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DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -32-

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

COLEXON Energy AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
10.03.2014 16:01 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   COLEXON Energy AG 
 
   Hamburg 
 
   WKN: 525070 - ISIN: DE0005250708 
 
 
   Einladung zur 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
   am Donnerstag, dem 17. April 2014, um 10:00 Uhr Mitteleuropäische 
   Sommerzeit (MESZ) 
   im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg, stattfindenden 
 
   ordentlichen Hauptversammlung 
 
   A. Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           COLEXON Energy AG zum 31. Dezember 2013 nebst Lagebericht und 
           des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
           Dezember 2013 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des 
           Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 und des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 
           Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB 
 
 
           Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG der 
           Hauptversammlung die folgenden Vorlagen sowie den erläuternden 
           Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 
           Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB zugänglich: 
 
 
           * den festgestellten Jahresabschluss der COLEXON Energy AG zum 
           31. Dezember 2013, 
           * den Lagebericht zum 31. Dezember 2013, 
           * den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013, 
           * den Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2013 sowie 
           * den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013. 
 
 
           Die zu Tagesordnungspunkt 1 der Tagesordnung vorgelegten 
           Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
           www.colexon.de unter der Rubrik Investor 
           Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. Die Unterlagen 
           werden auch in der Hauptversammlung am 17. April 2014 zur 
           Einsichtnahme ausliegen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
           Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG 
           am 27. Februar 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
           nach § 172 AktG festgestellt. Deshalb ist eine Feststellung 
           des Jahresabschlusses oder eine Billigung des 
           Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG 
           nicht erforderlich. Jahresabschluss, Lagebericht, 
           Konzernabschluss, Konzernlagebericht und Bericht des 
           Aufsichtsrats sind vielmehr, ebenso wie der erläuternde 
           Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 
           Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB, der Hauptversammlung zugänglich zu 
           machen, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer 
           Beschlussfassung bedarf. 
 
 
           Es ist daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
           Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des 
           Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
           Den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des 
           Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen: 
 
 
           Herr Wirtschaftsprüfer Richard Müllner, Hamburg, wird zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014 bestellt. 
 
 
     5.    Wahl zum Aufsichtsrat 
 
 
           Herr Markus Neumann hat erklärt, dass er sein 
           Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung 
           am 17. April 2014 niederlegen wird. Daher ist ein neues 
           Mitglied in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. 
 
 
           Herr Markus Kienle steht für das Amt als Aufsichtsratsmitglied 
           zur Wahl zur Verfügung. Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 der Satzung 
           der Gesellschaft erfolgt die Bestellung eines Nachfolgers 
           eines vor Ablauf seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds des 
           Aufsichtsrats, soweit die Hauptversammlung die Amtszeit des 
           Nachfolgers nicht abweichend bestimmt, für den Rest der 
           Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds des Aufsichtsrats. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor: 
 
 
           Herrn Markus Kienle, deutscher Staatsangehöriger, geboren am 
           3. Juni 1966, wohnhaft in Frankfurt/Main, selbständiger 
           Rechtsanwalt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen, wobei 
           seine Amtszeit gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der 
           Gesellschaft mit der Beendigung der Hauptversammlung endet, 
           die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach 
           Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in 
           dem die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds beginnt, nicht 
           mitgerechnet wird. 
 
 
           Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 
           AktG: 
 
 
           Herr Markus Kienle ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu 
           bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbarer in- und 
           ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
 
           Weitere Informationen zum Kandidaten Herrn Markus Kienle 
           stehen den Aktionären auch unter www.colexon.de unter der 
           Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung. Herr 
           Markus Kienle hat für den Fall seiner Wahl bereits die Annahme 
           erklärt. 
 
 
           Angaben zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 
           AktG: 
 
 
           Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1, 
           § 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung der 
           Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen. Die 
           Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder 
           nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
 
           Angaben nach Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen 
           Corporate Governance Kodex: 
 
 
           Zwischen Herrn Markus Kienle und den Gesellschaften der 
           COLEXON Energy AG sowie den Organen der COLEXON Energy AG 
           bestehen keine direkten persönlichen oder geschäftlichen 
           Beziehungen, abgesehen von der gemeinsamen Tätigkeit für die 
           Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., welche von Herrn 
           Markus Neumann (als stellvertretender Vorstandsvorsitzender) 
           sowie von Herrn Markus Kienle (als Mitglied des Vorstands) 
           ausgeübt wird. Zwischen Herrn Markus Kienle und der 7C 
           Solarparken NV als wesentlich an der COLEXON Energy AG 
           beteiligter Aktionärin (und/oder ihren Gesellschaften) 
           bestehen keine direkten persönlichen oder geschäftlichen 
           Beziehungen. 
 
 
     6.    Beschlussfassung im Zusammenhang mit dem 
           beabsichtigten Erwerb von 7C Solarparken NV (i) über die 
           Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der vereinfachten 
           Einziehung von einer unentgeltlich zur Verfügung gestellten 
           Aktie nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG sowie Anpassung der 
           Satzung, (ii) über die weitere Herabsetzung des Grundkapitals 
           im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. 
           AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der 
           Einstellung in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 
           HGB) und der Vorbereitung der beabsichtigten Kapitalerhöhung 
           sowie Anpassung der Satzung, (iii) die Ausgabe einer 
           Optionsanleihe mit Bezugsrecht nach §§ 221 Abs. 4 Satz 1 AktG 
           sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2014 unter 
           Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung 
           und die entsprechende Satzungsänderung und (iv) über die 
           Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlage 
           unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre 
           sowie Ermächtigung zur Anpassung der Satzung sowie (v) 
           entsprechende Anweisungen an den Vorstand 
 
 
           Die COLEXON Energy AG hat den Aktionären des 
           nichtbörsennotierten belgischen Solarunternehmens 7C 
           Solarparken NV (im folgenden auch '7C') mit Sitz in 
           Mechelen/Belgien (Geschäftsadresse: Battelsesteenweg 455E, 
           BE-2800 Mechelen/Belgien) mit Datum 11. Februar 2014 ein 
           Angebot zum Erwerb einer zumindest 80%-igen Beteiligung an 7C 
           Solarparken NV unterbreitet. 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -2-

Die 7C Solarparken NV ist eine nach belgischem Recht 
           gegründete, nichtbörsennotierte Aktiengesellschaft (Naamloze 
           Vennootschap/Société Anonyme) mit einem Gesellschaftskapital 
           (maatschappelijk 
           kapitaal/capital social) in Höhe von EUR 8.675.453,79, 
           eingeteilt in 7.062 Anteile. Bei der Ausgabe der Aktien wurde 
           über das Grundkapital hinaus ein zusätzliches Emissionsagio 
           (Uitgiftepremies) 
           in Höhe von insgesamt EUR 10.615.981,41 eingenommen. Die 
           Aktien von 7C Solarparken NV werden von siebzig (70) 
           Aktionären gehalten, die nach eigenen Angaben zum 
           überwiegenden Teil individuelle Anlagestrategien hinsichtlich 
           der erneuerbaren Energien verfolgen. 7C Solarparken NV hält 
           selbst eine Beteiligung an der COLEXON Energy AG in Höhe von 
           ca. 25,9%. 
 
 
           Das Angebot sah vor, vorbehaltlich der Zustimmung der 
           Hauptversammlung der COLEXON Energy AG den Aktionären von 7C 
           Solarparken NV als Gegenleistung neue Aktien der COLEXON 
           Energy AG anzubieten. Es wurde bis zum 24. Februar 2014, 24:00 
           Uhr, von 7C Solarparken NV-Aktionären mit einem Anteil von 
           insgesamt 95,55 % am Grundkapital von 7C Solarparken NV 
           angenommen. Für die übrigen Aktionäre von 7C Solarparken NV 
           bleibt die Annahme des Angebots weiterhin möglich. 
 
 
           Dem Angebot der COLEXON Energy AG liegt eine Bewertung in Höhe 
           von EUR 0,75 pro Aktie der COLEXON Energy AG auf Grundlage des 
           derzeitigen Grundkapitals und in Höhe von EUR 5.250,00 pro 
           Aktie der 7C Solarparken NV zugrunde. Diese Werte basieren auf 
           einer von der Consus GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main, einer 
           Beratungsgesellschaft für Corporate Finance, durchgeführten 
           Bewertung mit dem Stichtag 17. April 2014. Die Bewertung auf 
           der Grundlage des IDW Standard S1 in der Fassung vom 2. April 
           2008 fußt auf Planungszahlen, die von dem jeweiligen 
           Management der COLEXON Energy AG und der 7C Solarparken NV zur 
           Verfügung gestellt und wechselseitig überprüft wurden. Die 
           Werthaltigkeit der einzubringenden 7C Solarparken NV-Aktien 
           wird zusätzlich durch einen gerichtlich zu bestellenden 
           Sacheinlageprüfer im Hinblick daraufhin geprüft, dass der 
           geringste Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden 
           COLEXON-Aktien erreicht wird. 
 
 
           Der Erwerb der Beteiligung an der 7C Solarparken NV soll im 
           Wege einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausschluss 
           des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre der Gesellschaft 
           zugunsten der Aktionäre der 7C Solarparken NV erfolgen. Da der 
           zugrunde zu legende Wert einer Aktie der COLEXON Energy AG den 
           Betrag von EUR 1,00 unterschreitet (und damit unter dem 
           gesetzlichen Mindestausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie nach 
           §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 1 AktG liegt), soll vor der 
           Kapitalerhöhung zum Erwerb der Beteiligung an der 7C 
           Solarparken NV das Grundkapital der COLEXON Energy AG zur 
           Vorbereitung der beabsichtigten Kapitalerhöhung im Wege der 
           ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von 
           Aktien im Verhältnis 2:1 von EUR 17.744.556,00 um EUR 
           8.872.278,00 auf EUR 8.872.278,00 herabgesetzt werden. Der 
           durch die Kapitalherabsetzung freiwerdende Betrag soll 
           vollumfänglich in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 
           4 HGB) eingestellt werden. Nach Kapitalherabsetzung verdoppelt 
           sich der einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zugrunde zu 
           legende Wert der COLEXON-Aktie auf EUR 1,50. 
 
 
           Zuvor soll das derzeitige Grundkapital der COLEXON Energy AG 
           in Höhe von EUR 17.744.557,00, eingeteilt in 17.744.557 auf 
           den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) im 
           Wege der vereinfachten Einziehung von einer (1) Aktie, auf die 
           der Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft 
           von Herrn Dr. Peter Dill (Aufsichtsratsmitglied der 
           Gesellschaft), wohnhaft in Hamburg, unentgeltlich zur 
           Verfügung gestellt wird, um EUR 1,00 auf EUR 17.744.556,00, 
           eingeteilt in 17.744.556 auf den Inhaber lautende nennwertlose 
           Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am 
           Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabgesetzt und somit 
           geglättet werden. 
 
 
           Um den Aktionären die Möglichkeit zu geben, im Rahmen des 
           beabsichtigten Erwerbs von 7C Solarparken NV an der 
           Wachstumsstrategie der Gesellschaft teilzuhaben und der 
           Gesellschaft für einen Übergangszeitraum weitere Liquidität 
           zur Verfolgung dieser Wachstumsstrategie zu verschaffen, soll 
           nach Durchführung der ordentlichen Kapitalherabsetzung und vor 
           Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen eine 
           Optionsanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
           1.508.287,26 ausgegeben werden (im Folgenden 'Optionsanleihe'). 
           Die Optionsanleihe soll aufgeteilt sein in bis zu 4.436.139 
           Teiloptionsanleihen. Den Inhabern von Teiloptionsanleihen 
           sollen Optionsrechte auf auf den Inhaber lautende Stückaktien 
           mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis 
           zu EUR 4.436.139,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der 
           Optionsanleihe gewährt werden. Der Hauptversammlung wird 
           vorgeschlagen, die Ausgabe einer Optionsanleihe sowie ein 
           neues Bedingtes Kapital 2014 zu beschließen. Dabei soll die in 
           2005 beschlossene Ermächtigung mit Wirksamwerden des neuen 
           Beschlusses sowie das bestehende Bedingte Kapital aufgehoben 
           werden. Den Aktionären soll ein Bezugsrecht auf die 
           Optionsanleihe zustehen. 
 
 
           Im Rahmen der anschließenden Kapitalerhöhung von EUR 
           8.872.278,00 um bis zu EUR 24.717.000,00 auf bis zu EUR 
           33.589.278,00 sollen für einen eingebrachten 7C Solarparken 
           NV-Anteil dreitausendfünfhundert (3.500) neue auf den Inhaber 
           lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der COLEXON 
           Energy AG ausgegeben werden. Die Kapitalerhöhung im Wege der 
           Bis-zu-Kapitalerhöhung erfolgt um mindestens EUR 19.773.600,00 
           (entsprechend der in dem Angebot an die 7C Solarparken 
           NV-Aktionäre vom 11. Februar 2014 enthaltenen 
           Mindestannahmequote von 80%), höchstens jedoch um EUR 
           24.717.000,00 (auf 'Bis-zu' EUR 33.589.278,00). Die Angabe des 
           Mindestbetrags soll einen Unternehmenserwerb mit einer 
           komfortablen Beteiligungsquote für COLEXON an 7C Solarparken 
           NV gewährleisten, während die Angabe des Höchstbetrags 
           sicherstellen soll, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung 
           nicht daran scheitert, dass eventuell einzelne 7C Solarparken 
           NV-Aktionäre das Angebot nicht annehmen bzw. neue 
           COLEXON-Aktien tatsächlich nicht zeichnen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
     6.1   Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der 
           vereinfachten Einziehung von einer unentgeltlich zur Verfügung 
           gestellten Aktie nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG sowie Anpassung 
           der Satzung 
 
 
     a)    Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 
           17.744.557,00, eingeteilt in 17.744.557 auf den Inhaber 
           lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit 
           rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, 
           wird im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 3 
           Nr. 1 AktG um EUR 1,00 auf EUR 17.744.556,00, eingeteilt in 
           17.744.556 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien 
           (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital 
           von EUR 1,00 je Aktie, herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt 
           durch Einziehung von einer (1) auf den Inhaber lautenden 
           nennwertlosen Stammaktie (Stückaktie), auf die der 
           Ausgabebetrag voll geleistet ist und die der Gesellschaft von 
           Herrn Dr. Peter Dill (Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft), 
           wohnhaft in Hamburg, unentgeltlich zur Verfügung gestellt 
           wird. Die Kapitalherabsetzung dient dem Zweck, bei der unter 
           Tagesordnungspunkt 6.2 genannten ordentlichen 
           Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien ein 
           glattes (durch zwei (2) teilbares) Herabsetzungsverhältnis zu 
           ermöglichen. 
 
 
     b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
           Kapitalherabsetzung und ihrer Durchführung festzulegen. 
 
 
     c)    § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 der Satzung erhalten in 
           Anpassung an den vorstehenden Beschluss mit Wirksamwerden der 
           Kapitalherabsetzung folgenden Wortlaut: 
 
 
           '(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
           17.744.556,00 (in Worten: Euro siebzehn Millionen 
           siebenhundertvierundvierzigtausendfünfhundertsechsundfünfzig). 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -3-

(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 17.744.556 (in Worten: 
           siebzehn Millionen 
           siebenhundertvierundvierzigtausendfünfhundertsechsundfünfzig) 
           Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).' 
 
 
     6.2   Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft im 
           Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG 
           durch Zusammenlegung von Aktien zum Zwecke der Einstellung in 
           die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und der 
           Vorbereitung der beabsichtigten Kapitalerhöhung sowie 
           Anpassung der Satzung 
 
 
     a)    Das im Wege der vereinfachten Einziehung 
           herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
           17.744.556,00, eingeteilt in 17.744.556 auf den Inhaber 
           lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit 
           rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, 
           wird um EUR 8.872.278,00 auf EUR 8.872.278,00 durch 
           Zusammenlegung von je zwei (2) auf den Inhaber lautenden 
           nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) zu einer auf den 
           Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktie (Stückaktie) 
           herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt nach den 
           Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 
           ff. AktG). Die Kapitalherabsetzung dient in voller Höhe der 
           Einstellung in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 
           HGB) und der Vorbereitung der unter Tagesordnungspunkt 6.4 
           genannten Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen unter 
           Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie 
           der Wiederherstellung der Kapitalmarktfähigkeit der 
           Gesellschaft im Hinblick auf zukünftige Kapitalmaßnahmen. 
 
 
     b)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
           Kapitalherabsetzung und der Zusammenlegung von Aktien, 
           einschließlich der Regelung von Teilrechten und Aktienspitzen, 
           festzulegen. 
 
 
     c)    § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 der Satzung erhalten in 
           Anpassung an den vorstehenden Beschluss mit Wirksamwerden der 
           Kapitalherabsetzung folgenden Wortlaut: 
 
 
       '(1)  Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
             8.872.278,00 (in Worten: Euro acht Millionen 
             achthundertzweiundsiebzigtausendzweihundertachtundsiebzig). 
 
 
 
       (2)   Das Grundkapital ist eingeteilt in 8.872.278 (in 
             Worten: acht Millionen 
             achthundertzweiundsiebzigtausendzweihundertachtundsiebzig) 
             Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).' 
 
 
 
     6.3   Beschlussfassung über die Ausgabe einer 
           Optionsanleihe mit Bezugsrecht nach §§ 221 Abs. 4 Satz 1 AktG 
           sowie die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2014 unter 
           Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung 
           und die entsprechende Satzungsänderung 
 
 
           Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 7. Juli 2005 
           ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandel- oder 
           Optionsschuldverschreibungen zu begeben. Von dieser 
           Ermächtigung hat die Gesellschaft bislang keinen Gebrauch 
           gemacht. Um den Aktionären die Möglichkeit zu geben, im Rahmen 
           des beabsichtigten Erwerbs von 7C Solarparken NV an der 
           Wachstumsstrategie der Gesellschaft teilzuhaben und der 
           Gesellschaft für einen Übergangszeitraum weitere Liquidität 
           zur Verfolgung dieser Wachstumsstrategie zu verschaffen, soll 
           eine Optionsanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
           1.508.287,26 ausgegeben werden und sollen den Inhabern von 
           Teiloptionsanleihen Optionsrechte auf auf den Inhaber lautende 
           Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 
           insgesamt bis zu EUR 4.436.139,00 nach näherer Maßgabe der 
           Bedingungen der Optionsanleihe gewährt werden. Der 
           Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die Ausgabe einer 
           Optionsanleihe sowie ein neues Bedingtes Kapital 2014 zu 
           beschließen. Dabei soll die in 2005 beschlossene Ermächtigung 
           mit Wirksamwerden des neuen Beschlusses sowie das bestehende 
           Bedingte Kapital aufgehoben werden. Für die hier 
           vorgeschlagene Ausgabe einer Optionsanleihe soll ein 
           Ausgaberahmen von EUR 4.436.139,00 gelten. Den Aktionären soll 
           ein Bezugsrecht auf die Optionsanleihe bzw. 
           Teiloptionsanleihen zustehen. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
     a)    Die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juli 
           2005 zur Begebung von Wandel- oder 
           Optionsschuldverschreibungen wird mit dem Wirksamwerden der 
           nachfolgenden neuen Ermächtigung aufgehoben. 
 
 
     b)    Ausgabe einer Optionsanleihe unter Wahrung des 
           Bezugsrechts der Aktionäre 
 
 
       (1)   Ausgabezeitraum, Nennbetrag, Verzinsung, 
             Aktienzahl, Laufzeit, Währung 
 
 
             Der Vorstand wird angewiesen, unverzüglich nach Eintragung 
             der Kapitalherabsetzungen gemäß den Tagesordnungspunkten 6.1 
             und 6.2 im Handelsregister, spätestens jedoch bis zum 17. 
             Oktober 2014 (einschließlich) einmalig auf den Inhaber 
             lautende mit 3% p.a. verzinsliche Teiloptionsanleihen im 
             Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.508.287,26 zu begeben und 
             den Inhabern der Teiloptionsanleihen Optionsrechte auf 
             Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des 
             Grundkapitals von bis zu EUR 4.436.139,00 nach näherer 
             Maßgabe der Bedingungen der Optionsanleihe sowie der 
             zugehörigen Optionsscheine (im Folgenden jeweils einzeln und 
             gemeinsam auch 'Anleihebedingungen') zu gewähren. Die 
             Optionsanleihe wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten 
             begeben werden. 
 
 
       (2)   Bezugsrecht, Bezugsrechtsausschluss, 
             Überbezugsrecht 
 
 
             Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die 
             Optionsanleihe bzw. auf Teiloptionsanleihen zu. Das 
             Bezugsrecht kann auch mittelbar gewährt werden, indem die 
             Teiloptionsanleihen von einem oder mehreren Kreditinstituten 
             bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden 
             Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den 
             Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch 
             ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
             der Aktionäre auf die Optionsanleihe für Spitzenbeträge 
             auszuschließen. Außerdem wird den bezugsberechtigten 
             Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben, über 
             ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus weitere 
             Teiloptionsanleihen für die Bezugsrechte, die in der 
             Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, zu beziehen (das 
             'Überbezugsrecht'). 
             Sollten alle Aktionäre ihr Bezugsrecht ausüben, ist ein 
             Überbezug nicht möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im 
             Rahmen des Überbezugs nicht möglich ist, allen Aktionären 
             sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten 
             Teiloptionsanleihen zuzuteilen, werden die nicht bezogenen 
             Teiloptionsanleihen unter Wahrung des aktienrechtlichen 
             Gleichbehandlungsgrundsatzes proportional im Verhältnis der 
             den am Überbezug teilnehmenden Aktionäre jeweils 
             ursprünglich zustehenden Bezugsrechte zueinander 
             berücksichtigt, bis das gesamte Volumen der Optionsanleihe 
             ausgeschöpft ist. Ein Überbezug ist nur bezüglich ganzer 
             Teiloptionsanleihen oder eines Vielfachen davon möglich; ein 
             Überbezug von Bruchteilen einer Teiloptionsanleihe ist nicht 
             möglich. Soweit die Berücksichtigung von 
             Überbezugsanmeldungen dazu führen würde, dass rechnerisch 
             Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von 
             Teiloptionsanleihen entstehen, haben die Aktionäre 
             hinsichtlich der entstehenden Überbezugsspitzen keinen 
             Anspruch auf Lieferung oder Barausgleich. Sollten 
             Überbezugsanmeldungen nicht oder nicht vollständig 
             ausgeführt werden können, erhält der Aktionär den für den 
             Bezug im Rahmen des Überbezugs zu viel geleisteten Betrag 
             gleichzeitig mit der Lieferung der bezogenen 
             Teiloptionsanleihen zurückerstattet. 
 
 
       (3)   Optionsrecht, Ausübungsfristen 
 
 
             Bei der Ausgabe der Optionsanleihe werden jeder 
             Teiloptionsanleihe ein oder mehrere Optionsscheine 
             beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der 
             Anleihebedingungen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft 
             berechtigen. Es kann vorgesehen werden, dass Spitzen 
             zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. 
 
 
             Die Optionsrechte können ausschließlich innerhalb noch zu 
             bestimmender Ausübungsfenster, die in den folgenden 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -4-

Zeiträumen liegen, ausgeübt werden: 
 
 
             Vom 1. September 2014 bis zum 31. Dezember 2014 
             ('Ausübungszeitraum 
             1') 
 
 
             vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 ('Ausübungszeitraum 
             2') 
 
 
             vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 ('Ausübungszeitraum 
             3') 
 
 
       (4)   Optionspreis, Verwässerungsschutz 
 
 
             Der Ausübungspreis (im Folgenden auch 'Optionspreis') für 
             eine COLEXON-Aktie bei Ausübung eines Optionsrechts beträgt: 
 
 
             EUR 1,56 im Ausübungszeitraum 1 
 
 
             EUR 1,76 im Ausübungszeitraum 2 
 
 
             EUR 1,98 im Ausübungszeitraum 3 
 
 
             Sofern während der Laufzeit der Optionsanleihe bzw. der 
             Optionsscheine, die Optionsrechte gewähren, Verwässerungen 
             des wirtschaftlichen Werts der bestehenden Optionsrechte 
             eintreten und dafür keine Bezugsrechte als Kompensation 
             eingeräumt werden, können die Optionsrechte - unbeschadet § 
             9 Abs. 1 AktG - wertwahrend angepasst werden, soweit die 
             Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. 
             Eine Anpassung im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 
             6.4 vorgeschlagene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen und 
             die dadurch eintretende Verwässerung des wirtschaftlichen 
             Werts der bestehenden Optionsrechte erfolgt nicht. Den 
             Aktionären wird durch die Ausgabe der Optionsanleihe die 
             Möglichkeit gegeben, an der Wachstumsstrategie der 
             Gesellschaft, welche den Erwerb von 7C Solarparken NV 
             einschließt, teilzuhaben. Die Ausgabe der Optionsanleihe ist 
             demnach dem Erwerb von 7C Solarparken NV vorgeschaltet, 
             welcher nur stattfindet, sofern die Ausgabe der 
             Optionsanleihe erfolgt ist, wie unter Tagesordnungspunkt 
             6.4c) beschrieben. Zugleich soll die Ausgabe der 
             Optionsanleihe nur erfolgen, sofern die Beschlüsse nach 
             Tagesordnungspunkt 6.4 gefasst worden sind. 
 
 
       (5)   Weitere Gestaltungsmöglichkeiten 
 
 
             Die Anleihebedingungen können jeweils festlegen, dass nach 
             Wahl der Gesellschaft im Falle der Optionsausübung auch neue 
             Aktien aus genehmigtem Kapital oder eigene Aktien der 
             Gesellschaft gewährt werden können. Ferner kann vorgesehen 
             werden, dass die Gesellschaft den Optionsberechtigten nicht 
             Aktien gewährt, sondern den Gegenwert in bar zahlt, sofern 
             die Gewährung von Aktien nicht oder nur mit 
             unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. 
 
 
       (6)   Ermächtigung zur Festlegung der weiteren 
             Bedingungen der Optionsanleihe 
 
 
             Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
             Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und 
             Ausstattung der Optionsanleihe festzusetzen. Der Vorstand 
             wird nach Begebung der Optionsanleihe über deren Platzierung 
             durch eine entsprechende Mitteilung auf der Internetseite 
             der Gesellschaft informieren. 
 
 
 
     c)    Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals sowie 
           Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2014 
 
 
           Das bestehende Bedingte Kapital in Höhe von EUR 1.549.243,00 
           wird aufgehoben. Das Grundkapital wird um bis zu EUR 
           4.436.139,00 durch Ausgabe von bis zu 4.436.139 neuen, auf den 
           Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit 
           Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe 
           bzw., sofern die Hauptversammlung der Gesellschaft noch keinen 
           Beschluss über die Verwendung des Gewinns für abgelaufene 
           Geschäftsjahre gefasst hat, für alle Geschäftsjahre, für die 
           die Hauptversammlung noch keinen Gewinnverwendungsbeschluss 
           gefasst hat, und alle folgenden Geschäftsjahre der 
           Gesellschaft (sofern Dividenden gezahlt werden) bedingt 
           erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von 
           Aktien an die Inhaber von Teiloptionsanleihen, die gemäß 
           vorstehender Ermächtigung begeben werden. 
 
 
           Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe 
           vorstehender Ermächtigung festgelegten Optionspreis. Die 
           bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie 
           von Optionsrechten aus gegen bar ausgegebenen 
           Teiloptionsanleihen Gebrauch gemacht wird und soweit nicht 
           andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten 
           Kapitalerhöhung festzusetzen (Bedingtes Kapital 2014). 
 
 
     d)    § 4 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft erhält in 
           Anpassung an den vorstehenden Beschluss mit Wirksamwerden der 
           bedingten Kapitalerhöhung folgenden Wortlaut: 
 
 
             '(7) Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 
             bis zu EUR 4.436.139,00 durch Ausgabe von bis zu 4.436.139 
             neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht 
             (Bedingtes Kapital 2014). Die bedingte Kapitalerhöhung wird 
             nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von 
             Optionsanleihen, die von der Gesellschaft auf Grund des 
             Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 
             2014 bis zum 17. Oktober 2014 (einschließlich) gegen bar 
             ausgegeben werden, von ihren Optionsrechten Gebrauch machen, 
             soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung 
             eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu 
             dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Beschlusses 
             jeweils zu bestimmenden Optionspreis. Die neuen Aktien sind 
             für das Geschäftsjahr der Gesellschaft, in dem sie 
             ausgegeben werden, bzw., sofern die Hauptversammlung der 
             Gesellschaft noch keinen Beschluss über die Verwendung des 
             Gewinns für abgelaufene Geschäftsjahre gefasst hat, für alle 
             Geschäftsjahre, für die die Hauptversammlung noch keinen 
             Gewinnverwendungsbeschluss gefasst hat und alle folgenden 
             Geschäftsjahre der Gesellschaft dividendenberechtigt (sofern 
             Dividenden gezahlt werden). Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
             Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
             Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der 
             Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung 
             entsprechend der jeweiligen Ausgabe von Aktien aus dem 
             Bedingten Kapital 2014 anzupassen.' 
 
