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Dow Jones News
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DGAP-HV: Powerland AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Powerland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.03.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Powerland AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
14.02.2014 15:17 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Powerland AG 
 
   Frankfurt am Main 
 
   - ISIN DE000PLD5558 - 
 
   - WKN PLD555 - 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2012 
 
 
   Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
 
   ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft 
   am 26. März 2014, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr) 
 
   im MesseTurm, Raum Kappa, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt 
   am Main 
 
   ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des Jahresabschlusses und des 
           Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie Vorlage des 
           Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 
           315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012; Beschlussfassung 
           über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die 
           Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 
 
 
           Die Hauptversammlung hat gemäß § 173 Abs. 1 AktG über die 
           Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des 
           Konzernabschlusses Beschluss zu fassen. In Bezug auf die 
           übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt 
           vorgelegt werden, sieht das Gesetz keine Beschlussfassung 
           sondern lediglich die Information der Aktionäre durch die 
           Möglichkeit der Einsichtnahme vor. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
       a)    'Der Jahresabschluss der Powerland AG zum 31. 
             Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung 
             festgestellt.' 
 
 
       b)    'Der Konzernabschluss der Powerland AG zum 31. 
             Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.' 
 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns der Powerland AG 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
 
           'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene 
           Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.331.481,19 wird in gesamter 
           Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.' 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Im Geschäftsjahr 2012 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft 
           Shunyuan Guo, Yongliang Guo, Qingsheng Cai, Kelvin Ho (ab 01. 
           Dezember 2012) und Hock Soon Gan (bis 30. November 2012) an. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 
 
 
           Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 
           2012 Dr. Peter Diesch, Volker Potthoff und Hsueh Yi Huang an. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.' 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
 
           'Die Moore Stephens Düsseldorf AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2013 bestellt.' 
 
 
     6.    Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
 
 
           Die Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Peter Diesch und Volker 
           Potthoff haben im Einvernehmen mit dem Vorstand mit Wirkung 
           zum Ablauf dieser Hauptversammlung ihr Amt als Aufsichtsrat 
           der Gesellschaft niedergelegt. Damit gehört dem Aufsichtsrat 
           aktuell nach Ende dieser Hauptversammlung nur noch Hsueh Yi 
           Huang an. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1 
           der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1, 
           101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der 
           Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an 
           Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
 
           a) 'Herr Binghui Lu, selbstständiger Investor, wohnhaft in 
           Peking (China), wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
           Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März 2014 und endet 
           mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
           das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
           beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
           wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
           Herr Binghui Lu ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
 
           b) 'Herr Stephan Oehen, selbständiger Kommunikationsberater, 
           wohnhaft in Zürich (Schweiz), wird zum Mitglied des 
           Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der 
           ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März 
           2014 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die 
           Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
           Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
           beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
 
           Herr Stephan Oehen ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
           Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem 
           anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder 
           vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
 
     7.    Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
 
           Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder kann gemäß § 113 
           Abs. 1 Satz 2 AktG in der Satzung festgesetzt oder von der 
           Hauptversammlung bewilligt werden. 
 
 
           Nach § 20 Abs. 2 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder 
           Ersatz ihrer Auslagen sowie des eventuell auf die 
           Aufsichtsratsvergütung entfallenden Mehrwertsteuerbetrages, 
           soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer 
           gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben. 
 
 
           In Abweichung zum Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 
           2012 sollen der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
           darüber hinaus folgende Parameter zugrunde gelegt werden: Der 
           Aufsichtsratsvorsitzende soll eine feste jährliche Vergütung 
           von EUR 60.000,00 erhalten. Den sonstigen 
           Aufsichtsratsmitgliedern soll eine feste Vergütung von EUR 
           30.000,00 zustehen. Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats 
           diesem nur für einen Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt 
           sich seine Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis). 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgende Beschlüsse zu 
           fassen: 
 
 
           'Die Mitglieder Aufsichtsrats der Gesellschaft erhalten für 
           ihre Tätigkeit eine Vergütung nach folgenden Maßgaben: 
 
 
           a) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste 
           Vergütung von EUR 60.000,00 p.a.. 
 
 
           b) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste 
           Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00 p.a.. 
 
 
           c) Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats diesem nur für einen 
           Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt sich seine Vergütung 
           zeitanteilig (pro rata temporis).' 
 
