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DGAP-HV: Beta Systems Software -2-

DJ DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.04.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Beta Systems Software Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
28.02.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
 
   Berlin 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 440 
   ISIN: DE0005224406 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
   am Mittwoch, den 9. April 2014, 11:00 Uhr 
   im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten 
           Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und 
           Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin, 
           Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an 
           zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im 
           Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik 
           Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie 
           werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch 
           zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           am 9. April 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert 
           werden. 
 
 
           Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 jeweils 
           personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
       a)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Vorstandsvorsitzenden Herrn Stefan Exner für das 
             Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Andreas Dahmen für das 
             Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       c)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Jürgen Herbott für 
             das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       d)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Mitglied des Vorstand Herrn Gernot Sagl für das 
             Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/13 
           jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
       a)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Peter Becker für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. 
             Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       c)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Stephan Helmstädter für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       d)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Stefan Hillenbach, für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       e)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Prof. Dr. Heiko Schinzer für das Geschäftsjahr 2012/13 
             Entlastung zu erteilen. 
 
 
       f)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Wilhelm K. T. Zours für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       g)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn Dr. Günter 
             Lewald für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       h)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Herbert Werle 
             für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das in 2013/14 endende 
           Geschäftsjahr zu wählen. 
 
 
     5.    Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von 
           Ersatzmitgliedern 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Herr Stephan Helmstädter hat sein 
           Aufsichtsratsmandat und sein Amt als stellvertretender 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung zum 9. April 2014 niedergelegt. 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Carsten Bräutigam hat sein 
           Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 8. April 2014 
           niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1 
           Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung 
           der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich 
           nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der 
           Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG 
           aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen 
             Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur 
             Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
             das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 
             beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt: 
 
 
         aa)   Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche 
               Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in 
               Hofheim/Taunus, 
 
 
         bb)   Herr Florian Stegmüller, Student des 
               Wirtschaftsingenieurwesens, wohnhaft in Bretten.' 
 
 
 
       b)    'Folgende Person wird als Ersatzmitglied für die 
             zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt: 
 
 
         aa)   Herr Dominik Eble, Kaufmännischer Leiter und 
               Prokurist bei der Gerd Bär GmbH (Bär Cargolift), Heilbronn 
               (ab 1.4.2014: Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton 
               Aktiengesellschaft, Heidelberg), wohnhaft in 
               Aglasterhausen 
 
 
 
 
           Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn 
           Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 9. 
           April 2014 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat 
           nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären 
           Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor diesem 
           Ausscheiden einen Nachfolger wählt. 
 
 
           Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten 
           Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in 
           der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte 
           Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem 
           Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten 
           Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit 
           der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
           für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 
           beschließt. 
 
 
           Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt 
           seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend 
           aufgeführten Reihenfolge wieder zurück, wenn die 
           Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das 
           Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied erfolgreich 
           eine Neuwahl vornimmt.' 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
 
           Herr Jüttner übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus: 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der capFlow AG, 
             München 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der ABC 
             Beteiligungen AG, Heidelberg 
 
 

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February 28, 2014 09:11 ET (14:11 GMT)

-     Vorsitzender des Aufsichtsrats der ConBrio 
             Beteiligungen AG, Heidelberg 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der CornerstoneCapital 
             Verwaltungs AG, Heidelberg 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der DZ Portfolio 10 
             AG, Frankfurt am Main 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der Scintec 
             Aktiengesellschaft, Rottenburg am Neckar 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der Fidelitas Deutsche 
             Industrie Holding AG, Heidelberg 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der PWI-PURE SYSTEM 
             AG, Mannheim 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der Balaton Agro 
             Invest AG, Heidelberg 
 
 
 
           Darüber hinaus übt Herr Jüttner kein vergleichbares Mandat in 
           einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
 
           ABC Beteiligungen AG, ConBrio Beteiligungen AG, 
           CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Fidelitas Deutsche 
           Industrie Holding AG, DZ Portfolio 10 AG und Balaton Agro 
           Invest AG sind zum Konzern der Deutsche Balaton 
           Aktiengesellschaft gehörende Handelsgesellschaften, die 
           gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben. Die Deutsche 
           Balaton AG ist die Mehrheitsaktionärin der Beta Systems 
           Software Aktiengesellschaft. 
 
 
           Herr Stegmüller übt folgende Mandate in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus: 
 
 
       -     Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein 
 
 
 
           Darüber hinaus übt Herr Stegmüller kein vergleichbares Mandat 
           in einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
 
           Die Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein ist eine 
           mittelbar zum Konzern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 
           gehörende Handelsgesellschaft, die gesetzlich einen 
           Aufsichtsrat zu bilden hat. 
 
 
           Herr Eble übt keine Mandate in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen oder 
           vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer 
           Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über eine Erhöhung des 
           Grundkapitals 
 
 
           Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die 
           damit von ihrem Recht aus § 122 Abs. 2 AktG Gebrauch gemacht 
           hat, wird mit vorliegendem Tagesordnungspunkt die 
           Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals bekannt 
           gemacht. 
 
