
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: Bekanntmachung gemäß § 30e WpHG
DGAP-News: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG: Bekanntmachung gemäß § 30e WpHG
26.07.2013 / 10:48
Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG Frechen
ISIN DE000A1PHAP7
Bekanntmachung über die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals gemäß §§ 229 ff Aktiengesetz durch Zusammenlegung von Aktien
Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG vom 13. Juni 2013 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 18.410.412,00, eingeteilt in 18.410.412 auf den Inhaber lautende Stückaktien ('Aktien') mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, um EUR 9.205.206,00 auf EUR 9.205.206,00, eingeteilt in 9.205.206 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§ 229 ff. AktG) und dient in voller Höhe dazu, Verluste zu decken. Die Kapitalherabsetzung wird durch eine Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis 2 : 1 durchgeführt, indem jeweils zwei alte, auf den Inhaber lautende Aktien zu einer neuen, auf den Inhaber lautenden Aktie zusammengelegt werden.
Die Kapitalherabsetzung und die Neueinteilung des Grundkapitals wurden am 23. Juli 2013 in das für unsere Gesellschaft beim Amtsgericht Köln geführte Handelsregister (HRB 42064) eingetragen; damit ist die Kapitalherabsetzung und Satzungsänderung wirksam geworden.
Am 26. Juli 2013, nach Börsenschluss, werden die 18.410.412 girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 2 : 1 zusammengelegt. Für je zwei alte Aktien (ISIN DE000A1PHAP7) erhalten die Aktionäre der Gesellschaft zwei neue konvertierte Aktien (ISIN DE000A1TNLL3) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00.
Soweit ein Aktionär einen nicht durch zwei teilbaren Bestand hält, ergeben sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses sog. Aktienspitzen (ISIN DE000A1TNLP4). Die depotführenden Institute werden auf Weisung ihrer Kunden einen Ausgleich der Aktienspitzen durch Zu- oder Verkauf weiterer Aktienspitzen entgegennehmen. Aktienspitzen, für die von Kunden keine Weisungen zur Handhabung erteilt werden und die von den depotführenden Instituten nicht ausgeglichen werden können, werden von der UniCredit Bank AG, München, zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Verwertung der Aktienspitzen kann nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vorgenommen werden.
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Nachdem der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen ist, wurde das neu eingeteilte Grundkapital in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Den Aktionären werden die konvertierten Aktien durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt.
Der Aktienumtausch sowie der Zu- oder Verkauf der Teilrechte ist für die Aktionäre der Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG bei inländischen depotführenden Instituten provisions- und spesenfrei.
Die derzeit börsennotierten unter der ISIN DE000A1PHAP7 lieferbaren Aktien erhalten nach der Zusammenlegung die ISIN DE000A1TNLL3 für konvertierte börsennotierte Aktien; die Aktienspitzen werden für den benötigten Zeitraum unter der ISIN DE000A1TNLP4 geführt.
Die Preisfeststellung für die 9.205.206 aus der Kapitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien (ISIN DE000A1TNLL3) wird ab dem 29. Juli 2013 im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Berlin aufgenommen.
Frechen, im Juli 2013
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG Servaisstraße 9-31 53347 Alfter-Witterschlick Deutschland Telefon: +49 (0)228 391-1208 Fax: +49 (0)228 391-301208 E-Mail: info@deutsche-steinzeug.de Internet: www.deutsche-steinzeug.de ISIN: DE000A1PHAP7 WKN: A1PHAP Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart
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