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DGAP-HV: Beta Systems Software -4-

DJ DGAP-HV: Beta Systems Software Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.04.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Beta Systems Software Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
28.02.2014 15:11 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
 
   Berlin 
 
   Wertpapier-Kenn-Nummer: 522 440 
   ISIN: DE0005224406 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der 
   am Mittwoch, den 9. April 2014, 11:00 Uhr 
   im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin 
   stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft, des gebilligten 
           Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und 
           Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands 
           zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des 
           Handelsgesetzbuches sowie dem Bericht des Aufsichtsrats der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 
           vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der 
           Beta Systems Software Aktiengesellschaft in 10559 Berlin, 
           Alt-Moabit 90d, von der Einberufung der Hauptversammlung an 
           zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und stehen auch im 
           Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik 
           Investor Relations/Hauptversammlung zum Download bereit. Sie 
           werden Aktionären auf Anfrage unverzüglich und kostenlos auch 
           zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
           am 9. April 2014 zugänglich sein und mündlich erläutert 
           werden. 
 
 
           Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung 
           vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/13 jeweils 
           personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
       a)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Vorstandsvorsitzenden Herrn Stefan Exner für das 
             Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             Mitglied des Vorstands Herrn Dr. Andreas Dahmen für das 
             Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       c)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Herrn Jürgen Herbott für 
             das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       d)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Mitglied des Vorstand Herrn Gernot Sagl für das 
             Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/13 
           jeweils personenbezogen, d.h. im Wege der Einzelentlastung, 
           abzustimmen. 
 
 
       a)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Peter Becker für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu 
             erteilen. 
 
 
       b)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. 
             Carsten Bräutigam für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       c)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Stephan Helmstädter für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       d)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Stefan Hillenbach, für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       e)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Prof. Dr. Heiko Schinzer für das Geschäftsjahr 2012/13 
             Entlastung zu erteilen. 
 
 
       f)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn 
             Wilhelm K. T. Zours für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung 
             zu erteilen. 
 
 
       g)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn Dr. Günter 
             Lewald für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
       h)    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
             ehemaligen Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Herbert Werle 
             für das Geschäftsjahr 2012/13 Entlastung zu erteilen. 
 
 
 
     4.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/14 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer 
           und zum Konzernabschlussprüfer für das in 2013/14 endende 
           Geschäftsjahr zu wählen. 
 
 
     5.    Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von 
           Ersatzmitgliedern 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Herr Stephan Helmstädter hat sein 
           Aufsichtsratsmandat und sein Amt als stellvertretender 
           Vorsitzender des Aufsichtsrats mit Ablauf der ordentlichen 
           Hauptversammlung zum 9. April 2014 niedergelegt. 
 
 
           Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Carsten Bräutigam hat sein 
           Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 8. April 2014 
           niedergelegt. 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 95 Abs. 1 
           Satz 2 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung 
           der Beta Systems Software AG aus 6 Mitgliedern. Er setzt sich 
           nach den Vorschriften der §§ 95 ff. AktG i.V.m. § 7 der 
           Satzung der Beta Systems Software AG und § 4 Abs. 1 DrittelbG 
           aus vier Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt 
           werden, und zwei Arbeitnehmervertretern zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende 
           Beschlüsse zu fassen: 
 
 
       a)    'Für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen 
             Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur 
             Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
             das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 
             beschließt, werden zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt: 
 
 
         aa)   Herr Jens-Martin Jüttner, Vorstand der Deutsche 
               Balaton Aktiengesellschaft in Heidelberg, wohnhaft in 
               Hofheim/Taunus, 
 
 
         bb)   Herr Florian Stegmüller, Student des 
               Wirtschaftsingenieurwesens, wohnhaft in Bretten.' 
 
 
 
       b)    'Folgende Person wird als Ersatzmitglied für die 
             zu lit. a) gewählten Aufsichtsratsmitglieder gewählt: 
 
 
         aa)   Herr Dominik Eble, Kaufmännischer Leiter und 
               Prokurist bei der Gerd Bär GmbH (Bär Cargolift), Heilbronn 
               (ab 1.4.2014: Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton 
               Aktiengesellschaft, Heidelberg), wohnhaft in 
               Aglasterhausen 
 
 
 
 
           Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn 
           Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung am 9. 
           April 2014 gewählt wurden, oder für diese in den Aufsichtsrat 
           nachgerückte Ersatzmitglieder vor Ablauf der regulären 
           Amtszeit ausscheiden und die Hauptversammlung nicht vor diesem 
           Ausscheiden einen Nachfolger wählt. 
 
