Von Andreas Kißler
BERLIN--Die Bundesregierung will den deutschen Bankenrettungsfonds SoFFin um ein Jahr bis Ende 2015 verlängern, um die Lücke bis zum Inkrafttreten eines europäischen Abwicklungsfonds zu überbrücken. Das verlautete aus Regierungskreisen in Berlin. Anders als bisher sollen bei möglichen Schieflagen aber zuerst Eigentümer und Gläubiger zahlen müssen. Die Maßnahme ist Teil eines Gesetzespakets zur Umsetzung der Bestimmungen der geplanten europäischen Bankenunion, das das Kabinett am Mittwoch beschließen will.
"Darin wird auch eine letztmalige einjährige Verlängerung der Antragsfrist für Maßnahmen des SoFFin enthalten sein", sagte ein hochrangiger Regierungsbeamter in Berlin. So solle die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des europäischen Restrukturierungsfonds Anfang 2016 gesichert werden. "Diese Verlängerung wird aber schon den neuen Vorgaben des Bail-ins der Gläubigerbeteiligung unterworfen sein," hob der Beamte hervor.
Die neuen Regeln sehen durch das so genannte Bail-in eine vorrangige Haftung durch Eigentümer und Gläubiger bei Bankenschieflagen vor. Betroffene Geldhäuser sollen erst dann Mittel aus dem künftigen europäischen Abwicklungsfonds erhalten dürfen, wenn Eigentümer und Gläubiger 8 Prozent der Verbindlichkeiten aufgebracht haben.
Die Bundesregierung will diese von ihr selbst stets geforderte Gläubigerbeteiligung ein Jahr früher einführen als nach den europäischen Bestimmungen vorgesehen - bereits zum 1. Januar 2015 und nicht erst 2016, sagte der Beamte.
Die Regierung strebt deshalb eine schnelle Verabschiedung des Gesetzespakets in Deutschland an. "Das Gesetzgebungsverfahren dafür soll im November 2014 abgeschlossen sein", hieß es. Allerdings könnte eine möglicherweise schwierige Beratung über noch ausstehende Details zur Bankenabgabe, für die noch konkrete Vorschläge der EU-Kommission fehlen, zu einer Verzögerung führen.
Mit den Plänen für die Bankenunion reagiert die EU auf die Eurokrise, die zu staatlichen Hilfen für in Schwierigkeiten geratene Banken geführt hatte. Ziel ist es, Schieflagen von Kreditinstituten früher zu erkennen und eine Inanspruchnahme der Steuerzahler zur Finanzierung von Rettungshilfen weitgehend zu vermeiden. Dazu sollen eine zentrale Finanzaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB), ein Regime für die Sanierung oder Abwicklung von Geldhäusern und eine europäische Einlagensicherung beitragen.
Vorgesehen sind auch begrenzte Rekapitalisierungshilfen des Europäischen Bankenrettungsfonds ESM. Bei Schieflagen sollen aber nach einer genau vorgegebenen Reihenfolge zuerst grundsätzlich Eigentümer und Gläubiger in Anspruch genommen werden bevor öffentliche Gelder fließen.
Die EU hatte sich im Juni nach langen und zähen Verhandlungen grundsätzlich auf die Bankenunion verständigt. "Worüber die vergangenen zwei Jahre verhandelt wurde, wird jetzt ganz konkret in einem entsprechenden Gesetzesvorhaben in Deutschland umgesetzt", sagte der Beamte. Geplant sind ein Gesetz zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Banken (BRRD), ein Gesetz zur Ratifizierung eines Übereinkommens zur Übertragung der national erhobenen Bankenabgabe in den europäischen Abwicklungsfonds ab 2016 und zwei Gesetze zur Übertragung des Instruments der direkten Bankenrekapitalisierung in deutsches Recht.
Nach dem Beschluss des Kabinetts geht das Paket zur Beratung ins Parlament. Viele andere EU-Länder gehen die Umsetzung der vereinbarten Regeln hingegen bisher deutlich langsamer an als Deutschland.
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July 08, 2014 12:00 ET (16:00 GMT)
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