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DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.03.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Deutsche Beteiligungs AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
13.02.2014 15:23 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Frankfurt am Main 
 
   WKN A1TNUT 
   ISIN DE000A1TNUT7 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 
   Donnerstag, dem 27. März 2014, 10:00 Uhr, im Gesellschaftshaus 
   Palmengarten, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main, ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2013, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Oktober 2013 und des 
           zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG 
           und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor Relations' 
           Unterpunkt 'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die 
           Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 27. März 
           2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist 
           keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der 
           Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
           aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 
           171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 
           172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 
           173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu 
           beschließen hat, liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012/2013 der Deutschen Beteiligungs AG in 
           Höhe von 43.259.096,88 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,40 EUR je           5.470.543,60 
   dividendenberechtigter Aktie, insgesamt                         EUR 
 
   Ausschüttung einer Sonderdividende von 0,80 EUR je    10.941.087,20 
   dividendenberechtigter Aktie, insgesamt                         EUR 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                       26.847.466,08 
                                                                   EUR 
 
   Bilanzgewinn                                          43.259.096,88 
                                                                   EUR 
 
 
           Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall 
           wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
           Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine 
           unveränderte Dividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter 
           Aktie und eine unveränderte Sonderdividende von 0,80 EUR je 
           dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend 
           angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013/2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013/2014 die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses. 
 
 
     II.   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
 
           Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
           Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur 
           Hauptversammlung angemeldet haben. 
 
 
            Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder 
     englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft mindestens 
     sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
     Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
     also spätestens am 
 
 
 
 
   Donnerstag, dem 20. März 2014, 24:00 Uhr, 
 
           unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
 
   Deutsche Beteiligungs AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 
           2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im 
           Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das 
           Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem 
           Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden 
           Stimmrechte der Stand des Aktienregisters am Tag der 
           Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass aus 
           arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 20. März 
           2014, 24:00 Uhr (sogenanntes Technical Record Date), bis zum 
           Ablauf des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
           Aktienregister vorgenommen werden (sogenannter 
           Umschreibestopp). Der Stand des Aktienregisters am Tag der 
           Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand am 20. März 
           2014, 24:00 Uhr. Aktionäre können trotz des Umschreibestopps 
           über ihre Aktien verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien, 
           deren Umschreibungsanträge nach dem 20. März 2014 bei der 
           Gesellschaft eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte aus 
           diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem 
           noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär bevollmächtigen 
           oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber 
           von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister 
           eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge 
           so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
 
           Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
 
           Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
           wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
           ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind die Eintragung im 
           Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung zur 
           Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen 
           erforderlich. 
 
 
           Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der 
           in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr 
           Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft bedürfen der Textform als der gesetzlich für 
           börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebenen Form. Die 
           Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
           Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der 
           Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten 
           Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt 
           werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung 
           an der Einlasskontrolle vorweist oder der Gesellschaft der 
           Nachweis übersandt wird. Für die Erklärung einer 
           Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs 
           einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des 
           Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf 
           elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft 
           folgende Adresse an: 
 
 
   Deutsche Beteiligungs AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
           Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
           gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter 
           Nachweis über die Erteilung der Vollmacht. 
 
 
           Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
           werden kann, wird den Aktionären mit der Einladung übersandt 

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February 13, 2014 09:23 ET (14:23 GMT)

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