 
           Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird in 
           der Hauptversammlung beantragen, zu beschließen: 
 
 
       'a)   Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
             25.789.029,50 Euro, eingeteilt in 19.837.715 auf den Inhaber 
             lautende Stückaktien, wird von 25.789.029,50 Euro gegen 
             Bareinlagen um bis zu 8.596.342,30 Euro auf bis zu 
             34.385.371,80 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.612.571 neuen 
             auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem 
             anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,30 Euro je 
             Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind 
             ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das 
             Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. 
 
 
       b)    Die neuen Aktien sind den Aktionären durch die 
             Gesellschaft im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zum 
             Ausgabebetrag von 1,30 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im 
             Verhältnis 3:1 (drei zu eins) ohne Einschaltung eines 
             Kreditinstituts, auch nicht zur mittelbaren Stellvertretung, 
             durch Veröffentlichung des Bezugsangebots durch die 
             Gesellschaft im Bundesanzeiger zum Bezug anzubieten. Die 
             Frist für die Annahme des Bezugsangebotes (Bezugsfrist) 
             endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des 
             Bezugsangebotes. Der bezugsberechtigte Aktienbestand des den 
             Bezug erklärenden Aktionärs muss vom depotführenden 
             Kreditinstitut des Aktionärs bescheinigt werden. 
 
 
       c)    Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht 
             bezogene Aktien können ausschließlich von Aktionären 
             gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht, 
             soweit dieses besteht, vollständig Gebrauch gemacht haben 
             und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene 
             Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der 
             Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die 
             maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils 
             erwerbbaren Aktien entspricht dem 1,0-fachen der Aktienzahl 
             des durch seinen Zeichnungsschein angemeldeten Bezugs. Ein 
             Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines 
             Vielfachen davon möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im 
             Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen 
             Aktionären sämtliche von ihnen im Mehrbezug gewünschten 
             neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer 
             neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs verhältnismäßig auf 
             Basis der im Überbezug gezeichneten Aktien zugeteilt. Falls 
             die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des 
             Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von 
             Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf 
             eine volle Aktienanzahl abgerundet. Neue Aktien werden nur 
             durch Bezugsrechtsausübung und Mehrbezugszeichnungen 
             ausgegeben, sollten durch Bezugsrechtsausübungen und 
             Mehrbezugszeichnungen nicht sämtliche 6.612.571 Stück neue 
             Aktien gezeichnet werden, werden die nicht gezeichneten 
             neuen Aktien nicht ausgegeben. Eine Platzierung an Dritte 
             findet nicht statt. Die Kapitalerhöhung richtet sich 
             ausschließlich an Aktionäre der Gesellschaft, die 
             Bezugsrechte erhalten keine eigene Wertpapierkennnummer, ein 
             börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird 
             von der Gesellschaft nicht beantragt werden. 
 
 
       d)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die 
             Ausgabe der Aktien, festzulegen. 
 
 
             Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung 
             von § 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Satzung entsprechend 
             der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen. 
 
 
       e)    Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals 
             wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung 
             nicht bis zum Ablauf des 8. Oktober 2014 in das für den Sitz 
             der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen 
             wird.' 
 
 
 
           Die Aktionärin Deutsche Balaton AG hat gegenüber der 
           Gesellschaft unwiderruflich erklärt, ihre Bezugsrechte aus 
           zwei alten Aktien im Rahmen der vorstehenden Kapitalerhöhung 
           nicht auszuüben und in diesem Umfang auch keine Bezugsrechte 
           an Dritte zu übertragen, um ein glattes Bezugsverhältnis von 
           3:1 zu ermöglichen. 
 
 
           Die Aktionärin Deutsche Balaton AG teilt mit, dass sie zum 
           Ausgleich von Spitzen, die sich aufgrund des 
           Bezugsverhältnisses von drei zu eins bei bezugsberechtigten 
           Aktionären ergeben können, der Gesellschaft für diejenigen 
           Aktionäre, deren Anzahl an bezugsberechtigten Aktien nicht 
           ohne Rest durch drei teilbar ist und die an der 
           Kapitalerhöhung teilnehmen wollen, kostenfrei die 
           entsprechende Anzahl an Bezugsrechten zu dem Zweck zur 
           Verfügung stellen wird, damit Aktionäre, die eine nicht durch 
           drei teilbare Anzahl an Aktien am Stichtag halten, die Anzahl 
           ihrer Bezugsrechte auf die nächste durch drei teilbare Zahl 
           erhöhen können und dementsprechend aufgrund des 
           Bezugsverhältnisses von 3:1 ihren Bezug vollständig ohne 
           Bezugsrechtsausschluss durch nicht ausübbare Spitzen ausüben 
           können. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine Herabsetzung des 
           Grundkapitals durch Einziehung von 24.954 eigenen Aktien 
 
 
           Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, 
           Heidelberg, wird vorliegender Tagesordnungspunkt über die 
           Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 24.954 
           eigener Aktien zur Beschlussfassung gestellt. 
 
 
           Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt 
           vor zu beschließen: 
 
 
       a)    'Das Grundkapital der Gesellschaft wird, nach 
             Durchführung der von der Hauptversammlung am 9. April 2014 
             zu beschließenden Kapitalerhöhung, im Wege der Einziehung 
             eigener Aktien um 32.440,20 EUR herabgesetzt. Die 
             Kapitalherabsetzung erfolgt durch Einziehung der von der 

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February 28, 2014 09:11 ET (14:11 GMT)

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