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DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.03.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Deutsche Beteiligungs AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
13.02.2014 15:23 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Frankfurt am Main 
 
   WKN A1TNUT 
   ISIN DE000A1TNUT7 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am 
   Donnerstag, dem 27. März 2014, 10:00 Uhr, im Gesellschaftshaus 
   Palmengarten, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main, ein. 
 
     I.    Tagesordnung 
 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2013, des 
           gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Oktober 2013 und des 
           zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG 
           und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu 
           den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können 
           von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor Relations' 
           Unterpunkt 'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die 
           Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 27. März 
           2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist 
           keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der 
           Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
           aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 
           171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 
           172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 
           173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des 
           Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu 
           beschließen hat, liegen nicht vor. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012/2013 der Deutschen Beteiligungs AG in 
           Höhe von 43.259.096,88 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende von 0,40 EUR je           5.470.543,60 
   dividendenberechtigter Aktie, insgesamt                         EUR 
 
   Ausschüttung einer Sonderdividende von 0,80 EUR je    10.941.087,20 
   dividendenberechtigter Aktie, insgesamt                         EUR 
 
   Gewinnvortrag auf neue Rechnung                       26.847.466,08 
                                                                   EUR 
 
   Bilanzgewinn                                          43.259.096,88 
                                                                   EUR 
 
 
           Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
           dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall 
           wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
           Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine 
           unveränderte Dividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter 
           Aktie und eine unveränderte Sonderdividende von 0,80 EUR je 
           dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend 
           angepassten Gewinnvortrag vorsieht. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Vorstands im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum 
           Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           2013/2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013/2014 die KPMG AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu wählen. 
 
 
           Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des 
           Prüfungsausschusses. 
 
 
     II.   Weitere Angaben zur Einberufung 
 
 
           Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
           Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 
           Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
           Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im 
           Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur 
           Hauptversammlung angemeldet haben. 
 
 
            Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder 
     englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft mindestens 
     sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
     Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
     also spätestens am 
 
 
 
 
   Donnerstag, dem 20. März 2014, 24:00 Uhr, 
 
           unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
 
   Deutsche Beteiligungs AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
           Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 
           2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im 
           Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das 
           Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem 
           Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden 
           Stimmrechte der Stand des Aktienregisters am Tag der 
           Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass aus 
           arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 20. März 
           2014, 24:00 Uhr (sogenanntes Technical Record Date), bis zum 
           Ablauf des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im 
           Aktienregister vorgenommen werden (sogenannter 
           Umschreibestopp). Der Stand des Aktienregisters am Tag der 
           Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand am 20. März 
           2014, 24:00 Uhr. Aktionäre können trotz des Umschreibestopps 
           über ihre Aktien verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien, 
           deren Umschreibungsanträge nach dem 20. März 2014 bei der 
           Gesellschaft eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte aus 
           diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem 
           noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär bevollmächtigen 
           oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber 
           von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister 
           eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge 
           so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
 
           Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
 
           Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
           wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch 
           durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
           Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
           ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind die Eintragung im 
           Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung zur 
           Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen 
           erforderlich. 
 
 
           Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein 
           Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der 
           in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr 
           Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
           Gesellschaft bedürfen der Textform als der gesetzlich für 
           börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebenen Form. Die 
           Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem 
           Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der 
           Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten 
           Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt 
           werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung 
           an der Einlasskontrolle vorweist oder der Gesellschaft der 
           Nachweis übersandt wird. Für die Erklärung einer 
           Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs 
           einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des 
           Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf 
           elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft 
           folgende Adresse an: 
 
 
   Deutsche Beteiligungs AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
           Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
           gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter 
           Nachweis über die Erteilung der Vollmacht. 
 