 
 
     6.4   Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen 
           Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts 
           der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Anpassung der Satzung 
 
 
     a)    Das gemäß den vorstehenden Tagesordnungspunkten 6.1 
           und 6.2 auf EUR 8.872.278,00 herabgesetzte Grundkapital der 
           Gesellschaft, eingeteilt in 8.872.278 auf den Inhaber lautende 
           nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen 
           Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, wird gegen 
           Sacheinlagen um bis zu EUR 24.717.000,00 auf bis zu EUR 
           33.589.278,00 durch Ausgabe von bis zu 24.717.000 neuen auf 
           den Inhaber lautenden nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) 
           mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je 
           Aktie erhöht. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien beträgt EUR 
           1,00 pro Aktie, für alle ausgegebenen neuen Aktien mithin bis 
           zu EUR 24.717.000,00. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des 
           Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung in das 
           Handelsregister eingetragen wird, gewinnberechtigt. Soweit der 
           Einbringungswert der Sacheinlagen den Ausgabebetrag der 
           hierfür gewährten neuen Aktien übersteigt, ist die Differenz 
           in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) der 
           Gesellschaft einzustellen. 
 
 
     b)    Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre der 
           Gesellschaft wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen 
           Aktien werden die Aktionäre der 7C Solarparken NV mit Sitz in 
           Mechelen/Belgien, eingetragen in der belgischen Zentralen 
           Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
           Enterprises) unter Nummer BE0806.903.309, wie folgt 
           zugelassen: 
 
 
       (1)   2.418.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Steven De Proost, wohnhaft in 
             Molenweg 63, 3130 Betekom (Begijnendijk)/Belgien, 
             ausgegeben. Herr Steven De Proost ist deshalb berechtigt, 
             2.418.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu 
             zeichnen und zu übernehmen. Herr Steven De Proost überträgt 
             dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (691 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (2)   2.782.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -5-

Aktien werden an die Power X Holding NV(Naamloze 
             Vennootschap/Société Anonyme) mit Sitz in Opwijk/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Steenweg op Vilvoorde 112, 1745 
             Opwijk/Belgien), eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0847.326.771, ausgegeben. Die 
             Power X Holding NV ist deshalb berechtigt, 2.782.500 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die Power X Holding NV überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (795 Stück) an der 7C Solarparken NV 
             mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (3)   2.765.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Distri Beheer 21 Comm. VA (Commanditaire 
             vennootschap op aandelen/Société en commandite par actions) 
             mit Sitz in Geel/Belgien (Geschäftsadresse: Hazenhout 19, 
             2440 Geel/Belgien), eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0455.325.126, ausgegeben. Die 
             Distri Beheer 21 Comm. VA ist deshalb berechtigt, 2.765.000 
             der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und 
             zu übernehmen. Die Distri Beheer 21 Comm. VA überträgt dafür 
             auf die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (790 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (4)   1.855.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die DVP Invest BVBA (Besloten Vennootschap 
             met Beperkte Aansprakelijkheid/Société Privée à 
             Responsabilité Limitée) mit Sitz in Brasschaat/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Oudstrijderslei 18, 2930 
             Brasschaat/Belgien), eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0892.357.933, ausgegeben. Die 
             DVP Invest BVBA ist deshalb berechtigt, 1.855.000 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die DVP Invest BVBA überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (530 Stück) an der 7C Solarparken NV 
             mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (5)   3.748.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Rodolphe de Spoelberch, wohnhaft in 
             Joseph Stallaertsstraat 20, 1050 Elsene/Belgien, ausgegeben. 
             Herr Rodolphe de Spoelberch ist deshalb berechtigt, 
             3.748.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu 
             zeichnen und zu übernehmen. Herr Rodolphe de Spoelberch 
             überträgt dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 
             sämtliche von ihm gehaltenen Gesellschaftsanteile (1.071 
             Stück) an der 7C Solarparken NV mit Sitz in 
             Mechelen/Belgien; 
 
 
       (6)   2.040.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die XIX-Invest NV(Naamloze 
             Vennootschap/Société Anonyme) mit Sitz in Vorst/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Brugmannlaan 147, 1190 Vorst/Belgien), 
             eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0831.465.984, ausgegeben. Die 
             XIX-Invest NV ist deshalb berechtigt, 2.040.500 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die XIX-Invest NV überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (583 Stück) an der 7C Solarparken NV 
             mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (7)   1.134.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Peter Van Assche, wohnhaft in 
             Kompenhofstraat 57, 1980 Eppegem (Zemst)/Belgien, 
             ausgegeben. Herr Peter Van Assche ist deshalb berechtigt, 
             1.134.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu 
             zeichnen und zu übernehmen. Herr Peter Van Assche überträgt 
             dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (324 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (8)   826.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Paul Decraemer BVBA (Besloten 
             Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid/Société Privée à 
             Responsabilité Limitée) mit Sitz in Lochristi/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Koningin Astridlaan 9, 9080 
             Lochristi/Belgien), eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0474.401.957, ausgegeben. Die 
             Paul Decraemer BVBA ist deshalb berechtigt, 826.000 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die Paul Decraemer BVBA überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (236 Stück) an der 7C Solarparken NV 
             mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (9)   598.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Kousso Investment Limited mit Sitz in 
             Limassol/Zypern (Geschäftsadresse: Griva Digeni Avenue 115, 
             3101 Limassol/Zypern), eingetragen im zyprischen 
             Gesellschaftsregister (Ministry of Commerce, Industry and 
             Tourism, Department of Registrar of Companies and Official 
             Receiver, Nikosia) unter Nummer HE 201828, ausgegeben. Die 
             Kousso Investment Limited ist deshalb berechtigt, 598.500 
             der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und 
             zu übernehmen. Die Kousso Investment Limited überträgt dafür 
             auf die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (171 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (10)  637.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Jean-Pierre Delen, wohnhaft in 
             Berkenlaan 7 A, 2610 Wilrijk (Antwerpen)/Belgien, 
             ausgegeben. Herr Jean-Pierre Delen ist deshalb berechtigt, 
             637.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu 
             zeichnen und zu übernehmen. Herr Jean-Pierre Delen überträgt 
             dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (182 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (11)  325.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Koen Boriau, wohnhaft in Grétrystraat 
             19 bus 5, 2018 Antwerpen/Belgien, ausgegeben. Herr Koen 
             Boriau ist deshalb berechtigt, 325.500 der insgesamt bis zu 
             24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Herr 
             Koen Boriau überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (93 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (12)  343.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Wouter Van Assche, wohnhaft in 
             Vinkenstraat 49, 2530 Boechout/Belgien, ausgegeben. Herr 
             Wouter Van Assche ist deshalb berechtigt, 343.000 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Herr Wouter Van Assche überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (98 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (13)  255.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Koen Boriau BVBA (Besloten Vennootschap 
             met Beperkte Aansprakelijkheid/Société Privée à 
             Responsabilité Limitée) mit Sitz in Antwerpen/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Grétrystraat 21 bus 5, 2018 
             Antwerpen/Belgien), eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0811.190.214, ausgegeben. Die 
             Koen Boriau BVBA ist deshalb berechtigt, 255.500 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die Koen Boriau BVBA überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (73 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (14)  420.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Francis Heyrman, wohnhaft in 
             Junostraat 19, 2600 Berchem (Antwerpen)/Belgien, ausgegeben. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -6-

Herr Francis Heyrman ist deshalb berechtigt, 420.000 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Herr Francis Heyrman überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (120 Stück) an der 7C Solarparken NV 
             mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (15)  161.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Herman Sauwens, wohnhaft in Leterweg 
             57, 3740 Bilzen/Belgien, ausgegeben. Herr Herman Sauwens ist 
             deshalb berechtigt, 161.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 
             neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Herr Herman 
             Sauwens überträgt dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 
             sämtliche von ihm gehaltenen Gesellschaftsanteile (46 Stück) 
             an der 7C Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (16)  294.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Dirk Haesevoets, wohnhaft in Zolderse 
             Kiezel 29, 3511 Hasselt/Belgien, ausgegeben. Herr Dirk 
             Haesevoets ist deshalb berechtigt, 294.000 der insgesamt bis 
             zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. 
             Herr Dirk Haesevoets überträgt dafür auf die Gesellschaft 
             als Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (84 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (17)  70.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Frédéric Granotier, wohnhaft in 1, 
             Chemin de la Guillotine, 78699 Le Mesnil-le-Roi/Frankreich, 
             ausgegeben. Herr Frédéric Granotier ist deshalb berechtigt, 
             70.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu 
             zeichnen und zu übernehmen. Herr Frédéric Granotier 
             überträgt dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 
             sämtliche von ihm gehaltenen Gesellschaftsanteile (20 Stück) 
             an der 7C Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (18)  17.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Gustaaf De Proost, wohnhaft in 
             Nobelstraat 87, 3128 Baal/Belgien, ausgegeben. Herr Gustaaf 
             De Proost ist deshalb berechtigt, 17.500 der insgesamt bis 
             zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. 
             Herr Gustaaf De Proost überträgt dafür auf die Gesellschaft 
             als Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (5 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (19)  80.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Philippe Cornelis, wohnhaft in 
             Bookmolenstraat 5, 9111 Belsele (Sint-Niklaas)/Belgien, 
             ausgegeben. Herr Philippe Cornelis ist deshalb berechtigt, 
             80.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu 
             zeichnen und zu übernehmen. Herr Philippe Cornelis überträgt 
             dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (23 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (20)  77.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die JEZZ-Net NV (Naamloze 
             Vennootschap/Société Anonyme) mit Sitz in Relegem 
             (Asse)/Belgien (Geschäftsadresse: Sleutelbloemstraat 22, 
             1731 Relegem (Asse)/Belgien), eingetragen in der belgischen 
             Zentralen Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0470.185.031, ausgegeben. Die 
             JEZZ-Net NV ist deshalb berechtigt, 77.000 der insgesamt bis 
             zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. 
             Die JEZZ-Net NV überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (22 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (21)  49.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Frau Els Van Assche, wohnhaft in 
             Schuttenbergstraat 17, 3665 As/Belgien, ausgegeben. Frau Els 
             Van Assche ist deshalb berechtigt, 49.000 der insgesamt bis 
             zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. 
             Frau Els Van Assche überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (14 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (22)  45.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Etoile Finance Sarl (Société à 
             responsabilité limitée à associé unique) mit Sitz in Le 
             Mesnil-le-Roi/Frankreich (Geschäftsadresse: 1, Chemin de la 
             Guillotine, 78600 Le Mesnil-le-Roi/Frankreich), eingetragen 
             im französischen Handels- und Gesellschaftsregister von 
             Versailles (Régistre du Commerce et des Sociétés) unter 
             Nummer KBIS 510 428 758, ausgegeben. Die Etoile Finance Sarl 
             ist deshalb berechtigt, 45.500 der insgesamt bis zu 
             24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Die 
             Etoile Finance Sarl überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (13 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (23)  38.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die 7C - Consult BVBA (Besloten 
             Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid/Société Privée à 
             Responsabilité Limitée) mit Sitz in Eppegem (Zemst)/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Kompenhofstraat 57, 1980 Eppegem 
             (Zemst)/Belgien), eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0811.133.497, ausgegeben. Die 7C 
             - Consult BVBA ist deshalb berechtigt, 38.500 der insgesamt 
             bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die 7C - Consult BVBA überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (11 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (24)  45.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Frau Maria Heymans, wohnhaft in 
             Vinkenstraat 49, 2530 Boechout/Belgien, ausgegeben. Frau 
             Maria Heymans ist deshalb berechtigt, 45.500 der insgesamt 
             bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Frau Maria Heymans überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (13 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (25)  73.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Frau Sabine Koklenberg, wohnhaft in 
             Kapelstraat 107, 9140 Temse/Belgien, ausgegeben. Frau Sabine 
             Koklenberg ist deshalb berechtigt, 73.500 der insgesamt bis 
             zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. 
             Frau Sabine Koklenberg überträgt dafür auf die Gesellschaft 
             als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (21 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (26)  21.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Lambefran BVBA (Besloten Vennootschap 
             met Beperkte Aansprakelijkheid/Société Privée à 
             Responsabilité Limitée) mit Sitz in Sint-Niklaas/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Oostjachtpark 7, 9100 
             Sint-Niklaas/Belgien), eingetragen in der belgischen 
             Zentralen Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0426.231.361, ausgegeben. Die 
             Lambefran BVBA ist deshalb berechtigt, 21.000 der insgesamt 
             bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die Lambefran BVBA überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (6 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (27)  7.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Jerôme Girszyn, wohnhaft in 19, 
             Boulevard de la Saussaye, 92200 
             Neuilly-sur-Seine/Frankreich, ausgegeben. Herr Jerôme 
             Girszyn ist deshalb berechtigt, 7.000 der insgesamt bis zu 
             24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Herr 
             Jerôme Girszyn überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (2 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -7-

(28)  17.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Philippe Cornelis Comm. V (Commanditaire 
             vennootschap/Société en commandite simple) mit Sitz in 
             Belsele (Sint-Niklaas)/Belgien (Geschäftsadresse: 
             Bookmolenstraat 5, 9111 Belsele (Sint-Niklaas)/Belgien), 
             eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0839.889.247, ausgegeben. Die 
             Philippe Cornelis Comm. V ist deshalb berechtigt, 17.500 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die Philippe Cornelis Comm. V überträgt dafür 
             auf die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (5 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (29)  14.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Victor Badin, wohnhaft in Stille 
             Oceaanstraat 34, 1180 Ukkel/Belgien, ausgegeben. Herr Victor 
             Badin ist deshalb berechtigt, 14.000 der insgesamt bis zu 
             24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Herr 
             Victor Badin überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (4 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (30)  143.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Bart Nuijten, wohnhaft in Doornelei 
             10, 2018 Antwerpen/Belgien, ausgegeben. Herr Bart Nuijten 
             ist deshalb berechtigt, 143.500 der insgesamt bis zu 
             24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Herr 
             Bart Nuijten überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (41 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (31)  682.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Black Swan Fund I NV (Naamloze 
             Vennootschap/Société Anonyme) mit Sitz in 
             Oostkerke-Damme/Belgien (Geschäftsadresse: Sint 
             Kwintensstraat 3, 8340 Oostkerke-Damme/Belgien), eingetragen 
             in der belgischen Zentralen Unternehmensdatenbank (Belgian 
             Crossroads Bank for Enterprises) unter Nummer 
             BE0827.036.648, ausgegeben. Die Black Swan Fund I NV ist 
             deshalb berechtigt, 682.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 
             neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Die Black Swan 
             Fund I NV überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (195 Stück) an der 7C Solarparken NV 
             mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (32)  248.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Clean Energy Invest CVBA (Coöperatieve 
             Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid/(Société 
             Coopérative à Responsabilité Limitée) mit Sitz in 
             Huizingen/Belgien (Geschäftsadresse: Vaucampslaan 42 
             Industriezone Zenneveld A, 1654 Huizingen/Belgien), 
             eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0816.804.039, ausgegeben. Die 
             Clean Energy Invest CVBA ist deshalb berechtigt, 248.500 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die Clean Energy Invest CVBA überträgt dafür auf 
             die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (71 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (33)  24.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Frau Ann Van den Bossche, wohnhaft in 
             Molenweg 63, 3130 Betekom (Begijnendijk)/Belgien, 
             ausgegeben. Frau Ann Van den Bossche ist deshalb berechtigt, 
             24.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu 
             zeichnen und zu übernehmen. Frau Ann Van den Bossche 
             überträgt dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 
             sämtliche von ihr gehaltenen Gesellschaftsanteile (7 Stück) 
             an der 7C Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (34)  66.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Frau Nancy Van den Bossche, wohnhaft in 
             Hooimanstraat 64, 9112 Sinaai (Sint-Niklaas)/Belgien, 
             ausgegeben. Frau Nancy Van den Bossche ist deshalb 
             berechtigt, 66.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Frau Nancy Van den 
             Bossche überträgt dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 
             sämtliche von ihr gehaltenen Gesellschaftsanteile (19 Stück) 
             an der 7C Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (35)  10.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Dokter Nancy Van den Bossche BV BVBA 
             (Besloten 
             Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid/Société Privée à 
             Responsabilité Limitée) mit Sitz in Sinaai 
             (Sint-Niklaas)/Belgien (Geschäftsadresse: Hooimanstraat 64, 
             9112 Sinaai (Sint-Niklaas)/Belgien), eingetragen in der 
             belgischen Zentralen Unternehmensdatenbank (Belgian 
             Crossroads Bank for Enterprises) unter Nummer 
             BE0825.893.236, ausgegeben. Die Dokter Nancy Van den Bossche 
             BV BVBA ist deshalb berechtigt, 10.500 der insgesamt bis zu 
             24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Die 
             Dokter Nancy Van den Bossche BV BVBA überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (3 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (36)  77.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Jozef Robrechts, wohnhaft in Parklaan 
             86, 2300 Turnhout/Belgien, ausgegeben. Herr Jozef Robrechts 
             ist deshalb berechtigt, 77.000 der insgesamt bis zu 
             24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Herr 
             Jozef Robrechts überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (22 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (37)  45.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Peter Van den Bossche, wohnhaft in 
             Jef De Pauwstraat 45, 9140 Temse/Belgien, ausgegeben. Herr 
             Peter Van den Bossche ist deshalb berechtigt, 45.500 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Herr Peter Van den Bossche überträgt dafür auf 
             die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (13 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (38)  49.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Frau Juliette Van Buynder, wohnhaft in 
             Kerkwijk 17, 9190 Kemzeke (Stekene)/Belgien, ausgegeben. 
             Frau Juliette Van Buynder ist deshalb berechtigt, 49.000 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Frau Juliette Van Buynder überträgt dafür auf 
             die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (14 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (39)  126.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Frau Ann Heyrman, wohnhaft in 
             Rerumnovarumlaan 43, 2110 Wijnegem/Belgien, ausgegeben. Frau 
             Ann Heyrman ist deshalb berechtigt, 126.000 der insgesamt 
             bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Frau Ann Heyrman überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (36 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (40)  10.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Lars Schmitt, wohnhaft in 
             Wildeberstraße 52, 14480 Potsdam/Deutschland, ausgegeben. 
             Herr Lars Schmitt ist deshalb berechtigt, 10.500 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Herr Lars Schmitt überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (3 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (41)  38.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Peter Vandendriessche, wohnhaft in 
             Frédéric Pelletierstraat 12, 1030 Schaarbeek/Belgien, 
             ausgegeben. Herr Peter Vandendriessche ist deshalb 
             berechtigt, 38.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -8-

Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Herr Peter 
             Vandendriessche überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (11 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (42)  38.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Jan Lecluyse, wohnhaft in Rue de 
             Rollingergrund 289, 2441 Luxembourg/Luxembourg, ausgegeben. 
             Herr Jan Lecluyse ist deshalb berechtigt, 38.500 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Herr Jan Lecluyse überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (11 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (43)  21.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Jason Walker, wohnhaft in Tinley 
             Lodge, Hildenborough Road, Shipbourne, Kent, TN11 
             9QB/Vereinigtes Königreich, ausgegeben. Herr Jason Walker 
             ist deshalb berechtigt, 21.000 der insgesamt bis zu 
             24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Herr 
             Jason Walker überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (6 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (44)  17.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Richard Paddle, wohnhaft in 14 Camden 
             Close, Chislehurst, Kent BR 7 5PH/Vereinigtes Königreich, 
             ausgegeben. Herr Richard Paddle ist deshalb berechtigt, 
             17.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu 
             zeichnen und zu übernehmen. Herr Richard Paddle überträgt 
             dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (5 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (45)  115.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Herstholding NV (Naamloze 
             Vennootschap/Société Anonyme) mit Sitz in 
             Borchtlombeek/Belgien (Geschäftsadresse: Herststraat 25, 
             1761 Borchtlombeek/Belgien), eingetragen in der belgischen 
             Zentralen Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0457.359.057, ausgegeben. Die 
             Herstholding NV ist deshalb berechtigt, 115.500 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die Herstholding NV überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (33 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (46)  52.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Didier Brackenier, wohnhaft in 
             Gaverstraat 37, 9070 Heusden-Destelbergen/Belgien, 
             ausgegeben. Herr Didier Brackenier ist deshalb berechtigt, 
             52.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu 
             zeichnen und zu übernehmen. Herr Didier Brackenier überträgt 
             dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (15 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (47)  31.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Alain Brackenier, wohnhaft in 
             Smetslaan 9, 3090 Overijse/Belgien, ausgegeben. Herr Alain 
             Brackenier ist deshalb berechtigt, 31.500 der insgesamt bis 
             zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. 
             Herr Alain Brackenier überträgt dafür auf die Gesellschaft 
             als Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (9 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (48)  52.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Robert Paterson, wohnhaft in Vine 
             House 2a, Kippington Road, Sevenoaks TN13 2LH/Vereinigtes 
             Königreich, ausgegeben. Herr Robert Paterson ist deshalb 
             berechtigt, 52.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Herr Robert Paterson 
             überträgt dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 
             sämtliche von ihm gehaltenen Gesellschaftsanteile (15 Stück) 
             an der 7C Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (49)  154.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Patrick Janssen, wohnhaft in 6 
             Rectory Palace, Hawkwood Lane, Chislehurst BR7 
             5PN/Vereinigtes Königreich, ausgegeben. Herr Patrick Janssen 
             ist deshalb berechtigt, 154.000 der insgesamt bis zu 
             24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Herr 
             Patrick Janssen überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (44 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (50)  735.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die SUFINA Comm. VA (Commanditaire 
             vennootschap op aandelen/Société en commandite par actions) 
             mit Sitz in Gent/Belgien (Geschäftsadresse: Ferdinand 
             Lousbergskaai 103/3, 9000 Gent/Belgien), eingetragen in der 
             belgischen Zentralen Unternehmensdatenbank (Belgian 
             Crossroads Bank for Enterprises) unter Nummer 
             BE0436.303.030, ausgegeben. Die SUFINA Comm. VA ist deshalb 
             berechtigt, 735.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Die SUFINA Comm. VA 
             überträgt dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 
             sämtliche von ihr gehaltenen Gesellschaftsanteile (210 
             Stück) an der 7C Solarparken NV mit Sitz in 
             Mechelen/Belgien; 
 
 
       (51)  73.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Olivier Rogiest, wohnhaft in Jan Van 
             Ruusbroecklaan 8, 8500 Kortrijk/Belgien, ausgegeben. Herr 
             Olivier Rogiest ist deshalb berechtigt, 73.500 der insgesamt 
             bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Herr Olivier Rogiest überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (21 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (52)  175.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Frau Kathleen Theys, wohnhaft in 
             Burgemeester Pyckestraat 53A, 8500 Kortrijk/Belgien, 
             ausgegeben. Frau Kathleen Theys ist deshalb berechtigt, 
             175.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu 
             zeichnen und zu übernehmen. Frau Kathleen Theys überträgt 
             dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (50 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (53)  217.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Luk Busschop, wohnhaft in Vlaamse 
             Kaai 20, 2000 Antwerpen/Belgien, ausgegeben. Herr Luk 
             Busschop ist deshalb berechtigt, 217.000 der insgesamt bis 
             zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. 
             Herr Luk Busschop überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (62 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (54)  87.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die aktiengesellschaft TOKUGAWA 
             (Aktiengesellschaft) 
             mit Sitz in Aachen/Deutschland (Geschäftsadresse: 
             Oppenhoffallee 20, 52066 Aachen/Deutschland), eingetragen im 
             Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter Nummer HRB 
             15601, ausgegeben. Die aktiengesellschaft TOKUGAWA ist 
             deshalb berechtigt, 87.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 
             neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Die 
             aktiengesellschaft TOKUGAWA überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (25 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (55)  35.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Herman Van Houte, wohnhaft in 
             Driegoten 1/A, 9220 Hamme/Belgien, ausgegeben. Herr Herman 
             Van Houte ist deshalb berechtigt, 35.000 der insgesamt bis 
             zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. 
             Herr Herman Van Houte überträgt dafür auf die Gesellschaft 
             als Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (10 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -9-

(56)  35.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Frau Magda Van Puyenbroeck, wohnhaft in 
             Driegoten 1/A, 9220 Hamme/Belgien, ausgegeben. Frau Magda 
             Van Puyenbroeck ist deshalb berechtigt, 35.000 der insgesamt 
             bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Frau Magda Van Puyenbroeck überträgt dafür auf 
             die Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr 
             gehaltenen Gesellschaftsanteile (10 Stück) an der 7C 
             Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (57)  7.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Hans Van Duysen, wohnhaft in 
             Daknammolenstraat 18, 9160 Lokeren/Belgien, ausgegeben. Herr 
             Hans Van Duysen ist deshalb berechtigt, 7.000 der insgesamt 
             bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Herr Hans Van Duysen überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (2 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (58)  7.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Uewenberg Comm. VA (Commanditaire 
             vennootschap op aandelen/Société en commandite par actions) 
             mit Sitz in Lokeren/Belgien (Geschäftsadresse: 
             Daknammolenstraat 24, 9160 Lokeren/Belgien), eingetragen in 
             der belgischen Zentralen Unternehmensdatenbank (Belgian 
             Crossroads Bank for Enterprises) unter Nummer 
             BE0449.994.678, ausgegeben. Die Uewenberg Comm. VA ist 
             deshalb berechtigt, 7.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 
             neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Die Uewenberg 
             Comm. VA überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (2 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (59)  7.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Profinance NV (Naamloze 
             Vennootschap/Société Anonyme) mit Sitz in Lokeren/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Daknamstraat 89, 9160 Lokeren/Belgien), 
             eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0443.246.943, ausgegeben. Die 
             Profinance NV ist deshalb berechtigt, 7.000 der insgesamt 
             bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die Profinance NV überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (2 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (60)  7.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Matralat BVBA (Besloten Vennootschap 
             met Beperkte Aansprakelijkheid/Société Privée à 
             Responsabilité Limitée) mit Sitz in Wellen/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Bodemstraat 12, 3830 Wellen/Belgien), 
             eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0880.255.303, ausgegeben. Die 
             Matralat BVBA ist deshalb berechtigt, 7.000 der insgesamt 
             bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die Matralat BVBA überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (2 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (61)  7.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die MD Logistics NV (Naamloze 
             Vennootschap/Société Anonyme) mit Sitz in Lokeren/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Daknamstraat 89, 9160 Lokeren/Belgien), 
             eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0880.909.161, ausgegeben. Die MD 
             Logistics NV ist deshalb berechtigt, 7.000 der insgesamt bis 
             zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. 
             Die MD Logistics NV überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (2 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (62)  7.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Mardo-Dovarco NV (Naamloze 
             Vennootschap/Société Anonyme) mit Sitz in Lokeren/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Toekomstlaan 20, 9160 Lokeren/Belgien), 
             eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0426.800.394, ausgegeben. Die 
             Mardo-Dovarco NV ist deshalb berechtigt, 7.000 der insgesamt 
             bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die Mardo-Dovarco NV überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (2 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (63)  7.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Ivan Van Duysen, wohnhaft in 
             Bosstraat 47, 9160 Lokeren/Belgien, ausgegeben. Herr Ivan 
             Van Duysen ist deshalb berechtigt, 7.000 der insgesamt bis 
             zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. 
             Herr Ivan Van Duysen überträgt dafür auf die Gesellschaft 
             als Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (2 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (64)  7.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Baobab Invest BVBA (Besloten 
             Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid/Société Privée à 
             Responsabilité Limitée) mit Sitz in Lokeren/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Vermeulenstraat 62, 9160 
             Lokeren/Belgien), eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0821.081.343, ausgegeben. Die 
             Baobab Invest BVBA ist deshalb berechtigt, 7.000 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die Baobab Invest BVBA überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (2 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (65)  7.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Marc D'Hont, wohnhaft in 
             Vermeulenstraat 62, 9160 Lokeren/Belgien, ausgegeben. Herr 
             Marc D'Hont ist deshalb berechtigt, 7.000 der insgesamt bis 
             zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. 
             Herr Marc D'Hont überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (2 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (66)  3.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Jan D'Hont, wohnhaft in Rassel 47, 
             1780 Wemmel/Belgien, ausgegeben. Herr Jan D'Hont ist deshalb 
             berechtigt, 3.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Herr Jan D'Hont 
             überträgt dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 
             sämtliche von ihm gehaltenen Gesellschaftsanteile (1 Stück) 
             an der 7C Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (67)  3.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Frau Ilse D'Hont, wohnhaft in Schaveyslaan 
             3, 1650 Beersel/Belgien, ausgegeben. Frau Ilse D'Hont ist 
             deshalb berechtigt, 3.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 
             neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Frau Ilse D'Hont 
             überträgt dafür auf die Gesellschaft als Sacheinlage 
             sämtliche von ihr gehaltenen Gesellschaftsanteile (1 Stück) 
             an der 7C Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (68)  35.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an Herrn Harry Oening, wohnhaft in Karel 
             Doormanstraat 8, 7101JB Winterswijk/Niederlande, ausgegeben. 
             Herr Harry Oening ist deshalb berechtigt, 35.000 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Herr Harry Oening überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihm gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (10 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (69)  38.500 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Sabrina Solar BVBA (Besloten 
             Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid/Société Privée à 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -10-

Responsabilité Limitée) mit Sitz in Mechelen/Belgien 
             (Geschäftsadresse: Battelsesteenweg 455E, 2800 
             Mechelen/Belgien), eingetragen in der belgischen Zentralen 
             Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
             Enterprises) unter Nummer BE0834.807.041, ausgegeben. Die 
             Sabrina Solar BVBA ist deshalb berechtigt, 38.500 der 
             insgesamt bis zu 24.717.000 neuen Aktien zu zeichnen und zu 
             übernehmen. Die Sabrina Solar BVBA überträgt dafür auf die 
             Gesellschaft als Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (11 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
       (70)  49.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 neuen 
             Aktien werden an die Steven De Proost BVBA (Besloten 
             Vennootschap met Beperkte Aansprakelijkheid/Société Privée à 
             Responsabilité Limitée) mit Sitz in Betekom 
             (Begijnendijk)/Belgien (Geschäftsadresse: Molenweg 63, 3130 
             Betekom (Begijnendijk)/Belgien), eingetragen in der 
             belgischen Zentralen Unternehmensdatenbank (Belgian 
             Crossroads Bank for Enterprises) unter Nummer 
             BE0811.098.657, ausgegeben. Die Steven De Proost BVBA ist 
             deshalb berechtigt, 49.000 der insgesamt bis zu 24.717.000 
             neuen Aktien zu zeichnen und zu übernehmen. Die Steven De 
             Proost BVBA überträgt dafür auf die Gesellschaft als 
             Sacheinlage sämtliche von ihr gehaltenen 
             Gesellschaftsanteile (14 Stück) an der 7C Solarparken NV mit 
             Sitz in Mechelen/Belgien; 
 
 
 
     c)    Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals 
           wird ungültig, wenn nicht bis zum 10. Oktober 2014 mindestens 
           19.773.600 neue Aktien gezeichnet sind. Der Beschluss über die 
           Erhöhung des Grundkapitals wird ferner ungültig, wenn nicht 
           bis zum 17. Oktober 2014 die Ausgabe einer Optionsanleihe 
           gemäß Tagesordnungspunkt 6.3 durchgeführt worden ist. Der 
           Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ferner 
           ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis 
           zum Ablauf des 17. Oktober 2014 im Handelsregister eingetragen 
           worden ist. Sofern zur Eintragung der Kapitalerhöhung oder 
           deren Durchführung ein Freigabeverfahren nach § 246a AktG 
           erforderlich wird, wird der Beschluss über die Erhöhung des 
           Grundkapitals - abweichend von vorstehendem Satz 3 - erst 
           ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis 
           zum Ablauf von zwei Monaten nach der Beendigung des 
           Freigabeverfahrens im Handelsregister eingetragen worden ist. 
 
 
     d)    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
           sowie ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren 
           Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien festzulegen. 
 
 
     e)    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der 
           Satzung der Gesellschaft zur Höhe des Grundkapitals in § 4 
           Abs. 1 der Satzung und zur Anzahl der Aktien in § 4 Abs. 2 der 
           Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu 
           ändern. 
 
 
     6.5   Anweisungen an den Vorstand 
 
 
           Der Vorstand wird angewiesen, die gemäß den 
           Tagesordnungspunkten 6.1 bis 6.4 beschlossenen Maßnahmen in 
           der folgenden Reihenfolge durchzuführen bzw. zum 
           Handelsregister anzumelden: 
 
 
     a)    Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals im 
           Wege der vereinfachten Einziehung von einer (1) unentgeltlich 
           zur Verfügung gestellten Aktie nach § 237 Abs. 3 Nr. 1 AktG 
           sowie Anpassung der Satzung sowie Anmeldungen zum 
           Handelsregister gemäß Tagesordnungspunkt 6.1 
 
 
     b)    Durchführung der weiteren Herabsetzung des 
           Grundkapitals im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung 
           nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum 
           Zwecke der Einstellung in die freie Kapitalrücklage (§ 272 
           Abs. 2 Nr. 4 HGB) und der Vorbereitung der beabsichtigten 
           Kapitalerhöhung sowie Anpassung der Satzung und Anmeldungen 
           zum Handelsregister gemäß Tagesordnungspunkt 6.2 
 
 
     c)    Ausgabe einer Optionsanleihe mit Bezugsrecht nach 
           §§ 221 Abs. 4 Satz 1 AktG sowie die Schaffung eines neuen 
           Bedingten Kapitals 2014 unter Aufhebung des Bedingten Kapitals 
           gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung und die entsprechende 
           Satzungsänderung und Anmeldung zum Handelsregister gemäß 
           Tagesordnungspunkt 6.3 nach Eintragung der 
           Kapitalherabsetzungen gemäß den Tagesordnungspunkten 6.1 und 
           6.2 im Handelsregister 
 
 
     d)    Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals der 
           Gesellschaft durch Sacheinlage unter Ausschluss des 
           gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur 
           Anpassung der Satzung und Anmeldung zum Handelsregister gemäß 
           Tagesordnungspunkt 6.4 nach Eintragung der 
           Kapitalherabsetzungen gemäß den Tagesordnungspunkten 6.1 und 
           6.2 im Handelsregister sowie der Ausgabe einer Optionsanleihe 
           gemäß Tagesordnungspunkt 6.3 und der Eintragung des neuen 
           Bedingten Kapitals 2014 
 
 
     7.    Ermächtigung zum Erwerb sowie zur Verwendung 
           eigener Aktien 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
           beschließen: 
 
 
     a)    Die bestehende, durch Beschluss der 
           Hauptversammlung am 12. Mai 2010 erteilte und bis zum 11. Mai 
           2015 befristete Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung 
           eigener Aktien wird mit Wirksamwerden der nachstehenden 
           Ermächtigung aufgehoben. 
 
 
     b)    Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
           ermächtigt, in der Zeit bis zum 16. April 2019 mit Zustimmung 
           des Aufsichtsrats eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 
           zehn von Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. 
           Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen einmal oder 
           mehrmals ausgeübt werden. Auf die im Rahmen dieser 
           Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen 
           Aktien der Gesellschaft, welche diese bereits erworben hat und 
           noch besitzt oder ihr gemäß §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, 
           nicht mehr als zehn von Hundert des Grundkapitals der 
           Gesellschaft entfallen. 
 