 
           Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten 
           Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in 
           der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte 
           Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem 
           Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ersetzten 
           Aufsichtsratsmitglieds abgelaufen wäre, also spätestens mit 
           der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
           für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/14 
           beschließt. 
 
 
           Ein in den Aufsichtsrat nachgerücktes Ersatzmitglied erlangt 
           seine Stellung als Ersatzmitglied in der vorstehend 
           aufgeführten Reihenfolge wieder zurück, wenn die 
           Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das 
           Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied erfolgreich 
           eine Neuwahl vornimmt.' 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
           Einzelwahl durchzuführen. 
 
 
           Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
 
 
           Herr Jüttner übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus: 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der capFlow AG, 
             München 
 
 
       -     Vorsitzender des Aufsichtsrats der ABC 
             Beteiligungen AG, Heidelberg 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

February 28, 2014 09:11 ET (14:11 GMT)

DJ DGAP-HV: Beta Systems Software -2-

-     Vorsitzender des Aufsichtsrats der ConBrio 
             Beteiligungen AG, Heidelberg 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der CornerstoneCapital 
             Verwaltungs AG, Heidelberg 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der DZ Portfolio 10 
             AG, Frankfurt am Main 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der Scintec 
             Aktiengesellschaft, Rottenburg am Neckar 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der Fidelitas Deutsche 
             Industrie Holding AG, Heidelberg 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der PWI-PURE SYSTEM 
             AG, Mannheim 
 
 
       -     Mitglied des Aufsichtsrats der Balaton Agro 
             Invest AG, Heidelberg 
 
 
 
           Darüber hinaus übt Herr Jüttner kein vergleichbares Mandat in 
           einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
 
           ABC Beteiligungen AG, ConBrio Beteiligungen AG, 
           CornerstoneCapital Verwaltungs AG, Fidelitas Deutsche 
           Industrie Holding AG, DZ Portfolio 10 AG und Balaton Agro 
           Invest AG sind zum Konzern der Deutsche Balaton 
           Aktiengesellschaft gehörende Handelsgesellschaften, die 
           gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben. Die Deutsche 
           Balaton AG ist die Mehrheitsaktionärin der Beta Systems 
           Software Aktiengesellschaft. 
 
 
           Herr Stegmüller übt folgende Mandate in gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen aus: 
 
 
       -     Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 
             der Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein 
 
 
 
           Darüber hinaus übt Herr Stegmüller kein vergleichbares Mandat 
           in einem in- oder ausländischen Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
 
           Die Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein ist eine 
           mittelbar zum Konzern der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft 
           gehörende Handelsgesellschaft, die gesetzlich einen 
           Aufsichtsrat zu bilden hat. 
 
 
           Herr Eble übt keine Mandate in gesetzlich zu bildenden 
           Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen oder 
           vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- und ausländischer 
           Wirtschaftsunternehmen aus. 
 
 
     6.    Beschlussfassung über eine Erhöhung des 
           Grundkapitals 
 
 
           Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die 
           damit von ihrem Recht aus § 122 Abs. 2 AktG Gebrauch gemacht 
           hat, wird mit vorliegendem Tagesordnungspunkt die 
           Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals bekannt 
           gemacht. 
 
 
           Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird in 
           der Hauptversammlung beantragen, zu beschließen: 
 
 
       'a)   Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 
             25.789.029,50 Euro, eingeteilt in 19.837.715 auf den Inhaber 
             lautende Stückaktien, wird von 25.789.029,50 Euro gegen 
             Bareinlagen um bis zu 8.596.342,30 Euro auf bis zu 
             34.385.371,80 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.612.571 neuen 
             auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem 
             anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,30 Euro je 
             Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind 
             ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das 
             Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt. 
 
 
       b)    Die neuen Aktien sind den Aktionären durch die 
             Gesellschaft im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zum 
             Ausgabebetrag von 1,30 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im 
             Verhältnis 3:1 (drei zu eins) ohne Einschaltung eines 
             Kreditinstituts, auch nicht zur mittelbaren Stellvertretung, 
             durch Veröffentlichung des Bezugsangebots durch die 
             Gesellschaft im Bundesanzeiger zum Bezug anzubieten. Die 
             Frist für die Annahme des Bezugsangebotes (Bezugsfrist) 
             endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des 
             Bezugsangebotes. Der bezugsberechtigte Aktienbestand des den 
             Bezug erklärenden Aktionärs muss vom depotführenden 
             Kreditinstitut des Aktionärs bescheinigt werden. 
 
