Beta Systems Software Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 28.02.2014 15:11 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Beta Systems Software Aktiengesellschaft Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 440 ISIN: DE0005224406 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Mittwoch, den 9. April 2014, 11:00 Uhr im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin, Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 9. April 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen. a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Stefan Exner für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Andreas Dahmen für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Jürgen Herbott für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Mitglied des Vorstand Herrn Gernot Sagl für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/13 jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen. a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Peter Becker für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Stephan Helmstädter für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Stefan Hillenbach, für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. Dr. Heiko Schinzer für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Wilhelm K. T. Zours für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn Dr. Günter Lewald für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Herbert Werle für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das in 2013/14 endende Geschäftsjahr zu wählen. 5. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von Ersatzmitgliedern Das Aufsichtsratsmitglied Herr Stephan Helmstädter hat sein Aufsichtsratsmandat und sein Amt als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung zum 9. April 2014 niedergelegt. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Carsten Bräutigam hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 8. April 2014 niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) 'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt: aa) Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in Hofheim/Taunus, bb) Herr Florian Stegmüller, Student des Wirtschaftsingenieurwesens, wohnhaft in Bretten.' b) 'Folgende Person wird als Ersatzmitglied für die zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt: aa) Herr Dominik Eble, Kaufmännischer Leiter und Prokurist bei der Gerd Bär GmbH (Bär Cargolift), Heilbronn (ab 1.4.2014: Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg), wohnhaft in Aglasterhausen Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 9. April 2014 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 beschließt. Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied erfolgreich eine Neuwahl vornimmt.' Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG Herr Jüttner übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus: - Vorsitzender des Aufsichtsrats der capFlow AG, München - Vorsitzender des Aufsichtsrats der ABC Beteiligungen AG, Heidelberg
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February 28, 2014 09:11 ET (14:11 GMT)