
Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung war eine erlassene einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke Erfurt wegen Irreführung von Kunden. Die SWE Netz GmbH hatte Kunden der mk-power, die einen eigenen Netznutzungsvertrag beantragt haben, mitgeteilt, diese sowohl die formale Vorschrift der Marktkommunikation GPKE als auch elektronischen Datenverkehr beispielsweise bei der Rechnungslegung akzeptieren müssten.
Da die GPKE ein eigenständiger Verwaltungsakt der Bundesnetzagentur ist, konnte das LG Hamburg auf Grund eines Normenwiederspruches kein wettbewerbswidriges Verhalten feststellen. Da die SWE Netz GmbH ausdrücklich Vorgaben der Bundesnetzagentur umsetzt, liegt zwar Fehlverhalten, aber keine vorsätzliche Kundentäuschung vor.
Aus den Ausführungen des Richters in der heutigen Verhandlung am Landgericht wurde jedoch deutlich, dass nach Auffassung des Gerichts der GPKE-Prozess, also der allgemeine Verwaltungsakt als Grundlage des Handelns der SWE Netz GmbH, sowohl gegen die gesetzlichen Vorgaben des Verbraucherschutzes als auch gegen § 14 Umsatzsteuergesetzes verstößt. Aktuell unterlaufen die Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) also bestehende Verbraucherschutzgesetze, nach denen beispielsweise gemäß ENWG jedermann diskriminierungsfrei Netzzugang zu erlangen hat.
Dazu Martin Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG ("Care-Energy"): "Selbstverständlich verstehen wir als "Care-Energy", dass ein Unternehmen nicht vorsätzlich Kunden täuscht, wenn es lediglich eine falsche Verwaltungsvorschrift umsetzt. was eine Verwaltungsbehörde vorschreibt, speziell wenn es um die Umsetzung eines allgemeinen Verwaltungsaktes sich handelt. "Care-Energy" wird auf Basis der heutigen Hinweise des Gerichtes weiter für die Durchsetzung der Verbraucherrechte kämpfen. Wir werden gerichtlich gegen die Durchführungsvorschriften der Bundesnetzagentur vorgehen, die unsere Kunden benachteiligt und gleichzeitig Stadtwerke in eine schwierige rechtliche Situation bringen. Dabei werden wir weiterhin für jeden unserer Kunden einen eigenen Netznutzungsvertrag einfordern. Bis zur endgültigen Klärung des rechtlichen Sachverhalts werden wir unentgeltlich die Netznutzungsverträge unserer Kunden administrieren und die Marktkommunikation abwickeln. Wir fordern in diesem Zusammenhang die Bundesnetzagentur auf, Ihre offenbar rechtswidrige Durchführungsvorschrift zum GPKE von sich aus zu ändern."
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