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Dow Jones News
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DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, -3-

DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.03.2014 in Höhr-Grenzhausen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

IBS Aktiengesellschaft excellence,  collaboration, manufacturing  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
28.01.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   IBS Aktiengesellschaft 
   excellence, collaboration, manufacturing 
 
   Höhr-Grenzhausen 
 
   - WKN 622 840 - 
 
 
   Wir laden unsere Aktionäre ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing 
 
   am Mittwoch, den 12. März 2014, 10.00 Uhr, 
 
   in das Hotel Heinz, Bergstraße 77, 
   56203 Höhr-Grenzhausen. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1     Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und 
           des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 
           5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) jeweils für das 
           Geschäftsjahr 2012/2013 vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 
           2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die vorgenannten Unterlagen stehen nebst Erläuterung im 
           Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2014 zur 
           Verfügung und können in den Geschäftsräumen am Sitz der 
           Gesellschaft, Rathausstraße 56, 56203 Höhr-Grenzhausen, 
           eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären als 
           besonderen Service die vorgenannten Unterlagen auf Anforderung 
           übersenden. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen 
           Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite 
           der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft 
           lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. 
           Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung 
           zugänglich sein und näher erläutert werden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten 
           Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 12. Dezember 2013 
           gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Deshalb 
           ist eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine 
           Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
           nach § 173 AktG nicht erforderlich. Vorgenannte Unterlagen 
           sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es 
           nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf. 
 
 
     2     Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für 
           das abgelaufene Geschäftsjahr 2012/2013 in Höhe von Euro 
           7.276.842,59 wie folgt zu verwenden: 
 
 
  -  Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro     Euro  1.238.951,70 
     0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie (Stand 
     12. Dezember 2013 - 6.883.065) 
 
  -  Gewinnvortrag                                     Euro  6.037.890,89 
 
 
           Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und der 
           vorstehende Gewinnvortrag basieren auf dem am 12. Dezember 
           2013 dividendenberechtigten Grundkapital. Sollte sich die 
           Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zum 
           Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns ändern, wird bei unveränderter Ausschüttung von 
           Euro 0,18 je dividendenberechtigter Stückaktie der 
           Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
           Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
           Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl 
           der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag 
           entsprechend. Sofern sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien und damit die 
           Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag 
           entsprechend. 
 
 
     3     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     4     Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu 
           erteilen. 
 
 
     5     Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit 
           Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das Geschäftsjahr 2012/2013 beschließt. Daher wird die Wahl 
           von drei Mitgliedern des Aufsichtsrats durch die 
           Hauptversammlung notwendig. 
 
 
           Nach §§ 95 Abs. 1 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 
           Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der 
           Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. 
           Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft endet die 
           Amtszeit der zu wählenden Mitglieder mit Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter 
           nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende unter lit. a) bis c) 
           genannte Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
           Hauptversammlung zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die 
           Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte 
           Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei 
           wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht 
           mitgerechnet: 
 
 
       a)    Herrn Prof. Dr. Heiko Aurenz, geschäftsführender 
             Gesellschafter der EBNER STOLZ Management Consultants GmbH, 
             wohnhaft in Remseck. 
 
 
       b)    Herrn Roland Melzer, Leiter des Geschäftssegments 
             Industry Automation Systems Software des Siemens-Konzerns, 
             wohnhaft in Nürnberg. 
 
 
       c)    Herrn Wolfgang Seltmann, Diplom Betriebswirt (FH) 
             in der Beteiligungsverwaltung der Siemens AG, wohnhaft in 
             Starnberg. 
 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden 
           zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Es ist vorgesehen, dass 
           Herr Prof. Dr. Aurenz, der zudem die Anforderungen des § 100 
           Abs. 5 AktG an Unabhängigkeit und Sachverstand erfüllt, als 
           Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen wird. 
 
 
           Mit Blick auf die Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des 
           Deutschen Corporate Governance Kodex werden folgende 
           Beziehungen offengelegt: 
 
 
           Prof. Dr. Aurenz steht außerhalb seiner bisherigen 
           Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der IBS AG in keinen 
           persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur IBS oder zum 
           Siemens-Konzern. 
 
 
           Herr Roland Melzer ist Arbeitnehmer der Siemens S.p.A 
           (Italien), der italienischen Regionalgesellschaft des 
           Siemens-Konzerns, und der Siemens AG (ruhendes 
           Arbeitsverhältnis). 
 
 
           Herr Wolfgang Seltmann ist Arbeitnehmer der Siemens AG. 
 
 
           Die Siemens AG ist als mittelbare Aktionärin wesentlich an der 
           Gesellschaft im Sinne der Empfehlung beteiligt. 
 