 
       c)    Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht 
             bezogene Aktien können ausschließlich von Aktionären 
             gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht, 
             soweit dieses besteht, vollständig Gebrauch gemacht haben 
             und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene 
             Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der 
             Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die 
             maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils 
             erwerbbaren Aktien entspricht dem 1,0-fachen der Aktienzahl 
             des durch seinen Zeichnungsschein angemeldeten Bezugs. Ein 
             Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines 
             Vielfachen davon möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im 
             Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen 
             Aktionären sämtliche von ihnen im Mehrbezug gewünschten 
             neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer 
             neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs verhältnismäßig auf 
             Basis der im Überbezug gezeichneten Aktien zugeteilt. Falls 
             die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des 
             Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von 
             Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf 
             eine volle Aktienanzahl abgerundet. Neue Aktien werden nur 
             durch Bezugsrechtsausübung und Mehrbezugszeichnungen 
             ausgegeben, sollten durch Bezugsrechtsausübungen und 
             Mehrbezugszeichnungen nicht sämtliche 6.612.571 Stück neue 
             Aktien gezeichnet werden, werden die nicht gezeichneten 
             neuen Aktien nicht ausgegeben. Eine Platzierung an Dritte 
             findet nicht statt. Die Kapitalerhöhung richtet sich 
             ausschließlich an Aktionäre der Gesellschaft, die 
             Bezugsrechte erhalten keine eigene Wertpapierkennnummer, ein 
             börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird 
             von der Gesellschaft nicht beantragt werden. 
 
 
       d)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
             und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die 
             Ausgabe der Aktien, festzulegen. 
 
 
             Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung 
             von § 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Satzung entsprechend 
             der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen. 
 
 
       e)    Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals 
             wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung 
             nicht bis zum Ablauf des 8. Oktober 2014 in das für den Sitz 
             der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen 
             wird.' 
 
 
 
           Die Aktionärin Deutsche Balaton AG hat gegenüber der 
           Gesellschaft unwiderruflich erklärt, ihre Bezugsrechte aus 
           zwei alten Aktien im Rahmen der vorstehenden Kapitalerhöhung 
           nicht auszuüben und in diesem Umfang auch keine Bezugsrechte 
           an Dritte zu übertragen, um ein glattes Bezugsverhältnis von 
           3:1 zu ermöglichen. 
 
 
           Die Aktionärin Deutsche Balaton AG teilt mit, dass sie zum 
           Ausgleich von Spitzen, die sich aufgrund des 
           Bezugsverhältnisses von drei zu eins bei bezugsberechtigten 
           Aktionären ergeben können, der Gesellschaft für diejenigen 
           Aktionäre, deren Anzahl an bezugsberechtigten Aktien nicht 
           ohne Rest durch drei teilbar ist und die an der 
           Kapitalerhöhung teilnehmen wollen, kostenfrei die 
           entsprechende Anzahl an Bezugsrechten zu dem Zweck zur 
           Verfügung stellen wird, damit Aktionäre, die eine nicht durch 
           drei teilbare Anzahl an Aktien am Stichtag halten, die Anzahl 
           ihrer Bezugsrechte auf die nächste durch drei teilbare Zahl 
           erhöhen können und dementsprechend aufgrund des 
           Bezugsverhältnisses von 3:1 ihren Bezug vollständig ohne 
           Bezugsrechtsausschluss durch nicht ausübbare Spitzen ausüben 
           können. 
 
 
     7.    Beschlussfassung über eine Herabsetzung des 
           Grundkapitals durch Einziehung von 24.954 eigenen Aktien 
 
 
           Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, 
           Heidelberg, wird vorliegender Tagesordnungspunkt über die 
           Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von 24.954 
           eigener Aktien zur Beschlussfassung gestellt. 
 