 
           Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle 
           Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Im Falle des 
           Erwerbs über die Börse darf der gezahlte Kaufpreis (ohne 
           Erwerbsnebenkosten) je Aktie den Durchschnitt der Aktienkurse 
           (Tagesschlusskurse) der COLEXON-Aktie an der Frankfurter 
           Wertpapierbörse an den dem Erwerb vorangehenden letzten fünf 
           Börsentagen um nicht mehr als fünf von Hundert über- und nicht 
           mehr als fünf von Hundert unterschreiten. Erfolgt der Erwerb 
           mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen 
           Kaufangebots, so ist dieser zulässig, wenn der Kaufpreis oder 
           die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (jeweils ohne 
           Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Aktienkurse 
           (Tagesschlusskurse) der COLEXON-Aktie an der Frankfurter 
           Wertpapierbörse an den der Veröffentlichung der Entscheidung 
           zur Abgabe des Kaufangebots vorangehenden letzten zehn 
           Börsentagen um nicht mehr als zehn von Hundert über- und um 
           nicht mehr als zehn von Hundert unterschreitet bzw. 
           unterschreiten. Ergeben sich nach Veröffentlichung des 
           formellen Kaufangebots erhebliche Abweichungen des 
           maßgeblichen Kurses vom gebotenen Kaufpreis oder den 
           Grenzwerten der gebotenen Kaufpreisspanne, so kann das Angebot 
           angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnitt der 
           Aktienkurse (Tagesschlusskurse) der COLEXON-Aktie an der 
           Frankfurter Wertpapierbörse der letzten zehn Börsentage vor 
           der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das 
           Volumen des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die gesamte 
           Zeichnung des Angebots dieses Volumen überschreitet, muss die 
           Annahme nach Quoten erfolgen. 
 
 
     c)    Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund der 
           vorstehenden (lit. b)) oder einer früheren Ermächtigung 
           erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           ganz oder teilweise unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
           Aktionäre auch in anderer Weise als über die Börse oder durch 
           Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, soweit diese Aktien 
           gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den 
           Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung 
           zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -11-

Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung 
           gilt der Durchschnitt der Aktienkurse (Tagesschlusskurse) der 
           COLEXON-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den der 
           Veräußerung der eigenen Aktien vorangehenden letzten fünf 
           Börsentagen. Diese Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien 
           ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des 
           Grundkapitals von 10 Prozent. Maßgeblich ist das Grundkapital 
           im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - 
           falls dieser Wert geringer ist - das Grundkapital im Zeitpunkt 
           der Ausübung dieser Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 
           Prozent des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen 
           Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, 
           die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 
           4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung im Rahmen 
           eines genehmigten Kapitals ausgegeben werden. Die Höchstgrenze 
           von 10 Prozent des Grundkapitals vermindert sich ferner um den 
           anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien 
           entfällt, die zur Bedienung von Wandel- bzw. 
           Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit 
           Wandlungs- oder Optionsrecht auszugeben sind, sofern die 
           Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen und/oder 
           Genussrechte mit Wandlungs- oder Optionsrecht während der 
           Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts 
           ausgegeben werden. 
 
 
           Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, die auf Grund der 
           vorstehenden (lit. b)) Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien 
           mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre als Gegen- oder 
           Teilgegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen 
           oder zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder 
           Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung von 
           Beteiligungen) zu verwenden. 
 
 
           Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die auf Grund der 
           vorstehenden (lit. b)) Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien 
           mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden, um die 
           Bezugs- und/oder Umtauschrechte aus von der Gesellschaft oder 
           deren unmittelbaren oder mittelbaren 
           Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften ausgegebenen Wandel- bzw. 
           Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten mit 
           Wandlungs- oder Optionsrecht zu erfüllen. 
 
 
           Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die auf Grund der vorstehenden (lit. b)) 
           Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren 
           Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Ermächtigung zur 
           Einziehung kann ganz oder in Teilen, das heißt auch mehrfach, 
           ausgeübt werden. 
 
 
     d)    Die Ermächtigung zu lit. c) erfasst auch die 
           Verwendung von Aktien der Gesellschaft zu allen sonstigen 
           gesetzlich zugelassenen Zwecken und gilt auch für Aktien, die 
           aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 
           8 AktG oder auf anderem Wege erworben wurden oder werden und 
           solcher Aktien der Gesellschaft, die durch - derzeit oder 
           zukünftig - abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft 
           stehende Unternehmen oder gemäß § 71d Satz 5 AktG erworben 
           wurden oder werden. 
 
 
   B. Berichte des Vorstands 
 
     1.    Schriftlicher Bericht des Vorstands an die 
           Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6.3 gemäß §§ 221 Abs. 4 
           Satz 2 i.V.m. 186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
 
 
           Tagesordnungspunkt 6.3 enthält die Anweisung an den Vorstand, 
           eine Optionsanleihe zu festgelegten Konditionen auszugeben. 
           Den Aktionären soll ein unmittelbares oder mittelbares 
           Bezugsrecht auf die Optionsanleihe bzw. einzelne 
           Teiloptionsanleihen zustehen. 
 
 
           Der Hauptversammlung wird die Ausgabe einer Optionsanleihe (im 
           folgenden 'Optionsanleihe') vorgeschlagen. 
 
 
           Um den Aktionären die Möglichkeit zu geben, im Rahmen des 
           beabsichtigten Erwerbs von 7C Solarparken NV an der 
           Wachstumsstrategie der Gesellschaft teilzuhaben und der 
           Gesellschaft für einen Übergangszeitraum weitere Liquidität 
           zur Verfolgung dieser Wachstumsstrategie zu verschaffen, soll 
           eine Optionsanleihe mit einem Gesamtnennbetrag von ca. EUR 
           1.508.287,26 ausgegeben werden und sollen den Inhabern von 
           Teiloptionsanleihen Optionsrechte auf auf den Inhaber lautende 
           Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 
           insgesamt bis zu EUR 4.436.139,00 nach näherer Maßgabe der 
           Bedingungen der Optionsanleihe gewährt werden. 
 
 
           Dabei soll die in 2005 beschlossene Ermächtigung mit 
           Wirksamwerden des neuen Beschlusses sowie das bestehende 
           Bedingte Kapital aufgehoben und durch ein neues Bedingtes 
           Kapital 2014 ersetzt werden. 
 
 
           Bis zum 17. Oktober 2014 (einschließlich) sollen einmalig 
           Teiloptionsanleihen mit Optionsrechten auf Aktien der 
           Gesellschaft im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 4.436.139,00 
           begeben werden. Damit der erste Ausübungszeitraum am 1. 
           September 2014 beginnen kann, soll die Begebung der 
           Optionsanleihe unverzüglich nach Eintragung der 
           Kapitalherabsetzungen gemäß den Tagesordnungspunkten 6.1 und 
           6.2 im Handelsregister, spätestens jedoch bis zum 17. Oktober 
           2014 (einschließlich) erfolgen. Wenngleich die Befristung auf 
           den 17. Oktober 2014 erfolgt, so ist die Begebung der 
           Optionsanleihe für einen früheren Zeitpunkt geplant, der 
           idealerweise vor dem 1. September 2014 liegen sollte. 
 
 
           Die Optionsanleihe soll ein Volumen von bis zu EUR 
           1.508.287,26 haben und in bis zu 4.436.139 Teiloptionsanleihen 
           mit einem Nennwert von je EUR 0,34 unterteilt sein. Jede 
           Teiloptionsanleihe soll mit einem Optionsschein ausgestattet 
           sein, der jeweils zum Erwerb einer COLEXON-Aktie berechtigen 
           soll. Die Anleihe soll einen festen Zinssatz von 3% p.a. haben 
           bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Optionen sollen im 
           Zeitraum von September 2014 bis Ende 2016 ausgeübt werden 
           können. Der Ausübungspreis soll für den Zeitraum vom 1. 
           September 2014 bis zum 31. Dezember 2014 EUR 1,56 pro Aktie 
           betragen, für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. 
           Dezember 2015 EUR 1,76 pro Aktie und für den Zeitraum vom 1. 
           Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 EUR 1,98 pro Aktie. Den 
           derzeitigen Aktionären soll ein Bezugsrecht mit einem 
           Bezugsverhältnis von 2:1 (das heißt zwei bestehende Aktien 
           berechtigen zum Bezug einer Teiloptionsanleihe) eingeräumt 
           werden, wobei die an die Aktionäre von 7C Solarparken NV im 
           Zuge der Sachkapitalerhöhung auszugebenden neuen Aktien nicht 
           bezugsberechtigt sein sollen. Im Hinblick auf etwaig 
           entstehende Zuteilungsspitzen soll das Bezugsrecht 
           ausgeschlossen werden. 
 
 
           Eine angemessene Kapitalausstattung ist eine wesentliche 
           Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens. Ein Instrument 
           der Finanzierung sind dabei Optionsanleihen, durch die dem 
           Unternehmen zunächst zinsgünstiges Fremdkapital zufließt. Die 
           Platzierung der Anleihe dient vorliegend der kurzfristigen 
           Liquiditätsbeschaffung. Die Gesellschaft ist auf der Grundlage 
           ihres derzeitigen Geschäftsmodells zwar hinreichend mit 
           Liquidität ausgestattet. Ein Erwerb der 7C Solarparken NV und 
           die damit einhergehende Wachstumsstrategie machen es jedoch 
           erforderlich, auch kurzfristig zu realisierende 
           Wachstumschancen zu nutzen. Bevor die mit einem Erwerb der 7C 
           Solarparken NV verbundenen positiven Liquiditätseffekte 
           eintreten, bedarf es daher aus Gründen der Vorsorge dieser 
           Maßnahmen zur Liquiditätsüberbrückung, zumal die mit der 
           Umsetzung der geplanten Maßnahmen verbundenen 
           Transaktionskosten die operative Liquidität einmalig belasten 
           würden. 
 
 
           Über die mit der Anleihe verbundenen Optionsrechte soll den 
           derzeitigen Aktionären ermöglicht werden, ihrer quotale 
           Beteiligungsverwässerung durch die Sachkapitalerhöhung 
           entgegenzuwirken. 
 
 
           Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht 
           auf die Optionsanleihe bzw. auf Teiloptionsanleihen zu (§ 221 
           Abs. 4 i.V.m. § 186 Abs. 1 AktG). Um die Abwicklung zu 
           erleichtern, kann von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, 
           die Teiloptionsanleihen an eine Bank oder ein Bankenkonsortium 
           mit der Verpflichtung auszugeben, den Aktionären die 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -12-

Teiloptionsanleihen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten 
           (mittelbares Bezugsrecht gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG). 
           Außerdem wird den bezugsberechtigten Aktionären der 
           Gesellschaft die Möglichkeit gegeben, über ihr gesetzliches 
           Bezugsrecht hinaus weitere Teiloptionsanleihen für die 
           Bezugsrechte, die in der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, zu 
           beziehen. 
 
 
           Der Vorstand soll mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
           Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre ausnehmen können. 
           Dies ermöglicht die Ausnutzung der Ermächtigung durch runde 
           Beträge bei einem praktikablen Bezugsverhältnis. Dadurch wird 
           die Abwicklung einer Emission erleichtert. Die als sogenannte 
           'freie Spitze' vom Bezugsrecht ausgenommenen 
           Teiloptionsanleihen werden entweder durch Verkauf oder in 
           sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. 
 
 
           In den Bedingungen der Optionsanleihe kann zur weiteren 
           Erhöhung der Flexibilität vorgesehen werden, dass die 
           Gesellschaft im Falle der Ausübung der Optionsrechte nicht 
           neue Aktien der Gesellschaft gewährt, sondern neue Aktien aus 
           genehmigtem Kapital oder eigene Aktien gewährt oder den 
           Gegenwert in Geld zahlt. Eine solche Optionsanleihe ermöglicht 
           der Gesellschaft eine kapitalmarktnahe Finanzierung, ohne dass 
           tatsächlich eine gesellschaftsrechtliche Kapitalmaßnahme und 
           im Falle des Geldausgleichs nicht einmal die Nutzung eigener 
           Aktien erforderlich ist. 
 
 
           Das vorgesehene Bedingte Kapital 2014 dient dazu, die mit den 
           Teiloptionsanleihen verbundenen Optionsrechte auf Aktien der 
           Gesellschaft zu erfüllen bzw. bei Erfüllung der Optionsrechte 
           den Inhabern dieser die Aktien der Gesellschaft zu gewähren, 
           soweit die entsprechenden Teiloptionsanleihen ausgegeben 
           wurden. 
 
 
           Der Vorstand wird nach Begebung der Optionsanleihe über deren 
           Platzierung durch eine entsprechende Mitteilung auf der 
           Internetseite der Gesellschaft informieren. 
 
 
     2.    Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6.4 
           über geplante Kapitalmaßnahmen nebst Satzungsänderungen sowie 
           über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts (§ 186 
           Abs. 4 Satz 2 AktG) im Zusammenhang mit dem vorgesehenen 
           Erwerb sämtlicher Anteile an der 7C Solarparken NV 
 
 
     I.    Strategie, Hintergründe und Maßnahmen 
 
 
           Die COLEXON Energy AG ('COLEXON', 'Gesellschaft') hat den 
           Aktionären des nicht börsennotierten belgischen 
           Solarunternehmens 7C Solarparken NV ('7C') mit Sitz in 
           Mechelen/Belgien mit Datum 11. Februar 2014 ein Angebot zum 
           Erwerb einer zumindest 80%-igen Beteiligung an 7C Solarparken 
           NV unterbreitet. Ziel dieses Angebots war es, dass nach 
           Möglichkeit sämtliche Anteile an 7C Solarparken NV im Wege 
           einer Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht 
           werden. 7C Solarparken NV hält selbst eine Beteiligung an 
           COLEXON in Höhe von ca. 25,9%. 
 
 
           Das Angebot sah vor, den Aktionären von 7C Solarparken NV als 
           Gegenleistung neue Aktien der COLEXON vorbehaltlich noch zu 
           fassender Hauptversammlungsbeschlüsse anzubieten. Das Angebot 
           an die Aktionäre von 7C Solarparken NV war dahingehend 
           befristet, dass es bis zum 24. Februar 2014, 24:00 Uhr, von 
           mindestens 80% der 7C Solarparken NV-Aktionäre angenommen 
           worden sein musste. Es wurde bis zum 24. Februar 2014, 24:00 
           Uhr, von 7C Solarparken NV-Aktionären mit einem Anteil von 
           insgesamt 95,55 % am Grundkapital von 7C Solarparken NV 
           angenommen. Für die übrigen Aktionäre von 7C Solarparken NV 
           bleibt die Annahme des Angebots weiterhin möglich. 
 
 
           Im Vorfeld der Angebotserstellung haben COLEXON und 7C 
           Solarparken NV die Planzahlen beider Gesellschaften für den 
           Zeitraum bis 2030 bzw. 2033 erstellt. Die Consus GmbH & Co. 
           KG, Frankfurt/Main, hat basierend auf dieser Planung 
           Unternehmensbewertungen beider Unternehmen zum 
           Bewertungsstichtag 17. April 2014 auf der Grundlage des IDW 
           Standard S1 'Grundsätze zur Durchführung von 
           Unternehmensbewertungen' in der Fassung vom 2. April 2008 ('IDW 
           S1') sowie der aktuellen Empfehlungen des IDW-Fachausschusses 
           für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft ('FAUB') 
           durchgeführt. Auf Basis dieser Bewertungen wurde das dem 
           Angebot zugrunde liegende Umtauschverhältnis zwischen 
           COLEXON-Aktien und 7C Solarparken NV-Aktien bestimmt. Die 
           Bewertung ergibt zum Bewertungsstichtag (17. April 2014) einen 
           Wert in Höhe von EUR 0,75 pro COLEXON-Aktie, welcher rund 30% 
           über dem durchschnittlichen Aktienkurs in dem Zeitraum von 
           Februar 2013 bis Januar 2014 liegt. Für 7C Solarparken NV 
           ergibt sich ein (gerundeter) Wert in Höhe von EUR 5.250,00 pro 
           7C Solarparken NV-Aktie. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat von COLEXON schlagen unter 
           Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung am 17. 
           April 2014 mehrere Kapitalmaßnahmen vor, die den Erwerb von 
           bis zu 100% der Anteile an 7C Solarparken NV zum Ziel haben. 
           Anlass für diesen Vorschlag an die Hauptversammlung ist die 
           Überzeugung des Vorstands, dass ein Zusammenschluss beider 
           Unternehmen COLEXON eine nachhaltig positive 
           Zukunftsperspektive in einem Marktumfeld bietet, das durch 
           Konsolidierung gekennzeichnet ist und große Risiken für kleine 
           Solarunternehmen beinhaltet. 
 
 
           Wenn die Hauptversammlung dem Beschlussvorschlag mit der 
           erforderlichen Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen 
           Grundkapitals zustimmt, wird entsprechend den im 
           Beschlussvorschlag vorgesehenen Teilschritten der Erwerb von 
           7C Solarparken NV im Anschluss wie folgt verlaufen: 
 
 
           Zunächst wird COLEXON eine von Herrn Dr. Peter Dill 
           (Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft) unentgeltlich zur 
           Verfügung gestellte Aktie einziehen. Hierdurch wird das 
           Grundkapital von COLEXON von bislang EUR 17.744.557,00 um EUR 
           1,00 herabgesetzt, so dass die Gesellschaft mit dann EUR 
           17.744.556,00 über ein durch zwei ohne Rest teilbares 
           Grundkapital verfügt. 
 
 
           Sodann wird das neue Grundkapital in Höhe von EUR 
           17.744.556,00 um die Hälfte auf EUR 8.872.278,00 herabgesetzt, 
           indem jeweils zwei Aktien zu einer Aktie ohne Rückzahlung des 
           hierdurch freiwerdenden Kapitals an die Aktionäre 
           zusammengelegt werden. Dadurch vermindert sich der 
           Aktienbestand eines jeden Aktionärs von COLEXON auf die Hälfte 
           dessen, was er vor dieser Maßnahme an Aktien hielt. Bei 
           Aktionären, die vor der Herabsetzung eine ungerade Zahl von 
           Aktien hielten, entsteht zudem durch die Zusammenlegung eine 
           Aktienspitze (Teilrecht), um deren Regulierung sich der 
           Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in Zusammenarbeit 
           mit den depotführenden Instituten bemühen wird. Der ermittelte 
           Gesamtunternehmenswert von COLEXON wird durch die 
           Kapitalherabsetzung nicht berührt. Diese Kapitalherabsetzung 
           verwässert mithin grundsätzlich weder die Beteiligungshöhe 
           noch den Beteiligungswert der von den Aktionären an COLEXON 
           gehaltenen Anteile. Da der vor der Herabsetzung ermittelte 
           Wert der COLEXON-Aktie lediglich EUR 0,75 beträgt und die 
           Ausgabe neuer Aktien unter dem gesetzlichen 
           Mindestausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie nicht zulässig ist, 
           ist dieser Zwischenschritt erforderlich, um bei der 
           anschließenden Kapitalerhöhung neue Aktien ausgeben zu können. 
           Infolge der Zusammenlegung zweier alter Aktien zu einer neuen 
           Aktie verdoppelt sich der ermittelte Aktienwert von 
           ursprünglich EUR 0,75 auf EUR 1,50 je COLEXON-Aktie. 
 
 
           Im nächsten Schritt erfolgt eine Kapitalerhöhung um bis zu EUR 
           24.717.000,00 dadurch, dass die Aktionäre von 7C Solarparken 
           NV bis zu 7.062 Anteile - also bis zu 100% des Kapitals -, 
           jedoch mindestens 5.650 Anteile (entspricht 80% des Kapitals), 
           an 7C Solarparken NV an COLEXON übertragen. Als Gegenleistung 
           erhalten diese Aktionäre sodann bis zu 24.717.000 neue Aktien 
           der COLEXON aus der Kapitalerhöhung (Umtauschverhältnis 3.500 
           COLEXON-Aktien für eine (1) 7C Solarparken NV-Aktie), so dass 
           sich das Grundkapital von COLEXON auf bis zu EUR 33.589.278,00 
           erhöht. Da die Aktionäre von 7C Solarparken NV diese neuen 
           Aktien nicht mit Geld, sondern mit Anteilen an 7C Solarparken 
           NV bezahlen, handelt es sich um eine Sachkapitalerhöhung, an 
           der die bisherigen Aktionäre von COLEXON, die selbst keine 
           Anteile an 7C Solarparken NV halten, nicht teilnehmen können 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -13-

(Bezugsrechtsausschluss). Hierdurch wird die Beteiligung der 
           Altaktionäre von COLEXON auf bis zu ca. 26,4% am erhöhten 
           Grundkapital verwässert. Dies schließt etwaige eigene Aktien 
           der Gesellschaft mit ein. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass 
           die von 7C Solarparken NV gehaltenen COLEXON-Aktien im Umfang 
           von derzeit ca. 25,9% des ursprünglichen Grundkapitals nach 
           Durchführung der Kapitalerhöhung als eigene Aktien zählen, so 
           dass COLEXON nach Vollzug der Maßnahmen unmittelbar und 
           mittelbar eigene Aktien im Umfang von ca. 8,1% des erhöhten 
           Grundkapitals halten wird. Auch wenn der Wert der 
           Beteiligungen der Altaktionäre durch den Ausschluss des 
           Bezugsrechts rechnerisch nicht beeinträchtigt wird, weil die 
           ermittelten Werte der eingebrachten 7C Solarparken NV-Anteile 
           und der dafür ausgegebenen neuen COLEXON-Aktien einander 
           entsprechen, stellt allein die Verwässerung der 
           Beteiligungsquote der Altaktionäre am Grundkapital von COLEXON 
           einen Eingriff in die Aktionärsrechte dar, der einer 
           besonderen Rechtfertigung bedarf. 
 
 
           Zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Kapitalmaßnahmen 
           beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat von COLEXON, nach 
           Durchführung der Kapitalherabsetzung eine Optionsanleihe auf 
           Basis eines neu zu schaffenden bedingten Kapitals zu begeben. 
           Den derzeitigen Aktionären soll ein Bezugsrecht mit einem 
           Bezugsverhältnis von 2:1 (das heißt zwei bestehende Aktien 
           berechtigen zum Bezug einer Teiloptionsanleihe) eingeräumt 
           werden, wobei die an die Aktionäre von 7C Solarparken NV im 
           Zuge der vorstehend beschriebenen Sachkapitalerhöhung 
           auszugebenden neuen Aktien nicht bezugsberechtigt sein sollen. 
           Die Anleihe soll ein Volumen von bis zu EUR 1.508.287,26 haben 
           und in bis zu 4.436.139 Teiloptionsanleihen mit einem Nennwert 
           von je EUR 0,34 unterteilt sein. Jede Teiloptionsanleihe soll 
           mit einem Optionsschein ausgestattet sein, der jeweils zum 
           Erwerb einer COLEXON-Aktie berechtigen soll. Die Anleihe soll 
           einen festen Zinssatz von 3% p.a. haben bei einer Laufzeit von 
           12 Monaten. Die Optionen sollen im Zeitraum von September 2014 
           bis Ende 2016 im Rahmen bestimmter Ausübungsfenster ausgeübt 
           werden können. Der Ausübungspreis soll für den Zeitraum vom 1. 
           September 2014 bis zum 31. Dezember 2014 EUR 1,56 pro Aktie 
           betragen, für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. 
           Dezember 2015 EUR 1,76 pro Aktie und für den Zeitraum vom 1. 
           Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 EUR 1,98 pro Aktie. Im 
           Hinblick auf etwaig entstehende Zuteilungsspitzen ist das 
           Bezugsrecht ausgeschlossen. 
 
 
           In diesem Bericht legt der Vorstand die Einzelheiten des 
           geplanten Erwerbs von 7C Solarparken NV dar und begründet, 
           warum er diesen - und insbesondere auch den Ausschluss des 
           gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen der 
           beabsichtigten Sachkapitalerhöhung - für gerechtfertigt hält. 
           Die Hauptversammlung von COLEXON wird darüber entscheiden, ob 
           die vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen bzw. die Übernahme von 7C 
           Solarparken NV durchgeführt werden sollen oder nicht. 
 
 
     1.    Überblick über den heutigen Photovoltaik-Markt 
 
 
     1.1   Änderung der Rahmenbedingungen in den letzten 
           Jahren 
 
 
           Die Photovoltaikindustrie hat in den letzten Jahren in 
           wesentlichen Teilen eine durch politische Eingriffe in das 
           Marktgeschehen bestimmte Entwicklung durchlaufen, in 
           Deutschland maßgeblich beeinflusst durch die Verabschiedung 
           des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ('EEG') und dessen 
           nachfolgende Änderungen. Ähnliches gilt, wenn auch mit 
           teilweise zeitlichen Verschiebungen, für andere Staaten 
           insbesondere innerhalb Europas. Auch bei diesen folgt die 
           Entwicklung des Photovoltaik-Marktes im Wesentlichen den 
           jeweiligen politischen Vorgaben hinsichtlich der 
           Einspeisevergütung für Solarstrom. Dabei haben viele Länder in 
           Europa die Idee von gesetzlich garantierten Ankaufspreisen für 
           Strom aus erneuerbaren Quellen aus dem deutschen EEG 
           übernommen und damit neue Märkte geschaffen. Die dadurch 
           ausgelöste hohe Nachfrage nach Solaranlagen führte zum Aufbau 
           zusätzlicher größerer und effizienterer 
           Modulproduktionskapazitäten. Hiermit ging zugleich eine 
           erhebliche Reduzierung der Kosten für die Errichtung einer 
           Photovoltaikanlage ('PV-Anlage') einher. 
 
 
           In den Jahren 2008 und 2009 überstieg die Nachfrage nach 
           PV-Anlagen trotz des Kapazitätszuwachses noch das Angebot, so 
           dass auch die weniger professionellen Marktteilnehmer gute 
           Renditen erzielten und immer mehr Unternehmen in das boomende 
           Solargeschäft einstiegen. Garantierte Einspeisetarife führten 
           in vielen Ländern zu einem ungesteuerten Zubau. Die damit 
           einhergehenden Probleme traten erstmals 2008 in Spanien 
           deutlich zutage. Der Zubau von 2 GWp (Gigawattpeak) in 2008 
           überstieg die Planungen der spanischen Regierung bei weitem, 
           so dass sie vor dem Hintergrund der Finanzkrise eine weitere 
           Förderung nicht finanzieren konnte und den Einspeisetarif 
           drastisch kürzte. Trotzdem ging der Boom in anderen Ländern 
           ungebremst weiter (England begann beispielsweise mit der 
           Förderung von PV-Anlagen erst im Juni 2010). 
 
 
           Ab Mitte 2010 reagierten dann immer mehr Länder auf den 
           ungebremsten Zubau und kürzten die Subventionen drastisch: 
           Frankreich (2010), Tschechien (2010), England (2011) und 
           Italien (2011). Deutschland blieb beim ursprünglichen EEG, 
           passte die Förderung aber mehrmals in den letzten Jahren 
           außerplanmäßig nach unten an. Diese politisch veranlassten 
           Kürzungen der Einspeisevergütung verringerten die 
           wirtschaftliche Attraktivität von Investitionen in PV-Anlagen, 
           so dass in der Folge auch das Volumen an neuinstallierten 
           PV-Anlagen in den betroffenen Ländern deutlich zurückging. So 
           reduzierte sich bedingt durch die niedrigen 
           Einspeisevergütungen auch in Deutschland die Neubautätigkeit 
           im abgelaufenen Jahr deutlich und wurden insgesamt nur 3,3 GWp 
           neu installiert. Dies entspricht einem Markteinbruch von rund 
           50% im Vergleich zu den erzielten Werten der letzten drei 
           Jahre. 
 
 
           Parallel zu der sinkenden Einspeisevergütung haben sich 
           erfreulicherweise auch die Kosten für die Errichtung einer 
           PV-Anlage in der Vergangenheit deutlich reduziert. Betrachtet 
           man den langfristigen Trend seit 2006, so konnten die 
           durchschnittlichen Installationskosten einer PV-Kleinanlage 
           von EUR 5.100 pro kWp um knapp 70% auf EUR 1.700 pro kWp 
           gesenkt werden (Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft, 
           www.bsw-solar.de). Allerdings ist eine weitere kontinuierliche 
           Senkung der Modulpreise vorerst nicht zu erwarten. Zwar sind 
           die Modulpreise auch im Jahr 2013 zurückgegangen, auf 
           Jahressicht um durchschnittlich etwa 14%. Für die Zukunft ist 
           jedoch derzeit nicht mit weiteren Preissenkungen zu rechnen. 
           Denn zum einen hat sich die Auslastungssituation der 
           Modulhersteller aufgrund weiterer Insolvenzen, aktiver 
           Werksschließungen sowie steigender Nachfrage in China, Japan 
           und anderen Ländern deutlich verbessert. Zum anderen führen 
           die seitens der EU verhängten Importzölle seit einigen Monaten 
           wieder zu steigenden Preisen. Lagen die Einkaufspreise für 
           Großanlagen Ende 2012 noch bei rund EUR 0,45-0,47 pro Wp, so 
           bewegten sie sich zum Jahresende 2013, bedingt durch den 
           Mindestpreis bei importierten Modulen, kaum unter EUR 0,58 pro 
           Wp. 
 
 
           Diese niedrigeren Herstellungskosten können die gesunkenen 
           Einspeisevergütungen jedoch nicht kompensieren. Denn die 
           Vergütungssätze sind in stärkerem Maße herabgesetzt worden als 
           die erzielbare Kostendegression der PV-Anlagen gesunken ist. 
           So ging bezogen auf Deutschland die EEG-Vergütung seit 2006 um 
           bis zu 75% zurück. Besonders stark war diese Entwicklung in 
           den letzten zwei Jahren, als etwa die EEG-Vergütung z.B. einer 
           30-100kWp Dachanlage in mehreren Schritten um rund 54% 
           abgesenkt wurde, während sich die Herstellungskosten im 
           Durchschnitt nur um 27% verringerten. Hinzu kommt, dass eine 
           weitere Reduzierung der Herstellungskosten vorerst nicht zu 
           erwarten ist (s.o.). 
 
