Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
68 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: buch.de internetstores -3-

DJ DGAP-HV: buch.de internetstores Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 02.04.2014 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

buch.de internetstores Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
19.02.2014 15:10 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   buch.de internetstores AG 
 
   Münster 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 520 460 
 
   ISIN: DE0005204606 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
 
   Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit ein zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
   am 2. April 2014 um 10.00 Uhr MESZ (Einlass ab 9.00 Uhr MESZ) 
 
 
   in der Speicherstadt, Backhalle, An den Speichern 10, 48157 Münster. 
 
   TAGESORDNUNG 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
           gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
           Lageberichts für die buch.de internetstores AG und den Konzern 
           jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. 
           September 2013 (einschließlich des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) 
           sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 
           1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
           2012/2013 am 30. Dezember 2013 gebilligt. Der Jahresabschluss 
           ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt. Entsprechend 
           den gesetzlichen Bestimmungen ist daher keine Beschlussfassung 
           zu Tagesordnungspunkt 1 vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
           Geschäftsjahres 2012/2013 in Höhe von EUR 15.559.378,53 wie 
           folgt zu verwenden: 
 
 
   Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR    EUR       535.571,16 
   0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie 
 
   Vortrag auf neue Rechnung                       EUR    15.023.807,37 
 
   Gesamt:                                         EUR    15.559.378,53 
 
 
           Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 3. April 2014. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
           für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. 
           September 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012/2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 
           zum 30. September 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2012/2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     5.    Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. September 2014 
           die RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
           Hamburg, zu wählen. Diese nimmt auch die prüferische 
           Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, wenn eine solche 
           Durchsicht erfolgen sollte. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien 
           der Minderheitsaktionäre der buch.de internetstores AG, 
           Münster, auf die Thalia Holding GmbH, Hamburg, gegen Gewährung 
           einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG 
 
 
           Die Thalia Holding GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im 
           Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 82205, ist 
           im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar 
           mit insgesamt 12.726.977 auf den Inhaber lautenden Stückaktien 
           am Grundkapital der buch.de internetstores AG beteiligt. Das 
           Grundkapital der buch.de internetstores AG beträgt EUR 
           13.389.279,00 und ist eingeteilt in 13.389.279 auf den Inhaber 
           lautende Stückaktien. Damit hält die Thalia Holding GmbH mehr 
           als 95 % des Grundkapitals der buch.de internetstores AG und 
           ist deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 
           Aktiengesetz ('AktG'). 
 
 
           Die Thalia Holding GmbH hat sich entschlossen, von der in §§ 
           327a ff. AktG geregelten Möglichkeit, die Aktien der 
           Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen 
           Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. 
           aktienrechtlicher Squeeze Out), Gebrauch zu machen. Mit 
           Schreiben vom 2. Dezember 2013 hat die Thalia Holding GmbH das 
           Verlangen an den Vorstand der buch.de internetstores AG 
           gerichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit die 
           Hauptversammlung der buch.de internetstores AG gemäß § 327a 
           Abs.1 AktG einen Beschluss über die Übertragung der Aktien der 
           Minderheitsgesellschafter auf die Thalia Holding GmbH als 
           Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen 
           Barabfindung fassen kann. 
 
 
           Mit Schreiben vom 10. Februar 2014 an den Vorstand der buch.de 
           internetstores AG hat die Thalia Holding GmbH ihr Verlangen 
           konkretisiert und die Barabfindung auf EUR 8,76 je auf den 
           Inhaber lautende Stückaktie festgelegt. 
 
 
           In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 12. 
           Februar 2014 hat die Thalia Holding GmbH die Voraussetzungen 
           für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre 
           dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgesetzten 
           Barabfindung erläutert und begründet (sog. 
           Übertragungsbericht). Die Angemessenheit der Barabfindung 
           wurde durch die PKF Fasselt Schlage Partnerschaft 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, 
           Duisburg, als dem durch das Landgericht Dortmund ausgewählten 
           und durch Beschluss vom 13. Dezember 2013 bestellten 
           sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der 
           Barabfindung geprüft und bestätigt. Die PKF Fasselt Schlage 
           Partnerschaft 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, 
           Duisburg, hat hierüber am 14. Februar 2014 einen 
           Prüfungsbericht gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG 
           erstattet. 
 
