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DGAP-HV: Youbisheng Green Paper AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.01.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Youbisheng Green Paper AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
23.12.2013 15:22 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Youbisheng Green Paper AG 
 
   Köln 
 
   - ISIN DE000A1KRLR0 - 
   - WKN A1KRLR - 
 
 
   Einladung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30. 
   Januar 2014, um 13.00 Uhr, im Marriott Hotel Frankfurt, Hamburger 
   Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, stattfindenden außerordentlichen 
   Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Aufhebung des Beschlusses unter Tagesordnungspunkt 
           5 der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. August 2013 - Wahl 
           des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Beschluss zu 
           Tagesordnungspunkt 5 der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. 
           August 2013 über die Bestellung der Warth & Klein Grant 
           Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
           Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 aufzuheben. 
 
 
           Hintergrund für den geplanten Wechsel des Abschlussprüfers ist 
           der Wechsel des für die operativen Gesellschaften der 
           Youbisheng Green Paper AG in China verantwortlichen lokalen 
           Prüfungsteams von Grant Thornton zu Crowe Horwath, dem 
           internationalen Partner der Crowe Kleeberg GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 
 
 
     2.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Crowe Kleeberg GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer 
           und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu 
           bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht 
           unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen 
           sollte. 
 
 
   * * * 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Unterlagen 
 
   Diese Einladung und die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im 
   Zeitpunkt der Einberufung sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung im 
   Internet unter http://www.youbisheng-greenpaper.de/investor-relations 
   zugänglich. Die genannten Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung 
   eingeteilt in 10.217.705 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
   ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien, so dass derzeit 
   10.217.705 Stimmrechte bestehen. 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts 
 
   Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte 
   setzen voraus, dass sich die Aktionäre bei der Gesellschaft anmelden. 
   Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein 
   und der Gesellschaft in Textform 
   (§ 126b BGB) bis spätestens am Donnerstag, 23. Januar 2014, 24.00 Uhr, 
   unter der Adresse 
 
   Youbisheng Green Paper AG 
   c/o PR im Turm HV-Service AG 
   Römerstr. 72-74 
   68259 Mannheim 
   oder per Telefax: +49 (0) 621 71 77 213 
   oder per E-Mail unter: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der 
   Aktionäre zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. 
   Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis 
   des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der 
   Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und 
   sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
   ('Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), also Donnerstag, den 9. 
   Januar 2014, 00.00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft 
   bis spätestens Donnerstag, 23. Januar 2014, 24.00 Uhr unter der zuvor 
   genannten Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail zugehen. 
 
   Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
   Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den 
   Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der 
   Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
   besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. 
 
   Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
   Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage 
   des Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. 
 
   Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, 
   also wenn die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer 
   Aktionärsvereinigung oder sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 
   AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG, 
   gleichgestellten Personen oder Vereinigungen erteilt wird und die 
   Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem Anwendungsbereich des § 
   135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in 
   Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. 
 
   Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt 
   werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die 
   Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer 
   Vollmacht kann auch postalisch, per Telefax oder per E-Mail an die 
   Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden: 
 
   Youbisheng Green Paper AG 
   c/o PR im Turm HV-Service AG 
   Römerstr. 72-74 
   68259 Mannheim 
   oder Telefax unter: +49 (0) 621 71 77 213 
   oder per E-Mail unter: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
   Vorstehender Übermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die 
   Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
   erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
   Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer 
   bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg 
   unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
   Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären 
   nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
   zugeschickt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann 
   die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen 
   gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen 
   Bestimmungen. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, 
   eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß den 
   aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Person oder Institution 
   bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche Form der 
   Vollmacht ab. 
 
   Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte, 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
   Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die 
   Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertretern bereits vor der Hauptversammlung eine Vollmacht 
   erteilen möchten, müssen sich rechtzeitig anmelden und den 
   Berechtigungsnachweis führen. Nach ordnungsgemäßer Anmeldung erhalten 
   sie weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular 
   zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft. 
 
   Die Erteilung einer Vollmacht an von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sowie die Erteilung von 
   Weisungen an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ihr 
   Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform. 

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December 23, 2013 09:22 ET (14:22 GMT)

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