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DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.04.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Beta Systems Software Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
28.02.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
 
   Berlin 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 440 
   ISIN: DE0005224406 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
   am Mittwoch, den 9. April 2014, 11:00 Uhr 
   im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten 
           Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und 
           Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin, 
           Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an 
           zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im 
           Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik 
           Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie 
           werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch 
           zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           am 9. April 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert 
           werden. 
 
 
           Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 jeweils 
           personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
       a)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Vorstandsvorsitzenden Herrn Stefan Exner für das 
             Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Andreas Dahmen für das 
             Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       c)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Jürgen Herbott für 
             das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       d)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Mitglied des Vorstand Herrn Gernot Sagl für das 
             Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/13 
           jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
       a)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Peter Becker für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. 
             Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       c)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Stephan Helmstädter für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       d)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Stefan Hillenbach, für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       e)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Prof. Dr. Heiko Schinzer für das Geschäftsjahr 2012/13 
             Entlastung zu erteilen. 
 
 
       f)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Wilhelm K. T. Zours für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       g)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn Dr. Günter 
             Lewald für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       h)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Herbert Werle 
             für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das in 2013/14 endende 
           Geschäftsjahr zu wählen. 
 
 
     5.    Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von 
           Ersatzmitgliedern 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Herr Stephan Helmstädter hat sein 
           Aufsichtsratsmandat und sein Amt als stellvertretender 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung zum 9. April 2014 niedergelegt. 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Carsten Bräutigam hat sein 
           Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 8. April 2014 
           niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1 
           Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung 
           der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich 
           nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der 
           Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG 
           aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen 
             Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur 
             Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
             das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 
             beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt: 
 
 
         aa)   Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche 
               Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in 
               Hofheim/Taunus, 
 
 
         bb)   Herr Florian Stegmüller, Student des 
               Wirtschaftsingenieurwesens, wohnhaft in Bretten.' 
 
 
 
       b)    'Folgende Person wird als Ersatzmitglied für die 
             zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt: 
 
 
         aa)   Herr Dominik Eble, Kaufmännischer Leiter und 
               Prokurist bei der Gerd Bär GmbH (Bär Cargolift), Heilbronn 
               (ab 1.4.2014: Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton 
               Aktiengesellschaft, Heidelberg), wohnhaft in 
               Aglasterhausen 
 
 
 
 
           Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn 
           Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 9. 
           April 2014 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat 
           nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären 
           Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor diesem 
           Ausscheiden einen Nachfolger wählt. 
 
 
           Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten 
           Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in 
           der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte 
           Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem 
           Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten 
           Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit 
           der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
           für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 
           beschließt. 
 
 
           Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt 
           seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend 
           aufgeführten Reihenfolge wieder zurück, wenn die 
           Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das 
           Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied erfolgreich 
           eine Neuwahl vornimmt.' 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
 
           Herr Jüttner übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus: 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der capFlow AG, 
             München 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der ABC 
             Beteiligungen AG, Heidelberg 
 
 

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February 28, 2014 09:11 ET (14:11 GMT)

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