102 AktG sollen die derzeit gerichtlich 
           bestellten Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung 
           gewählt werden. Nach § 104 Abs. 5 AktG endet mit der Wahl und 
           der Annahme des Amtes das Amt der gerichtlich bestellten 
           Aufsichtsratsmitglieder automatisch. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 
           AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei 
           von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
 
           Frau Dipl.-Kffr. Eva Katheder, Frankfurt am Main, 
           selbstständige Unternehmensberaterin, 
 
 
           Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Burrweiler, 
           Hochschullehrerin 
 
 
           Frau Francella Mvurah, Düren, Studentin der 
           Wirtschaftswissenschaften 
 
 
           jeweils für den Rest der Amtsdauer der von der 
           Hauptversammlung vom 28. Juli 2011 gewählten 
           Aufsichtsratsmitglieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu 
           wählen. 
 
 
           Frau Eva Katheder ist unabhängig und verfügt über Sachverstand 
           auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne 
           des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
 
           Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG: 
 
 
           Frau Eva Katheder übt weitere Mandate in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten aus bei 
 
 
       -     CARUS AG, Heidelberg (stellvertretende 
             Vorsitzende) 
 
 
       -     Kremlin AG, Hamburg 
 
 
       -     Meravest Capital Aktiengesellschaft, Karlsruhe 
             (Vorsitzende) 
 
 
       -     MISTRAL Media AG, Köln 
 
 
       -     STRATEC Grundbesitz AG, Mannheim (Vorsitzende) 
 
 
 
   Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller übt weitere Mandate in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten aus bei 
 
     -     Kingstone Europe AG, Königstein 
           (Aufsichtsratsvorsitzende) 
 
 
   Frau Francella Mvurah bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien bei in- 
   oder ausländischen Gesellschaften. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.579.160,00 und ist eingeteilt in 
   1.579.160 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der 
   Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung beläuft sich somit auf 1.579.160; die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte beträgt ebenfalls 1.579.160. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes anmelden. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten 
   Anschrift spätestens am 22. August 2013 (24:00 Uhr), d.h. mindestens 
   sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs bei der 
   Gesellschaft nicht mitzurechnen ist, zugehen. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch einen in Textform 
   erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
   depotführende Institut zu erbringen. Er hat sich auf den Beginn des 
   21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 8. August 2013 (00:00 
   Uhr) ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. Der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
   Der Nachweis muss der Gesellschaft spätestens am 22. August 2013 
   (24:00 Uhr), d.h. mindestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 23, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)

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