 
           Diesem für Europa geltenden rückläufigen Trend steht ein stark 
           wachsender Photovoltaikmarkt in Asien und den USA gegenüber. 
           Dies ist unter anderem auf veränderte politische 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -14-

Rahmenbedingungen, der zunehmenden Wettbewerbsfähigkeit von 
           PV-Strom sowie die Realisierung von langjährig geplanten 
           Projekten zurückzuführen. Aufgrund dessen wurden - trotz der 
           Entwicklung in Europa - im abgelaufenen Geschäftsjahr weltweit 
           mit rund 35 GWp neuer PV-Leistung mehr Anlagen installiert als 
           in den Vorjahren. 
 
 
           Die nachstehende Tabelle zeigt diese Veränderung in der 
           Dynamik im Photovoltaik-Ausbau deutlich. Während der deutsche 
           Anteil an den weltweiten Neuinstallationen in der 
           Vergangenheit noch bei rund einem Drittel lag, reduzierte er 
           sich im abgelaufenen Jahr auf unter 10%. Insgesamt setzte sich 
           der Ausbau der Photovoltaiktechnologie aber kontinuierlich 
           fort und konnte seit 2008 fast auf das 6-fache gesteigert 
           werden. 
 
 
           Jährlicher Zubau von Photovoltaikanlagen in MWp 
 
 
         Land                    2008   2009    2010    2011    2012   2013e 
 
         Deutschland            1.810  3.806   7.408   7.485   7.604   3.304 
 
         Europa o. Deutschland  3.488  1.997   6.214  14.926   9.555   6.513 
 
         Rest der Welt          1.033  1.613   3.442   7.980  13.936  26.200 
 
         Gesamt                 6.330  7.416  17.064  30.391  31.095  36.017 
 
 
           Quelle: EPIA: 'Global Market Outlook for Photovoltaics until 
           2017', Solarbuzz, eigene Berechnungnen, e = erwartet 
 
 
     1.2   Wettbewerbssituation 
 
 
           Das schnelle Wachstum verbunden mit attraktiven Gewinnmargen 
           haben viele Unternehmen für hohe Investitionen zur 
           Verlängerung ihrer Wertschöpfungskette (Vollintegration) 
           und/oder für eine internationale Expansion genutzt. 
 
 
           Die Mittel für die Expansion konnten die Unternehmen in nahezu 
           unbegrenzter Höhe von Banken und am Kapitalmarkt aufnehmen, 
           was sich in der Vielzahl von IPOs ('Initial Public Offering', 
           Börsengang) in den Jahren 2006-2009 widerspiegelt. 
 
 
           Rückblickend wird deutlich, dass die Organisationsentwicklung 
           und Kapitalausstattung in den meisten Fällen nicht mit dem 
           schnellen Wachstum Schritt halten konnte und nur die wenigsten 
           Unternehmen auf die Ende 2010 einsetzenden Marktveränderungen 
           schnell und angemessen reagierten. 
 
 
           Die aufgrund der gekürzten Subventionen drastisch gesunkene 
           Nachfrage und der dazu annähernd parallele Aufbau weiterer 
           Modulproduktionskapazitäten führten zu erheblichen 
           Überkapazitäten und sehr hohen Lagerbeständen bei 
           Modulherstellern und -händlern sowie bei Projektentwicklern. 
           Diese Kombination aus sinkender Nachfrage bei gleichzeitig 
           sinkenden bzw. defizitären Margen haben viele Solarunternehmen 
           nicht überstanden und es ist seitdem eine andauernde 
           Konsolidierungswelle zu beobachten. Diese Konsolidierung ist 
           noch nicht abgeschlossen, wie etwa die Ausstiege von Siemens 
           und Bosch aus dem Solargeschäft oder die massive 
           Restrukturierung bei der Solarworld AG zeigen. Hinzu kommen 
           die Insolvenzen zahlreicher einstmals führender Unternehmen 
           der PV-Branche. Beispielhaft seien hier Q-Cells, Solar 
           Millenium, Solarhybrid, Solon und Payom genannt sowie zuletzt 
           Conergy, Gehrlicher, Centrosolar, SAG Solarstrom und Suntech. 
 
 
           Im Gegensatz zu den Produzenten und Projektentwicklern konnten 
           die Investoren in PV-Anlagen von der Situation profitieren. 
           Stetig sinkende Investitionskosten für PV-Anlagen und niedrige 
           Finanzierungskosten boten trotz gesunkener Subventionen 
           attraktive Investitionsmöglichkeiten in Deutschland und 
           anderen europäischen Ländern. Auf diese veränderten 
           Marktbedingungen hat COLEXON mit einer sehr frühzeitigen 
           strukturellen Anpassung reagiert und fokussiert sich seit zwei 
           Jahren primär auf das Betreiben der eigenen Solarparks. Dabei 
           ist der Kreis der maßgeblichen Wettbewerber in diesem Segment 
           im Wesentlichen stabil geblieben und es sind in 2013 keine 
           neuen Markteilnehmer hinzugekommen. Allerdings fanden einige 
           Besitzerwechsel von mittleren und großen Solarparks statt, 
           insbesondere wurden z.B. Parks, deren Errichter von 
           Insolvenzen betroffen waren, weiterverkauft. Hiervon haben, 
           bezogen auf Europa, vor allem die CEE Conetwork GmbH, die 
           Enerparc AG sowie die Capital Stage AG mit Portfolios von 
           derzeit 100-300 MWp profitiert. 
 
 
     1.3   Ausblick auf die nächsten 3-5 Jahre 
 
 
     a)    Steigende Nachfrage nach Selbstversorgung und 
           weiteren innovativen Modellen 
 
 
           Die Stromerzeugung durch Photovoltaik ist durch die gesunkenen 
           Systemkosten wettbewerbsfähig geworden. Mittlerweile ist es 
           möglich, PV-Anlagen zu bauen, die eine Kilowattstunde Strom zu 
           Preisen produzieren, die mit den heutigen Einkaufspreisen für 
           Strom konkurrieren können. Bei steigenden Energiekosten und 
           sinkenden bzw. stabil niedrigen Anlagenpreisen wird sich der 
           Kreis dieser Kundengruppen stetig vergrößern, was so neue 
           Absatzmärkte eröffnet. Diese Märkte wären dann nicht mehr von 
           Fördergeldern abhängig. 
 
 
           Vor diesem Hintergrund zeichnet sich auch das Segment der 
           Kleinstanlagen im Einfamilienhaus trotz signifikanter 
           Kürzungen durch eine stabile Nachfrage aus. Der aktuelle 
           Vergütungssatz zum diesjährigen Jahresbeginn 2014 beträgt EUR 
           0,13/kWh (Anfang 2013 EUR 0,17/kWh). Hier sehen viele 
           Hauseigentümer einen Vorteil in der Erzeugung und Nutzung von 
           kostengünstigem Solarstrom im Vergleich zum teureren Strom vom 
           Energieversorger. Auch bei Kommunen zeigt sich eine Tendenz, 
           die dezentrale Energieversorgung auszubauen. Zuletzt stärken 
           Kommunen vermehrt ihre Stadtwerke, kaufen Stromnetze und 
           investieren in PV- und Windanlagen. 
 
 
           Über die vorgenannten Aspekte der Stromerzeugungskosten hinaus 
           werden für das künftige Wachstum der Solarenergie die 
           Fortschritte in der wirtschaftlichen Umsetzung zur Speicherung 
           von Sonnenenergie und dem sogenannten Smart Grid von 
           entscheidender Bedeutung sein. Letzteres steht für 
           intelligente Stromnetze: Erzeugung und Verbrauch elektrischer 
           Energie werden zwischen mehreren Teilnehmern automatisch 
           aufeinander abgestimmt. Die Bedeutung von und die Nachfrage 
           nach selbst erzeugtem Strom und dessen direktem 
           (Eigen-)Verbrauch wird somit aller Voraussicht nach weiter 
           steigen. 
 
 
           Hinzu kommt die fortlaufende Weiterentwicklung der 
           Modultechnologie, welche den durchschnittlichen Wirkungsgrad 
           bei voraussichtlich konstantem Einkaufspreis künftig erhöhen 
           dürfte, wie z.B. der verstärkte Einsatz von 
           Rückseitenemittern, von Kupfer anstatt Zinn sowie von 
           quasi-monokristallinem Silizium. Auch die 
           Wechselrichtertechnologie wird sich auf die veränderten 
           Marktbedürfnisse einstellen. Die Fernregelung von 
           Photovoltaik-Kraftwerken zur Netzstabilisierung ist heute 
           schon möglich, die Einbindung von Speichern und die Schaltung 
           von Stromverbrauchern zur Optimierung des Selbstverbrauches 
           ebenfalls. 
 
 
     b)    Unsichere politische Rahmenbedingungen 
 
 
           Demgegenüber sind die regulatorischen Rahmenbedingungen in 
           Europa von hoher Unsicherheit geprägt. Seit Jahren fehlen der 
           Branche der Erneuerbaren Energien klare und verlässliche 
           politische Rahmenbedingungen. Es ist bisher nicht gelungen, 
           politische Zielsetzung, umweltpolitische Vernunft und die 
           stark divergierenden Interessen der unterschiedlichen 
           Marktteilnehmer in einem nachhaltigen Umsetzungsplan zu 
           vereinen. Alle bisherigen Bemühungen, dieses zu erreichen, 
           sind infolge unzureichender Analyse der treibenden 
           Einflussfaktoren, der damit verbundenen mangelnden Transparenz 
           und einer nicht ausreichenden Koordination der Energiewende 
           gescheitert. 
 
 
           Die aktuellen Vorschläge des neuen Bundeskabinetts 
           konzentrieren sich ebenfalls auf einzelne Punkte statt eine 
           ökonomisch und ökologisch vertretbare Energiewende zu 
           gestalten. Ohne Zweifel ist dieses Vorhaben sehr komplex, aber 
           die Wahrscheinlichkeit, dass eine weitere Verzögerung der 
           dringend erforderlichen Reform des Strommarktes die Kosten der 
           Energiewende unnötig weiter steigen lässt, ist hoch. 
 
 
           Das Umfeld des PV-Marktes bleibt nach alledem weiter 
           dynamisch. Insbesondere die Unsicherheiten in politischer 
           Hinsicht machen eine belastbare Prognose der künftigen 
           Entwicklung praktisch unmöglich. Es ist kaum planbar, wann 
           aufgrund von neuen Technologien, Strompreissteigerungen 
           und/oder regulatorischen Änderungen neue Geschäftsfelder 
           entstehen werden. 
 
 
           Für die Unternehmen der Branche ergeben sich damit die 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -15-

Anforderungen, Prozesse und Organisation in bestehenden 
           Geschäftsfeldern optimal auszurichten und sich Zugang zu 
           Investitionsmitteln zu verschaffen, um in künftige 
           Geschäftsfelder investieren zu können. Dazu ist es auch 
           entscheidend, aktuelles Know-How und die geeigneten Ressourcen 
           zur Realisierung zukünftiger Geschäftschancen für das 
           Unternehmen zu sichern. 
 
 
     2.    Entwicklung der COLEXON Energy AG und aktuelle 
           Situation 
 
 
     2.1   Entwicklung bis einschließlich 2012 
 
 
           Die Ursprünge der heutigen COLEXON gehen auf das Jahr 2005 und 
           die Unternehmen Maaß-Regenerative Energien-GmbH (Wesel), 
           Nastro-Umwelttechnik GmbH (Meppen) und Reinecke + Pohl Sun 
           Energy AG (Hamburg) zurück, aus denen die heutige COLEXON 
           hervorging. Dabei erlebte COLEXON, wie die gesamte 
           Solarbranche, in den Jahren 2006-2010 ein rasantes 
           Umsatzwachstum. Im Zuge dessen entstanden neben den oben 
           genannten Büros in Wesel, Meppen und Hamburg weitere 
           Niederlassungen in Leipzig und Mainz. Ferner gründete COLEXON 
           Tochtergesellschaften in Australien, China, Frankreich, 
           Italien, Tschechien, USA sowie eine Niederlassung in 
           Großbritannien. Gleichzeitig verdoppelte sich die Belegschaft 
           in nur vier Jahren. 
 
 
           In den Anfangsjahren konzentrierte sich die 
           Unternehmenstätigkeit von COLEXON im Wesentlichen auf den 
           Handel mit Solarmodulen. Daneben stand, allerdings nur in 
           geringem Umfang, die Projektierung von PV-Anlagen. Dabei 
           profitierte COLEXON zunächst von einem 2006 abgeschlossenen 
           langfristigen Liefervertrag mit First Solar, einem der 
           international führenden Hersteller von Photovoltaikmodulen. 
           Hierdurch war auch in Zeiten extrem hoher Nachfrage die 
           Versorgung mit den erforderlichen Mengen an Solarmodulen 
           gewährleistet - ein Vorteil gegenüber den übrigen 
           Wettbewerbern, die regelmäßig mit Lieferengpässen zu kämpfen 
           hatten. 
 
 
           Parallel hierzu und um die Abhängigkeit vom Modulhandel und 
           dem zu diesem Zeitpunkt sich noch im Aufbau befindlichen und 
           risikobehaftetem renditeschwachen Projektgeschäft zu 
           reduzieren, wurde im Jahr 2009 die im Grundsatz strategisch 
           richtige Entscheidung getroffen, die bestehenden Aktivitäten 
           um den Bereich IPP (Independent Power Producer = Betrieb 
           eigener Solarkraftwerke) zu ergänzen. Mit der Übernahme der 
           Renewagy A/S, Virum/Dänemark ('Renewagy') mit einem 
           IPP-Portfolio von 45 MWp (Megawattpeak) im Jahr 2009 sollte 
           bei gleichzeitigem Zugang zu Projektentwicklungskompetenz 
           diese Diversifizierung erreicht und das IPP-Portfolio weiter 
           ausgebaut werden. 
 
 
           Ab Ende 2010 stellte sich jedoch heraus, dass COLEXON sich mit 
           der Expansions- und Internationalisierungsstrategie sowie der 
           Übernahme des IPP-Portfolios von Renewagy übernommen hatte. Zu 
           dieser Zeit kam es zu nachhaltigen Veränderungen des 
           PV-Marktes - nicht zuletzt infolge sich fortwährend 
           verändernder politischer Rahmenbedingungen: 
 
 
       -     So führten in den Märkten Italien, Spanien, 
             Frankreich und Großbritannien die unerwarteten drastischen 
             Kürzungen bei den Einspeisevergütungen dazu, dass COLEXONs 
             über Monate aufgebauter Auftragsbestand von ca. 50 MWp nicht 
             mehr realisierbar war. Die kleinen Landesgesellschaften 
             außerhalb Europas hatten zudem nicht die nötige Größe und 
             Kompetenz, um in den schwieriger werdenden Märkten Gewinne 
             zu erzielen. 
 
 
       -     Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen des 
             Marktes sowie nicht realisierbarer Reinvestitionserwartungen 
             musste zudem der ursprünglich mit rund EUR 63,4 Mio. 
             bewertete Goodwill der Renewagy-Gruppe im Jahr 2010 in Gänze 
             wertberichtigt werden. Ferner mussten Ende 2010 rund EUR 11 
             Mio. Mezzanine-Kapital aus den erworbenen Renewagy IPP-Parks 
             aufgrund der Bankenkrise in Dänemark ebenfalls vorzeitig 
             getilgt werden. Zur Finanzierung dieser Lücke wurden 
             insgesamt drei Bestandsparks mit einer Leistung von rund 17 
             MWp veräußert. 
 
 
       -     Schließlich erwies sich vor dem Hintergrund der 
             beschriebenen Veränderungen des Solarmarktes auch der mit 
             First Solar geschlossene und zunächst vorteilhafte 
             langfristige Modullieferungsvertrag als große Belastung in 
             Zeiten sinkender Nachfrage. Denn infolge der sich hieraus 
             ergebenden Abnahmeverpflichtungen baute COLEXON 
             gezwungenermaßen sehr hohe und nur unter Verlust zu 
             veräußernde Lagerbestände sowie entsprechend hohe 
             Lieferantenverbindlichkeiten auf (ca. EUR 30 Mio. zum 
             Jahreswechsel 2010/11). 
 
 
       -     Parallel kam es aus diversen Gründen zu 
             erheblichen Verzögerungen beim Forderungseingang von rund 
             EUR 23 Mio. aus dem Projektgeschäft. In dieser Situation 
             konnten die damals bestehenden Kreditvereinbarungen mit den 
             Banken zur Unternehmensfinanzierung nicht mehr eingehalten 
             werden, weshalb Darlehensverbindlichkeiten des 
             COLEXON-Konzerns in Höhe von EUR 22 Mio. innerhalb von 18 
             Monaten vorzeitig zurückgeführt werden mussten. 
 
 
 
           Auf diese negative Entwicklung des Unternehmens und die 
           geänderten Rahmenbedingungen reagierte der Vorstand der 
           Gesellschaft zu Beginn des Jahres 2011 und leitete eine 
           umfassende Restrukturierung des Unternehmens ein. Im Rahmen 
           dessen konnte die Unternehmensstruktur an die geänderten 
           Marktbedingungen angepasst werden, wozu, wie auch bereits auf 
           der Hauptversammlung im August 2012 vorgestellt, die folgenden 
           Maßnahmen durchgeführt wurden: 
 
 
       -     Vorzeitige Beendigung des First 
             Solar-Modulabnahmevertrags: 
 
 
             Aufgrund der sich stark veränderten Marktsituation waren die 
             Mindestabnahmeverpflichtungen aus dem First Solar-Vertrag ab 
             dem 4. Quartal 2010 existenzbedrohend für COLEXON. Diese 
             Verpflichtungen wurden durch ständiges Verhandeln sukzessiv 
             vermindert und schließlich zum 30. Juni 2012 gänzlich 
             aufgehoben. Die Verluste aus diesem Vertrag konnten auf rund 
             EUR 2 Mio. für beide Geschäftsjahre begrenzt werden. 
             Aufgrund der sehr starken Ausrichtung des Handels auf den 
             First Solar-Vertrag bedeutet die Vertragsbeendigung faktisch 
             auch das Auslaufen der Handelstätigkeit für COLEXON. 
 
 
       -     Deutliche Anpassung der Unternehmensstruktur: 
 
 
             Die Anzahl der Mitarbeiter wurde von der höchsten 
             Beschäftigungszahl von 140 im Jahr 2010 auf 19 (inklusive 
             Teilzeitkräften) zum Jahresende 2013 reduziert. Alle 
             Standorte bis auf Wesel und Hamburg wurden geschlossen. Im 
             Bereich Anlagenplanung und -bau werden nur selektiv kleinere 
             und profitable Projekte mit einem deutlich geringeren 
             Risikoprofil bearbeitet. 
 
 
 
           Nur aufgrund dieser frühzeitig durchgeführten Maßnahmen und 
           des kontinuierlichen und transparenten Informationsaustausches 
           mit entscheidenden Geschäftspartnern, den Banken sowie den 
           internen Wissens- und Entscheidungsträgern konnte die 
           Restrukturierung erfolgreich gemeistert werden. 
 
 
           Zur Veranschaulichung der beschriebenen Entwicklung des 
           Unternehmens einschließlich der Auswirkungen der vom Vorstand 
           der Gesellschaft durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen 
           soll die folgende Darstellung der wirtschaftlichen Kennzahlen 
           der Gesellschaft dienen: 
 
 
           Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung der COLEXON 
           Energy AG (Konzern) 2008-2013 
 
 
           In TEUR 1) 
 
 
                  2008     2009       2010       2011      2012      2013 
 
  Umsatz       142.755  117.178    196.011     94.829    25.942    11.636 
 
  EBIT          12.149   17.825    -53.923    -15.039     1.291     1.115 
 
  in % vom          9%      15%       -28%       -16%       5 %       10% 
  Umsatz 
 
  Ergebnis      10.833    8.074  -61.9092)  -21.8703)  -2.8384)  -3.3315) 
  vor Steuern 
 
  in % vom          8%       7%       -32%       -23%      -11%      -29% 
  Umsatz 
 
  Mitarbeiter       77      125        125         44        28        19 
  (Stichtag 
  31.12.) 
 
 
           1) Es handelt sich bei diesen Zahlen um IFRS-Zahlen des 
           COLEXON Konzernabschlusses 
 
 
           2) Goodwillabschreibung von EUR 63,4 Mio. im Zusammenhang mit 
           dem jährlichen Impairmenttest auf das IPP-Portfolios 
 
 
           3) Goodwillabschreibung von EUR 5 Mio. im Zusammenhang mit dem 
           jährlichen Impairmenttest auf den immateriellen Wert des 
           Projektgeschäfts 
 
 
           4) Goodwillabschreibung von EUR 2,8 Mio. im Zusammenhang mit 
           dem jährlichen Impairmenttest auf den immateriellen Wert des 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -16-

Projektgeschäfts 
 
 
           5) Ablösung von Zinsswaps in Höhe von EUR 1,8 Mio. zur 
           Umfinanzierung eines Solarparks 
 
 
     2.2   Entwicklung im Jahr 2013: Lösung von 
           Gewährleistungs- und Instandsetzungsthemen 
 
 
           Neben der Fortführung der vorstehend beschriebenen 
           Restrukturierung hat die Gesellschaft in 2013 insbesondere 
           auch bis dahin offene Instandsetzungs- und Haftungsthemen in 
           Bezug auf einzelne Solarparks einer dauerhaften Lösung 
           zuführen und so auch für diese Parks die Stromproduktion für 
           die Zukunft sicherstellen können. 
 
 
           Hintergrund der insoweit bestehenden Themen waren 
           Zwischenfälle bei zwei von Projektgesellschaften der 
           COLEXON-Gruppe betriebenen Solarparks in Waldeck (Thüringen) 
           und Zernsdorf (Brandenburg). An beiden Standorten war es im 
           Winter 2010/2011 infolge starker Schneefälle zu Einstürzen 
           bzw. Beschädigungen einzelner mit Solarmodulen belegter 
           Gebäude gekommen. Infolgedessen konnten die angemieteten 
           Dachflächen nicht mehr vollumfänglich genutzt werden, so dass 
           es zu Ertragsausfällen kam. Überdies nahmen und nehmen die 
           Eigentümer der Gebäude COLEXON bzw. die jeweilige 
           Projektgesellschaft für die Schäden an ihren Gebäuden in 
           Anspruch. 
 
 
           Hinsichtlich der Anlage in Zernsdorf hat COLEXON im November 
           2012 einen Vergleich mit der Eigentümerin schließen können. 
           Die Mehrzahl der Hallen wurde bereits saniert. Bei der durch 
           die Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co.KG 
           betriebenen Anlage 'Astenhof' in Waldeck werden Maßnahmen zur 
           langfristigen Sicherstellung der Stromproduktion im laufenden 
           Jahr umgesetzt. 
 
 
     2.3   Aktuelle Situation 
 
 
           Die aktuellen Unsicherheiten hinsichtlich der politischen 
           Rahmenbedingungen für eine deutsche und europäische 
           Energiewende bieten keine kurzfristigen Wachstumschancen auf 
           dem Gebiet der Neuinstallation und dem Vertrieb von 
           PV-Anlagen. Zwar bietet die zunehmende Wettbewerbsfähigkeit 
           der Photovoltaik interessante Perspektiven im Bereich von 
           Eigenverbrauchsanlagen für Gewerbe- und Industrieunternehmen 
           oder bei Kooperationen mit Stadtwerken, die eine dezentrale 
           Energieversorgung aufbauen wollen. Allerdings wirken sich die 
           jüngsten Gesetzesinitiativen der neuen Bundesregierung hier 
           kontraproduktiv aus. 
 
 
           Dementsprechend liegt der Fokus von COLEXON nach dem 
           erfolgreichen Abschluss der Restrukturierung und der 
           Aufarbeitung der grundsätzlich aufgegebenen Geschäftsbereiche 
           Handel und Projekte auf dem Solarkraftwerksbetrieb. Der Ausbau 
           des Portfolios kann aus den o.g. Gründen aber vorerst nicht 
           durch neue Projekte erreicht werden, sondern nur durch den 
           Ankauf bereits fertiggestellter PV-Anlagen, die aus 
           unterschiedlichen Gründen (beispielsweise wegen mangelnder 
           technischer Qualität, Finanzierungsthemen oder veränderter 
           Anlagestrategien) veräußert werden. Hierfür stehen bei COLEXON 
           derzeit jedoch keine finanziellen Eigen- oder Fremdmittel zur 
           Verfügung. Dabei hat das COLEXON-Management trotz der 
           Restrukturierung und der drastischen Verkleinerung des 
           Unternehmens in den letzten Jahren Wert darauf gelegt, 
           Erfahrung und Fachwissen zentraler Mitarbeiter zu behalten, 
           die für die Umsetzung dieser Strategie vonnöten sind. 
           Allerdings werden die konkreten Perspektiven für das Betreiben 
           bereits erstellter Solarparks zurzeit von der Restlaufzeit der 
           EEG-Vergütung dominiert. 
 
 
           Ohne die erforderlichen Investitionen in eine deutliche 
           Erweiterung des Bestands an Solarparks aber liegt, wie bereits 
           auf der außerordentlichen Hauptversammlung im Februar 2013 
           dargestellt, der heutige Solarkraftwerksbestand unterhalb der 
           kritischen Größe, die erforderlich ist, um das Unternehmen in 
           der jetzigen Struktur bestmöglich wirtschaftlich zu führen und 
           weiter zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wurde bereits 
           Ende 2012 dem belgischen Solarkraftwerksbetreiber 7C 
           Solarparken NV ein Übernahmeangebot unterbreitet. Dieses 
           Angebot wurde von den damaligen 7C Solarparken NV-Aktionären 
           zu 100 % angenommen, die erforderliche 75%ige Zustimmung der 
           COLEXON-Aktionäre auf der außerordentlichen 
           COLEXON-Hauptversammlung konnte allerdings nicht erreicht 
           werden. Dies hatte seinen Grund jedoch nicht in der fehlenden 
           Zustimmung zu der grundsätzlichen strategischen Ausrichtung, 
           sondern vielmehr in dem Bewertungsverhältnis der beiden 
           Unternehmen. Vor diesem Hintergrund bleibt es bei dem Befund, 
           dass COLEXON im Hinblick auf den Bestand an Solarparks derzeit 
           nach wie vor die notwendige kritische Größe fehlt, um eine 
           zumindest zufriedenstellende dauerhafte Ergebnisentwicklung 
           für ihre Aktionäre zu erwirtschaften. 
 
 
     3.    Strategische Optionen 
 
 
           Ausgehend von der aktuellen Situation der Gesellschaft haben 
           Vorstand und Aufsichtsrat in ständigen Konsultationen die 
           Optionen der Gesellschaft zu einer Marktpositionierung 
           geprüft, die den Aktionären die erfolgversprechendsten Chancen 
           zur Werterhaltung und einer langfristigen Wertsteigerung der 
           Gesellschaft bieten. Im Kern müssen letztlich drei 
           Handlungsalternativen gegeneinander abgewogen werden: 
 
 
     3.1   Fokussierung auf die jetzigen Solarparks 
 
 
           Alle Wachstumsmodelle zum Ausbau des Bestandes an Solarparks 
           erfordern Investitionen, die nicht aus dem betrieblich 
           erzeugten Cash Flow von COLEXON finanziert werden können. 
           Insoweit ist der Handlungsspielraum von COLEXON begrenzt: ein 
           fremdfinanziertes Wachstum ist im gegenwärtigen Marktumfeld 
           unrealistisch, weil während der andauernden Phase der 
           Konsolidierung des Photovoltaikmarktes Fremdmittel für eine 
           Wachstumsstrategie kaum einwerbbar sind. Die Bereitschaft des 
           derzeitigen Aktionärskreises von COLEXON, über 
           Kapitalerhöhungen Eigenkapital in größerem Umfang bereit zu 
           stellen, ist ebenfalls nicht vorhanden, wie sich auf den 
           letzten Hauptversammlungen zeigte. 
 
 
           Allerdings bestünde die Möglichkeit, die Gesellschaft in der 
           Weise, wie sie gegenwärtig nach der erfolgreichen 
           Restrukturierung positioniert ist, und mit dem jetzigen 
           Bestand an Solarparks fortzuführen. Eine diesbezügliche 
           Betrachtung ist auch durchgeführt worden und zeigt, dass diese 
           Option rechnerisch möglich ist. Hierzu ist es erforderlich, 
           die Kosten weiterhin kontinuierlich bis Ende 2015 abzusenken. 
           Parallel muss dabei sichergestellt werden, dass die vorhandene 
           Kernmannschaft innerhalb der nächsten zwei Jahre die 
           verbliebenen operativen Themen, wie u.a. die Bearbeitung von 
           Gewährleistungsgarantien, effektiv wahrnimmt. 
 
 
           Zu berücksichtigen ist aber, dass ein so stark verkleinertes 
           Unternehmen grundsätzlich erhöhten Risiken ausgesetzt ist: (1) 
           fehlende Attraktivität des Arbeitsplatzes und damit möglicher 
           Verlust von erforderlichem betrieblichen Wissen, (2) deutlich 
           erschwerte Möglichkeit, frisches Kapital aufzunehmen, das 
           selbst ohne Wachstumsambitionen zur Überbrückung von 
           Unwägbarkeiten notwendig werden könnte und (3) 
           überproportionale Schwankungsbreite der grundsätzlich 
           möglichen zukünftigen Dividendenfähigkeit aufgrund der 
           jetzigen Größe des IPP-Portfolios. Diese Aufzählung ist 
           lediglich beispielhaft und nicht abschließend. Denn sollten 
           sich auch nur bei ein oder zwei IPP-Parks längere 
           unvorhergesehene Stromproduktionsausfälle oder ähnliches 
           ereignen, könnte bereits dies nicht durch die verbleibenden 
           Bestandsparks kompensiert werden. 
 
 
           Alternativ hierzu wäre auch der Abverkauf der Solarparks und 
           die Liquidation der gesamten verbleidenden Gesellschaften und 
           der COLEXON Energy AG zu erwägen. Ein solches Vorhaben wird 
           von den Organen der AG aber weiterhin als mit hohen 
           Unabwägbarkeiten verbunden angesehen, weshalb von einer 
           umfassenden und belastbaren Bewertung dieser Option bislang 
           abgesehen wurde. 
 
 
     3.2   Zusammenschluss mit einem kompetenten Partner 
 
 
           Als weitere Option käme ein Wachstum durch eine 
           Zusammenschlussstrategie in Betracht. Kriterien für den 
           Zusammenschluss mit einem Partner wären auf dessen Seite 
           technische Kompetenz, eigener Bestand an Solarparks und 
           nachgewiesener Marktzugang. 
 
