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DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.11.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 07.11.2013 in München mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
01.10.2013 / 15:08 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
   Your Family Entertainment Aktiengesellschaft 
 
   München 
 
   - ISIN DE 000 540 8918 - 
 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 07. November 2013, um 
   10:00 Uhr, in den Räumen des Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 
   10, 81829 München 
   stattfindenden 
   außerordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe 
           von Wandelschuldverschreibungen, über die Schaffung eines 
           Bedingten Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
       a)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats bis zum 06. November 2018 einmalig oder 
             mehrmalig auf den Inhaber lautende 
             Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 
             EUR 10.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren 
             zu begeben und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen 
             Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem 
             anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 
             2.300.000,00 nach näherer Maßgabe der 
             Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Die 
             Wandelschuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals, 
             insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in 
             verschiedenen Tranchen begeben werden. 
 
 
             Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die 
             Wandelschuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht 
             kann auch in einer Weise eingeräumt werden, dass die 
             Wandelschuldverschreibungen von einem oder mehreren 
             Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, 
             sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist 
             jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das 
             Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die 
             Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht auf Aktien 
             der Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen, um 
             Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses 
             ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. 
 
 
             Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen 
             erhalten die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen das 
             Recht, ihre Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe 
             der Wandelschuldverschreibungsbedingungen in Aktien der Your 
             Family Entertainment Aktiengesellschaft umzutauschen. Der 
             anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung 
             auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der 
             Wandelschuldverschreibungen nicht übersteigen. Das 
             Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des 
             Nennbetrages einer Wandelschuldverschreibung durch den 
             Nennbetrag für eine Aktie der Your Family Entertainment 
             Aktiengesellschaft. Es kann vorgesehen werden, dass das 
             Umtauschverhältnis variabel und der Wandlungspreis innerhalb 
             einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der 
             Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit oder 
             während eines bestimmten Zeitraums innerhalb der Laufzeit 
             festgesetzt wird. Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall 
             auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann 
             eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Im 
             Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt 
             und/oder in Geld ausgeglichen werden. 
 
 
             Die jeweiligen Wandelschuldverschreibungsbedingungen können 
             auch vorsehen, dass im Falle der Wandlungsausübung die 
             Gesellschaft dem Wandlungsberechtigten nicht Aktien der 
             Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt. 
             Ferner können die jeweiligen 
             Wandelschuldverschreibungsbedingungen festlegen, dass im 
             Falle der Wandlungsausübung auch eigene Aktien der 
             Gesellschaft gewährt werden können. 
 
 
             Der jeweils festzusetzende Wandlungspreis für eine Aktie 
             muss mindestens 80 % des durchschnittlichen Schlusskurses 
             der Aktien der Gesellschaft im Parketthandel der Frankfurter 
             Wertpapierbörse oder, falls die Aktien in den XETRA-Handel 
             einbezogen werden, im XETRA-Handel oder in einem 
             entsprechenden Nachfolgesystem an den letzten zehn 
             Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den 
             Vorstand über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen 
             betragen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und 
             Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen, insbesondere 
             Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, 
             Wandlungspreis und den Wandlungszeitraum, festzusetzen. 
 
 
       b)    Das Grundkapital wird um bis zu EUR 2.300.000,00 
             durch Ausgabe von bis zu 2.300.000 neuen auf den Inhaber 
             lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
             2013). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von 
             Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die 
             gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden. Die Bedingte 
             Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die 
             Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf der 
             Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 07. 
             November 2013 von der Gesellschaft bis zum 06. November 2018 
             begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen und 
             soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung 
             eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des 
             Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von 
             Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand 
             wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
             weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten 
             Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird 
             ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der 
             jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen. 
 
 
       c)    § 4 der Satzung wird um folgenden neuen Abs. 4 
             ergänzt: 
 
 
         '(4)  Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.300.000,00 
               durch Ausgabe von bis zu 2.300.000 neuen auf den Inhaber 
               lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
               2013). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
               durchgeführt, wie die Inhaber von 
               Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der 
               Ermächtigung der Hauptversammlung vom 07. November 2013 
               von der Gesellschaft bis zum 06. November 2018 begeben 
               werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen und 
               soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung 
               eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des 
               Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von 
               Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand 
               ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
               weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten 
               Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist 
               ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der 
               jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.' 
 
 
 
 
   Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 1 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
   Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, über die Schaffung eines 
   Bedingten Kapitals 2013 und die entsprechende Satzungsänderung) 
   erstattet der Vorstand gemäß § 221 Abs. 4 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 
   Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts folgenden 
 
   Bericht: 
 
   Tagesordnungspunkt 1 sieht eine Ermächtigung zur Ausgabe von 
   Wandelschuldverschreibungen vor. Nach dieser Ermächtigung ist es dem 
   Vorstand möglich, bis zum 06. November 2018 einmalig oder mehrmalig 
   auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im 
   Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10.000.000,00 mit einer Laufzeit von 
   längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern der 
   Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Your 
   Family Entertainment Aktiengesellschaft mit einem anteiligen Betrag 
   des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 2.300.000,00 einzuräumen. 
   Mit der gewählten Höhe des Gesamtnennbetrages wird dem Vorstand die 
   Möglichkeit gegeben, innerhalb des Ermächtigungszeitraumes von fünf 

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October 01, 2013 09:08 ET (13:08 GMT)

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