 
           Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
           werden kann, wird den Aktionären mit der Einladung übersandt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 13, 2014 09:23 ET (14:23 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung -2-

und befindet sich auch auf der Eintrittskarte. Dieses Formular 
           steht ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor Relations' 
           Unterpunkt 'Hauptversammlung') zum Download zur Verfügung. 
           Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
           Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
 
           Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
           Aktionärsvereinigungen und anderen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 
           i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und 
           Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer 
           solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die 
           Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
           rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder 
           Institution über Form und Verfahren der Vollmachterteilung 
           abzustimmen. 
 
 
           Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft 
           benannte Stimmrechtsvertreter 
 
 
           Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
           Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
           Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu 
           bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
           möchten, müssen nach den vorstehenden Bestimmungen im 
           Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig zur 
           Hauptversammlung anmelden. Die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer 
           Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des 
           Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein 
           Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird mit der 
           Einladung übersandt und befindet sich auch auf der 
           Eintrittskarte. Dieses Formular steht ebenfalls auf der 
           Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor Relations' 
           Unterpunkt 'Hauptversammlung') zum Download zur Verfügung. 
           Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft 
           ebenfalls in Textform übermittelt werden. 
 
 
           Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
           bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen 
           Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen 
           unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung nach den vorstehenden 
           Bestimmungen spätestens bis Mittwoch, den 26. März 2014, 18:00 
           Uhr (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an 
           folgende Adresse zu übermitteln: 
 
 
   Deutsche Beteiligungs AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
           Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
           benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche 
           Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein 
           Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch 
           einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine 
           Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme 
           bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der 
           Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten 
           Stimmrechtsvertreter. Die für die Bevollmächtigung zur 
           Verfügung gestellten Formulare sehen entsprechende Erklärungen 
           vor. 
 
 
           Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die nach den 
           vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen sind 
           und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben 
           sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der 
           Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
           Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu 
           bevollmächtigen. 
 
 
           Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
           zur Stimmrechtsvertretung werden den Aktionären zusammen mit 
           der Einladung zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch 
           auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor Relations' 
           Unterpunkt 'Hauptversammlung') einsehbar. 
 
 
           Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
 
           Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen 
           Rahmen ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung 
           teilzunehmen, im Wege der Briefwahl abzugeben. Auch in diesem 
           Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine 
           rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden 
           Bestimmungen erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner 
           ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind 
           gegenstandslos. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf 
           die Abstimmung über die in der Einberufung bekanntgemachten 
           Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
           (einschließlich einer darin angekündigten möglichen Anpassung 
           des Beschlussvorschlags zur Gewinnverwendung an die bei 
           Beschlussfassung aktuelle Anzahl dividendenberechtigter 
           Aktien) und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung 
           gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge 
           von Aktionären beschränkt. 
 
 
           Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder 
           im Wege elektronischer Kommunikation und muss unbeschadet der 
           rechtzeitigen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen 
           spätestens bis Mittwoch, den 26. März 2014, 18:00 Uhr, bei der 
           Gesellschaft eingegangen sein. Aktionäre, die ihre Stimme 
           durch Briefwahl abgeben wollen, werden gebeten, für die 
           Briefwahl das ihnen mit der Einladung übersandte Formular, das 
           Formular auf der Eintrittskarte oder das auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 
           'Investor Relations' Unterpunkt 'Hauptversammlung') abrufbare 
           Formular zu verwenden und dieses vollständig ausgefüllt per 
           Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu 
           übermitteln: 
 
 
   Deutsche Beteiligungs AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
           Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter 
           Briefwahlstimmen ist bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt 
           auf gleichem Wege möglich. 
 
 
           Weitere Einzelheiten zur Briefwahl ergeben sich aus dem mit 
           der Einladung übersandten Formular. Entsprechende 
           Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft 
           unter www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor 
           Relations' Unterpunkt 'Hauptversammlung') abrufbar. 
 
 
           Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung 
           nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter 
           Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst 
           oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und seine 
           Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme 
           bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der 
           im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. Die für die 
           Briefwahl zu verwendenden Formulare sehen entsprechende 
           Erklärungen vor. 
 
 
           Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen 
           und diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 
           5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich 
           der Briefwahl bedienen. 
 
