Weimar (ots) - Die Richterin betritt den Verhandlungssaal. Alle erheben sich. Grußlos geht es zur Sache. Angestrebt hat die Klage eine Erfurterin, die vom SED-Staat für ihren verzweifelten Versuch, in die Freiheit zu gelangen, eingesperrt worden war. Um das zu erreichen, hatte sie nichts weiter verbrochen, als sich in einem Auto zu verstecken. Das alles aber spielt vor Gericht keine Rolle. Verhandelt wird hier darüber, ob ein höherer Grad der Schädigung angerechnet werden kann durch eine besondere berufliche Betroffenheit. Kann er nicht - das ist schnell klar bei der Verhandlung. Die Kausalität sei nicht gegeben, heißt es. Mag sein.
Aber muss eine Richterin so eiseskalt agieren? Ist es zu viel verlangt, die Klägerin mal mit Namen anzusprechen? Ist es unzumutbar, deutlich zu machen, dass es neben allen Gesetzlichkeiten, die es selbstverständlich zu beachten gilt, auch ein Mitgefühl gibt - selbst wenn sich dies nicht in ein Urteil ummünzen lässt?
Das sind nicht nur meine Fragen, nicht nur die Fragen der Klägerseite... Das sind auch Fragen, die sich ein Beobachter stellte, der auf Landesebene von Berufs wegen viel mit denen zu tun hat, die wir SED-Opfer nennen. Eine Justiz, die neben Paragrafen auch Menschlichkeit kennt, ist nicht schwach, auch nicht ungerecht. Eine Richterin aber, die zum Kernthema der Angeklagten flapsig bemerkt "Es ist wurscht!", mag in der Sache recht haben. Angemessen aber ist das nicht.
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