 
   Vorlagen 
 
   Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden 
   Unterlagen im Internet unter 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen 
   werden: 
 
     *     Zu Tagesordnungspunkt 1 
 
 
       -     Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland 
             AG zum 31. Dezember 2012 
 
 
       -     Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31. 
             Dezember 2012 
 
 
       -     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
             2012 
 
 
       -     Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben 
             nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches 
 
 
       -     Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß § 
             170 Abs. 2 AktG 
 
 
 
   Die vorgenannten Unterlagen liegen während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Grundkapital und Stimmrechte 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist 
   eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 14, 2014 09:17 ET (14:17 GMT)

DJ DGAP-HV: Powerland AG: Bekanntmachung der -2-

Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 15.000.000. Diese 
   Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
   Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
   Teilnahmebedingungen 
 
   Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und § 
   23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
   des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre 
   Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss 
   spätestens am 19. März 2014, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter folgender 
   Adresse zugehen: 
 
        Powerland AG 
 
        c/o AAA HV Management GmbH 
 
        Ettore-Bugatti-Str. 31 
 
        51149 Köln 
 
        Fax:                          +49 (0) 2203/20229-11 
 
        E-Mail:                       powerland2014@aaa-hv.de 
 
   Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann 
   auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen 
   ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b 
   BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn 
   des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 5. März 2014, 00:00 Uhr) 
   bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse 
   spätestens am 19. März 2014, 24:00 Uhr, eingehen. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet 
   sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben, 
   Eintrittskarten übermittelt werden. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben 
   lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. § 135 
   AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf 
   Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der 
   Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung 
   einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bereit. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an 
   folgende Adresse zu richten: 
   Powerland AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, 
   51149 Köln, Telefax: +49 (0) 2203/20229-11, E-Mail: 
   powerland2014@aaa-hv.de. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von 
   der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den 
   Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank 
   zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der 
   Internetadresse: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung weitere 
   Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft 
   bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von 
   Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
   Anträge und Anfragen von Aktionären 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
   EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen 
   muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), 
   also spätestens am 23. Februar 2014, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
   Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
   zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein 
   Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG 
   zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
   (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
   mitzurechnen sind), also spätestens am 11. März 2014, 24:00 Uhr, 
   zugeht. 
 
   Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen 
   Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
   Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe 
   von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der 
   Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens 
   14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung 
   und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 
   11. März 2014, 24:00 Uhr, zugeht. 
 
   Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an 
   folgende Adresse zu richten: 
 
        Powerland AG 
 
        Lyoner Straße 14 
 
        60528 Frankfurt am Main 
 
        Fax:                       +49 (0) 69/66554-276 
 
        E-Mail:                    ir@powerland.ag 
 
   Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 
   und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge 
   werden unter: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bekannt 
   gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls 
   unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
 
   Sonstige Hinweise 
 
   Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des 
   Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend, 
   dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, also am 5. März 2014, 00.00 Uhr, Aktionäre sind, bei 
   Erfüllung der satzungsmäßigen und gesetzlichen 
   Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung 
   teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. 
 
   Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem 
   Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 
   über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese 
   Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der 
   Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht 
   gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zur 
   Verfügung. 
 
   Unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung sind 
   außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen 
   zugänglich. 
 
   Anfragen und Anforderung von Unterlagen 
 
   Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur 
   Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf 
   Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen 
   von Unterlagen ausschließlich zu richten an die 
 
        Powerland AG 
 
        Lyoner Straße 14 
 
        60528 Frankfurt am Main 
 
        Fax:                       +49 (0) 69/66554-276 
 
        E-Mail:                    ir@powerland.ag 
 
   Frankfurt am Main, im Februar 2014 
 
   Powerland AG 
 
   Der Vorstand 
 
   Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch von der Powerland AG 
   benannte Stimmrechtsvertreter 
 
   Bei der ordentlichen Hauptversammlung der Powerland AG am 26. März 
   2014 haben Sie die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts aus den von Ihnen 
   gehaltenen Aktien zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter werden die Vollmacht unter Offenlegung 
   des Namens des bevollmächtigenden Aktionärs ausüben. 
 