 
           Die technische Kompetenz würde sicherstellen, dass die 
           Bestandsanlagen in gutem Zustand bleiben, und würde mit der 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -17-

eigenen technischen Kompetenz das Profil des gemeinsamen 
           Unternehmens stärken. Ein eigener Bestand an Solarparks stellt 
           eine wichtige, stabilisierende Säule des Partners dar. Der 
           Marktzugang des Partners ist besonders im Hinblick auf 
           zukünftige Wachstumsmärkte interessant; es kann hierbei sowohl 
           ein Marktzugang in andere Länder als auch in andere 
           Marktsegmente sein. 
 
 
     a)    7C Solarparken NV als möglicher 
           Kooperationspartner 
 
 
           Unter Zugrundelegung dieser Kriterien kommt, wie im Folgenden 
           unter lit. 3.2b) dargelegt werden wird, 7C Solarparken NV als 
           ein für den Zusammenschluss mit COLEXON geeignetes Unternehmen 
           in Betracht. 
 
 
           Ein Zusammenschluss mit 7C Solarparken NV ermöglicht den 
           Ausbau des eigenen Portfolios um rund 41 MWp auf dann 
           insgesamt 67 MWp. Vor dem Hintergrund der nach wie vor 
           schwierigen Marktsituation bietet sich der Gesellschaft so die 
           Chance, die Ertragslage deutlich zu verstetigen und zu 
           verbessern. Zudem würde ein Zusammenschluss beider Unternehmen 
           die notwendige Attraktivität von COLEXON aus Sicht der 
           Aktionäre signifikant erhöhen. Denn in diesem Fall bestünde 
           die Aussicht, dass die Gesellschaft ihre Profitabilität und 
           Marktposition nachhaltig verbessert und somit auch die 
           Renditechancen der Anleger steigen. Dies würde es der 
           Gesellschaft - anders als ohne den Zusammenschluss mit einem 
           kompetenten Partner - ermöglichen, kurzfristig Fremdkapital 
           sowie weiteres Eigenkapital einzuwerben. Mit Hilfe des so 
           generierten 'frischen' Kapitals könnte sodann die mit einem 
           Zusammenschluss einhergehende Wachstumsstrategie 
           weiterverfolgt werden. 
 
 
           Die Unternehmen COLEXON und 7C Solarparken NV stehen seit 2010 
           in kontinuierlichen Geschäftsbeziehungen, so wurden bisher 
           durch 7C Solarparken NV drei (3) PV-Anlagen von COLEXON mit 
           einer Gesamtleistung von 6,4 MWp erworben. Vor diesem 
           Hintergrund war es bereits im Jahr 2012 zu ersten Gesprächen 
           über einen möglichen Zusammenschluss gekommen. Im Jahr 2013 
           hatte COLEXON dann den 7C Solarparken NV-Aktionären erstmals 
           ein Angebot zum Erwerb der 7C Solarparken NV-Aktien 
           unterbreitet. Die Realisierung des Erwerbs scheiterte 
           seinerzeit aber an der fehlenden Zustimmung der 
           Hauptversammlung von COLEXON. 
 
 
           Seitdem haben Vorstand und Aufsichtsrat von COLEXON die 
           Möglichkeit eines Zusammenschlusses in den zurückliegenden 
           Monaten intensiv weiter verfolgt. Parallel hierzu wurden auch 
           Gespräche über mögliche Alternativen geführt. Diese boten in 
           dem unsicheren Marktumfeld aber entweder deutlich weniger 
           Potenziale oder waren mit zusätzlichen Risiken verbunden. Nach 
           erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen mit 7C Solarparken 
           NV und auf Basis eines gegenüber dem Vorjahr geringfügig 
           modifizierten Konzepts hat COLEXON den Aktionären von 7C 
           Solarparken NV im Februar 2014 schließlich nochmals ein 
           Angebot zum Erwerb sämtlicher Anteile an 7C Solarparken NV 
           unterbreitet. 
 
 
     b)    Unternehmensprofil 7C Solarparken NV 
 
 
           Die 7C Solarparken NV mit Sitz in Mechelen/Belgien 
           (Geschäftsadresse: Battelsesteenweg 455E, BE-2800 
           Mechelen/Belgien) wurde am 15. Oktober 2008 als 
           Beratungsunternehmen mit dem Schwerpunkt Marktforschung und 
           Prüfung einzelner Investitionsvorhaben in der erneuerbaren 
           Energiebranche gegründet. 7C Solarparken NV ist eine nach 
           belgischem Recht gegründete nicht börsennotierte 
           Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap/société anonyme), 
           eingetragen in der belgischen Unternehmensdatenbank (Belgian 
           Crossroads Bank for Enterprises) unter Nummer BE0806.903.309. 
 
 
           Das Gesellschaftskapital (maatschappelijk kapitaal) von 7C 
           Solarparken NV beträgt nach einer im Jahr 2013 durchgeführten 
           Kapitalerhöhung derzeit insgesamt EUR 8.675.453,79, eingeteilt 
           in 7.062 Anteile. Bei der Ausgabe der Aktien wurde über das 
           Grundkapital hinaus ein zusätzliches Emissionsagio 
           (Uitgiftepremies) 
           in Höhe von insgesamt EUR 10.615.981,41 eingenommen. Die 
           Aktien von 7C Solarparken NV werden von siebzig (70) 
           Aktionären gehalten. 7C Solarparken NV verfügt derzeit über 
           eine Aktionärsbasis, die überwiegend aus bekannten vermögenden 
           Familien oder Investitionsgesellschaften aus den 
           Benelux-Staaten, dem Vereinigten Königreich und Frankreich 
           sowie auch dem Management besteht, die alle, wie 7C 
           Solarparken NV selbst, durch eine starke unternehmerische 
           Kultur geprägt sind. Insgesamt hat 7C Solarparken NV seit der 
           Gründung in mehreren Schritten frisches Eigenkapital in Höhe 
           von knapp EUR 20 Mio. eingeworben, davon alleine ca. EUR 10 
           Mio. innerhalb der letzten 12 Monate. 
 
 
           Die Kundschaft der 7C Solarparken NV bestand in den ersten 
           Jahren nach der Gründung hauptsächlich aus großen 
           Energiekonzernen, Banken und Finanzinvestoren aus der 
           Energiebranche. Die Kompetenzen von 7C Solarparken NV konnten 
           im Rahmen der Unternehmenstätigkeit kontinuierlich um 
           juristische und finanzielle sowie technische Themen erweitert 
           und vertieft werden. Neukunden lassen sich insbesondere im 
           Zusammenhang mit der wachsenden Nachfrage nach der Optimierung 
           von PV-Anlagen gewinnen. 
 
 
           Die erste Akquisition eines IPP PV-Parks fand Anfang 2010 mit 
           dem Erwerb einer 0,9 MWp PV-Anlage statt, welche durch COLEXON 
           errichtet wurde. Seitdem kauft 7C Solarparken NV systematisch 
           Solarparks auf und erhöhte auf diesem Weg die eigenen 
           Kapazitäten zur Stromerzeugung, zuletzt von ca. 27 MWp Anfang 
           2013 bis auf einen Bestand von derzeit insgesamt 41 MWp. Dabei 
           befindet sich der Großteil der erworbenen Solarparks in 
           Deutschland. Zusätzlich zu dem eigenen IPP-Portfolio hat 7C 
           Solarparken NV kontinuierlich auch eine Beteiligung an COLEXON 
           aufgebaut. So hat 7C Solarparken NV der Gesellschaft gemäß § 
           21 Abs. 1 WpHG am 5. April 2013 mitgeteilt, dass sie ihren 
           Stimmrechtsanteil am 5. April 2013 zu diesem Tag auf insgesamt 
           27,06% (entsprechend 4.802.457 Stimmrechten) erhöht hat. Nach 
           Angaben des Managements von 7C Solarparken NV beläuft sich die 
           Beteiligung von 7C Solarparken NV gegenwärtig auf ca. 25,9% 
           des Grundkapitals von COLEXON. Diese Beteiligung kann 
           letztlich auch als Bestätigung aus der Perspektive des 
           Managements von 7C Solarparken NV dafür gewertet werden, dass 
           beide Unternehmen gut zueinander passen. 
 
 
           7C Solarparken NV versteht sich selbst nicht primär als 
           Finanzinvestor in PV-Anlagen, sondern als 
           Elektrizitätserzeugungsunternehmen. Sie hat sich Anfang 2010 
           dabei für Photovoltaik entschieden, weil diese Technologie ein 
           relativ beschränktes Produktionsrisikoprofil aufweist und sie 
           in diesem Bereich ihre Kompetenz gezielt ausbauen konnte. 7C 
           Solarparken NV entwickelt Anlagen, kauft Projektrechte bzw. 
           schlüsselfertige oder Bestandsanlagen, finanziert die Anlagen, 
           wenn notwendig auch zuerst nur mit Eigenkapital, übernimmt die 
           kaufmännische und technische Betriebsführung, optimiert die 
           Stromproduktion und verantwortet bei eigenen Projekten die 
           Bauleitung. Ebenso ist 7C Solarparken NV mit ihren Partnern 
           GeWi und Mark-E in die Direktvermarktung von Solarstrom über 
           die Europäische Elektrizitätsbörse (EEX) eingestiegen. 
 
 
           Investitionsschwerpunkt ist Deutschland, da nach Auffassung 
           von 7C Solarparken NV hier am ehesten eine nachhaltige 
           Verankerung der wirtschaftlichen PV-Nutzung erreicht werden 
           kann (Grid Parity, stabile Netze) und da der deutsche Markt 
           durch den hohen Grad an Fragmentierung erhebliche Chancen für 
           eine weitere Konsolidierung bietet. Über 90% der installierten 
           Nennleistung befinden sich in Deutschland. 
 
 
           Der Global Cleantech Assocation Cluster Later Stage Award, 
           USA, hat das fokussierte und umfassende IPP-Geschäftsmodel von 
           7C Solarparken NV als eines der weltweit innovativsten 
           Solarunternehmen im Jahr 2011 nominiert. 
 
 
           Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung der 7C 
           Solarparken NV (Konzern) 2010-2013 
 
 
           in TEUR 
 
 
                    2009  20101)  20111)  20121)  20131)        2013 
                                                          ProForma3) 
 
  Umsatz             546   2.001   3.830   8.720  10.940 
 
  EBITDA             300   1.260   2.420   6.790   8.190       9.100 
 
  in % vom Umsatz    55%     63%     63%     78%     75%        n.a. 
 
  FTEs2) (zum          4       5       4       7       8           8 
  Stichtag 31.12.) 
 
 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -18-

1) ungeprüfter Konzernabschluss 
 
 
           2) auch über Dienstverträge eingebundenes Personal 
 
 
           3) ProForma Zahlen durch unterjährigen Erwerb von Solarparks 
 
 
     4.    Erläuterung zum Bewertungsprozess 
 
 
           Grundlage des Erwerbsangebots von COLEXON an die Aktionäre von 
           7C Solarparken NV ist eine Unternehmensbewertung der Consus 
           GmbH & Co. KG, wie bereits zu Beginn von Ziffer I. dieses 
           Vorstandsberichts dargestellt. 
 
 
     4.1   Bewertungsgrundlagen/Due Diligence 
 
 
           Hinsichtlich der Grundlagen der durchgeführten 
           Unternehmensbewertung wurde auf die Ergebnisse einer im Jahr 
           2012 durchgeführten umfassenden Due Diligence aufgesetzt, die 
           anlässlich einer ebenfalls im Jahr 2012 durch COLEXON und 7C 
           Solarparken NV in Auftrag gegebenen Unternehmensbewertung 
           erfolgt war. Hintergrund dessen war, dass COLEXON und 7C 
           Solarparken NV im Oktober 2012 erstmals übereingekommen waren, 
           die grundsätzlichen Optionen in Bezug auf einen Erwerb der 7C 
           Solarparken NV durch die COLEXON zu prüfen, und vereinbart 
           hatten, hierzu eine umfassende Bewertung beider Unternehmen 
           durchführen sowie ein mögliches Aktienumtauschverhältnis 
           bestimmen zu lassen. Die Due Diligence für COLEXON erfolgte 
           durch die Warth & Klein Grant Thornton AG 
           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf ('Warth & Klein 
           Grant Thornton') (Financial/Tax-Due Diligence) und durch 
           Watson, Farley & Williams LLP (Legal Due Diligence); die 
           technische Due Diligence wurde durch COLEXON selbst 
           durchgeführt. 
 
 
           Die nach der Due Diligence von 2012 durch 7C Solarparken NV 
           erworbenen Parks wurden technisch wieder durch Mitarbeiter der 
           COLEXON geprüft. Für die Legal Due Diligence wurde auf 
           Unterlagen der Kanzlei Ashurst LLP zurückgegriffen, die im 
           Zusammenhang mit dem beabsichtigten IPO durch 7C Solarparken 
           NV beauftragt wurde. 
 
 
           Soweit für die Berechnung der Unternehmenswerte die freien 
           Zahlungsmittelströme von COLEXON und 7C Solarparken NV zu 
           ermitteln waren, erfolgte dies auf Grundlage der aktuellen 
           Unternehmensplanungen der Gesellschaften. Die 
           Unternehmensplanungen fußen auf den projektspezifischen 
           Annahmen der Gesellschaften über die wirtschaftliche 
           Lebensdauer der Solarparkprojekte sowie auf spezifischen 
           Annahmen in Bezug auf die Entwicklung der 
           Holdinggesellschaften der beiden Unternehmensgruppen, also von 
           COLEXON und 7C Solarparken NV selbst. Für sämtliche 
           Solarparkprojekte wurde auf der aktuellen Leistung aufgesetzt 
           und diese unter Ansatz einer technisch üblichen Degradation 
           fortgeschrieben. Der Planungshorizont der Solarparkprojekte 
           erstreckt sich über den vom EEG garantierten Einspeisezeitraum 
           von 20 Jahren sowie über die mit den Flächeninhabern 
           vertraglich vereinbarten Verlängerungszeiträume (zumeist fünf 
           Jahre), maximal jedoch bis zum Jahr 2030 bzw. 2033. Für die 
           Post-EEG-Vergütungsphase haben 7C Solarparken NV und COLEXON 
           einen einheitlichen Vermarktungspreis von 12 ct je kWh 
           angenommen. 
 
 
           Ferner wurden neben den operativ geplanten Einheiten auch die 
           Holdinggesellschaften in die Bewertung einbezogen. 
 
 
     4.2   Ermittlung der Unternehmenswerte und des 
           rechnerischen Umtauschverhältnisses sowie externe Prüfung der 
           gefundenen Ergebnisse 
 
 
           Auf Basis der gemäß den vorstehenden Ausführungen ermittelten 
           Bewertungsgrundlagen hat die Consus GmbH & Co. KG sodann eine 
           neue, auf den Bewertungsstichtag 17. April 2014 bezogene 
           Berechnung der Unternehmenswerte von COLEXON und 7C 
           Solarparken NV durchgeführt. Die Unternehmensbewertung 
           erfolgte auf Basis von und im Einklang mit den Bestimmungen 
           des IDW S1 sowie den Empfehlungen des FAUB. 
 
 
           Der Gesamtkapitalwert der Gesellschaften wurde durch 
           Diskontierung der Free Cash Flows unter Ansatz eines 
           unternehmensspezifischen Abzinsungssatzes unter Zugrundelegung 
           der gewichteten Kapitalkosten der Gesellschaften auf den 
           Bewertungsstichtag ermittelt (Discounted Cash Flow-Methode). 
           Der Kapitalisierungszinssatz reflektiert dabei die Rendite 
           einer Alternativinvestition, deren Zahlungsstrom im Hinblick 
           auf die zeitliche Struktur, das Risiko und die Besteuerung als 
           vergleichbar mit dem Zahlungsstrom einzuschätzen ist, den die 
           Anteile des zu bewertenden Unternehmens vermitteln. Im Rahmen 
           der Discounted Cash Flow-Methode werden für die Diskontierung 
           die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ('WACC', 
           Weighted Average Cost of Capital) verwendet. In diesen 
           Kapitalkostensatz gehen die Renditeforderungen der Eigentümer 
           (Eigenkapitalkosten) und Fremdkapitalgeber 
           (Fremdkapitalkosten) jeweils mit der zu Marktwerten 
           gewichteten Eigenkapitalquote bzw. Fremdkapitalquote ein. 
 
 
           Der Kapitalisierungszinssatz basiert auf der Rendite einer 
           risikofreien Kapitalmarktanlage (Basiszinssatz), die je nach 
           Ursprungsland der Zahlungsströme um eine Länderrisikoprämie 
           erhöht wird. Der Basiszinssatz wird um einen Risikozuschlag 
           aus Marktrisikoprämie und Betafaktor erhöht. Der 
           Risikozuschlag deckt die höheren Unsicherheiten einer 
           vergleichbaren Aktie gegenüber einem risikofreien Zinspapier 
           ab. 
 
 
           Der Basiszinssatz wird nach der Svensson-Methode mit Hilfe von 
           der Bundesbank veröffentlichter Parameter von 
           Zinsstrukturkurven auf der Basis börsennotierter 
           Bundeswertpapiere ermittelt. Dieser Basiszinssatz betrug am 
           27. Februar 2014 2,72%, gerundet 2,75%. Es wurde der gerundete 
           Wert verwendet. COLEXON und 7C Solarparken NV erzielen 
           teilweise Umsätze aus Parks in Belgien, Frankreich und 
           Italien. Um dem höheren Risiko dieser Zahlungsströme Rechnung 
           zu tragen, wurden die Basiszinssätze für Erlöse aus diesen 
           Ländern um Länderrisikoprämien erhöht, die vom NYU-Professor 
           Aswath Damodaran regelmäßig publiziert werden. Die Berechnung 
           der Länderrisikoprämien erfolgt marktorientiert anhand der 
           Auswertung von Ratings der jeweiligen staatlichen 
           Anleihepapiere. Es ergaben sich zum Auswertungszeitpunkt 27. 
           Februar 2014 folgende Aufschläge gegenüber dem Basiszinssatz: 
           Belgien 0,9%, Frankreich 0,6%, Italien 2,85%. Für 7C 
           Solarparken NV wurde ein anhand der installierten Kapazität 
           gewichteter Mischzinssatz von 2,82% genutzt (Gewichtung: 
           Deutschland 91,1%, Belgien 6,4%, Frankreich 2,5%). Bei COLEXON 
           wurden die deutschen und italienischen Parks separat bewertet. 
 
 
           Als Marktrisikoprämie wurde unter Berücksichtigung der 
           aktuellen Empfehlungen des FAUB und angesichts des gegenwärtig 
           ungewöhnlich niedrigen Zinsniveaus für quasi-sichere Anlagen 
           jeweils 6,0 % angesetzt. 
 
 
           Der Betafaktor für 7C Solarparken NV und COLEXON wurde unter 
           Rückgriff auf eine Gruppe von acht (8) Vergleichsunternehmen 
           (Peer Group) und die jeweils marktbreitesten Indices der 
           Länder, in denen sie börsennotiert waren, abgeleitet. Die 
           Daten weiterer elf (11) Vergleichsunternehmen konnten aufgrund 
           sehr geringer Korrelationskoeffizienten nicht für den 
           Vergleich herangezogen werden. Auf Basis historischer 
           Betafaktoren dieser Peer Group wurde der unverschuldete 
           Betafaktor für 7C Solarparken NV und COLEXON einheitlich mit 
           0,37 angesetzt. 
 
 
           Das Kapitalstrukturrisiko wurde durch periodenspezifische 
           Anpassung dieses unverschuldeten Betafaktors um den aus dem 
           variierenden Verschuldungsgrad von 7C Solarparken NV und 
           COLEXON resultierenden Risikoeffekt bereinigt. Der jeweilige 
           Verschuldungsgrad wird integriert aus den entsprechenden 
           Planungsrechnungen abgeleitet und ist bei COLEXON höher als 
           bei 7C Solarparken NV. 
 
 
           Neben dem so ermittelten Eigenkapitalkostensatz sind die 
           Fremdkapitalkosten der zweite wesentliche Bestandteil des 
           Diskontierungssatzes. Der Fremdkapitalzinssatz wurde aus den 
           anhand der Kreditvereinbarungen und Einzelplanungen von 
           COLEXON und 7C Solarparken NV ermittelten Fremdkapitalkosten 
           des Jahres bezogen auf die durchschnittliche Höhe des 
           Fremdkapitals des Jahres ermittelt. Die Fremdkapitalkosten 
           stellen sich bei 7C Solarparken NV dabei relativ günstiger und 
           insgesamt geringer dar als bei COLEXON. 
 
 
           Die operativ geplanten und in die Bewertung einbezogenen 
           Einheiten beider Unternehmen sind in Anlage 1 zu diesem 
           Vorstandsbericht aufgeführt. Hinsichtlich der angewendeten 
           Methoden sowie der Einzelheiten der Berechnungen, 
           einschließlich der zugrunde liegenden Unternehmenskennzahlen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -19-

und Prognosen von COLEXON und 7C Solarparken NV (soweit deren 
           Offenlegung mit dem jeweiligen Unternehmensinteresse zu 
           vereinbaren ist), wird auf die vorstehenden Ausführungen und 
           die nachfolgende Ziffer I.5 sowie auf die als Anlage 2 zu 
           diesem Vorstandsbericht abgedruckte gutachtliche Stellungnahme 
           der Consus GmbH & Co. KG verwiesen. 
 
 
     5.    Erläuterungen zur Bewertung 
 
 
           Die Ermittlung der Unternehmenswerte von COLEXON und 7C 
           Solarparken NV beruht u.a. auf den Unternehmensplanungen von 
           COLEXON für die Jahre 2015-2030 sowie von 7C Solarparken NV 
           für die Jahre 2015-2033. Als Aufsatzpunkt für die Planung 
           wurde in beiden Fällen der 1. Januar 2015 genutzt. Die längere 
           Laufzeit der 7C Solarparken NV-Planung ergibt sich aus der 
           teils längeren Laufzeit der Solarparks in deren Bestand. Diese 
           Grundlagen (vgl. Ziffer I.5.1 und I.5.2 dieses 
           Vorstandsberichts), die wesentlichen Werttreiber, auf denen 
           die Bewertungsunterschiede maßgeblich beruhen (vgl. Ziffer 
           I.5.3 dieses Vorstandsberichts), sowie die Übersichten zu den 
           errechneten Bewertungsergebnissen und dem anhand dieser 
           ermittelten Umtauschverhältnis (vgl. Ziffern I.5.4 und I.5.5 
           dieses Vorstandsberichts) sind nachfolgend zusammengefasst 
           dargestellt. 
 
 
           Hinsichtlich der Einzelheiten zum Bewertungsprozess wird auf 
           die Ausführungen unter Ziffer I.4.2 dieses Vorstandsberichts 
           sowie auf die dort in Bezug genommenen Anlagen zu diesem 
           Vorstandsbericht verwiesen. 
 
 
     5.1   Eckpunkte der Planung der COLEXON Energy AG 
 
 
           Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung der COLEXON 
           stand-alone 2014-20301) 
 
 
  in TEUR 2)                    2014    2015    2016    2020    2025   2030 
 
  Umsatz                      11.248  11.434  11.416  11.345  11.262  4.022 
 
  EBIT                         2.186   3.794   3.845   3.680   3.418  2.045 
 
  in % vom Umsatz                19%     33%     34%     32%     30%    51% 
 
  Ergebnis vor Steuern (EBT)    -629   1.183   1.456   2.223   3.248  2.045 
 
  in % vom Umsatz                -6%     10%     13%     20%     29%    51% 
 
 
           1) JV Italien jeweils mit quotalem Anteil von 50% enthalten 
 
 
           2) Im Gegensatz zur Konzernberichterstattung handelt es sich 
           hierbei nicht um Zahlen der IFRS Rechnungslegung, sondern um 
           HGB-Zahlen, da auf dieser Ebene die operative Planung 
           durchgeführt wird. Unterschiede zwischen der IFRS und 
           HGB-Rechnungslegung ergeben sich vor allem aus den 
           unterschiedlichen zugrunde gelegten Nutzungsdauern (IFRS 30 
           Jahre, HGB 20 Jahre). Für die Bewertung sind die Auswirkungen 
           dieser Bilanzierungsunterschiede nicht relevant, lediglich für 
           die Gewinn- und Verlustrechnung. 
 
 
           Die prognostizierten Umsätze orientieren sich fast 
           ausschließlich an den erwarteten Erträgen des IPP-Portfolios 
           zuzüglich geringer Umsätze von wenigen hunderttausend Euro aus 
           dem Servicegeschäft. Aufgrund der gravierenden 
           Marktveränderungen und dem hieraus resultierenden 
           weitestgehend unrentablen Handels- und dem zurzeit nicht 
           prognostizierbaren Projektgeschäft (EPC) sind für diese 
           Bereiche keine Daten in die Planung eingeflossen. Aufgrund 
           fehlender nennenswert verfügbarer Liquidität und operativer 
           Kapazität sind ebenfalls keine Zukäufe von Bestandsparks oder 
           Projektentwicklungen im Eigenverbrauchsbereich eingeplant. 
 
 
           Damit bilden die sieben deutschen (23 MWp) und die zwei 
           italienischen (anteilig 3 MWp) Gesellschaften von COLEXON mit 
           insgesamt 26 MWp die Grundlage für die Bewertung. 
 
 
           Ab dem Jahr 2023 sind die ersten IPP-Parks vollständig 
           schuldenfrei und erhalten im Durchschnitt für weitere drei bis 
           fünf Jahre die volle EEG-Vergütung. 
 
 
     5.2   Eckpunkte der Planung der 7C Solarparken NV 
 
 
           Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung der 7C Group 
           Bestand inkl. Holding stand-alone 2014-2030 
 
 
  in TEUR                       2014    2015    2016    2020    2025   2030 
 
  Umsatz                      12.586  12.557  12.554  12.432  12.369  8.828 
 
  EBIT                         5.001   4.940   4.900   4.662   4.432  3.915 
 
  in % vom Umsatz                40%     39%     39%     38%     36%    44% 
 
  Ergebnis vor Steuern (EBT)   1.734   2.030   2.215   2.929   3.931  3.890 
 
  in % vom Umsatz                14%     16%     18%     24%     32%    44% 
 
 
           Die Bewertung von 7C Solarparken NV basiert ebenfalls 
           schwerpunktmäßig auf den 22 im Bestand befindlichen IPP-Parks 
           mit einer effektiv installierten Nennleistung von rund 41 MWp. 
 
 
           Anders als COLEXON akquiriert und restrukturiert 7C 
           Solarparken NV weiterhin aktiv Solarparks und plant, dies auch 
           in Zukunft fortzusetzen. Diesem Umstand wird durch eine 
           Wachstumsplanung Rechnung getragen. Insgesamt verfügt das 
           Unternehmen über eine frei verfügbare Liquidität von EUR 4,9 
           Mio. bis zum Jahresende 2014, die - bevorzugt in Deutschland - 
           vollständig in neue PV-Anlagen mit einer beabsichtigten 
           Nennleistung von rund 12,9 MWp investiert werden soll. Die der 
           Bewertung zugrunde gelegten Finanzkennzahlen orientieren sich 
           an Kennzahlen der Bestandsparks sowie an zurzeit in konkreter 
           Prüfung bzw. Verhandlung befindlichen Akquisitionsvorhaben. 
 
 
           Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung der 7C 
           Wachstumsportfolio stand-alone 2014-2030 
 
 
         in TEUR                     2014   2015   2016   2020   2025   2030 
 
         Umsatz                         -  3.371  3.363  3.331  3.292  2.062 
 
         EBIT                           -  1.391  1.379  1.331  1.270    743 
 
         in % vom Umsatz             n.a.    41%    41%    40%    39%    36% 
 
         Ergebnis vor Steuern (EBT)     -    798    832    965  1.130    743 
 
         in % vom Umsatz             n.a.    24%    25%    29%    34%    36% 
 
 
           Im Gegensatz zu COLEXON erzielt 7C Solarparken NV in der 
           Holding Erlöse u.a. aus Beratungs- und Serviceleistung, die 
           die dort anfallenden Kosten leicht überkompensieren. Aus 
           planerischer Vorsicht sind diese Erträge gegenüber den 
           Erwartungen des Managements von 7C Solarparken NV deutlich 
           reduziert worden, so dass der positive EBIT-Beitrag der 
           Holding ab dem Jahr 2015 nur noch mit durchschnittlich EUR 
           0,07 Mio. in die Planung einfließt. 
 
 
     5.3   Wesentliche Werttreiber bei COLEXON und 7C 
           Solarparken NV 
 
 
           Die Wertunterschiede von COLEXON einerseits und 7C Solarparken 
           NV andererseits beruhen zunächst auf der unterschiedlichen 
           Größe des IPP-Portfolios. So übersteigt die Nennleistung des 
           jetzigen 7C Solarparken NV-Portfolios die des Portfolios von 
           COLEXON um knapp 60%. Darüber hinaus sieht die 
           Unternehmensplanung von 7C Solarparken NV einen Ausbau des 
           Portfolios um weitere rund 12,9 MWp (30%), vor. Dies ist 
           angesichts der Entwicklung von 7C Solarparken NV in den 
           letzten 24 Monaten als ein realistisches Wachstumsziel 
           anzusehen. 
 
 
           Weitere Werttreiber sind der geringere Verschuldungsgrad (84% 
           bei COLEXON gegenüber 73% bei 7C Solarparken NV), die nahezu 
           ausgeglichenen Erträge der Holdinggesellschaft der 7C 
           Solarparken NV-Gruppe gegenüber dem negativen Wertbeitrag der 
           COLEXON-Holdinggesellschaft sowie die durchschnittlich 
           längeren Laufzeiten der EEG-Verträge bei 7C Solarparken NV. 
 
 
           Neben dem Wert der zukünftigen Zahlungsströme wurden als 
           Sonderwerte ferner die frei verfügbare Liquidität sowie die 
           von den Gesellschaften gehaltenen COLEXON-Aktien in die 
           Bewertung mit einbezogen. Aus der Finanzplanung von COLEXON 
           ergibt sich ein Liquiditätsstand von EUR 2,2 Mio. zum Stichtag 
           31. Dezember 2014, wovon ein Teil (ca. EUR 1,0 Mio.) als 
           Reserve für die nächsten Jahre benötigt wird. Eine Summe von 
           rund EUR 1,2 Mio. wird als frei verfügbare Liquidität 
           betrachtet. Hinzu kommen EUR 0,6 Mio. aus der Bewertung der 
           eigenen Aktien zum vorgeschlagenen Transaktionspreis von EUR 
           0,75 pro Aktie. 
 
 
           Der Sonderwert von 7C Solarparken NV resultiert ausschließlich 
           aus den gehaltenen COLEXON-Aktien und beträgt diskontiert zum 
           17. April 2014 EUR 3,4 Mio. Annahmegemäß wird sämtliche zum 
           31. Dezember 2014 vorhandene freie Liquidität der 7C 
           Solarparken NV für das Wachstum genutzt. 
 
 
     5.4   Tabellarische Übersicht zur Unternehmensbewertung 
 
 
     a)    COLEXON Energy AG 
 
 
           Die nachfolgende Tabelle zeigt die verschiedenen Komponenten 
           des Eigenkapitalwertes von COLEXON, namentlich das 
           IPP-Portfolio, aufgeteilt in die deutschen und die 
           italienischen Parks, sowie die Holding und die eigenen 
           Anteile. 
 