 
           Mandatsangaben für die vorgeschlagenen Kandidaten: 
 
 
           Herr Prof. Dr. Aurenz übt folgende weitere Mandate in 
           gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer 
           Gesellschaften aus: 
 
 
       *     Aufsichtsratsvorsitzender der Manz AG, 
             Reutlingen, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der Know-How! 
             Aktiengesellschaft für Weiterbildung, 
             Leinfelden-Echterdingen, Deutschland 
 
 
 
           Herr Prof. Dr. Aurenz übt Mandate in folgenden vergleichbaren 
           in- oder ausländischen Kontrollgremien aus: 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats des Anna Haag 
             Mehrgenerationenhaus e.V., Stuttgart, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Beirats der ASB Grünland Helmut 
             Aurenz GmbH, Ludwigsburg, Deutschland 
 
 
       *     Vorsitzender des Beirats der Monument 
             Vermögensverwaltung GmbH, Stuttgart, Deutschland 
 
 
 
           Herr Melzer ist nicht in weiteren gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten und übt 
           keine Mandate in vergleichbaren in- oder ausländischen 
           Kontrollgremien aus. 
 
 
           Herr Seltmann ist nicht in weiteren gesetzlich zu bildenden 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 28, 2014 09:08 ET (14:08 GMT)

DJ DGAP-HV: IBS Aktiengesellschaft excellence, -2-

Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften vertreten. 
 
 
           Herr Seltmann übt jedoch bei folgenden in- oder ausländischen 
           Wirtschaftsunternehmen, bei denen es sich um 
           Siemens-Konzerngesellschaften handelt, vergleichbare Mandate 
           aus: 
 
 
       *     Mitglied der Gesellschafterdelegation der 
             Mechanik Center Erlangen GmbH, Erlangen, Deutschland 
 
 
       *     Mitglied des Aufsichtsrats der evosoft Hungary 
             Kft., Budapest, Ungarn 
 
 
 
     6     Beschlussfassung über die Wahl des 
           Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013/2014 zu bestellen. 
 
 
   ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die 
   Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und 
   Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im 
   Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig 
   vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 5. März 2014 (Zugang), 
   unter nachfolgend genannter Adresse 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   c/o Computershare Operations Center 
   D-80249 München 
   Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   in Textform bei der Gesellschaft anmelden. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135 
   Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, 
   Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, 
   die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister 
   eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. 
 
   Auch nach erfolgter Anmeldung sind Aktionäre weiterhin berechtigt, 
   über ihre Aktien frei zu verfügen. Für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der 
   Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
   maßgeblich, wobei für Legitimationsaktionäre Beschränkungen gemäß § 5 
   Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gelten. § 5 Absatz 2 der Satzung 
   bestimmt hierzu: 'Inhaber von Aktien der Gesellschaft werden auf 
   Mitteilung und Nachweis in das Aktienregister eingetragen. Die 
   Mitteilung muss Namen, Geburtsdatum und Adresse des Inhabers sowie die 
   Aktiennummern der Aktien enthalten, für die die Eintragung beantragt 
   wird. In der Mitteilung ist anzugeben, ob die Eintragung im Namen des 
   Anmelders für Aktien, die im Eigentum eines anderen stehen, erfolgen 
   soll (Legitimationsaktionär). Unbeschadet des folgenden Satzes, können 
   Legitimationsaktionäre maximal für bis zu 0,5%-3% der Aktien der 
   Gesellschaft je Legitimationsaktionär im Aktienregister eingetragen 
   werden. Die Eintragung eines Kreditinstituts als Legitimationsaktionär 
   im Rahmen eines Übertragungsvorgangs von Namensaktien ist auch über 
   den vorstehend bezeichneten Anteil hinaus für einen Zeitraum von 
   maximal 2 Wochen ohne Verlust des Stimmrechts zulässig. Für Zwecke 
   dieses § 5 Abs. 2 gelten juristische Personen und Gesellschaften, die 
   verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind, als ein 
   Legitimationsaktionär.' Aus abwicklungstechnischen Gründen werden in 
   der Zeit vom 6. März 2014 bis einschließlich zum 12. März 2014 keine 
   Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. 
 
   STIMMRECHTSVERTRETUNG 
 
   Aktionäre, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft 
   eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, 
   z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben 
   lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des 
   Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder 
   einen Bevollmächtigten. 
 