 
           Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt 
           vor zu beschließen: 
 
 
       a)    'Das Grundkapital der Gesellschaft wird, nach 
             Durchführung der von der Hauptversammlung am 9. April 2014 
             zu beschließenden Kapitalerhöhung, im Wege der Einziehung 
             eigener Aktien um 32.440,20 EUR herabgesetzt. Die 
             Kapitalherabsetzung erfolgt durch Einziehung der von der 

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February 28, 2014 09:11 ET (14:11 GMT)

DJ DGAP-HV: Beta Systems Software -3-

Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung der 
             Hauptversammlung am 9. April 2014 gehaltenen Stück 24.954 
             eigenen Aktien zum Zwecke der Einstellung von Beträgen in 
             die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). 
 
 
       b)    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung 
             der Fassung von § 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Satzung 
             entsprechend der Durchführung der Kapitalherabsetzung zu 
             beschließen. 
 
 
       c)    Der Vorstand wird angewiesen, sofern die 
             Hauptversammlung am 9. April 2014 eine Erhöhung des 
             Grundkapitals beschließt, die vorstehende Herabsetzung des 
             Grundkapitals erst nach Durchführung einer von der 
             Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. April 2014 
             beschlossenen Kapitalerhöhung vorzunehmen und 
             durchzuführen.' 
 
 
 
   Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die 
   Ausübung des Stimmrechts und Bedeutung des Nachweisstichtags (Record 
   Date) 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich in Textform (§ 126b 
   BGB) in deutscher oder englischer Sprache und unter Vorlage eines 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der 
   Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 123 Abs. 2 Satz 4, 
   Abs. 3 Satz 5 AktG nicht mitzurechnen), also bis spätestens 
 
   2. April 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), 
 
   unter folgender Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden: 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
   c/o Deutsche Bank AG 
   Securities Production 
   General Meetings 
   Postfach 20 01 07 
   D-60605 Frankfurt am Main 
   Fax: +49 (0) 69/12012-86045 
   E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
   Der für die ordnungsgemäße Anmeldung erforderliche Nachweis des 
   Anteilsbesitzes ist mittels einer in Textform (§ 126b BGB) in 
   deutscher oder englischer Sprache erstellten Bestätigung eines zur 
   Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts, z. B. des 
   depotführenden Instituts, zu erbringen. Der Nachweis muss sich auf den 
   Beginn des 21. Tages vor der Versammlung beziehen, also auf den 
 
   19. März 2014, 0:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) 
   (Nachweisstichtag (Record Date)), 
 
   und muss der Gesellschaft unter der vorstehend mitgeteilten Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 2. April 2014, 24:00 Uhr 
   (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) zugehen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen 
   sich dabei ausschließlich - neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - 
   nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
   teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
   ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich 
   der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   kein Aktionär sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
   erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie 
   lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der 
   Hauptversammlung 
 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen. Auch 
   in diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung nach den 
   vorstehenden Bestimmungen durch den Aktionär. Bevollmächtigt der 
   Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
   mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Vollmachten, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution erteilt werden, können in 
   Textform (§ 126b BGB) durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten 
   oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. 
 
   Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
   Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
   gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; 
   die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
   Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
   geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
   Ein Vollmachtsformular, das zur Erteilung einer Vollmacht verwendet 
   werden kann, erhalten die Aktionäre direkt zusammen mit der 
   Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf 
   Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt; dieses ist außerdem im 
   Internet unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung abrufbar. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung 
   durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Für die 
   Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und 
   ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die 
   Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen 
   Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, 
   insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung: 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
   Hauptversammlung 2014 
   Abteilung Investor Relations 
   Alt-Moabit 90d 
   D-10559 Berlin 
   Telefax: +49 (0)30/726 118 881 
   Per E-Mail: ir@betasystems.com 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
 
   Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung 
   vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre 
   fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und zusätzlich den Nachweis 
   des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Ein von 
   der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer 
   ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten 
   Weisung abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein 
   von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen 
   Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Zur Bevollmächtigung 
   kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit 
   der Eintrittskarte zugesandt wird. Dieses kann auch elektronisch 
   übermittelt werden (E-Mail), indem z.B. die zugesandte Eintrittskarte 
   mit dem integrierten Vollmachts-/Weisungsformular ausgefüllt als 
   eingescannte Datei beispielsweise im pdf-Format per E-Mail an die 
   nachstehend genannte E-Mail-Adresse übersendet wird. 
 
