
Degenhart: Anforderungen für Einsetzung von Untersuchungsausschüssen senken - Für Dreiprozenthürde
Osnabrück.- Zur Stärkung der Opposition im Fall einer Großen Koalition fordert der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart Änderungen am Grundgesetz. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) plädierte der Jurist dafür, die Anforderungen für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und die Erzwingung von Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu senken. Für beides verlangt das Grundgesetz derzeit mindestens ein Viertel der Stimmen des Bundestages und damit mehr, als die Opposition aus Grünen und Linken im Fall einer Großen Koalition hätte. Die Voraussetzungen sollten nach Degenharts Ansicht gesenkt werden, beispielsweise auf Fraktionsstärke.
Für den Fall einer Großen Koalition fürchtet Degenhart, "dass sich die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes noch stärker in Richtung auf eine parteienstaatliche Demokratie entwickelt". Die politische Willensbildung werde sich noch mehr vom Parlament auf die Parteigremien verlagern. Mehr direkte Demokratie im Grundgesetz könnte "einen gewissen Ausgleich für das Fehlen einer starken Opposition bilden", findet der Staatsrechtler. Mit dem Erstarken einer außerparlamentarischen Opposition rechnet Degenhart weniger.
Auch beim Thema Fünfprozenthürde sieht Degenhart Verbesserungsbedarf und will die Hürde auf drei oder vier Prozent senken. Seine Begründung: "Große Koalitionen sollten die Ausnahme sein. Es scheint, dass sie immer mehr zum Normalfall werden. Umso wichtiger ist die Stärkung der Opposition."
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