   Zum Stimmrechtsvertreter hat die Gesellschaft Frau Hong Lang benannt. 
   Sie ist Mitarbeiterin der Powerland AG. Der benannte 
   Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, zu den einzelnen 
   Tagesordnungspunkten ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Weisung 
   abzustimmen. Dem von der Gesellschaft genannten Stimmrechtsvertreter 
   können keine Aufträge und Weisungen zu Wortmeldungen, zur Stellung von 
   Fragen oder Anträgen sowie zur Einlegung von Widersprüchen etc. 
   erteilt werden. 
 
   Wenn Sie den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   bevollmächtigen möchten, müssen Sie Folgendes veranlassen: 
 
   Sie melden sich zur Hauptversammlung unter Nachweis Ihres 
   Anteilsbesitzes an und bestellen bei Ihrer Depotbank für jedes Ihrer 
   Depots eine Eintrittskarte. Diese Eintrittskarte übersenden Sie 
   zusammen mit dem ausgefüllten und zur Wahrung der Textform 
   unterzeichneten Vollmachts- und Weisungsformular an folgende Adresse: 
 
        Powerland AG 
 
        c/o AAA HV Management GmbH 
 
        Ettore-Bugatti-Str. 31 
 
        51149 Köln 
 
        Fax:                          +49 (0) 2203/20229-11 
 
        E-Mail:                       powerland2014@aaa-hv.de 
 
   Vollmacht und Weisungen müssen spätestens bis zum 24. März 2014, 18:00 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 14, 2014 09:17 ET (14:17 GMT)

Uhr, dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern unter 
   dieser Adresse im Original oder per Telefax unter der folgenden 
   Nummer: +49 (0) 2203/202229-11 oder per E-Mail unter folgender 
   E-Mail-Adresse: powerland2014@aaa-hv.de zugehen. 
 
   Wenn Sie die von Ihnen erteilten Weisungen ändern möchten, bitten wir 
   Sie, diese Änderungen mit Hilfe des auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung abrufbaren 
   Weisungsänderungsformulars vorzunehmen. Weisungsänderungen bitten wir 
   ausschließlich auf diesem Formular vorzunehmen und dabei Weisungen zu 
   sämtlichen Tagesordnungspunkten (auch zu den Punkten, bei denen die 
   Weisung nicht geändert wurde) zu erteilen. Das vollständig ausgefüllte 
   Weisungsänderungsformular können Sie per Post oder Telefax oder E-Mail 
   an die dort angegebene Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   senden. Geänderte Weisungen müssen spätestens am 24. März 2014, 18:00 
   Uhr bei den Stimmrechtsvertretern unter der oben genannten Adresse 
   eingehen, um berücksichtigt werden zu können. 
 
   Falls ordnungsgemäße Gegenanträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten 
   bei der Gesellschaft eingehen, werden diese unverzüglich auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter: 
   http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zugänglich 
   gemacht. Bitte beachten Sie, dass Sie den Stimmrechtsvertretern zu 
   Gegenanträgen keine Weisungen erteilen können. 
 
   Beachten Sie bitte, dass die Bestellung Ihrer Eintrittskarte so 
   rechtzeitig erfolgt, dass die Anmeldung und der Nachweis des 
   Anteilsbesitzes fristgerecht bis zum 19. März 2014, 24:00 Uhr erfolgen 
   können. Beachten Sie weiterhin, dass die Postlaufzeit für den Versand 
   der Eintrittskarte an Sie und die Rücksendung derselben nebst 
   Vollmachts- und Weisungsformular an die Gesellschaft einige Tage 
   betragen kann. Wir empfehlen daher, die Eintrittskarten möglichst 
   frühzeitig bei ihrer Depotbank zu bestellen. 
 
   Powerland AG 
   Frankfurt am Main 
 
 
 
 
 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Powerland AG 
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              Deutschland 
E-Mail:       ir@powerland.ag 
Internet:     http://www.powerland.ag/de/ 
ISIN:         DE000PLD5558 
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(END) Dow Jones Newswires

February 14, 2014 09:17 ET (14:17 GMT)

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