   Für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gilt die Textform, wenn 
   weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung (oder diesen 
   gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen) bevollmächtigt 
   werden. Für diese Bevollmächtigten gelten die speziellen Regelungen 
   des § 135 AktG, wonach diese Bevollmächtigten hinsichtlich ihrer 
   eigenen Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen können. 
   Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen erfolgt der Widerruf der 
   Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des 
   Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. 
 
   Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung 
   des Ihnen übersandten oder unter 
   http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2014 abrufbaren allgemeinen 
   Vollmachtsformulars erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, 
   die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten 
   erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen 
   folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
   Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 
   E-Mail: hv2014@ibs-ag.de 
 
   Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9.00 Uhr auch die Ein- und 
   Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Hotel Heinz, Bergstraße 77, 
   56203 Höhr-Grenzhausen zur Verfügung. 
 
   STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu 
   lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des 
   Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder 
   einen Bevollmächtigten. Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von 
   Weisungen und deren Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der 
   Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Ungeachtet davon 
   erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch 
   persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. 
   Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären 
   zugesandt. Sie stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2014 zum Herunterladen 
   bereit. Sie können zudem unter der oben unter Teilnahmebedingungen 
   genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax oder per E-Mail 
   angefordert werden. 
 
   Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der 
   Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter müssen gegenüber der IBS AG im 
   Vorfeld der Versammlung spätestens bis zum 11. März 2014, 24.00 Uhr, 
   in Textform an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   erklärt werden: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 
   E-Mail: hv2014@ibs-ag.de 
 
   Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht durch persönliche 
   Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung. 
 
   Am Tag der Hauptversammlung kann im Übrigen ab 9.00 Uhr bis kurz vor 
   Eintritt in die Abstimmung die Vollmachts- und Weisungserteilung an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen 
   sowie der Widerruf der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft in Textform auch an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
   Hauptversammlung im Hotel Heinz, Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen 
   erfolgen. Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 
   8 Abs. 9 der Satzung durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers 
   an der Hauptversammlung. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
   ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen 
   aus. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisungen erteilt worden 
   sind, werden sie sich der Stimme enthalten. 
 
   Weitere Rechte der Aktionäre 
 
   a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals (EUR 344.153,25) erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden (§ 
   122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 AktG). Das Verlangen ist schriftlich 
   (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum 9. Februar 2014 (24.00 
   Uhr) zugehen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 28, 2014 09:08 ET (14:08 GMT)

1, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, 
   dass sie mindestens seit dem 12. Dezember 2013, 0.00 Uhr Inhaber der 
   erforderlichen Zahl an Aktien sind. Bitte richten Sie entsprechende 
   Verlangen an folgende Adresse: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Der Vorstand 
   z.Hd. Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich 
   nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und 
   solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
   ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
   Internetadresse http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2014 
   bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
   b) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 
   127 AktG 
 
   Anträge von Aktionären gegen den Vorschlag von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 
   Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind 
   ausschließlich zu richten an: 
 
   IBS AG 
   excellence, collaboration, manufacturing 
   Investor Relations 
   Rathausstraße 56 
   56203 Höhr-Grenzhausen 
 
   Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966 
   E-Mail: hv2014@ibs-ag.de 
 
   Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung werden 
   einschließlich des Namens des Aktionärs und einer zugänglich zu 
   machenden Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im 
   Internet unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2014 zugänglich 
   gemacht. Dabei werden Anträge berücksichtigt, die mit Begründung bis 
   spätestens zum 25. Februar 2014 (24.00 Uhr) bei der Gesellschaft 
   eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter 
   dieser Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
   Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht 
   nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt aus mehr als 
   5.000 Zeichen besteht. 
 
   Vorstehende Ausführungen gelten für Wahlvorschläge eines Aktionärs 
   entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht begründet 
   werden muss. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen 
   braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
   Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
   müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine 
   Angaben zu Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 
   5 AktG beigefügt sind. 
 
   c) Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, 
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
   Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die 
   Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
   Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
   erforderlich ist. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 
   131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der 
   Internetadresse http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2014. 
 
   Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a AktG) 
 
   Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung 
   zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
   Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der Informationen 
   nach § 124a AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter http://www.ibs-ag.de/hauptversammlung-2014. Sämtliche der 
   Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen 
   liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Die 
   Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
   dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union 
   verbreiten. 
 
   Höhr-Grenzhausen, im Januar 2014 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
28.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  IBS Aktiengesellschaft excellence,  collaboration, manufacturing 
              Rathausstr. 56 
              56203 Höhr-Grenzhausen 
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E-Mail:       investorrelations@ibs-ag.de 
Internet:     http://www.ibs-ag.de 
 
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(END) Dow Jones Newswires

January 28, 2014 09:08 ET (14:08 GMT)

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