 
           Zudem hat die Thalia Holding GmbH dem Vorstand der buch.de 
           internetstores AG am 11. Februar 2014 eine 
           Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG, Frankfurt a.M., 
           gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 10. Februar 2014 übermittelt. 
           Durch diese Erklärung übernimmt die Commerzbank AG die 
           Gewährleistung für die Verpflichtung der Thalia Holding GmbH, 
           den Minderheitsaktionären nach Eintragung des 
           Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die 
           festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien der 
           buch.de internetstores AG zu zahlen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
             'Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der 
             übrigen Aktionäre der buch.de internetstores AG mit Sitz in 
             Münster (Minderheitsaktionäre) werden gemäß §§ 327a ff. 
             Aktiengesetz gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, 
             Thalia Holding GmbH mit Sitz in Hamburg, zu zahlenden 
             angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 8,76 für je eine 
             auf den Inhaber lautende Stückaktie der buch.de 
             internetstores AG mit einem auf die jeweilige Stückaktie 
             entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 
             1,00 auf die Thalia Holding GmbH übertragen.' 
 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 26. März 2014 (24.00 Uhr MEZ) 
   unter der nachstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
   durch Übermittlung eines besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes 
   nachgewiesen haben: 
 
   buch.de internetstores AG 
   c/o Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale 
   Deutsche WertpapierService Bank AG 
   WASHV 
   Landsberger Straße 187 
   80687 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0)69 509 911 10 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 12. März 
   2014 (0.00 Uhr MEZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen. Der Nachweis muss 
   in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) durch 
   das depotführende Institut erbracht werden. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 19, 2014 09:10 ET (14:10 GMT)

DJ DGAP-HV: buch.de internetstores -2-

Für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   gilt als Aktionär nur derjenige, der den Nachweis erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und der Umfang des 
   Stimmrechts richten sich ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur 
   Anmeldung - nach dem Aktienbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien 
   verbunden. Auch bei vollständiger oder teilweiser Veräußerung von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
   des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag 
   maßgebend. Personen, die zum Nachweisstichtag keine Aktien besitzen 
   und erst danach Aktionär werden, sind an der Versammlung weder 
   teilnahme- noch stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit 
   bevollmächtigen lassen oder sind hierzu ermächtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Jedem angemeldeten Aktionär wird eine Eintrittskarte zugeschickt. Der 
   Besitz einer Eintrittskarte ist anders als die ordnungsgemäße 
   Anmeldung und die Nachweiserbringung aber keine 
   Teilnahmevoraussetzung. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, 
   können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch 
   einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine 
   Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft jedoch eine 
   oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Werden weder ein Kreditinstitut noch eine Vereinigung von Aktionären 
   oder eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 
   125 Abs. 5 AktG erfasste Person oder Institution bevollmächtigt, 
   müssen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß dem Aktiengesetz in 
   Textform (§ 126b BGB) erfolgen. 
 
   Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der 
   Gesellschaft unter der Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
 
   buch.de internetstores AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0)89 889 690 655 
   E-Mail: buch.de@better-orange.de 
 
   oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht 
   gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform (§ 126b 
   BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Vereinigung von 
   Aktionären oder eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 
   10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG erfasste Person oder Institution 
   bevollmächtigt werden. Dieser Nachweis kann am Tag der 
   Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle erbracht werden oder an die 
   vorstehende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt 
   werden. 
 
   Wir weisen darauf hin, dass im Falle der Bevollmächtigung eines 
   Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen von § 
   135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG erfasster 
   Person oder Institution diese möglicherweise eine besondere Form der 
   Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie 
   ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in 
   § 135 Abs. 8 AktG oder §§ 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, 
   mit der zu bevollmächtigenden Institution oder Person über eine 
   mögliche Form der Vollmacht ab. 
 