   Die Aktionäre, die diesen Service in Anspruch nehmen möchten, werden 
   gebeten, die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spätestens zum Ablauf 
   des 8. April 2014, 17:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft) an 
   die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft an folgende Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
   Hauptversammlung 2014 
   Abteilung Investor Relations 
   Alt-Moabit 90d 
   D-10559 Berlin 
   Telefax: +49 (0)30/726 118 881 
   Per E-Mail: ir@betasystems.com 
 
   Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in 
   der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. 
   deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   auch in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der 
   weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
   Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 
   127, 131 Abs. 1 AktG 
 
   Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Ein oder mehrere Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
   500.000,00 erreichen, dies entspricht 384.616 Aktien, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss 
   eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
   ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist 

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February 28, 2014 09:11 ET (14:11 GMT)

gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also bis 
   spätestens 
 
   9. März 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), 
 
   unter folgender Adresse zugehen: 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
   Hauptversammlung 2014 
   Vorstand 
   Alt-Moabit 90d 
   D-10559 Berlin 
 
   Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber der 
   erforderlichen Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich 
   angeordneten Mindestbesitzzeit von drei Monaten vor dem Tag der 
   Hauptversammlung sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung über das 
   Verlangen halten (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 
   AktG sowie § 70 AktG). 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie 
   nicht bereits mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht 
   wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger 
   bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, 
   bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
   der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter 
   der Internetadresse http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor 
   Relations/ Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären 
   mitgeteilt. 
 
   Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 1 AktG 
 
   Aktionäre können der Gesellschaft außerdem Gegenanträge gegen einen 
   Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des 
   Namens des Aktionärs und einer Begründung an folgende Adresse, 
   Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten: 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
   Hauptversammlung 2014 
   Abteilung Investor Relations 
   Alt-Moabit 90d 
   D-10559 Berlin 
   Telefax: +49 (0)30/726 118 881 
   Per E-Mail: ir@betasystems.com 
 
   Die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs 
   ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), also bis 
   spätestens 
 
   25. März 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der Gesellschaft), 
 
   unter dieser Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangenen 
   ordnungsgemäßen Gegenanträge und eine etwaige Stellungnahme der 
   Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter 
   http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht (§ 126 Abs. 1 AktG). 
   Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
   Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung 
   kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände 
   gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
   gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen 
   würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich 
   gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG 
 
   Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge 
   zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und zur Wahl des 
   Abschlussprüfers zu machen. 
 
   Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der 
   nachstehend angegebenen Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
   mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und 
   der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also bis 
   spätestens 25. März 2014, 24:00 Uhr (Ortszeit am Sitz der 
   Gesellschaft), zugegangen sind, werden unverzüglich über die 
   Internetseite http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von 
   Aktionären werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den 
   ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im 
   Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren 
   Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   enthalten (vgl. § 127 Satz 3 i.V.m. § 124 Abs. 3 und § 125 Abs. 1 Satz 
   5 des Aktiengesetzes). Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Abs. 
   1 des Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu 
   werden. 
 
   Nach § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 des Aktiengesetzes gibt es 
   weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge und/oder etwaige 
   Begründungen nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden 
   müssen. 
 
   Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen und etwaige Begründungen ist 
   folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse maßgeblich: 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
   Hauptversammlung 2014 
   Abteilung Investor Relations 
   Alt-Moabit 90d 
   D-10559 Berlin 
   Telefax: +49 (0)30/726 118 881 
   Per E-Mail: ir@betasystems.com 
 
   Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der 
   Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der 
   Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der 
   Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung 
   Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Vorschläge 
   zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Wahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern auch ohne vorherige und fristgerechte 
   Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
   Auskunftsrecht gem. § 131 Abs. 1 AktG 
 
   In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
   sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 
   1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen 
   und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen 
   Unternehmen und die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
   einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
   stellen. 
 
   Nach § 14 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ist der 
   Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs 
   zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der Vorstand 
   berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend geregelten 
   Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) die Auskunft zu verweigern, etwa weil die 
   Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
   geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen 
   einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. 
 
   Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach den §§ 122 Abs. 2, 126 
   Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter 
   http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung abrufbar. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass zum 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung das Grundkapital der 
   Gesellschaft EUR 25.789.029,50 beträgt und eingeteilt ist in 
   19.837.715 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die 
   Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 24.954 eigene Aktien; 
   hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
   stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 19.812.761. 
 
   Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a 
   AktG zugänglich sind 
 
   Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG werden auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor 
   Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Die 
   Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben 
   Internetadresse bekannt gegeben. 
 
   Berlin, im Februar 2014 
 
   Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
28.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Beta Systems Software Aktiengesellschaft 
              Alt-Moabit 90d 
              10559 Berlin 
              Deutschland 
Telefon:      +49 30 726118 0 
Fax:          +49 30 726118 00 
E-Mail:       info@betasystems.com 
Internet:     http://www.betasystems.com 
ISIN:         DE0005224406 
WKN:          522440 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), , 
              Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
              Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 28, 2014 09:11 ET (14:11 GMT)

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