Aldea Assekuranzmakler AG: Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
DGAP-News: Aldea Assekuranzmakler AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis Aldea Assekuranzmakler AG: Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG
02.12.2013 / 14:02
Der Vorstand zeigt nach pflichtgemäßem Ermessen den Verlust des halben Grundkapitals an.
In der Hauptversammlung am 31. Januar. 2011 wurde erstmals der Verlust des halben Grundkapitals angezeigt. Mit der damaligen Verlustanzeige waren keine Kapitalmaßnahmen verbunden.
In den Geschäftsjahren 2011 und 2012 stabilisierte sich die Situation, so dass der bestehende Verlustvortrag leicht abgebaut werden konnte.
Aufgrund von Sondereinflüssen haben sich jedoch Kundenprojekte im IV. Quartal verzögert und werden sich in das kommende Jahr verschieben.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung in den nächsten Tagen einberufen.
Ende der Corporate News
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AXC0122 2013-12-02/14:03