Aarau (ots) - Die Aargauische Kantonalbank (AKB) hat sich
entschieden, am US-Programm zur Beilegung des Steuerstreites mit den
USA teilzunehmen und damit möglichst rasch Rechtssicherheit zu
schaffen. Sie ordnet sich in der Kategorie 2 ein.
Die Aargauische Kantonalbank hat ihre Entscheidungen zur
Mitwirkung am US-Programm und der gewählten Kategorie getroffen und
dies der FINMA gemeldet. Bis zum 31. Dezember 2013 wird sie diese
Entscheidungen auch dem US-Departement of Justice (DoJ) mitteilen.
Das Geschäftsvolumen der AKB mit US-Personen, d.h. mit Personen,
die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Domizils bzw.
Aufenthaltsortes oder anderen Gründen der US-Steuerpflicht
unterliegen, liegt im Verhältnis zum gesamten Kundenvermögen im
Promillebereich. Die AKB kann indes nicht ausschliessen, dass durch
ihre Kunden allenfalls US-Steuerrecht verletzt worden ist. Damit ist
nach dem kommunizierten Rechtsverständnis des DoJ zum US-Programm ein
Entscheid für die Kategorie 3 oder 4 nicht möglich.
Bei einer Einordung in eine unzutreffende Kategorie oder bei einer
Nichtteilnahme am Programm wäre eine mögliche Anklage seitens der
US-Behörden im Raum gestanden. Dies hätte für die AKB in Bezug auf
allfällige Rechtsrisiken eine lange Unsicherheit zur Folge gehabt
sowie das bestehende grosse Vertrauen unserer Kunden in die AKB und
damit das operative Tagesgeschäft belastet.
Die Teilnahme am Programm und die Einordnung in die Kategorie 2
basiert auf einer sorgfältigen Risiko- und Reputationsabwägung. "Der
Entscheid entspricht unserem verantwortungsvollen Umgang mit
strategischen und operationellen Risiken. Die AKB ist daran
interessiert, allfällig bestehende Rechtsrisiken in einem geordneten
Verfahren zu erledigen und möglichst rasch Rechtssicherheit zu
erlangen", begründet Bankpräsident Dieter Egloff den Entscheid des
Bankrates zur Teilnahme am US-Programm und der Einordnung in
Kategorie 2.
Originaltext: Aargauische Kantonalbank
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/pm/100016321
Medienmappe via RSS : http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100016321.rss2
Kontakt:
Aargauische Kantonalbank
Ursula Diebold
Leiterin Kommunikation / Mediensprecherin
Telefon 062 835 75 50
ursula.diebold@akb.ch
entschieden, am US-Programm zur Beilegung des Steuerstreites mit den
USA teilzunehmen und damit möglichst rasch Rechtssicherheit zu
schaffen. Sie ordnet sich in der Kategorie 2 ein.
Die Aargauische Kantonalbank hat ihre Entscheidungen zur
Mitwirkung am US-Programm und der gewählten Kategorie getroffen und
dies der FINMA gemeldet. Bis zum 31. Dezember 2013 wird sie diese
Entscheidungen auch dem US-Departement of Justice (DoJ) mitteilen.
Das Geschäftsvolumen der AKB mit US-Personen, d.h. mit Personen,
die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Domizils bzw.
Aufenthaltsortes oder anderen Gründen der US-Steuerpflicht
unterliegen, liegt im Verhältnis zum gesamten Kundenvermögen im
Promillebereich. Die AKB kann indes nicht ausschliessen, dass durch
ihre Kunden allenfalls US-Steuerrecht verletzt worden ist. Damit ist
nach dem kommunizierten Rechtsverständnis des DoJ zum US-Programm ein
Entscheid für die Kategorie 3 oder 4 nicht möglich.
Bei einer Einordung in eine unzutreffende Kategorie oder bei einer
Nichtteilnahme am Programm wäre eine mögliche Anklage seitens der
US-Behörden im Raum gestanden. Dies hätte für die AKB in Bezug auf
allfällige Rechtsrisiken eine lange Unsicherheit zur Folge gehabt
sowie das bestehende grosse Vertrauen unserer Kunden in die AKB und
damit das operative Tagesgeschäft belastet.
Die Teilnahme am Programm und die Einordnung in die Kategorie 2
basiert auf einer sorgfältigen Risiko- und Reputationsabwägung. "Der
Entscheid entspricht unserem verantwortungsvollen Umgang mit
strategischen und operationellen Risiken. Die AKB ist daran
interessiert, allfällig bestehende Rechtsrisiken in einem geordneten
Verfahren zu erledigen und möglichst rasch Rechtssicherheit zu
erlangen", begründet Bankpräsident Dieter Egloff den Entscheid des
Bankrates zur Teilnahme am US-Programm und der Einordnung in
Kategorie 2.
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