DJ DGAP-HV: PANDATEL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2013 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: PANDATEL Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
PANDATEL Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 29.08.2013 in Heidelberg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
23.07.2013 / 15:15
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PANDATEL Aktiengesellschaft
Heidelberg
ISIN DE000A1R1C81
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am 29. August 2013, um 10:00 Uhr,
im Prinz Carl Palais, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
PANDATEL Aktiengesellschaft und ihres Lageberichts zum 31.
Dezember 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2012 und des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs für
das Geschäftsjahr 2012
2. Entlastung des Abwicklers im Geschäftsjahr 2012
für diesen Zeitraum
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu
beschließen:
Herr Georg Marsmann, Abwickler im Geschäftsjahr 2012, wird für
diesen Zeitraum entlastet.
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu
beschließen:
Herr Manfred Wissmann, Herr Stefan Weidner und Herr Michael
Ganslmeier werden als Mitglieder des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2012 für diesen Zeitraum entlastet.
4. Beschlussfassung über die Umfirmierung und die
entsprechende Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Abs. 1 der Satzung
wie folgt zu ändern:
'Die Firma der Gesellschaft lautet: Panamax
Aktiengesellschaft.'
5. Beschlussfassung über die Änderung des
Unternehmensgegenstands und die entsprechende Änderung von § 2
Abs. 1 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Unternehmensgegenstand zu ändern und § 2 Abs. 1 der Satzung
wie folgt neu zu fassen:
'§ 2 Gegenstand des Unternehmens
1. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Gründung
von Kapital- und Personengesellschaften sowie der Erwerb,
die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an
Kapital- und Personengesellschaften, ausschließlich im
eigenen Namen und mit eigenem Vermögen. Die Gesellschaft ist
berechtigt, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und dazu alle
Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit
Finanzinstrumenten im eigenen Namen und für eigenes
wirtschaftliches Risiko vorzunehmen sowie Sachwerte
einschließlich Immobilien und Schiffen zu erwerben und zu
veräußern.'
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 2
der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Abs. 2 der Satzung
wie folgt zu ändern:
'Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig
ausscheidenden Mitglieds gewählt, so dauert sein Amt nur für
den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds, soweit
die Hauptversammlung nichts anderes beschließt.'
7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
8. Beschlussfassung über die Anpassung von § 14 Abs.
3 Satz 2 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 14 Abs. 3 Satz 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
'Die Mindestfrist von 30 Tagen verlängert sich um die Tage der
Anmeldefrist gemäß § 15 Abs. 1.'
9. Wahlen zum Aufsichtsrat
Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. Juli 2011
gewählten Aufsichtsratsmitglieder Manfred Wissmann, Michael
Ganslmeier und Stefan J. Weidner haben ihre
Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zum 20. April 2013
niedergelegt. Ihre Wahl erfolgte von der Hauptversammlung der
Gesellschaft am 28. Juli 2011 für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte
Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 02. Mai 2013
wurden Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Frau Eva Katheder
und Frau Francella Mvurah gerichtlich zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats bestellt. Der vorgenannte Beschluss des
Amtsgerichts München enthält keine Befristung der Bestellung.
Eine Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach dem gerichtlichen
Bestellungsbeschluss vom 02. Mai 2013 hat bislang nicht
stattgefunden. Vor dem Hintergrund der auch für gerichtlich
bestellte Aufsichtsratsmitglieder geltenden Höchstdauer der
Amtszeit nach § 102 AktG sollen die derzeit gerichtlich
bestellten Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung
gewählt werden. Nach § 104 Abs. 5 AktG endet mit der Wahl und
der Annahme des Amtes das Amt der gerichtlich bestellten
Aufsichtsratsmitglieder automatisch.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1
AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei
von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Frau Dipl.-Kffr. Eva Katheder, Frankfurt am Main,
selbstständige Unternehmensberaterin,
Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, Burrweiler,
Hochschullehrerin
Frau Francella Mvurah, Düren, Studentin der
Wirtschaftswissenschaften
jeweils für den Rest der Amtsdauer der von der
Hauptversammlung vom 28. Juli 2011 gewählten
Aufsichtsratsmitglieder zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu
wählen.
Frau Eva Katheder ist unabhängig und verfügt über Sachverstand
auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne
des § 100 Abs. 5 AktG.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Frau Eva Katheder übt weitere Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten aus bei
- CARUS AG, Heidelberg (stellvertretende
Vorsitzende)
- Kremlin AG, Hamburg
- Meravest Capital Aktiengesellschaft, Karlsruhe
(Vorsitzende)
- MISTRAL Media AG, Köln
- STRATEC Grundbesitz AG, Mannheim (Vorsitzende)
Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller übt weitere Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten aus bei
- Kingstone Europe AG, Königstein
(Aufsichtsratsvorsitzende)
Frau Francella Mvurah bekleidet keine weiteren Ämter in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien bei in-
oder ausländischen Gesellschaften.