 
           Rechte der Aktionäre 
 
 
           Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
 
           Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
           Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR 
           erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass 
           Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
           werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
           Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an 
           den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 
           30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
           Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen 
           sind), also spätestens bis 
 
 
   Montag, den 24. Februar 2014, 24:00 Uhr, 
 
           zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende 
           Adresse zu richten: 
 
 
   Deutsche Beteiligungs AG 
   Vorstand 
   Börsenstraße 1 
   60313 Frankfurt am Main 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 13, 2014 09:23 ET (14:23 GMT)

Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 
           Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 
           sowie 70 AktG verwiesen. 
 
 
           Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 
           Abs. 1, 127 AktG 
 
 
           Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von 
           Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
           Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von 
           Abschlussprüfern machen. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 
           Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des 
           Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
           Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor Relations' 
           Unterpunkt 'Hauptversammlung') zugänglich, wenn ihr die 
           Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor der 
           Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der 
           Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis 
 
 
   Mittwoch, den 12. März 2014, 24:00 Uhr, 
 
           unter der nachstehend angegebenen Adresse 
           zugegangen sind: 
 
 
   Deutsche Beteiligungs AG 
   Börsenstraße 1 
   60313 Frankfurt am Main 
 
   Telefax: +49 69 95787-199 oder -391 
   E-Mail: hauptversammlung@deutsche-beteiligung.de 
 
           Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
           berücksichtigt. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von 
           Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 
           127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen 
           jedoch nicht begründet zu werden. 
 
 
           Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die 
           Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten 
           Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
           gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
           führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags (oder eines 
           Wahlvorschlags, wenn dieser begründet wird) braucht nicht 
           zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 
           5.000 Zeichen umfasst. Eine Veröffentlichung von 
           Wahlvorschlägen von Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 
           2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der 
           Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des 
           vorgeschlagenen Kandidaten enthält. 
 
 
           Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und 
           Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab 
           fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung 
           nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt 
           bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
           während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
           Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne 
           vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
           unberührt. 
 
 
           Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
 
           Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf ein in der 
           Hauptversammlung mündlich gestelltes Verlangen in der 
           Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten 
           der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
           Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. 
           Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
           und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
           verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und 
           der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der 
           Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der 
           Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden. 
 
 
           Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus 
           den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil 
           die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
           Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem 
           verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil 
           zuzufügen. Nach § 16 Abs. 3 der Satzung kann der 
           Versammlungsleiter neben dem Rede- auch das Fragerecht der 
           Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann 
           insbesondere zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres 
           Verlaufs einen zeitlichen Rahmen für den ganzen 
           Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte 
           oder für den einzelnen Redner oder Fragesteller festsetzen. 
 
 
           Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der 
           Internetseite der Gesellschaft 
 
 
           Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur 
           Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor Relations' 
           Unterpunkt 'Hauptversammlung') zugänglich. Weitergehende 
           Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, 
           § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls 
           auf der vorstehend genannten Internetseite der Gesellschaft. 
 
 
           Übertragung der Hauptversammlung 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung gemäß der 
           Ermächtigung in § 16 Abs. 4 unserer Satzung vollständig in Ton 
           und Bild im Internet zu übertragen und so öffentlich zu 
           machen. 
 
 
           Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
           Einberufung der Hauptversammlung 
 
 
           Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
           Einberufung 48.533.334,20 EUR und ist in 13.676.359 Aktien 
           eingeteilt, die alle in gleichem Umfang stimm- und 
           dividendenberechtigt sind. Die Gesamtzahl der Aktien und 
           Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
           beträgt damit 13.676.359. 
 
 
   Frankfurt am Main im Februar 2014 
 
   Deutsche Beteiligungs AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
13.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Deutsche Beteiligungs AG 
              Börsenstraße 1 
              60313 Frankfurt am Main 
              Deutschland 
E-Mail:       hauptversammlung@deutsche-beteiligung.de 
Internet:     http://www.deutsche-beteiligung.de 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
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(END) Dow Jones Newswires

February 13, 2014 09:23 ET (14:23 GMT)

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