   Für die Vollmachtserteilung kann das auf der Rückseite der 
   Eintrittskarte abgedruckte Vollmachtsformular genutzt werden. Des 
   Weiteren steht den Aktionären ein Formular zur Vollmachterteilung auf 
   der Webseite der Gesellschaft unter http://www.ag.buch.de in der 
   Rubrik 'Investoren' unter 'Hauptversammlung' und dort unter 
   'Stimmrechtsvertretung' zum Download zur Verfügung. Es kann außerdem 
   bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. 
 
   Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wie schon in den 
   Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu 
   bevollmächtigen. Ein Formular, das zur Vollmachts- und 
   Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte. Es steht außerdem unter http://www.ag.buch.de in der 
   Rubrik 'Investoren' unter 'Hauptversammlung' und dort unter 
   'Stimmrechtsvertretung' zum Download zur Verfügung und kann bei der 
   Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Soweit von der Gesellschaft 
   benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen 
   Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Damit die Stimmrechtsvertreter die überlassenen Vollmachten und 
   Weisungen in der Hauptversammlung ausüben können, müssen ihnen die 
   Vollmacht und die Weisungen bis zum Ablauf des 1. April 2014 (24.00 
   Uhr MESZ) vorliegen. Vollmachten und Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter sind an die in diesem Abschnitt 
   'Stimmrechtsvertretung' genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse zu übermitteln. 
 
   Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter auch während der 
   Hauptversammlung die Möglichkeit, die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft zur weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
   bevollmächtigen. 
 
   Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre 
   zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer 
   Depotbank. Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den 
   Aktionären auch unter der Internetadresse http://www.ag.buch.de in der 
   Rubrik 'Investoren' unter 'Hauptversammlung' und dort unter 
   'Stimmrechtsvertretung' zur Verfügung. 
 
   Anträge und Wahlvorschläge 
 
   Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
   berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu übersenden. Solche 
   Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer 
   Begründung ausschließlich an folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail 
   Adresse zu richten: 
 
   buch.de internetstores AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   Fax: +49 (0)89 889 690 666 
   E-Mail: antraege@better-orange.de 
 
   Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum 
   18. März 2014 (24.00 Uhr MEZ), eingegangene Gegenanträge von 
   Aktionären werden im Internet unter http://www.ag.buch.de in der 
   Rubrik 'Investoren' unter 'Hauptversammlung' und dort unter 
   'Unterlagen zur Einberufung 2014' unverzüglich zugänglich gemacht, 
   sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur 
   Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind. In § 126 Abs. 2 AktG 
   nennt das Gesetz Gründe, bei deren Vorliegen ein Gegenantrag und 
   dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht 
   werden müssen. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene 
   Anträge von Aktionären müssen unberücksichtigt bleiben. Eventuelle 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
   Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Stellen mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung 
   Gegenanträge, so kann der Vorstand die Gegenanträge und ihre 
   Begründungen zusammenfassen. 
 
   Ferner können Aktionäre gemäß § 127 AktG Vorschläge zur Wahl von 
   Abschlussprüfern machen. Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl 
   des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers gelten die 
   vorstehenden Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich der 
   angegebenen Frist und Adresse sowie Faxnummer und E-Mail Adresse) 
   gemäß § 127 AktG entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag 
   nicht begründet werden muss. Anderweitig adressierte oder verspätet 
   eingegangene Wahlvorschläge müssen unberücksichtigt bleiben. Der 
   Vorstand braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des 
   § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu 
   machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG 
   (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der Prüfer) enthalten. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten oder 
   Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an 
   die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
   Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, 
   können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 19, 2014 09:10 ET (14:10 GMT)

Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss 
   schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet 
   werden und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 2. März 2014 
   (24.00 Uhr MEZ) zugehen. Bitte richten Sie ein entsprechendes 
   Verlangen an folgende Anschrift: 
 
   buch.de internetstores AG 
   - Vorstand - 
   An den Speichern 8 
   48157 Münster 
   Deutschland 
 
   Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Gemäß § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, 
   Abs. 2 Satz 1 AktG haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie seit 
   mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. 
   mindestens seit dem 2. Januar 2014 (0.00 Uhr MEZ), Inhaber der Aktien 
   sind und die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten 
   werden. 
 
   Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter 
   gemäß § 131 Abs. 1 AktG verlangen, dass der Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen 
   Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die 
   Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
   geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des 
   Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
   erstreckt sich gemäß § 131 Abs. 1 Satz 4 AktG auch auf die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
   Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich 
   in deutscher Sprache im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand 
   darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen 
   verweigern. 
 
   Weitergehende Erläuterungen 
 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 
   Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 AktG sind auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter www.ag.buch.de in der Rubrik 'Investoren' und dort 
   unter 'Hauptversammlung' und 'Unterlagen zur Einberufung 2014' 
   erhältlich. 
 
   Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG: 
 
   Über die Internetadresse www.ag.buch.de in der Rubrik 'Investoren' und 
   dort unter 'Hauptversammlung' und 'Unterlagen zur Einberufung 2014' 
   sind die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie zu 
   Tagesordnungspunkt 6 die nachstehend genannten Unterlagen zugänglich: 
 
     *     der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, 
 
 
     *     die Jahresabschlüsse und Lageberichte bzw. 
           zusammengefassten Lageberichte für die buch.de internetstores 
           AG für die Geschäftsjahre 2010/2011, 2011/2012 und 2012/2013, 
 
 
     *     die Konzernabschlüsse und zusammengefassten 
           Lageberichte für den buch.de-Konzern für die Geschäftsjahre 
           2010/2011 und 2012/2013 (für das Geschäftsjahr 2011/2012 wurde 
           kein Konzernabschluss erstellt), 
 
 
     *     der von der Thalia Holding GmbH nach § 327c Abs. 2 
           Satz 1 AktG erstattete schriftliche Übertragungsbericht vom 
           12. Februar 2014, einschließlich der folgenden Anlagen: 
 
 
       -     Verlangen der Thalia Holding GmbH vom 2. Dezember 
             2013 
 
 
       -     konkretisiertes Verlangen der Thalia Holding GmbH 
             vom 10. Februar 2014 
 
 
       -     Gutachtliche Stellungnahme der Ebner Stolz 
             Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
             Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, vom 12. Februar 2014 
 
 
       -     Beschluss des Landgerichts Dortmunds über die 
             Bestellung des sachverständigen Prüfers vom 13. Dezember 
             2013 
 
 
       -     Liste der Tochtergesellschaften der Thalia 
             Holding GmbH 
 
 
       -     Gewährleistungserklärung der Commerzbank AG gemäß 
             § 327b Abs. 3 AktG vom 10. Februar 2014 
 
 
 
     *     der von der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft, 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, 
           Duisburg, nach § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 i.V.m. § 293e Abs. 1 
           AktG erstattete Prüfungsbericht vom 14. Februar 2014 über die 
           Prüfung der Angemessenheit der von der Thalia Holding GmbH 
           festgelegten Barabfindung. 
 
 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2 Satz 4, 327c Abs. 5 AktG ist die Auslage der unter 
   TOP 1 genannten sowie der vorgenannten Unterlagen in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft und eine Zusendung nicht vorgesehen, 
   da die Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
   sind. Die Unterlagen werden außerdem während der Hauptversammlung am 
   Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen. Unter der genannten 
   Internetadresse sind außerdem die übrigen Informationen nach § 124a 
   AktG zugänglich. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 
 
   Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die 
   Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 13.389.279,00; es ist 
   eingeteilt in 13.389.279 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit 
   einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede 
   Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Aktien beträgt damit 13.389.279. Die Gesellschaft 
   hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
   Münster, im Februar 2014 
 
   buch.de internetstores AG 
 
   DER VORSTAND 
 
 
 
 
 
19.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  buch.de internetstores Aktiengesellschaft 
              An den Speichern 8 
              48157 Münster 
              Deutschland 
Telefon:      +49 251 53090 
Fax:          +49 251 5309119 
E-Mail:       althaus@buch.de 
Internet:     http://ag.buch.de/ag/ 
ISIN:         DE0005204606 
WKN:          520460 
Börsen:       Frankfurt,  Berlin,  Düsseldorf,  München,  Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 19, 2014 09:10 ET (14:10 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2014 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.