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.579.160,00 und ist eingeteilt in
1.579.160 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Gesamtzahl der
Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung beläuft sich somit auf 1.579.160; die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt ebenfalls 1.579.160.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
Nachweises ihres Anteilsbesitzes anmelden.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten
Anschrift spätestens am 22. August 2013 (24:00 Uhr), d.h. mindestens
sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs bei der
Gesellschaft nicht mitzurechnen ist, zugehen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch einen in Textform
erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut zu erbringen. Er hat sich auf den Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 8. August 2013 (00:00
Uhr) ('Nachweisstichtag'), zu beziehen. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Der Nachweis muss der Gesellschaft spätestens am 22. August 2013
(24:00 Uhr), d.h. mindestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der
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Tag des Zugangs bei der Gesellschaft nicht mitzurechnen ist, unter nachfolgend genannter Adresse zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes sind an folgende Adresse zu richten: PANDATEL Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den zuvor beschriebenen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag bzw. dem Nachweis geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Aktien, die nach dem Nachweisstichtag erworben werden. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. ******* Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht ist eine fristgerechte Anmeldung und der fristgerechte Nachweis des betreffenden Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe oben, 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts') erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Bevollmächtigung Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis derselben gegenüber der Gesellschaft bedürfen - sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere diesen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird - der Textform (§ 126 b BGB). Für die Erteilung einer solchen Vollmacht können die Aktionäre auch das Formular, welches ihnen nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, verwenden. Die Vollmacht und ihr Widerruf sind entweder an die folgende Adresse PANDATEL Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de zu übermitteln oder direkt gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Im letztgenannten Fall bedarf es des Nachweises (in Textform) gegenüber der Gesellschaft. Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft in Textform unter der oben genannten Adresse (PANDATEL Aktiengesellschaft, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefax: +49 6221 6 49 24 - 24, E-Mail: hauptversammlung@pandatel.de) übermitteln oder am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung erbringen. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten oder des Widerrufs der Vollmacht kann der Gesellschaft bis zum 28. August 2013 übermittelt werden. Die Übermittlung kann auch unter der E-Mail-Adresse hauptversammlung@pandatel.de erfolgen. Vollmachtserteilungen durch in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene Aktionäre an anwesende Mitaktionäre, anwesende Aktionärsvertreter oder die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind ebenfalls möglich. Entsprechende Vollmachtsformulare stehen Ihnen am Tag der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. In diesen Fällen ist die Vollmacht jedoch durch die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen nachprüfbar festzuhalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form ab und beachten Sie auch die insofern gegebenenfalls von diesen vorgegebenen Regelungen. Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte und den Aktionären gegenüber weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs bedürfen der Textform. Die Vollmacht muss Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungserteilung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten oder den vor der Hauptversammlung zugänglich gemachten Gegenanträgen und Wahlvorschlägen können die Stimmrechte nicht vertreten werden. Weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung können die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen. Für Vollmachts- und Weisungserteilung kann das nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Die Vollmachten und Weisungen sind bis spätestens zum 28. August 2013 an folgende Adresse zu übermitteln: PANDATEL Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen und auch keine diesbezüglichen Weisungen erteilen können. Von den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft können insbesondere auch keine Wortmeldungen oder Fragen von Aktionären entgegengenommen oder vorgebracht werden. Weitere Einzelheiten zur Stimmrechtsvertretung entnehmen Sie bitte den Hinweisen des Vollmachts- und Weisungsformulars. Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der PANDATEL Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, also spätestens am 29. Juli 2013, 24:00 Uhr, zugehen. Ein etwaiges Verlangen ist schriftlich an die nachfolgende Adresse zu richten: PANDATEL Aktiengesellschaft Ziegelhäuser Landstraße 1 69120 Heidelberg Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie mindestens seit dem 29. Mai 2013, 0:00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in
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der ganzen Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter
der Internetadresse http://www.pandatel.de/investor_relations/agm.php
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge, § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Abwickler und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten
der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge bedürfen keiner
Begründung. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von
Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich an die
nachfolgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
PANDATEL Aktiengesellschaft
Ziegelhäuser Landstraße 1,
69120 Heidelberg,
Telefax: +49 6221 64924-24
E-Mail: hauptversammlung@pandatel.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen nicht
zugänglich gemacht werden.
Außer in den in § 126 Abs. 2 Aktiengesetz genannten Fällen braucht ein
Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er
nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann
nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu
Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5
Aktiengesetz beigefügt sind.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu
machende Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.pandatel.de/investor_relations/agm.php veröffentlichen.
Dabei werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge zu
den Punkten der Tagesordnung berücksichtigt, die mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum 14. August 2013, 24:00 Uhr,
bei der im ersten Absatz dieses Abschnittes ('Gegenanträge und
Wahlvorschläge, § 126 Abs. 1, § 127 Aktiengesetz') genannten Adresse
eingehen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der
Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der
Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der
Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 Aktiengesetz
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Abwickler
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen
sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Generaldebatte zu stellen. Unter bestimmten in § 131
Abs. 3 AktG geregelten Voraussetzungen darf der Abwickler die Auskunft
verweigern. Ferner ist der Versammlungsleiter nach näherer Maßgabe des
§ 17 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Rede- und
Fragerecht der Aktionäre angemessen zeitlich zu beschränken und
Näheres dazu zu bestimmen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126
Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 Aktiengesetz finden sich auch unter der
Internetadresse http://www.pandatel.de/investor_relations/agm.php
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124 a Aktiengesetz
einschließlich der Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 stehen im
Internet unter http://www.pandatel.de/investor_relations/agm.php zur
Verfügung. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu
machenden Informationen liegen in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift erteilt.
Heidelberg, im Juli 2013
PANDATEL Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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23.07.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PANDATEL Aktiengesellschaft
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Deutschland
Telefon: +49 6221 649240
Fax: +49 6221 6492424
E-Mail: info@pandatel.de
Internet: http://www.pandatel.de
ISIN: DE000A1R1C81
WKN: A1R1C8
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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222521 23.07.2013
(END) Dow Jones Newswires
July 23, 2013 09:15 ET (13:15 GMT)
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