DJ DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.04.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Beta Systems Software Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 28.02.2014 15:11 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Beta Systems Software Aktiengesellschaft Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 440 ISIN: DE0005224406 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am Mittwoch, den 9. April 2014, 11:00 Uhr im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin, Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 9. April 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen. a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstandsvorsitzenden Herrn Stefan Exner für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Andreas Dahmen für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Jürgen Herbott für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Mitglied des Vorstand Herrn Gernot Sagl für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/13 jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, abzustimmen. a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Peter Becker für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Stephan Helmstädter für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Stefan Hillenbach, für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Prof. Dr. Heiko Schinzer für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Wilhelm K. T. Zours für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn Dr. Günter Lewald für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Herbert Werle für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das in 2013/14 endende Geschäftsjahr zu wählen. 5. Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von Ersatzmitgliedern Das Aufsichtsratsmitglied Herr Stephan Helmstädter hat sein Aufsichtsratsmandat und sein Amt als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung zum 9. April 2014 niedergelegt. Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Carsten Bräutigam hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 8. April 2014 niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) 'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt: aa) Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in Hofheim/Taunus, bb) Herr Florian Stegmüller, Student des Wirtschaftsingenieurwesens, wohnhaft in Bretten.' b) 'Folgende Person wird als Ersatzmitglied für die zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt: aa) Herr Dominik Eble, Kaufmännischer Leiter und Prokurist bei der Gerd Bär GmbH (Bär Cargolift), Heilbronn (ab 1.4.2014: Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg), wohnhaft in Aglasterhausen Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 9. April 2014 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 beschließt. Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied erfolgreich eine Neuwahl vornimmt.' Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG Herr Jüttner übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus: - Vorsitzender des Aufsichtsrats der capFlow AG, München - Vorsitzender des Aufsichtsrats der ABC Beteiligungen AG, Heidelberg
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- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ConBrio Beteiligungen AG, Heidelberg - Mitglied des Aufsichtsrats der CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Heidelberg - Mitglied des Aufsichtsrats der DZ Portfolio 10 AG, Frankfurt am Main - Mitglied des Aufsichtsrats der Scintec Aktiengesellschaft, Rottenburg am Neckar - Mitglied des Aufsichtsrats der Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg - Mitglied des Aufsichtsrats der PWI-PURE SYSTEM AG, Mannheim - Mitglied des Aufsichtsrats der Balaton Agro Invest AG, Heidelberg Darüber hinaus übt Herr Jüttner kein vergleichbares Mandat in einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. ABC Beteiligungen AG, ConBrio Beteiligungen AG, CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, DZ Portfolio 10 AG und Balaton Agro Invest AG sind zum Konzern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehörende Handelsgesellschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben. Die Deutsche Balaton AG ist die Mehrheitsaktionärin der Beta Systems Software Aktiengesellschaft. Herr Stegmüller übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus: - Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein Darüber hinaus übt Herr Stegmüller kein vergleichbares Mandat in einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. Die Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein ist eine mittelbar zum Konzern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft gehörende Handelsgesellschaft, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden hat. Herr Eble übt keine Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer Wirtschaftsunternehmen aus. 6. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die damit von ihrem Recht aus § 122 Abs. 2 AktG Gebrauch gemacht hat, wird mit vorliegendem Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals bekannt gemacht. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird in der Hauptversammlung beantragen, zu beschließen: 'a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.789.029,50 Euro, eingeteilt in 19.837.715 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird von 25.789.029,50 Euro gegen Bareinlagen um bis zu 8.596.342,30 Euro auf bis zu 34.385.371,80 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.612.571 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,30 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. b) Die neuen Aktien sind den Aktionären durch die Gesellschaft im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zum Ausgabebetrag von 1,30 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im Verhältnis 3:1 (drei zu eins) ohne Einschaltung eines Kreditinstituts, auch nicht zur mittelbaren Stellvertretung, durch Veröffentlichung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft im Bundesanzeiger zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes (Bezugsfrist) endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Der bezugsberechtigte Aktienbestand des den Bezug erklärenden Aktionärs muss vom depotführenden Kreditinstitut des Aktionärs bescheinigt werden. c) Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können ausschließlich von Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht, soweit dieses besteht, vollständig Gebrauch gemacht haben und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils erwerbbaren Aktien entspricht dem 1,0-fachen der Aktienzahl des durch seinen Zeichnungsschein angemeldeten Bezugs. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Mehrbezug gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs verhältnismäßig auf Basis der im Überbezug gezeichneten Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet. Neue Aktien werden nur durch Bezugsrechtsausübung und Mehrbezugszeichnungen ausgegeben, sollten durch Bezugsrechtsausübungen und Mehrbezugszeichnungen nicht sämtliche 6.612.571 Stück neue Aktien gezeichnet werden, werden die nicht gezeichneten neuen Aktien nicht ausgegeben. Eine Platzierung an Dritte findet nicht statt. Die Kapitalerhöhung richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Gesellschaft, die Bezugsrechte erhalten keine eigene Wertpapierkennnummer, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird von der Gesellschaft nicht beantragt werden. d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen. e) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 8. Oktober 2014 in das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.' Die Aktionärin Deutsche Balaton AG hat gegenüber der Gesellschaft unwiderruflich erklärt, ihre Bezugsrechte aus zwei alten Aktien im Rahmen der vorstehenden Kapitalerhöhung nicht auszuüben und in diesem Umfang auch keine Bezugsrechte an Dritte zu übertragen, um ein glattes Bezugsverhältnis von 3:1 zu ermöglichen. Die Aktionärin Deutsche Balaton AG teilt mit, dass sie zum Ausgleich von Spitzen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses von drei zu eins bei bezugsberechtigten Aktionären ergeben können, der Gesellschaft für diejenigen Aktionäre, deren Anzahl an bezugsberechtigten Aktien nicht ohne Rest durch drei teilbar ist und die an der Kapitalerhöhung teilnehmen wollen, kostenfrei die entsprechende Anzahl an Bezugsrechten zu dem Zweck zur Verfügung stellen wird, damit Aktionäre, die eine nicht durch drei teilbare Anzahl an Aktien am Stichtag halten, die Anzahl ihrer Bezugsrechte auf die nächste durch drei teilbare Zahl erhöhen können und dementsprechend aufgrund des Bezugsverhältnisses von 3:1 ihren Bezug vollständig ohne Bezugsrechtsausschluss durch nicht ausübbare Spitzen ausüben können. 7. Beschlussfassung über eine Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 24.954 eigenen Aktien Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird vorliegender Tagesordnungspunkt über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 24.954 eigener Aktien zur Beschlussfassung gestellt. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt vor zu beschließen: a) 'Das Grundkapital der Gesellschaft wird, nach Durchführung der von der Hauptversammlung am 9. April 2014 zu beschließenden Kapitalerhöhung, im Wege der Einziehung eigener Aktien um 32.440,20 EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt durch Einziehung der von der
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