 
           Eine ausführliche Darstellung der Ermittlung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -20-

Unternehmenswerte findet sich unter Ziffer I.4.2 dieses 
           Vorstandsberichts sowie in der gutachtlichen Stellungnahme der 
           Consus GmbH & Co. KG, die diesem Vorstandsbericht als (Anlage 
           2) beigefügt ist. Die Werte wurden zunächst per 31. Dezember 
           2014 ermittelt und dann mit Hilfe eines anhand der 
           Eigenkapitalwerte der Parkportfolien gewichteten 
           Diskontierungszinssatzes auf den 17. April 2014 abgezinst. 
 
 
  Segment Werte in TEUR        Unter-  Fremdkapi-       Freie  Eigenkapi- 
                                 neh-         tal  Liquidität     talwert 
                                mens-  31.12.2014  31.12.2014  31.12.2014 
                                 wert 
 
  Deutsche Solarparks          69.492     -55.065           0      14.427 
 
  Italienische Solarparks       9.861      -7.391           0       2.470 
 
  Holding                      -4.785           0       1.160      -3.625 
 
  COLEXON Anteile                                                     643 
 
  Summe                        74.568     -62.456       1.160      13.915 
 
  Diskontierungsfaktor per                                          95,7% 
  17.04.2014 (gewichteter 
  Diskontierungszinsatz 6,4%) 
 
  Eigenkapitalwert 17.04.2014                                      13.310 
  in TEUR 
 
  Eigenkapitalwert in EUR pro                                    0,75 EUR 
  COLEXON-Aktie 
 
  Anzahl Aktien der                                  in Stück  17.744.557 
  Gesellschaft COLEXON 
 
 
     b)    7C Solarparken NV 
 
 
           In gleicher Weise ist nachfolgend die Wertermittlung 
           betreffend 7C Solarparken NV abgebildet. Bei 7C Solarparken NV 
           wurden die Bestandsparks in Deutschland, Belgien und 
           Frankreich sowie die Holding in einem Modell mit einem anhand 
           der relativen Größe der IPP-Portfolien gewichteten 
           Kapitalisierungszinssatz bewertet. In einem separaten Modell 
           wurde das unter Ziffer I.5.2 beschriebene repräsentative 
           Wachstumsportfolio bewertet. Gemäß den getroffenen Annahmen 
           liegt der Investitionsbedarf, der aus freier Liquidität 
           finanziert werden muss, bei EUR 4,9 Mio. 
 
 
  Segment Werte in TEUR       Unter-  Fremdkapi-       Freie  Eigenkapi- 
                            nehmens-         tal  Liquidität     talwert 
                                wert  31.12.2014  31.12.2014  31.12.2014 
 
  Solarparks + Holding        97.940     -71.925           0      26.014 
 
  Wachstumsportfolio          29.701     -20.720           0       8.981 
 
  COLEXON Anteile                                                  3.602 
 
  Summe                      127.641     -92.645           0      38.597 
 
  Diskontierungsfaktor per                                         96,1% 
  17.04.2014 (gewichteter 
  Diskontierungszinsatz 
  5,7%) 
 
  Eigenkapitalwert                                                37.110 
  17.04.2014 in TEUR 
 
  Eigenkapitalwert in EUR                                       5.254,93 
  pro 7C Solarparken-Aktie                                           EUR 
 
  Anzahl Aktien der                                 in Stück       7.062 
  Gesellschaft 7C 
  Solarparken 
 
 
     5.5   Übersicht zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses 
 
 
  Zusammenfassung der Bewertung                          COLEXON   7C TEUR 
                                                            TEUR 
 
  Unternehmenswert                                        74.568   127.641 
 
  Fremdkapital                                           -62.456   -92.645 
 
  COLEXON Aktien                                             643     3.602 
 
  Überschussliquidität                                     1.160         0 
 
  Eigenkapitalwert                        31.12.2014      13.915    38.597 
 
  Diskontierungsfaktor auf den            17.04.2014        0,96      0,96 
 
  Eigenkapitalwert                        17.04.2014      13.310    37.110 
 
  Anzahl der Aktien                                   17.744.557     7.062 
 
  Rechnerischer Wert je Aktie (EUR)                         0,75  5.254,93 
 
  Umtauschverhältnis in COLEXON-Aktien                  7.005,82 
  je 7C-Aktie 
 
  Umtauschverhältnis nach Zusammenlegung                3.502,91 
  2:1 
 
  Umtauschverhältnis gerundet zu Gunsten                3.500,00 
  von COLEXON 
 
 
           Die unter Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung 
           vorgeschlagene Kapitalerhöhung soll in der Weise erfolgen, 
           dass die Aktionäre von 7C Solarparken NV die von ihnen jeweils 
           an 7C Solarparken NV gehaltenen Anteile als Gegenleistung für 
           neue COLEXON-Aktien an COLEXON übertragen, nachdem das 
           derzeitige Grundkapital von COLEXON nach Glättung um eine (1) 
           Aktie durch Zusammenlegung im Verhältnis 2:1 herabgesetzt 
           worden ist. Bei der Ermittlung des angemessenen 
           Wertverhältnisses zwischen den 7C Solarparken NV-Anteilen und 
           den neuen COLEXON-Aktien wurden daher die 
           Gesamtunternehmenswerte und die Unternehmenswerte je Aktie von 
           7C Solarparken NV und COLEXON (nach Aktienzusammenlegung) 
           ermittelt und ins Verhältnis zueinander gesetzt. Die 
           Gesamtunternehmenswerte jedes der beiden Konzerne folgen aus 
           den jeweiligen Discounted Cash Flows zuzüglich der Sonderwerte 
           (vgl. dazu Ziffern I.5.1 bis I.5.4). 
 
 
           Hiernach ergibt sich ein Eigenkapitalwert (Entity-Wert 
           abzüglich Nettoverschuldung) zum Bewertungsstichtag (17. April 
           2014) für COLEXON mit TEUR 13.310 und für 7C Solarparken NV 
           mit TEUR 37.110. 
 
 
           Dies entspricht einem gerundeten Wert von EUR 5.254,93 für 
           eine 7C Solarparken NV-Aktie und einem Wert von EUR 1,50 für 
           eine COLEXON-Aktie nach Zusammenlegung zweier Aktien zu einer 
           Aktie. Hieraus ergibt sich, dass für jede 7C Solarparken 
           NV-Aktie 3.502,91 COLEXON-Aktien aus der vorgeschlagenen 
           Kapitalerhöhung zu gewähren sind. Hieraus ergibt sich durch 
           Rundung das in dem Vorschlag an die Hauptversammlung 
           vorgesehene Umtauschverhältnis von 3.500 COLEXON-Aktien zu 
           einer (1) 7C Solarparken NV-Aktie. 
 
 
           Aufgrund der sich hieraus ergebenden Gleichwertigkeit der 
           Einlagen in Gestalt der 7C Solarparken NV-Aktien und der dafür 
           gewährten COLEXON-Aktien ist gewährleistet, dass der Wert der 
           von den COLEXON-Aktionären gehaltenen Beteiligungen nicht 
           beeinträchtigt wird, auch wenn die COLEXON-Aktionäre an der 
           Kapitalerhöhung selbst nicht teilnehmen und sich ihre relative 
           Beteiligungshöhe verringert. 
 
 
     6.    Änderung der Beteiligungsverhältnisse 
 
 
           Die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird die 
           derzeitige Aktionärsstruktur von COLEXON deutlich verändern: 
 
 
           7C Solarparken NV, der bisherige größte Aktionär von COLEXON 
           mit einem Anteil von ca. 25,9%, wird zu einer 
           Tochtergesellschaft von COLEXON werden. COLEXON wird dadurch 
           nach Durchführung dieser Maßnahmen mittelbar und unmittelbar 
           insgesamt bis zu 2,71 Mio. eigene Aktien halten; dies 
           entspricht dann bis zu ca. 8,1% des Grundkapitals der 
           Gesellschaft von bis zu EUR 33.589.278,00 ('Bis zu': die 
           genaue Höhe hängt davon ab, ob alle Aktionäre von 7C 
           Solarparken NV ihre Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung 
           entsprechend den getroffenen Vereinbarungen einbringen). 
 
 
           Im Gegenzug erhalten die Aktionäre von 7C Solarparken NV bis 
           zu 24.717.000 (neue) COLEXON-Aktien. Dies entspricht einem 
           Anteil am dann erhöhten Grundkapital von bis zu 73,6%. Dadurch 
           würde sich die Beteiligung der übrigen jetzigen Aktionäre auf 
           bis zu ca. 18,3% verringern. 
 
 
           Allerdings berücksichtigen diese Berechnungen nicht eine 
           etwaige zusätzliche Erhöhung des Grundkapitals der 
           Gesellschaft infolge der beabsichtigten Begebung einer 
           Optionsanleihe bei gleichzeitiger Schaffung eines neuen 
           Bedingten Kapitals (vgl. dazu Tagesordnungspunkt 6 dieser 
           Einladung sowie den diesbezüglichen Vorstandsbericht unter 
           Ziffer B.1.). Hierdurch könnten sich sowohl der relative 
           Anteil der eigenen Aktien als auch die Höhe der Beteiligung 
           der 7C Solarparken NV-Aktionäre im Verhältnis zu den übrigen 
           Aktionären nochmals verändern. 
 
 
     7.    Strategische Ausrichtung nach dem Zusammenschluss 
           beider Unternehmen 
 
 
           Durch das Zusammengehen der COLEXON mit 7C Solarparken NV 
           werden vier entscheidende Faktoren erreicht: 
 
 
     a)    Absicherung des bestehenden Investments für die 
           COLEXON-Aktionäre 
 
 
           Die heutige Geschäftsbasis der COLEXON mit prognostizierten 
           Umsätzen von rund EUR 11 Mio. p.a. ist grundsätzlich in 
           vielerlei Hinsicht anfällig, bietet keine wirkliche 
           Wachstumsperspektive und rechtfertigt grundsätzlich kaum eine 
           Börsennotierung. 
 
 
           Durch den Zusammenschluss mit 7C Solarparken NV würde sich das 
           Geschäftsvolumen von COLEXON mehr als verdoppeln mit soliden 
           zukünftig zu erwartenden Erträgen, die aus weitestgehend in 
           Deutschland liegenden Photovoltaikparks resultieren. 
 
 
     b)    Qualität von 7C Solarparken NV 
 
 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -21-

Die Geschäftsmentalität, das Marktverständnis und auch das 
           unternehmerische Verständnis beider Unternehmen sind beinahe 
           deckungsgleich, auch das Verständnis der technischen 
           Erfordernisse steht in gutem Einklang. Daher ist auch eine 
           schnelle Integration der Unternehmen zu erwarten. 
 
 
     c)    Eigenes Netzwerk und Marktzugang 
 
 
           Das Vorhandensein eines eigenen Netzwerks und des aktuellen 
           Zugangs zu weiteren Bestandsparks auf Seiten von 7C 
           Solarparken NV ist ein weiterer wichtiger Qualitätsfaktor des 
           Unternehmens. 
 
 
     d)    Basis für weiteres Wachstum 
 
 
           Mit dem vergrößerten IPP-Portfolio steigt automatisch die 
           positive Wahrnehmung von COLEXON bei zukünftigen 
           Geschäftspartnern. Die Ressourcen beider Unternehmen ergänzen 
           sich sehr gut für eine wirkungsvollere Marktbearbeitung. Unter 
           der Voraussetzung, dass neue attraktive Geschäftschancen 
           entwickelt werden können, bestehen sehr gute Aussichten, das 
           dafür notwendige Kapital bei den Aktionären einzuwerben. 
 
 
           Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss mit 7C Solarparken NV 
           würde COLEXON, wie vorstehend dargestellt, entscheidend an 
           Größe gewinnen, um auch in dem umkämpften Marktumfeld der 
           Solarstromerzeugung langfristig erfolgreicher wirtschaftlich 
           tätig sein zu können. Auf dieser Basis und angetrieben durch 
           die sich neu bietenden Geschäftschancen bestünde dann die 
           Möglichkeit für ein weiteres Wachstum, insbesondere durch den 
           Zukauf weiterer Solarparks oder die Übernahme dann kleinerer 
           Wettbewerber. 
 
 
           Zur Finanzierung dieses Wachstumskurses beabsichtigt die 
           Gesellschaft, parallel zur Übernahme von 7C Solarparken NV 
           eine Optionsanleihe mit Bezugsrecht für die derzeitigen 
           Aktionäre (Bezugsverhältnis 2:1) zu begeben (vgl. dazu 
           Tagesordnungspunkt 6.3 dieser Hauptversammlungseinladung sowie 
           den diesbezüglichen Vorstandsbericht unter Ziffer B 1.). Zwar 
           ist die Gesellschaft auf der Grundlage ihres derzeitigen 
           Geschäftsmodells hinreichend mit Liquidität ausgestattet. Ein 
           Erwerb der 7C Solarparken NV und die damit einhergehende 
           Wachstumsstrategie machen es jedoch erforderlich, auch 
           kurzfristig zu realisierende Wachstumschancen, namentlich 
           Möglichkeiten zum Erwerb weiterer Solarparks, zu nutzen. Bevor 
           die mit dem Erwerb von 7C Solarparken NV verbundenen positiven 
           Liquiditätseffekte eintreten, ist die Begebung einer solchen 
           Anleihe daher zweckmäßig, um die Umsetzung des angestrebten 
           Wachstumskurses zu gewährleisten. Zudem würde es den 
           derzeitigen Aktionären über die mit der Anleihe verbundenen 
           Optionsrechte ermöglicht, ihrer quotale 
           Beteiligungsverwässerung durch die Sachkapitalerhöhung 
           entgegenzuwirken. 
 
 
           Aufgrund der aus Sicht der Aktionäre höheren Attraktivität der 
           Gesellschaft ist auch zu erwarten, dass mittels der 
           vorgenannten Optionsanleihe das für den angestrebten 
           Wachstumskurs notwendige Kapital eingeworben werden kann. 
           Sollten sich darüber hinaus in der Zukunft weitere 
           Wachstumschancen bieten, hätte die Gesellschaft aufgrund ihres 
           dann attraktiveren Unternehmensprofils zudem voraussichtlich 
           gute Möglichkeiten, falls notwendig, auch nochmals 
           zusätzliches Kapital einzuwerben, etwa durch weitere 
           Kapitalerhöhungen. 
 
 
           Vor dem Hintergrund der zeitlich limitierten garantierten 
           EEG-Vergütung für den in den Solarparks produzierten Strom 
           wird sich die Gesellschaft für ihre künftige Strategie 
           allerdings nicht auf den Zukauf von weiteren Bestandparks 
           beschränken können. Vielmehr wird es eine wichtige Aufgabe der 
           Zukunft sein, alternative Wachstumschancen im dynamischen 
           Markt der Erneuerbaren Energien zu identifizieren und 
           wahrzunehmen. Auch in diesem Zusammenhang wäre der durch einen 
           Zusammenschluss mit 7C Solarparken NV erzielbare Zuwachs an 
           Unternehmensgröße und Finanzkraft ein signifikanter Vorteil 
           gegenüber der jetzigen Unternehmensstruktur. Denn aufgrund des 
           größeren Portfolios an Solarparks und der entsprechend höheren 
           Einspeisevergütungen stünden deutlich größere finanzielle 
           Mittel für Investitionen in mögliche neue Geschäftsfelder zur 
           Verfügung als ohne den Zusammenschluss. 
 
 
           Zusammengefasst stellt sich die vom Vorstand angestrebte 
           strategische Ausrichtung nach einem Zusammenschluss mit 7C 
           Solarparken NV wie folgt dar: 
 
 
 
     II.   Ausschluss des Bezugsrechts und Auswirkungen auf 
           Aktionäre 
 
 
           Trotz dieser erheblichen Vorteile, die ein Zusammenschluss 
           beider Unternehmen für COLEXON und deren Aktionäre mit sich 
           bringt, verkennt der Vorstand nicht, dass der mit der 
           Sachkapitalerhöhung notwendig verbundene 
           Bezugsrechtsausschluss einen Eingriff in die Mitgliedschaft 
           der nicht bezugsberechtigten Aktionäre darstellt. Nach 
           sorgfältiger Abwägung der Interessen der Aktionäre und der 
           Gesellschaft sowie von Alternativen, die einen weniger 
           schweren Eingriff in die Mitgliedschaft der Aktionäre 
           darstellen könnten, ist der Vorstand davon überzeugt, dass der 
           zu Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Beschlusskatalog 
           materiell gerechtfertigt ist. 
 
 
     1.    Interesse der Gesellschaft am Zusammenschluss mit 
           7C Solarparken NV 
 
 
           Gegenstand der Gesellschaft ist nach § 2 Abs. 1 der Satzung in 
           der Fassung vom 11. Juli 2011 die Projektierung, der Erwerb 
           und Verkauf von sowie der Handel mit Gegenständen, Modulen und 
           Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere im 
           Bereich der Solarenergie, die Erbringung von Dienstleistungen, 
           insbesondere die Wartung und Instandhaltung solcher Anlagen 
           sowie der Betrieb von Anlagen im Bereich der Solarenergie. 
           Nach § 2 Abs. 2 der Satzung in der Fassung vom 11. Juli 2011 
           kann die Gesellschaft im Übrigen alle Geschäfte betreiben, die 
           dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen 
           geeignet sind oder die die Entwicklung des Unternehmens 
           fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre 
           Geschäftstätigkeit auch durch Tochter-, Beteiligungs- und 
           Gemeinschaftsunternehmen auszuüben sowie Unternehmens- und 
           Kooperationsverträge mit anderen Gesellschaften abzuschließen. 
           Sie ist insbesondere berechtigt, die Tätigkeit einer 
           geschäftsleitenden Holding wahrzunehmen, das heißt, 
           insbesondere den Erwerb, die Veräußerung, das Halten und 
           Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie deren 
           Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung. Sie kann 
           Zweigniederlassungen im In- und/oder Ausland errichten. Der 
           Erwerb der Anteile an 7C Solarparken NV ist daher vom 
           Gesellschaftszweck der Gesellschaft gedeckt. 
 
 
           Dieser Anteilserwerb liegt auch im besonderen Interesse der 
           Gesellschaft, wobei insoweit auf die vorstehenden Darlegungen 
           verwiesen werden kann, insbesondere auf Ziffer I.7 dieses 
           Vorstandsberichts. In diesem Zusammenhang ist erneut 
           hervorzuheben, dass trotz der durch die Restrukturierung von 
           COLEXON wiedergefundenen gegenwärtigen Stabilität die 
           Volatilität des Photovoltaikmarktes keine langfristig 
           gesicherten Zukunftsprognosen zulässt. Insbesondere der im 
           Marktvergleich geringe Bestand an PV-Anlagen macht die 
           Gesellschaft anfällig für Einzelrisiken, da keine 
           ausreichenden Kompensationsmöglichkeiten im Eigenbestand 
           vorhanden sind. Der Zusammenschluss mit 7C Solarparken NV 
           würde dies zum Vorteil der Gesellschaft und der 
           COLEXON-Aktionäre signifikant ändern. Kostensynergien durch 
           die einheitliche Verwaltung eines größeren Parkbestandes und 
           eine Verstetigung der Ergebnisse würden zur Herstellung der 
           Dividendenfähigkeit der Gesellschaft maßgeblich beitragen. 
 
 
     2.    Beschlussvorschlag zu Kapitalmaßnahmen nebst 
           Satzungsänderungen 
 
 
           In der Hauptversammlung der Gesellschaft wird vorgeschlagen, 
           nach Glättung des Grundkapitals um EUR 1,00 zunächst das 
           Grundkapital der Gesellschaft im Verhältnis 2:1 von EUR 
           17.744.556,00 um EUR 8.872.278,00 auf EUR 8.872.278,00 durch 
           Zusammenlegung der Aktien herabzusetzen und dann das 
           Grundkapital der Gesellschaft von EUR 8.872.278,00 um bis zu 
           EUR 24.717.000,00 auf bis zu EUR 33.589.278,00 gegen 
           Sacheinlage unter Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen. Im Wege 
           der Sachkapitalerhöhung gegen Bezugsrechtsausschluss soll den 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -22-

7C Solarparken NV-Aktionären, welche das Angebot der 
           Gesellschaft angenommen haben, ermöglicht werden, ihre Anteile 
           an 7C Solarparken NV in die Gesellschaft einzubringen. 
           Entsprechend der von COLEXON in den Vereinbarungen mit den 
           Aktionären von 7C Solarparken NV vorausgesetzten 
           Mindestannahmequote von 80% der 7C Solarparken NV-Aktionäre 
           ist im Rahmen der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung ein Betrag 
           in Höhe von mindestens EUR 19.773.600,00 vorgesehen, um den 
           das Grundkapital zumindest erhöht werden muss. Anlass hierfür 
           ist die Auffassung des Vorstands, dass ein 
           Bezugsrechtsausschluss der COLEXON-Aktionäre nur dann 
           gerechtfertigt ist, wenn der Erwerb zumindest einer 
           komfortablen Kontrollmehrheit an 7C Solarparken NV gesichert 
           ist. 
 
 
           Um die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter 
           Bezugsrechtsausschluss nach Kapitalherabsetzung durch 
           Zusammenlegung von Aktien zu ermöglichen, ist das Grundkapital 
           der Gesellschaft - wie erwähnt - zunächst um 1 Stückaktie zu 
           glätten. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 
           17.744.557,00, eingeteilt in 17.744.557 auf den Inhaber 
           lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem 
           rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, 
           soll daher zunächst um EUR 1,00 auf EUR 17.744.556,00, 
           eingeteilt in 17.744.556 auf den Inhaber lautende nennwertlose 
           Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am 
           Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, herabgesetzt werden. Die 
           Herabsetzung soll durch die Einziehung einer einzigen 
           unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie erfolgen. Diese 
           eine Aktie wird von Herrn Dr. Peter Dill 
           (Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft) zum Zwecke der 
           Glättung des Grundkapitals unentgeltlich zur Verfügung 
           gestellt werden, wenn die Hauptversammlung dem 
           Tagesordnungspunkt 6.1 zustimmt. 
 
 
           Hinsichtlich des Wortlauts der den Aktionären unter 
           Tagesordnungspunkt 6 unterbreiteten Beschlussvorschläge wird 
           auf die unter A. abgedruckte Tagesordnung verwiesen. 
 
 
     3.    Unternehmensbewertung der Gesellschaft und der 7C 
           Solarparken NV 
 
 
           Der Bewertungsprozess und die Bewertung beider Gesellschaften 
           wurden ausführlich in den Ziffern I.4 und 5 erläutert. 
           Ergänzend wird auf die gutachtliche Stellungnahme der Consus 
           GmbH & Co. KG verwiesen, die diesem Vorstandsbericht als 
           Anlage 2 beigefügt ist. 
 
 
           Die auf diese Weise durchgeführte Unternehmensbewertung kommt 
           zum Bewertungsstichtag (17. April 2014) zu Unternehmenswerten 
           von TEUR 37.110 (7C Solarparken NV) und TEUR 13.310 (COLEXON). 
           Hieraus ergibt sich für COLEXON der vorstehend genannte Wert 
           in Höhe von EUR 0,75 pro COLEXON-Aktie, welcher rund 30% über 
           dem durchschnittlichen Aktienkurs in dem Zeitraum von Februar 
           2013 bis Januar 2014 liegt. Für 7C Solarparken NV ergibt sich 
           ein Wert in Höhe von EUR 5.254,93 pro 7C Solarparken NV-Aktie. 
           Unter Berücksichtigung der Kapitalherabsetzung durch 
           Zusammenlegung von zwei COLEXON-Aktien zu einer COLEXON-Aktie 
           ergibt sich hieraus ein rechnerisches Umtauschwertverhältnis 
           von 3.502,91 (COLEXON-Aktien) zu einer (1) (7C Solarparken 
           NV-Aktie) und ein gerundetes Umtauschverhältnis von 3.500 : 1. 
 
 
           Die Werthaltigkeit der einzubringenden 7C Solarparken 
           NV-Aktien wird überdies zusätzlich durch den gerichtlich zu 
           bestellenden Sacheinlageprüfer im Hinblick darauf geprüft, 
           dass der geringste Ausgabebetrag der im Zuge der 
           Sachkapitalerhöhung zu gewährenden COLEXON-Aktien erreicht 
           wird. 
 
 
     4.    Angemessenheit des Ausgabebetrags und des 
           Umtauschverhältnisses 
 
 
           Der Vorstand hält die Bewertung von 7C Solarparken NV und von 
           COLEXON sowie das daraus abgeleitete Aktien-Umtauschverhältnis 
           aus den in den Ziffern I.4 und I.5 dieses Vorstandsberichts 
           dargelegten Gründen für angemessen. 
 
 
     4.1   Umtauschverhältnis gemäß durchgeführter 
           Unternehmensbewertung (IDW S1) 
 
 
           Aus den im Rahmen der durchgeführten Unternehmensbewertung 
           ermittelten Unternehmenswerten ergibt sich das vorgeschlagene 
           Umtauschverhältnis von 3500 : 1. Dieses ist somit unter 
           Zugrundelegung der Unternehmenswerte von COLEXON und 7C 
           Solarparken NV als angemessen anzusehen. 
 
 
           Im Hinblick auf die künftige Beteiligung der Aktionäre - ohne 
           die Sacheinleger - am Grundkapital der Gesellschaft wirkt sich 
           dieses Umtauschverhältnis dahingehend aus, dass deren 
           Beteiligung nach Eintragung der Durchführung der 
           Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister - die Erhöhung des 
           Grundkapitals um den Höchstbetrag unterstellt - 18,3% und die 
           der Sacheinleger 73,6% betragen wird. Die übrigen Aktien im 
           Umfang von ca. 8,1% des erhöhten Grundkapitals der 
           Gesellschaft stehen als eigene Aktien unmittelbar und 
           mittelbar im Besitz der Gesellschaft. Der Zuwachs an eigenen 
           Aktien beruht darauf, dass 7C Solarparken NV gegenwärtig mit 
           ca. 25,9% an COLEXON beteiligt ist und bei Vollzug der 
           vorgeschlagenen Maßnahmen zu einer Tochtergesellschaft von 
           COLEXON wird. Die von 7C Solarparken NV gehaltenen 
           COLEXON-Aktien werden dadurch mittelbar zu eigenen Aktien von 
           COLEXON (Hinweis: Die vorstehenden Zahlen reflektieren alleine 
           die Auswirkungen der Sachkapitalerhöhung. Etwaige Änderungen 
           der Beteiligungsverhältnisse im Zusammenhang mit der von der 
           Gesellschaft auszugebenden Optionsanleihe bzw. der Ausübung 
           der mit der Anleihe verbundenen Optionsrechte sind nicht 
           berücksichtigt. Je nach Zeichnung der Optionsanleihe bzw. der 
           Ausübung der mit der Anleihe verbundenen Optionsrechte können 
           sich diese daher ggf. nochmals verändern.). Aufgrund des 
           Wertes der eingebrachten 7C Solarparken NV-Aktien und der 
           Angemessenheit des gewählten Umtauschverhältnisses findet bei 
           Durchführung der Kapitalerhöhung keine Wertverwässerung der 
           individuellen Beteiligungen der COLEXON-Aktionäre statt. Deren 
           Vermögensposition bleibt unbeeinträchtigt. 
 
 
           Zwar werden die neuen COLEXON-Aktien aus der 
           Sachkapitalerhöhung nur zum geringsten Ausgabebetrag von EUR 
           1,00 je Aktie ausgegeben. Der darüber hinausgehende Wert von 
           EUR 0,50 je Aktie wird entsprechend dem Beschlussvorschlag 
           jedoch in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB 
           eingestellt werden. 
 
 
           Der Vorstand ist überzeugt, dass das gefundene 
           Bewertungsergebnis zutrifft und der objektivierte 
           Unternehmenswert beider Gesellschaften korrekt bestimmt wurde. 
           Auch insoweit kann auf die vorstehend genannten Passagen 
           dieses Berichts verwiesen werden. Die gutachtliche 
           Stellungnahme der Consus GmbH & Co. KG zu der durchgeführten 
           Unternehmensbewertung ist zudem in Anlage 2 zu diesem Bericht 
           abgedruckt. 
 
 
     4.2   Vergleich zu Unternehmensbewertung anhand des 
           Börsenkurses 
 
 
           In Ansehung der Börsennotierung der COLEXON-Aktie hat der 
           Vorstand von COLEXON das errechnete Umtauschverhältnis auch 
           anhand des Börsenwertes der Gesellschaft geprüft. Hiernach 
           erweist sich das errechnete Umtauschverhältnis auch unter 
           Heranziehung des gewichteten durchschnittlichen Börsenkurses 
           der COLEXON-Aktie als angemessen. Denn der ermittelte und dem 
           Umtauschverhältnis zugrunde gelegte Wert je COLEXON-Aktie von 
           EUR 0,75 (vor Kapitalherabsetzung) liegt ca. 30% höher als der 
           gewichtete durchschnittliche Börsenkurs der COLEXON-Aktie in 
           dem Zeitraum von Februar 2013 bis Januar 2014. Dabei 
           überschritt der Börsenkurs zu keinem Zeitpunkt die Schwelle 
           von EUR 0,75 und erreichte in der Spitze einen Schlusskurs von 
           EUR 0,66 zum 15.Februar 2013. Diese Aussage hätte im Ergebnis 
           auch dann Bestand, wenn als Referenzzeitraum die drei Monate 
           vor der am 4. Februar 2014 erfolgten Ad Hoc-Ankündigung des 
           geplanten Erwerbs von 7C Solarparken NV durch die Gesellschaft 
           zugrunde gelegt würden. Auch dann ergäbe sich ein 
           anzusetzender gewichteter durchschnittlicher Börsenkurs, der 
           deutlich unter dem ermittelten Aktienwert von EUR 0,75 läge. 
 
 
 
           Mithin stellt der ermittelte Wert der COLEXON-Aktie im 
           Vergleich zu einer Unternehmensbewertung anhand des 
           Börsenkurses die für die COLEXON-Aktionäre günstigere 
           Alternative dar. 
 
 
     4.3   Vergleich zu Unternehmensbewertung anhand des 
           Liquidationswertes 
 
 
           Im Hinblick auf das alternativ denkbare Szenario einer 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -23-

Liquidation haben Vorstand und Aufsichtsrat von COLEXON von 
           einer Vergleichsrechnung abgesehen. Grund hierfür sind 
           insbesondere die erheblichen Unwägbarkeiten, die hiermit 
           verbunden wären und einer belastbaren Prognose entgegenstehen 
           (vgl. oben Ziffer I.3.1). 
 
 
     5.    Notwendigkeit der Kapitalherabsetzung durch 
           Zusammenlegung von Aktien und des vorgeschlagenen 
           Herabsetzungsverhältnisses 
 
 
           Der ermittelte derzeitige Wert einer COLEXON-Aktie (vor 
           Kapitalherabsetzung), der hier maßgeblich ist, liegt unter EUR 
           1,00. 
 
 
           Bei unverändertem Grundkapital wäre die Ausgabe neuer 
           COLEXON-Aktien zum gesetzlichen Mindestausgabebetrag von EUR 
           1,00 oder darüber zwar theoretisch möglich, jedoch wären 
           potentielle Investoren wie auch die Aktionäre von 7C 
           Solarparken NV angesichts des derzeitigen Werts der 
           COLEXON-Aktie von unter EUR 1,00 nicht zur Zeichnung dieser 
           neuen Aktien bereit. 
 
