BDI - BioEnergy International AG : Veröffentlichung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
BDI - BioEnergy International AG
19.11.2013 15:20
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BDI - BioEnergy International AG: Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 2 BörseG
(Grambach, 19.11.2013) BDI - BioEnergy International AG hat am heutigen Tag von Herrn Wilhelm Hammer eine Beteiligungsmeldung gemäß § 96 Z 22 iVm § 91 Abs 1 BörseG erhalten, mit welcher bekannt gegeben wurde, dass durch die von Herrn Hammer unverändert gehaltene Beteiligung von 153.220 Aktien (von insgesamt ausgegebenen 3.800.000 Stück Aktien der BDI - BioEnergy International AG) die in § 91 Abs 1 BörseG durch BGBl I Nr 83/2012 neu eingeführte Stimmrechtsanteilsschwelle von 4% überschritten wird.
Festgehalten wird, dass es sich bei der Mitteilung von Herrn Hammer um eine Mitteilung im Sinne des § 96 Z 22 BörseG aufgrund der oben angeführten Einführung der weiteren Stimmrechtsanteilsschwelle von 4% in § 91 Abs 1 BörseG idF BGBl I Nr 83/2012 handelt und sich der von Herrn Hammer direkt, indirekt oder zurechenbar gehaltene Stimmrechtsanteil seit dessen Erwerb - vor dem Inkrafttreten des oben genannten Bundesgesetzes - nicht verändert hat.
19.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: BDI - BioEnergy International AG Parkring 18 8074 Grambach/Graz Österreich Internet: www.bdi-biodiesel.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
ISIN AT0000A02177
AXC0202 2013-11-19/15:20