 
           Um die Ausgabe von neuen Aktien im Rahmen der beabsichtigten 
           Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss zu ermöglichen, 
           ist daher zuvor die Herabsetzung des Grundkapitals der 
           Gesellschaft in der Weise erforderlich, dass sich nach 
           Zusammenlegung der Aktien ein Anteil am errechneten 
           Unternehmenswert von zumindest EUR 1,00 pro Aktie ergibt. Da 
           jedoch der rechnerische Anteil am Grundkapital der COLEXON je 
           Aktie bereits vor Kapitalherabsetzung EUR 1,00 beträgt und der 
           auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des 
           herabgesetzten Grundkapitals bei einer Kapitalherabsetzung den 
           Mindestbetrag von EUR 1,00 nach §§ 8 Abs. 3, 9 Abs. 1 AktG 
           nicht unterschreiten darf, kann die Herabsetzung des 
           Grundkapitals lediglich durch Zusammenlegung von Aktien 
           erfolgen. 
 
 
           Das hier vorgeschlagene Herabsetzungsverhältnis 2:1 ist - bei 
           Verwendung ganzer Zahlen - das niedrigste 
           Herabsetzungsverhältnis, das möglich ist und mithin in 
           geringstmöglichem Umfang in die Mitgliedschaft der Aktionäre 
           von COLEXON eingreift. 
 
 
           Daher sind die beabsichtigte Kapitalherabsetzung durch 
           Zusammenlegung von Aktien und das Herabsetzungsverhältnis von 
           2:1 erforderlich und angemessen. 
 
 
     6.    Bericht des Vorstands über die Gründe für den 
           Ausschluss des Bezugsrechts (§ 186 Abs. 4 Satz 2 AktG) 
 
 
     6.1   Interesse der Gesellschaft am 
           Bezugsrechtsausschluss 
 
 
           Der vorgesehene Ausschluss des Rechts der Aktionäre zum Bezug 
           von neuen Aktien aus der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung 
           liegt nach vernünftigen kaufmännischen Erwägungen im 
           dringenden Interesse der Gesellschaft, da diese allein durch 
           die Einbringung der Gesellschaftsanteile an 7C Solarparken NV 
           ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell erhalten wird. Zur 
           Vermeidung von Wiederholungen kann insoweit auf die bereits 
           erfolgten diesbezüglichen Ausführungen im Rahmen dieses 
           Vorstandsberichts, insbesondere unter Ziffer II.1 sowie unter 
           Ziffer I.7, verwiesen werden. 
 
 
           Der Vorstand der Gesellschaft hat sich parallel zu den 
           Gesprächen mit 7C Solarparken NV auch nach anderen 
           potentiellen Investoren umgesehen, jedoch keine geeigneten 
           möglichen Kooperationspartner finden können. Ein 
           zukunftsfähiges Geschäftsmodell der Gesellschaft kann daher 
           aus heutiger Sicht allein durch die Einbringung der 
           Gesellschaftsanteile an 7C Solarparken NV in die Gesellschaft 
           erreicht werden. 
 
 
           Durch die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen und den 
           Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wird es der 
           Gesellschaft ermöglicht, bis zu 100% der Aktien an 7C 
           Solarparken NV ohne den Einsatz liquider Mittel zu erwerben 
           und damit ihre Geschäftstätigkeit operativ auszuweiten und zu 
           stärken. 
 
 
           Damit wird die Gesellschaft in der Lage sein, sich am Markt in 
           der erforderlichen Weise zukunftsfähig zu positionieren 
           (ausführlich dazu unter Ziffer I.7). 
 
 
     6.2   Geeignetheit des Bezugsrechtsausschlusses 
 
 
           Der Bezugsrechtsausschluss ist geeignet, den dargestellten 
           Zweck der Einbringung der Gesellschaftsanteile an 7C 
           Solarparken NV zu erreichen. Insbesondere folgt aus dem 
           Erwerbsinteresse von COLEXON an 7C Solarparken NV, dass nur 
           die Aktionäre von 7C Solarparken NV Bezugsberechtigte dieser 
           Kapitalerhöhung sein können - und dementsprechend die übrigen 
           Aktionäre vom Bezugsrecht ausgeschlossen sein müssen. Durch 
           die vorgeschlagene Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des 
           Bezugsrechts sollen den 7C Solarparken NV-Aktionären die 
           (neuen) Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung für die 
           Einbringung der 7C Solarparken NV-Aktien angeboten bzw. 
           gewährt werden. Dies stellt ein wesentliches Element des 
           Angebots an die 7C Solarparken NV-Aktionäre dar. Denn diese 
           haben sich nach Kenntnisstand des Vorstands von COLEXON zum 
           Großteil im Rahmen langfristiger Anlagestrategien gezielt an 
           7C Solarparken NV als einem Unternehmen der 
           Photovoltaikindustrie beteiligt und sind daher zu einer 
           Veräußerung ihrer Beteiligung nur unter der Voraussetzung 
           bereit, dass ihnen im Gegenzug eine vergleichbare Investition 
           ermöglicht wird. Die Übertragung der von ihnen gehaltenen 
           Gesellschaftsanteile an 7C Solarparken NV kommt für sie daher 
           ausschließlich dann in Betracht, wenn als Gegenleistung Aktien 
           der Gesellschaft gewährt werden. 
 
 
     6.3   Erforderlichkeit des Bezugsrechtsausschlusses 
 
 
           Da COLEXON nicht über andere Möglichkeiten verfügt, als die 
           Gegenleistung für die Übertragung der Gesellschaftsanteile an 
           7C Solarparken NV durch die Ausgabe von neuen Aktien zu 
           erbringen, ist der Bezugsrechtsausschluss auch erforderlich. 
           Denn ohne den Bezugsrechtsausschluss wäre es der Gesellschaft 
           nicht möglich, die Gesellschaftsanteile an 7C Solarparken NV 
           gegen Ausgabe von neuen Aktien der Gesellschaft zu erwerben. 
           Die Gesellschaft verfügt insbesondere nicht über eigene Aktien 
           (im erforderlichen Umfang). Eine Gegenleistung in anderer 
           Form, namentlich Bargeld oder sonstige Sachwerte, kommt in 
           Ansehung der Anlagestrategie der 7C Solarparken NV-Aktionäre 
           nicht in Betracht (s.o. Ziffer II.6.2). Selbst wenn seitens 
           der 7C Solarparken NV-Aktionäre eine Gegenleistung in anderer 
           Form als in COLEXON-Aktien akzeptiert würde, wäre die 
           Gesellschaft zudem nicht in der Lage diese aufzubringen. Denn 
           die Gesellschaft verfügt weder über Sachwerte, die als 
           Gegenleistung für die Übertragung der Anteile an 7C 
           Solarparken NV dienen könnten, noch über die für einen Erwerb 
           der Anteile an 7C Solarparken NV notwendigen Barmittel. Auch 
           die Aufnahme der entsprechenden Mittel bei Banken oder über 
           den Kapitalmarkt - sei es als Fremdkapital oder in Form von 
           Eigenkapital durch Ausgabe neuer Aktien im Wege einer 
           Barkapitalerhöhung - war nach Einschätzung des Vorstands nicht 
           möglich, da die Kapitalmarktsituation eine Mittelbeschaffung 
           durch COLEXON derzeit nicht zulässt. 
 
 
     6.4   Angemessenheit des Bezugsrechtsausschlusses 
 
 
           Die Beteiligung der 7C Solarparken NV-Aktionäre an der 
           Gesellschaft nach Durchführung der Sachkapitalerhöhung ist 
           nach alledem interessengerecht und angemessen. Insbesondere 
           ist keine andere Vorgehensweise denkbar, bei der die geplante 
           Transaktion unter geringeren Eingriffen in die Rechte der 
           Aktionäre umsetzbar wäre. Die Sachkapitalerhöhung führt zwar 
           zu einer nicht unerheblichen Verwässerung der bestehenden 
           Beteiligungsverhältnisse, nicht jedoch in wirtschaftlicher 
           Hinsicht. Der wirtschaftliche Wert der Beteiligung bleibt 
           durch die Einbringung der Gesellschaftsanteile an 7C 
           Solarparken NV unverändert. 
 
 
           Vor diesem Hintergrund überwiegt das zuvor bereits dargelegte 
           dringende Interesse der Gesellschaft an dem Erwerb der 7C 
           Solarparken NV gegenüber dem an sich auch berechtigten 
           Interesse der COLEXON-Aktionäre, einen durch den 
           Bezugsrechtsausschluss veranlassten verhältnismäßigen 
           Beteiligungs- und Stimmrechtsverlust zu vermeiden. 
 
 
           Die Verwässerung der Beteiligungsquote beschränkt sich auf den 
           zum Erwerb der Anteile an 7C Solarparken NV erforderlichen 
           Umfang und ist daher auch unter diesem Gesichtspunkt 
           angemessen. Zwar wäre es grundsätzlich denkbar, die 
           Beteiligungsverwässerung zusätzlich über eine zusammen mit der 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -24-

Sachkapitalerhöhung zu beschließende bezugsrechtswahrende 
           Barkapitalerhöhung abzumildern. Allerdings müsste eine solche 
           Barkapitalerhöhung in Ansehung des Volumens der 
           Sachkapitalerhöhung entsprechend hoch ausfallen, um eine 
           signifikante Verringerung der Beteiligungsverwässerung zu 
           bewirken. Dabei ist bereits fraglich, ob es überhaupt zu einer 
           ausreichend hohen Zeichnungsquote gekommen wäre. Ferner wäre 
           eine solche Bezugsrechtsemission prospektpflichtig - mit den 
           entsprechenden Folgekosten. Zudem würde sich bei Bestehen 
           einer Prospektpflicht das Erfordernis eines größeren 
           zeitlichen Vorlaufs ergeben, der die Umsetzung des 
           Erwerbsvorhabens insgesamt in Frage gestellt hätte. 
 
 
           Allerdings soll der Hauptversammlung ergänzend zu der 
           Sachkapitalerhöhung die Begebung einer Optionsanleihe i.V.m. 
           der Schaffung eines entsprechenden bedingten Kapitals zur 
           Beschlussfassung vorgeschlagen werden (vgl. Tagesordnungspunkt 
           6.3). Zwar dient die Platzierung dieser Optionsanleihe primär 
           der Finanzierung der seitens der Gesellschaft verfolgten 
           Wachstumsstrategie nach dem Zusammenschluss mit 7C Solarparken 
           NV bzw. der Sicherstellung der hierzu benötigten Liquidität. 
           Darüber hinaus wird über die mit der Anleihe verbundenen 
           Optionsrechte den derzeitigen Aktionären aber auch ermöglicht, 
           ihrer quotalen Beteiligungsverwässerung entgegenzuwirken. 
 
 
           Schließlich besteht nach Einschätzung der Gesellschaft kein 
           begründeter Anlass zu der Befürchtung, dass die Aktionäre von 
           7C Solarparken NV sich kurzfristig von den nach Vollzug der 
           Sachkapitalerhöhung erworbenen COLEXON-Aktien trennen und 
           damit den Börsenkurs der COLEXON-Aktie beeinträchtigen würden. 
           Wie bereits dargelegt, geht der Vorstand von einem 
           langfristigen Investitionsinteresse der 7C Solarparken 
           NV-Aktionäre aus. Dies ist insbesondere dadurch belegt und 
           abgesichert, dass sich jeder 7C Solarparken NV-Aktionär in 
           Ziffer 6.2 der Vorzeichnungs- und Aktientausch-Vereinbarung 
           (Pre-Subscription and Share Exchange Agreement) verpflichtet 
           hat, die übernommenen COLEXON-Aktien für einen Zeitraum von 6 
           Monaten nach Erwerb nicht zu veräußern und für einen Zeitraum 
           von 1 Jahr nach Erwerb nicht über die Börse zu veräußern. 
 
 
           Nach alledem wiegt der angestrebte wirtschaftliche Nutzen für 
           die Gesellschaft und deren Aktionäre den Beteiligungs- und 
           Stimmrechtsverlust der vom Bezugsrecht ausgeschlossenen 
           Aktionäre auf. Insbesondere wird aufgrund des gewählten 
           Umtauschverhältnisses die Werthaltigkeit der Beteiligung der 
           Aktionäre der Gesellschaft durch die geplante Maßnahme nicht 
           berührt. Zugleich bietet der Erwerb von 7C Solarparken NV für 
           die Gesellschaft die Möglichkeit zu einem wirtschaftlichen 
           Wachstum, von dem letztlich alle Aktionäre profitieren. 
           Zugleich bestehen angesichts des derzeitigen Marktumfelds 
           keine wirtschaftlich annähernd gleichwertige Alternativen zu 
           der beabsichtigten Vorgehensweise. 
 
 
           Daher käme als Alternative aus Sicht der Gesellschaft einzig 
           in Betracht, von einem Erwerb von 7C Solarparken NV gänzlich 
           abzusehen - mit allen damit verbundenen Risiken für die 
           weitere Entwicklung der Gesellschaft. 
 
 
     7.    Schlusswort 
 
 
           Der Vorstand wie auch der Aufsichtsrat sind überzeugt, dass 
           die vorgeschlagenen Kapitalmaßnahmen Voraussetzung für die 
           nachhaltige Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft sind. 
           Gleichwohl liegt die Entscheidung über deren Durchführung und 
           damit auch über den Erwerb von 7C Solarparken NV in der Hand 
           der COLEXON-Aktionäre. Aus diesem Grund bitten Vorstand und 
           Aufsichtsrat darum, den Beschlussvorschlägen zu 
           Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung 
           zuzustimmen. 
 
 
   Anlage 1 zum schriftlichen Bericht des Vorstands der COLEXON Energy AG 
   an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6.4 - Übersicht über die 
   operativ geplanten Unternehmenseinheiten 
 
   COLEXON Energy AG: Operativ geplante Unternehmenseinheiten 
 
  Name                                     Land      Projektname      MWp 
 
  COLEXON Energy AG                        Deutsch-  -                  - 
                                           land 
 
  COLEXON 1. Solarprojektgesellschaft mbH  Deutsch-  Zernsdorf        1,5 
  & Co. KG                                 land 
 
  Renewagy 2. Solarprojektgesellschaft     Deutsch-  Moorenweis       5,7 
  mbH & Co. KG                             land 
 
  Renewagy 3. Solarprojektgesellschaft     Deutsch-  Hiendorf         1,1 
  mbH & Co. KG                             land 
 
  Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft     Deutsch-  Waldeck          5,8 
  mbH & Co. KG                             land 
 
  Renewagy 11. Solarprojektgesellschaft    Deutsch-  Dierig/Etzbach   1,6 
  mbH & Co. KG                             land 
 
  Renewagy 21. Solarprojektgesellschaft    Deutsch-  Thierhaupten     5,0 
  mbH & Co. KG                             land 
 
  Renewagy 22. Solarprojektgesellschaft    Deutsch-  Kettershausen    2,4 
  mbH & Co. KG                             land 
 
  CTG Baal Srl.                            Italien   Leo              1,0 
 
  Future Energy Solar Production Srl.1)    Italien   Rutigliano,      2,0 
                                                     Ceprano, 
 
                                                     Carapelle, 
                                                     Canosa 
 
  1) 70%ige Beteiligung; Dividende                   Summe           26,0 
  jeweils 50% 
 
   7C Solarparken NV: Operativ geplante Unternehmenseinheiten 
 
  Name                                   Land      Projektname       MWp1) 
 
  7C Solarparken NV                      Belgien   -                     - 
 
  7C Solarparken GmbH                    Deutsch-  -                     - 
                                         land 
 
  7C Rooftop Exchange BVBA               Belgien   -                   0,2 
 
  Sonnendach K19 Haftungs GmbH           Deutsch-  -                     - 
                                         land 
 
  Solarpark Hohenberg GmbH               Deutsch-  Hohenberg           2,8 
                                         land 
 
  Solarpark Neudorf GmbH                 Deutsch-  Neudorf + Lauter    2,2 
                                         land 
 
  Sonnensolarpark GmbH                   Deutsch-  Hausen              2,1 
                                         land 
 
  Erste Solarpark Radeberg GmbH & Co.    Deutsch-  Radeberg            0,9 
  KG                                     land 
 
  Solarpark Zerre IV BVBA & Co. KG       Deutsch-  Zerre IV            1,0 
                                         land 
 
  Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co.    Deutsch-  Zerre VII           1,5 
  KG                                     land 
 
  Solarpark Claußnitz GmbH & Co. KG      Deutsch-  Claußnitz           0,9 
                                         land 
 
  Erste Solarpark Wulfen BVBA & Co. KG   Deutsch-  Wulfen + Xanten     1,1 
                                         land 
 
  Erste Solarpark Xanten BVBA & Co. KG   Deutsch-  Lipprandis          1,1 
                                         land 
 
  Schauer Solar BVBA & Co. KG            Deutsch-  Nobitz              2,1 
                                         land 
 
  Säugling Solar GmbH & Co. KG           Deutsch-  Immler              4,5 
                                         land 
 
  Solarpark Taurus BVBA & Co. KG         Deutsch-  Maisach             1,0 
                                         land 
 
  Sonnendach K19 GmbH & Co. KG           Deutsch-  Opel                2,6 
                                         land      Kaiserslautern 
 
  Siberië Solar BVBA                     Belgien   Jezet Seating       0,8 
 
  Sainte Maxime Solaire SASU             Frank-    St. Maxime          1,0 
                                         reich 
 
  Solar4Future Diest NV                  Belgien   Toyota Diest        1,8 
 
  Solarpark Gemini GmbH & Co KG          Deutsch-  Grube Warndt        3,8 
                                         land 
 
  Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co   Deutsch-  Wolnzach            1,7 
  KG                                     land 
 
  Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG      Deutsch-  Blumenthal          3,1 
                                         land 
 
  EPC 34 GmbH & Co KG                    Deutsch-  Sandersdorf         5,1 
                                         land 
 
  Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co  Deutsch-                        - 
  KG                                     land 
 
  Vardar UG (haftungsbeschränkt)         Deutsch-                        - 
                                         land 
 
  Sphinx Solar GmbH & Co KG              Deutsch-                        - 
                                         land 
 
  1) installierte Leistung am 31.                  Summe              41,3 
  Dezember 2013 
 
   Anlage 2 zum Schriftlichen Bericht des Vorstandes der COLEXON Energy 
   AG an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6.4 - Gutachtliche 
   Stellungnahme der Consus GmbH & Co. KG über die Ermittlung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -25-

Unternehmenswerte von COLEXON und 7C Solarparken NV sowie des 
   rechnerischen Umtauschverhältnisses zum 17. April 2014 
 
   GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME 
 
   über die Ermittlung der Unternehmenswerte und des rechnerischen 
   Umtauschverhältnisses 
   zum 17. April 2014 aus Anlass der beabsichtigten Kooperation der 
 
   COLEXON Energy AG, Hamburg, 
 
   und der 
 
   7C Solarparken NV, Mechelen, Belgien 
 
   Consus GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Handelsregister Frankfurt am 
   Main HRA 43034 Persönlich haftende Gesellschafterin: Consus GmbH, 
   Frankfurt am Main, Handelsregister Frankfurt am Main HRB 76712 
   Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin: Rüdiger 
   Fajen, Jörg Mayer, Dr. Philip Zimmer 
 
     A.    AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG 
 
 
           Am 20.01.2014 hat uns (Consus GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main, 
           im weiteren 'Consus Partner') die 
 
 
                  COLEXON Energy AG, 
                       Hamburg, 
          (im Folgenden auch kurz 'COLEXON') 
 
 
           beauftragt, auf Basis bestehender Planungsrechnungen 
           Unternehmensbewertungen der COLEXON und der 7C Solarparken NV, 
           Mechelen, Belgien, (im Folgenden auch kurz '7C') durchzuführen 
           sowie die Gesellschaften bei der Ableitung einer Wertrelation 
           zu unterstützen. 
 
 
           Bewertungsanlass ist eine beabsichtigte Kooperation beider 
           Gesellschaften. Die von uns ermittelten objektivierten 
           Unternehmenswerte sollen dem Vorstand bzw. der 
           Geschäftsführung der Gesellschaften als Informationsgrundlage 
           für die Festlegung eines Umtauschverhältnisses dienen. 
 
 
           Grundlage unserer Arbeiten sind die Ist- und Planzahlen, die 
           uns von den Gesellschaften zur Verfügung gestellt worden sind. 
           Darüber hinaus haben wir auf öffentlich zugängliche 
           Informationen sowie Kapitalmarktdaten zurückgegriffen. 
 
 
           Über die Planungsrechnungen beider Gesellschaften wurden uns 
           von Herrn Steven de Proost (7C), Herrn Peter van Assche (7C), 
           Herrn Volker Hars (COLEXON) und Herrn Christoph Dammann 
           (COLEXON) Auskünfte erteilt. 
 
 
           Vom Vorstand der 7C und der COLEXON haben wir jeweils eine 
           Vollständigkeitserklärung mit dem Inhalt erhalten, dass uns 
           alle Informationen, die für die Bewertung von Bedeutung sind, 
           richtig und vollständig zur Verfügung gestellt worden sind. 
 
 
           Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Prüfung der 
           Buchführung, der Jahres- bzw. Konzernabschlüsse sowie der 
           Lageberichte oder der Geschäftsführung beider Unternehmen 
           vorgenommen haben. Solche Prüfungen sind nicht Gegenstand 
           unserer Bewertungsarbeiten. 
 
 
           Die Prüfung der inhaltlichen und rechnerischen Korrektheit der 
           Planungsrechnungen der Gesellschaften und ihrer 
           Tochterunternehmen gehörte nicht zu unserem Prüfungsumfang, da 
           diese Aufgaben von der Gesellschaft selbst bzw. anderen 
           Beratern vorgenommen wurden. Wir haben diesbezüglich lediglich 
           stichprobenartige Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. 
 
 
           Unsere Arbeiten basieren auf den Bewertungsprinzipien der 
           Stellungnahme des Instituts der Wirtschaftsprüfer in 
           Deutschland e.V., Düsseldorf ('IDW'), IDW-Standard: Grundsätze 
           zur Durchführung von Unternehmensbewertungen vom 02.04.2008 ('IDW 
           S 1 i. d. F. 2008'). Ferner haben wir die die Empfehlungen des 
           Fachausschusses Unternehmensbewertung des IDW und die 
           Bewertungspraxis der letzten publizierten Bewertungsgutachten 
           börsennotierter Unternehmen nach IDW S1 berücksichtigt. 
 
 
           Sollten sich in der Zeit zwischen dem Abschluss unserer 
           Arbeiten am 27.02.2014 und dem Zeitpunkt der Beschlussfassung 
           der Hauptversammlung der COLEXON wesentliche Veränderungen 
           ergeben, die sich auf das Umtauschverhältnis auswirken, wären 
           diese nachträglich zu berücksichtigen. 
 
 
           Unsere Haftung begrenzt sich gemäß Ziffer 7.1 unserer 
           Mandatsvereinbarung mit Ausnahme der Schäden aus grober 
           Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper und 
           Gesundheit, auf die Höhe des geleisteten Honorars. 
 
 
           Diese Stellungnahme dient ausschließlich der Information und 
           Unterstützung des Vorstands der COLEXON bei dem geplanten 
           Zusammenschluss mit 7C und darf nicht für andere Zwecke 
           verwendet werden. 
 
 
           Wir weisen ferner darauf hin, dass die Bestimmung des 
           Umtauschverhältnisses im Rahmen gesellschaftsrechtlicher 
           Maßnahmen allein in der Verantwortung der Vorstände der 
           betroffenen Gesellschaften liegt. 
 
 
           Mit unserer Stellungnahme geben wir auf der Grundlage von 
           Ergebniserwartungen, die nach Ansicht des Managements der 
           COLEXON und der 7C eine geeignete Grundlage für unsere 
           Bewertung darstellen, eine gutachtliche Einschätzung über die 
           Unternehmenswerte zum Bewertungsstichtag ab. Mit dieser 
           Einschätzung ist keine Prognose darüber verbunden, wie sich 
           der Aktienkurs der COLEXON in der Zukunft entwickeln wird. 
           Eine solche Aktienkursentwicklung hängt von vielen äußeren 
           Umständen, vor allem jedoch von den sich im Zeitablauf 
           verändernden Zukunftserwartungen ab, die wir in keinem Fall 
           auch nur annähernd vollständig antizipieren können. Vielmehr 
           sind solche Zukunftserwartungen naturgemäß unsicher und 
           beruhen lediglich auf aktuell vorhandenen Erkenntnissen und 
           Einschätzungen. Unsere Stellungnahme ist insbesondere keine 
           Empfehlung für jetzige und künftige Aktionäre hinsichtlich 
           ihrer Entscheidungsfindung über den Erwerb oder Verkauf von 
           COLEXON-Aktien oder Gesellschaftsanteilen von 7C. 
 
 
           Consus Partner übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die 
           in der Stellungnahme bzw. ihrer Zusammenfassung 
           wiedergegebenen Informationen, Einschätzungen und 
           Schlussfolgerungen für die Zwecke des Lesers, insbesondere für 
           Entscheidungen über den Erwerb oder Verkauf von Aktien der 
           COLEXON, ausreichend oder vollständig sind. 
 
 
     B.    BEWERTUNGSOBJEKT UND METHODISCHE VORGEHENSWEISE 
 
 
     I.    Bewertungsobjekt 
 
 
           Die zu bewertenden Unternehmen sind die COLEXON Energy AG, 
           Hamburg und die 7C Solarparken NV, Mechelen, Belgien mit ihren 
           mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen. 
 
 
     II.   Bewertungsmethodik 
 
 
           Die Unternehmenswerte der COLEXON und der 7C wurden von uns 
           unter Berücksichtigung der Grundsätze des IDW S 1 i. d. F. 
           2008 ermittelt. Die Bewertung erfolgte nach der Discounted 
           Cash Flow (DCF)-Methode unter mittelbarer Typisierung (IDW S 1 
           i. d. F. 2008, Tz. 45) der steuerlichen Verhältnisse der 
           Anteilseigner vor persönlichen Ertragsteuern. Hierbei wird die 
           Annahme getroffen, dass die Nettozuflüsse aus den 
           Bewertungsobjekten und aus einer Alternativinvestition in ein 
           Aktienportfolio auf der Anteilseignerebene einer 
           vergleichbaren persönlichen Besteuerung unterliegen. Im 
           Bewertungskalkül wird daher auf eine explizite 
           Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern bei der Ermittlung 
           der finanziellen Überschüsse und des 
           Kapitalisierungszinssatzes verzichtet. 
 
 
           Nach der DCF-Methode in ihrer in der Praxis üblichen Form 
           (sogenannter Brutto-, Entity-, Enterprise- oder WACC-Ansatz) 
           wird zunächst ein Gesamtkapitalwert oder 'Unternehmenswert' 
           für das operative Geschäft ermittelt. Der Wert des 
           Eigenkapitals wird aus dem Gesamtkapitalwert abgeleitet, indem 
           die Nettofinanzschulden in Abzug gebracht werden. 
 
 
           Grundlage der Berechnungen sind die Planungsrechnungen der 
           bewerteten Unternehmen, die vom jeweiligen Management auf 
           Basis der bestehenden Verträge, ihres Geschäftsmodells und der 
           Einschätzung der jeweiligen Marktentwicklungen erstellt 
           wurden. Üblicherweise enthalten solche Planungsrechnungen eine 
           Detailplanungsphase von normalerweise 3-5 Jahren, ggf. eine 
           erweiterte Planungsphase mit geringerem Detaillierungsgrad 
           sowie eine Komponente zur Abbildung des Wertes der Fortführung 
           des Unternehmens für unbestimmte Zeit (ewige Rente). Im 
           speziellen Fall der Bewertung von Unternehmen, deren 
           Geschäftszweck der Betrieb von Solarparks ist, kann aufgrund 
           der sehr guten Vorhersehbarkeit praktisch aller 
           Planungskomponenten während der Laufzeit der Parks im Regime 
           der festgelegten Einspeisungstarife eine sehr weitreichende 
           Detailplanung durchgeführt werden. Gleichzeitig wurden die 
           Tarife des Energieeinspeisungsgesetzes EEG und vergleichbarer 
           ausländischer Tarife für neu errichtete größere Solarparks 
           weitgehend unattraktiv gemacht, so dass das Geschäftsmodell 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -26-

der Gesellschaften nicht beliebig fortschreibbar ist. Aufgrund 
           dieser Faktoren wurden die hier bewerteten Planungsmodelle in 
           einer bis 2030 bzw. 2033 laufenden vollständigen Detailplanung 
           ohne Anschluss einer ewigen Rente umgesetzt. 
 
 
           In dem unter Verwendung der DCF-Methode berechneten 
           Gesamtkapitalwert sind nur solche wertbildenden Faktoren 
           vollständig erfasst, die durch laufende Zahlungsströme 
           wertmäßig zutreffend abbildbar sind. Die von beiden 
           Unternehmen gehaltenen Aktien der COLEXON sowie die freie 
           Liquidität der COLEXON haben wir gesondert bewertet. 
 
 
     C.    BEWERTUNGEN DER COLEXON UND DER 7C 
 
 
           Die Ermittlung der Unternehmenswerte von COLEXON und 7C 
           Solarparken beruht u.a. auf den Unternehmensplanungen von 
           COLEXON für die Jahre 2015-2030 sowie von 7C Solarparken für 
           die Jahre 2015-2033. Als Aufsatzpunkt für die Planung wurde in 
           beiden Fällen der 1.1.2015 genutzt. Die längere Laufzeit der 
           7C-Planung ergibt sich aus der teils längeren Laufzeit der 
           Solarparks in deren Bestand. Diese Grundlagen, die 
           wesentlichen Werttreiber, auf denen die Bewertungsunterschiede 
           maßgeblich beruhen, die Einflussfaktoren auf den 
           Kapitalisierungszinssatz und die daraus folgenden 
           Bewertungsergebnisse sind nachfolgend zusammengefasst 
           dargestellt. In den Anlagen 2-6 werden Bewertungsparameter und 
           Kurz-GuV der Jahre 2015-2030/33 wiedergegeben. 
 
 
     I.    Eckpunkte der Planung der COLEXON Energy AG 
 
 
           Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung der COLEXON 
           stand-alone 2014-2030 
 
 
  in TEUR 1                     2014    2015    2016    2020    2025   2030 
 
  Umsatz                      11.248  11.434  11.416  11.345  11.262  4.022 
 
  EBIT                         2.186   3.794   3.845   3.680   3.418  2.045 
 
  in % vom Umsatz                19%     33%     34%     32%     30%    51% 
 
  Ergebnis vor Steuern (EBT)    -629   1.183   1.456   2.223   3.248  2.045 
 
  in % vom Umsatz                -6%     10%     13%     20%     29%    51% 
 
 
           JV Italien jeweils mit quotalem Anteil von 50% enthalten 
 
 
           1 Im Gegensatz zur Konzernberichterstattung handelt es sich 
           hierbei nicht um Zahlen der IFRS Rechnungslegung, sondern um 
           HGB-Zahlen, da auf dieser Ebene die operative Planung 
           durchgeführt wird. Unterschiede zwischen der IFRS und 
           HGB-Rechnungslegung ergeben sich vor allem aus den 
           unterschiedlichen zugrunde gelegten Nutzungsdauern (IFRS 30 
           Jahre, HGB 20 Jahre). Für die Bewertung sind die Auswirkungen 
           dieser Bilanzierungsunterschiede nicht relevant, lediglich für 
           die Gewinn- und Verlustrechnung. 
 
 
           Die prognostizierten Umsätze orientieren sich fast 
           ausschließlich an den erwarteten Erträgen des IPP-Portfolios 
           zuzüglich geringer Umsätze von wenigen hunderttausend Euro aus 
           dem Servicegeschäft (Operation+Maintenance, O+M). Aufgrund der 
           gravierenden Marktveränderungen der letzten Jahre und dem 
           daher weitestgehend unrentablen Handelsgeschäft sowie dem von 
           der Gesellschaft nicht mehr durchgeführten Projektgeschäft 
           (EPC) sind für diese Bereiche keine Daten in die Planung 
           eingeflossen. Aufgrund fehlender nennenswert verfügbarer 
           Liquidität und operativer Kapazität sind keine Zukäufe von 
           Bestandsparks oder Projektentwicklungen im 
           Eigenverbrauchsbereich eingeplant. 
 
 
           Damit bilden die sieben deutschen (23 MWp) und die zwei 
           italienischen (3,0 MWp) Gesellschaften von COLEXON mit 
           insgesamt 26,0 MWp die Grundlage für die Bewertung. 
 
 
           Ab dem Jahr 2023 sind die ersten IPP-Parks vollständig 
           schuldenfrei und erhalten im Durchschnitt für weitere fünf 
           Jahre die volle EEG-Vergütung. 
 
 
           Nach dem Auslaufen von Effekten aus der laufenden 
           Restrukturierung der COLEXON-Holdinggesellschaft wird deren 
           Jahresergebnis vor Steuern ab 2019 bei durchschnittlich etwa 
           -0,5 Mio. EUR liegen, da die Erlöse aus Operations und 
           Maintenance nicht ausreichen, um die in der Holding 
           konzentrierten Verwaltungskosten zu decken. 
 
 
     II.   Eckpunkte der Planung der 7C Solarparken NV 
 
 
           - Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung der 7C Group 
           Bestand inkl. Holding stand-alone 2014-2030 
 
 
  in TEUR                       2014    2015    2016    2020    2025   2030 
 
  Umsatz                      12.586  12.557  12.554  12.432  12.369  8.828 
 
  EBIT                         5.001   4.940   4.900   4.662   4.432  3.915 
 
  in % vom Umsatz                40%     39%     39%     38%     36%    44% 
 
  Ergebnis vor Steuern (EBT)   1.734   2.030   2.215   2.929   3.931  3.890 
 
  in % vom Umsatz                14%     16%     18%     24%     32%    44% 
 
 
           Die Bewertung von 7C Solarparken basiert ebenfalls 
           schwerpunktmäßig auf den 22 im Bestand befindlichen IPP-Parks 
           mit einer effektiv installierten Nennleistung von rd. 41 MWp. 
           Bei zwei Parks der 7C bestehen Bausparverträge, in die die 
           Tilgungsraten der Kredite dieser Parks bis 2017 bzw. 2019 
           eingezahlt werden, mit einem Wert Ende 2014 von insgesamt EUR 
           2,4 Mio.. Diese Bausparguthaben sind kündbar bei Verrechnung 
           mit dem korrespondierenden Kredit. Es wurde angenommen, dass 
           diese Bausparguthaben per Ende 2014 gekündigt und gegen 
           Kredite aufgerechnet werden und die Auswirkungen auf Zinsen 
           und Steuern entsprechend berücksichtigt. Hiermit entspricht 
           die Planung auch für diese beiden Parks der sonst üblichen 
           Tilgungsweise von Darlehen für Solarparks. 
 
 
           Anders als COLEXON akquiriert und restrukturiert 7C 
           Solarparken weiterhin aktiv Solarparks und plant, dies auch in 
           Zukunft fortzusetzen. Diesem Umstand wird durch eine 
           Wachstumsplanung Rechnung getragen. 
 
 
           Um das Wachstum von 7C sachgerecht abzubilden, wurden aus der 
           Pipeline von in Prüfung bzw. Verhandlung befindlichen 
           Projekten eine repräsentative Gruppe von 2 Solarparks in 
           Bayern und Sachsen-Anhalt sowie einem an einen Solarpark 
           verpachteten Grundstück in gleicher Form wie die anderen Parks 
           planerisch abgebildet. Der Erwerb dieser Parks erfordert eine 
           Investition aus den vorhandenen liquiden Mitteln der 
           Gesellschaft von EUR 1,7 Mio. Weitere EUR 3,2 Mio. werden 
           gemäß Plan eingesetzt, um aus der bestehenden Projektpipeline 
           von 7C andere Parks zu erwerben. Hierbei wird angenommen, dass 
           die Ertragslage und sonstigen Parameter den vergleichbaren 
           Werten des repräsentativen Portfolios entsprechen. Die 
           Fremdkapitalquote wurde hier typisiert mit 80% angenommen. 
           Insgesamt haben die Wachstumsparks eine Nennleistung von 12,9 
           MWp. 
 
 
           Übersicht über die wirtschaftliche Entwicklung der 7C 
           Wachstumsportfolio stand-alone 2014-2030 
 
 
         in TEUR                     2014   2015   2016   2020   2025   2030 
 
         Umsatz                         -  3.371  3.363  3.331  3.292  2.062 
 
         EBIT                           -  1.391  1.379  1.331  1.270    743 
 
         in % vom Umsatz             n.a.    41%    41%    40%    39%    36% 
 
         Ergebnis vor Steuern (EBT)     -    798    832    965  1.130    743 
 
         in % vom Umsatz             n.a.    24%    25%    29%    34%    36% 
 
 
           Im Gegensatz zur COLEXON erzielt 7C Solarparken in der Holding 
           Erlöse u.a. aus Beratungs- und Serviceleistungen, die die in 
           der Holding anfallenden Kosten leicht überkompensieren. Aus 
           planerischer Vorsicht sind diese Erträge gegenüber den 
           Erwartungen des Managements von 7C deutlich reduziert worden, 
           so dass der positive EBIT-Beitrag der Holding ab dem Jahr 2015 
           nur noch mit durchschnittlich EUR 0,07 Mio. in die Planung 
           einfließt. 
 
 
     III.  Wesentliche Werttreiber bei COLEXON und 7C 
           Solarparken 
 
 
           Die Wertunterschiede von COLEXON einerseits und 7C 
           andererseits beruhen im Wesentlichen auf der unterschiedlichen 
           Größe der IPP-Portfolien, der durchschnittlich längeren 
           Laufzeit der EEG-Verträge, dem geringeren Verschuldungsgrad 
           von 7C (z.B. FK/EK des 7C Bestandsportfolio Ende 2014 3,4 
           gegenüber 5,8 bei COLEXON Deutschland) und dem leicht 
           positiven Ergebnis der Holdinggesellschaft von 7C im Gegensatz 
           zum negativen Ergebnis der Holding von COLEXON. 
 
 
           Die über den Track Record der vergangenen Jahre nachgewiesene 
           Möglichkeit der 7C Solarparken, weiterhin am Markt verfügbare 
           Solarparks zu erwerben und in die Gruppe zu integrieren, trägt 
           ebenfalls zum Wert der Gruppe bei. 
 
 
           Ein weiterer bewertungsrelevanter Einflussfaktor ergibt sich 
           aus dem Kapitalisierungszins zur Diskontierung der zukünftigen 
           Zahlungsströme. Die durchgeführte Berechnung fußt zwar 
           grundsätzlich auf den gleichen Ausgangsparametern, 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -27-

Unterschiede in den Kapitalkosten ergeben sich jedoch aus dem 
           für COLEXON relativ höheren Kapitalstrukturrisiko (höherer 
           Verschuldungsgrad) sowie höheren Fremdkapitalkosten. 
 
 
           Neben dem Wert der zukünftigen Zahlungsströme wurden als 
           Sonderwerte die frei verfügbare Liquidität und die von den 
           Gesellschaften gehaltenen COLEXON-Aktien in die Bewertung mit 
           einbezogen. Aus der Finanzplanung von COLEXON ergibt sich ein 
           Liquiditätsstand von EUR 2,2 Mio. zum Stichtag 31. Dezember 
           2014, wovon ein Teil (ca. EUR 1,1 Mio.) als Reserve für die 
           nächsten Jahre gehalten wird. Eine Summe von rund EUR 1,2 Mio. 
           werden als frei verfügbare Liquidität betrachtet. Hinzu kommen 
           ca. EUR 0,6 Mio. aus der Bewertung der eigenen Aktien zur 
           Bewertung von EUR 0,75 pro Aktie. 
 
 
           Der Sonderwert von 7C Solarparken NV resultiert ausschließlich 
           aus den gehaltenen COLEXON-Aktien und beträgt diskontiert zum 
           17. April 2014 EUR 3,4 Mio.. Annahmegemäß wird sämtliche Ende 
           2014 freie Liquidität der 7C für den Erwerb der Wachstumsparks 
           genutzt. 
 
 
     IV.   Kapitalisierungszinssatz 
 
 
           Die Parameter zur Ermittlung der Kapitalkosten basieren auf 
           den Grundsätzen des IDW S 1 i.d.F. 2008 sowie den 
           nachfolgenden Empfehlungen des Fachausschusses 
           Unternehmensbewertung (FAUB) des IDW. 
 
 
           Der Gesamtkapitalwert der Gesellschaften wird durch 
           Diskontierung der Free Cash Flows auf den Bewertungsstichtag 
           ermittelt. Der Kapitalisierungszinssatz reflektiert dabei die 
           Rendite einer Alternativinvestition, deren Zahlungsstrom im 
           Hinblick auf die zeitliche Struktur, das Risiko und die 
           Besteuerung als vergleichbar mit dem Zahlungsstrom 
           einzuschätzen ist, den die Anteile des zu bewertenden 
           Unternehmens vermitteln. Im Rahmen der Discounted Cash 
           Flow-Methode werden für die Diskontierung die gewichteten 
           durchschnittlichen Kapitalkosten ('WACC', Weighted Average 
           Cost of Capital) verwendet. In diesen Kapitalkostensatz gehen 
           die Renditeforderungen der Eigentümer (Eigenkapitalkosten) und 
           Fremdkapitalgeber (Fremdkapitalkosten) jeweils mit der 
           gewichteten Eigenkapitalquote bzw. Fremdkapitalquote ein. 
 
 
           Der Kapitalisierungszinssatz basiert auf der Rendite einer 
           risikofreien Kapitalmarktanlage (Basiszinssatz), die je nach 
           Ursprungsland der Zahlungsströme um eine Länderrisikoprämie 
           erhöht wird. Der Basiszinssatz wird um einen Risikozuschlag 
           aus Marktrisikoprämie und Betafaktor erhöht. Der 
           Risikozuschlag deckt die höheren Unsicherheiten einer 
           vergleichbaren Aktie gegenüber einem risikofreien Zinspapier 
           ab. 
 
 
           Der Basiszinssatz wird nach der Svensson-Methode mit Hilfe von 
           der Bundesbank veröffentlichter Parameter von 
           Zinsstrukturkurven auf der Basis börsennotierter 
           Bundeswertpapiere ermittelt1. Dieser Basiszinssatz betrug am 
           27.2.2014 2,72%, gerundet 2,75%. Es wurde der gerundete Wert 
           verwendet. 
 
 
           1 
 
           http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Statistiken/Zeitreihen_Datenbanken/Makrooekonomische_Zeitreihen/its_list_node.html?listId=www_s140_it03c 
 
 
           COLEXON und 7C erzielen teilweise Umsätze aus Parks in 
           Belgien, Frankreich und Italien. Um dem höheren Risiko dieser 
           Zahlungsströme Rechnung zu tragen, wurden die Basiszinssätze 
           für Erlöse aus diesen Ländern um Länderrisikoprämien erhöht, 
           die vom NYU-Professor Aswath Damodaran regelmäßig publiziert 
           werden2. Die Berechnung der Länderrisikoprämien erfolgt 
           marktorientiert anhand der Auswertung von Ratings der 
           jeweiligen staatlichen Anleihepapiere. Es ergaben sich zum 
           Auswertungszeitpunkt 27.2.2014 folgende Aufschläge gegenüber 
           dem Basiszinssatz: Belgien 0,9%, Frankreich 0,6%, Italien 
           2,85%. Für 7C Solarparken wurde ein anhand der installierten 
           Kapazität gewichteter Misch-Basiszinssatz von 2,82% genutzt 
           (Gewichtung Deutschland 91,1%, Belgien 6,4%, Frankreich 2,5%). 
           Bei COLEXON wurden die deutschen und italienischen Parks 
           aufgrund des höheren Gewichts des italienischen Portfolios und 
           dem wesentlich stärkeren Renditeabstand der Basiszinssätze 
           separat bewertet. 
 
 
           2 
 
           http://pages.stern.nyu.edu/adamodar/New_Home_Page/datafile/ctryprem.html 
 
 
           Als Marktrisikoprämie haben wir unter Berücksichtigung der 
           aktuellen Empfehlungen des IDW-Fachausschusses für 
           Unternehmensbewertung (FAUB) und angesichts des gegenwärtig 
           ungewöhnlich niedrigen Zinsniveaus für quasi-sichere Anlagen 
           jeweils 6,0 % angesetzt. 
 
 
           Der Betafaktor für die 7C und die COLEXON wurde unter 
           Rückgriff auf eine Gruppe von 8 Vergleichsunternehmen (Peer 
           Group) und die jeweils marktbreitesten Indices der Länder, in 
           denen sie börsennotiert waren, über einen Zeitraum von zwei 
           Jahren bei wöchentlicher Betrachtung abgeleitet. Auf Basis von 
           historischen Betafaktoren dieser Peer Group haben wir den 
           unverschuldeten Betafaktor für die 7C und die COLEXON 
           einheitlich mit 0,37 angesetzt. 
 
 
                        2-year 
                        weekly 
                         Beta 
 
  Company vs. Local        Raw  Unle-    r2   Debt/  Index 
  Index (weekly basis)          vered          Mcap 
 
  Algonquin Power &       0,61   0,39  0,10   74,9%  S&P/TSX 
  Utilities Corp                                     COMPOSITE INDEX 
 
  Arise AB                0,81   0,34  0,12  189,9-  OMX STOCKHOLM 
                                                  %  (OMXS) 
 
  Boralex Inc             0,77   0,32  0,10  189,6-  S&P/TSX 
                                                  %  COMPOSITE INDEX 
 
  EDP Renoaeis SA       1,23   0,71  0,46   99,2%  PSI GERAL 
                                                     ALL-SHARE 
 
  Emera Inc               0,66   0,40  0,26   86,5%  S&P/TSX 
                                                     COMPOSITE INDEX 
 
  Falck Renewables SpA    0,70   0,28  0,20  222,0-  FTSE ITALIA ALL 
                                                  %  SHARE 
 
  Northland Power Inc     0,57   0,36  0,13   79,6%  S&P/TSX 
                                                     COMPOSITE INDEX 
 
  Spectra Energy          0,56   0,42  0,09   54,8%  WILSHIRE 5000 
  Partners LP                                        TOTAL MARKET 
 
  Mean                    0,74   0,40        278,0- 
                                                  % 
 
  Median                  0,68   0,37        144,6- 
                                                  % 
 
 
           Die Daten weiterer 11 Vergleichsunternehmen konnten aufgrund 
           sehr geringer Korrelationskoeffizienten nicht für den 
           Vergleich herangezogen werden (s. Anlage 1). 
 
 
           Das Kapitalstrukturrisiko wurde durch periodenspezifische 
           Anpassung dieses unverschuldeten Betafaktors um den aus dem 
           variierenden Verschuldungsgrad der 7C und der COLEXON 
           resultierenden Risikoeffekt berücksichtigt. Der jeweilige 
           Verschuldungsgrad wird integriert aus den entsprechenden 
           Planungsrechnungen abgeleitet und ist bei der COLEXON höher 
           als bei der 7C. 
 
 
           Neben dem so ermittelten Eigenkapitalkostensatz sind die 
           Fremdkapitalkosten der zweite wesentliche Bestandteil des 
           Diskontierungssatzes. Wir haben hier die uns von den 
           Gesellschaften auf Basis von deren Kreditvereinbarungen in den 
           Einzelplanungen abgebildeten Fremdkapitalkosten genutzt. Der 
           Fremdkapitalzinssatz wurde aus den Fremdkapitalkosten des 
           Jahres bezogen auf die durchschnittliche Höhe des 
           Fremdkapitals des Jahres ermittelt. Die Fremdkapitalkosten 
           stellen sich bei der 7C dabei relativ günstiger und insgesamt 
           geringer dar als bei der COLEXON. 
 
 
     V.    Überblick Ergebnisse der Unternehmensbewertung 
 
 
           Die nachfolgende Tabelle zeigt die verschiedenen Komponenten 
           des Eigenkapitalwerts der COLEXON, das IPP-Portfolio 
           aufgeteilt in die deutschen und italienischen Projekte sowie 
           die Holding und eigene Anteile. 
 
 
  Segment Werte in TEUR        Unter-  Fremdkapi-       Freie  Eigenkapi- 
                                 neh-         tal  Liquidität     talwert 
                                mens-  31.12.2014  31.12.2014  31.12.2014 
                                 wert 
 
  Deutsche Solarparks          69.492     -55.065           0      14.427 
 
  Italienische Solarparks       9.861      -7.391           0       2.470 
 
  Holding                      -4.785           0       1.160      -3.625 
 
  COLEXON Anteile                                                     643 
 
  Summe                        74.568     -62.456       1.160      13.915 
 
  Diskontierungsfaktor per                                          95,7% 
  17.04.2014 (gewichteter 
  Diskontierungszinssatz 
  6,4°%) 
 
  Eigenkapitalwert 17.04.2014                                      13.310 
  in TEUR 
 
  Eigenkapitalwert in EUR pro                                    0,75 EUR 
  COLEXON-Aktie 
 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -28-

Anzahl Aktien der                                  in Stück  17.744.557 
  Gesellschaft COLEXON 
 
 
           Eine ausführliche tabellarische Darstellung der Ermittlung der 
           Unternehmenswerte befindet sich in den Anlagen 2 bis 4. Die 
           Werte wurden zunächst per 31.12.2014 ermittelt und dann mit 
           Hilfe eines gewichteten Diskontierungszinssatzes auf den 
           17.4.2014 abgezinst. 
 
 
           Im gleichen Format ist nachfolgend die Wertermittlung 
           betreffend 7C Solarparken abgebildet. Bei 7C wurden die 
           Bestandsparks in Deutschland, Belgien und Frankreich sowie die 
           Holding in einem Modell mit einem anhand der relativen Größe 
           der IPP-Portfolien gewichteten Kapitalisierungszinssatz 
           bewertet. In einem separaten Modell wurde das in Abschnitt II. 
           beschriebene repräsentative Wachstumsportfolio bewertet und 
           anschließend der weitere Investitionsplan linear von dessen 
           Ergebnissen abgeleitet. Der EK-Investitionsbedarf des 
           repräsentativen Portfolios beträgt EUR 1,7 Mio. und der Bedarf 
           der weiteren Projekte, bei denen der Fremdkapitalanteil leicht 
           von 83% auf 80% gesenkt wurde, beträgt EUR 3,2 Mio.. Diese 
           Summe von EUR 4,9 Mio. wurde von der verfügbaren Liquidität 
           von 7C bereits abgezogen. 
 
 
  Segment Werte in TEUR       Unter-  Fremdkapi-       Freie  Eigenkapi- 
                            nehmens-         tal  Liquidität     talwert 
                                wert  31.12.2014  31.12.2014  31.12.2014 
 
  Solarparks + Holding        97.940     -71.925           0      26.014 
 
  Wachstumsportfolio          29.701     -20.720           0       8.981 
 
  COLEXON Anteile                                                  3.602 
 
  Summe                      127.641     -92.645           0      38.597 
 
  Diskontierungsfaktor per                                         96,1% 
  17.04.2014 (gewichteter 
  Diskontierungszinssatz 
  5,7%) 
 
  Eigenkapitalwert                                                37.110 
  17.04.2014 in TEUR 
 
  Eigenkapitalwert in EUR                                       5.254,93 
  pro 7C Solarparken-Aktie                                           EUR 
 
  Anzahl Aktien der                                 in Stück       7.062 
  Gesellschaft 7C 
  Solarparken 
 
 
     VI.   Übersicht zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses 
 
 
           Die Gesamtunternehmenswerte und die Unternehmenswerte je Aktie 
           von 7C Solarparken und COLEXON wurden ermittelt und (bei 
           COLEXON nach Aktienzusammenlegung) ins Verhältnis zueinander 
           gesetzt. Die Gesamtunternehmenswerte jedes der beiden Konzerne 
           ergeben sich aus den jeweiligen Discounted Cash Flows 
           zuzüglich der Werte für Aktien der COLEXON sowie der freien 
           Liquidität der COLEXON. 
 
 
           Insgesamt beträgt der Eigenkapitalwert (Entity-Wert abzüglich 
           Nettoverschuldung) zum Bewertungsstichtag (17. April 2014) für 
           COLEXON TEUR 13.310 und für 7C Solarparken mit TEUR 37.110. 
 
 
           Dies entspricht einem Wert von EUR 5.254,93 für eine 7C-Aktie 
           und einem Wert von ca. EUR 1,50 für eine COLEXON-Aktie nach 
           Zusammenlegung zweier Aktien zu einer Aktie (jeweils 
           gerundet). 
 
 
  Zusammenfassung der Bewertung                        COLEXON   7C TEUR 
                                                          TEUR 
 
  Unternehmenswert                                      74.568   127.641 
 
  Fremdkapital                                         -62.456   -92.645 
 
  COLEXON Aktien                                           643     3.602 
 
  Überschussliquidität                                   1.160         0 
 
  Eigenkapitalwert                      31.12.2014      13.915    38.597 
 
  Diskontierungsfaktor auf den          17.04.2014        0,96      0,96 
 
  Eigenkapitalwert                      17.04.2014      13.310    37.110 
 
  Anzahl der Aktien                                 17.744.557     7.062 
 
  Rechnerischer Wert je Aktie (EUR)                       0,75  5.254,93 
 
  Umtauschverhältnis in COLEXON-Aktien                7.005,82 
  je 7C-Aktie 
 
  Umtauschverhältnis nach                             3.502,91 
  Zusammenlegung 2:1 
 
 
           Hieraus ergibt sich, dass der Wert jeder 7C-Aktie dem Wert von 
           3.502,91 COLEXON-Aktien entspricht. 
 
 
           Frankfurt, 3. März 2014 
 
 
           Consus GmbH & Co. KG 
 
 
   Anlagen: 
 
   Die Anlagen 1-6, sowie einen vollständige Version der Meldung finden Sie auf 
 
   http://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/colexon-energy-bekanntmachung-der- 
   einberufung-zur-hauptversammlung-hamburg-mit-dem-ziel-der-europaweiten-verbreitung- 
   gemaess-aktg/?companyID=891&newsID=791688 
 
 
 
     3.    Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu 
           Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 Abs. 
           3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG 
 
 
           Mit Tagesordnungspunkt 7 soll die bis zum 11. Mai 2015 
           befristete Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener 
           Aktien durch Beschluss der Hauptversammlung erneuert werden, 
           wodurch die Gesellschaft bis zum 16. April 2019 ermächtigt 
           werden soll, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien zu 
           erwerben. Gemäß § 71 Abs. 2 Satz 1 AktG dürfen auf die im 
           Rahmen dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit 
           anderen Aktien der Gesellschaft, welche diese dann ggf. 
           bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 
           71a ff. AktG zuzurechnen sind, nicht mehr als zehn von Hundert 
           des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Gesellschaft 
           ist nach dem Beschlussvorschlag auch berechtigt, die auf Grund 
           dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien ganz oder 
           teilweise unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu 
           veräußern oder zu begeben. 
 
 
           Die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien können über 
           die Börse oder durch ein öffentliches Angebot an alle 
           Aktionäre wieder veräußert werden. Mit diesen Möglichkeiten 
           des Verkaufs wird bei der Wiederausgabe der Aktien das Recht 
           der Aktionäre auf Gleichbehandlung gewahrt. 
 
 
           Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Vorstand mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der auf Grund 
           der vorgeschlagenen Ermächtigung der Hauptversammlung 
           erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über die 
           Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vornehmen kann, 
           wenn die eigenen Aktien gegen Barleistung zu einem Preis 
           veräußert werden, dessen betragsmäßiger Wert den Börsenpreis 
           von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt 
           der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser 
           Ermächtigung, die einem Bezugsrechtsausschluss gleichkommt, 
           wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in 
           entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
           zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten 
           Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Im Interesse der 
           Gesellschaft soll damit insbesondere die Möglichkeit 
           geschaffen werden, institutionellen oder anderen Investoren 
           Aktien der Gesellschaft anbieten und/oder den Aktionärskreis 
           der Gesellschaft erweitern zu können. Die Gesellschaft soll 
           dadurch auch in die Lage versetzt werden, auf günstige 
           Börsensituationen schnell und flexibel reagieren zu können. 
           Den Interessen der Aktionäre wird dadurch Rechnung getragen, 
           dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, 
           der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt 
           der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit der 
           Festlegung eines Durchschnittskurses für den maßgeblichen 
           Börsenpreis soll gewährleistet werden, dass die Interessen der 
           Aktionäre der Gesellschaft nicht durch zufällige Kursbildungen 
           beeinträchtigt werden. Diese Ermächtigung zur Veräußerung 
           eigener Aktien gegen eine Barleistung beschränkt sich unter 
           Einbeziehung von Aktien, für die das Bezugsrecht der Aktionäre 
           in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bei 
           Ausnutzung des genehmigten Kapitals und/oder bei Ausgabe von 
           Optionsanleihen ausgeschlossen wird, auf insgesamt höchstens 
           zehn von Hundert des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - 
           falls dieser Wert geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausübung 
           dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals der 
           Gesellschaft. Durch die Anrechnungen wird sichergestellt, dass 
           erworbene eigene Aktien nicht unter vereinfachtem Ausschluss 
           des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
           veräußert werden, wenn dies dazu führen würde, dass insgesamt 
           für mehr als zehn von Hundert des Grundkapitals Bezugsrechte 
           der Aktionäre in unmittelbarer oder mittelbarer Anwendung von 
           § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen werden. Diese 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -29-

Beschränkung liegt im Interesse der Aktionäre, die ihre 
           Beteiligungsquote möglichst aufrechterhalten wollen und denen 
           auf diese Weise grundsätzlich die Möglichkeit erhalten bleibt, 
           ihre Beteiligungsquote an der Gesellschaft durch Kauf von 
           COLEXON-Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten. 
 
 
           Der Vorstand soll weiterhin ermächtigt werden, mit Zustimmung 
           des Aufsichtsrats die auf Grund der vorgeschlagenen 
           Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien als Gegen- oder 
           Teilgegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, 
           Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen 
           (einschließlich der Erhöhung von Beteiligungen) oder im Rahmen 
           von Unternehmenszusammenschlüssen, d.h. gegen Sachleistung, 
           einzusetzen. Der internationale Wettbewerb verlangt zunehmend 
           diese Form der Akquisitionsfinanzierung. Vor diesem 
           Hintergrund ist es für die weitere Entwicklung und Verstärkung 
           der Marktstellung der Gesellschaft von Bedeutung, dass sie die 
           Möglichkeit erhält, im Rahmen ihrer Beteiligungsstrategie 
           geeignete Beteiligungen nicht nur im Wege einer 
           Barkaufpreiszahlung, sondern auch im Wege einer 
           Sachgegenleistung durch Überlassung von Aktien der 
           Gesellschaft erwerben zu können. Der Gesellschaft steht 
           derzeit auch das genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 6 der 
           Satzung der Gesellschaft für den Erwerb von Unternehmen, 
           Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen zur 
           Verfügung. Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Verwendung 
           eigener Aktien stellt insoweit eine Ergänzung zum genehmigten 
           Kapital der Satzung dar. Diese Ermächtigung soll der 
           Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum geben, sich 
           bietende Akquisitionsgelegenheiten schnell und flexibel auch 
           ohne Kapitalerhöhung nutzen zu können. Da eine solche 
           Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zudem meist 
           kurzfristig im Wettbewerb mit anderen Erwerbsinteressenten und 
           unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit erfolgen muss, ist 
           die Ermächtigung zur Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien 
           in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle 
           Aktionäre erforderlich. Dem trägt der vorgeschlagene 
           Ausschluss des Bezugsrechts Rechnung. Der Vorstand wird 
           jeweils im Einzelfall sorgfältig prüfen, ob er von dieser 
           Ermächtigung Gebrauch macht, sobald sich Möglichkeiten zum 
           Erwerb einer Beteiligung konkretisieren. Er wird das 
           Bezugsrecht der Aktionäre insoweit nur dann ausschließen, wenn 
           sich der Erwerb im Rahmen der Beteiligungsstrategie der 
           Gesellschaft hält und wenn der Erwerb gegen Hingabe von Aktien 
           der Gesellschaft im wohlverstandenen Interesse der 
           Gesellschaft liegt. Bei der Festlegung der 
           Bewertungsrelationen wird der Vorstand sicherstellen, dass die 
           Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden und 
           demzufolge von der Ermächtigung nur insoweit Gebrauch gemacht 
           wird, als der Wert der zu erwerbenden Beteiligung in einem 
           angemessenen Verhältnis zum Wert der hinzugebenden 
           COLEXON-Aktien steht. Der Aufsichtsrat wird seine 
           erforderliche Zustimmung zur Veräußerung der erworbenen 
           eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch 
           Angebot an alle Aktionäre nur erteilen, wenn diese 
           Voraussetzungen erfüllt sind. 
 
 
           Ferner wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die auf Grund der vorgeschlagenen Ermächtigung 
           erworbenen eigenen Aktien ganz oder teilweise unter Ausschluss 
           des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden, um Optionsrechte 
           aus den von der Gesellschaft ausgegebenen Optionsanleihen zu 
           erfüllen. Es kann zweckmäßig sein, anstelle der Nutzung des 
           bedingten Kapitals ganz oder teilweise eigene Aktien zur 
           Erfüllung der Optionsrechte einzusetzen. 
 
 
           Schließlich können die auf Grund der vorgeschlagenen 
           Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien von der Gesellschaft 
           ohne erneuten Hauptversammlungsbeschluss eingezogen werden. 
           Die Ermächtigung zur Einziehung kann ganz oder in Teilen, d.h. 
           auch mehrfach, ausgeübt werden. 
 
 
           Die Ermächtigung erfasst daneben auch die Verwendung von 
           Aktien der Gesellschaft zu allen sonstigen gesetzlich 
           zugelassenen Zwecken und gilt auch für Aktien, die aufgrund 
           früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 
           oder auf anderem Wege erworben wurden oder werden und solcher 
           Aktien der Gesellschaft, die durch - derzeit oder zukünftig - 
           abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende 
           Unternehmen oder gemäß § 71d Satz 5 AktG erworben wurden oder 
           werden. 
 
 
           Über eine etwa erfolgte Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb 
           bzw. zur Verwendung eigener Aktien wird der Vorstand in der 
           jeweils nächsten Hauptversammlung berichten. 
 
 
   C. Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des 'Pre-Subscription and 
   Share Exchange Agreement' 
   (Vor-Zeichnungs- und Aktientauschvereinbarung) 
 
   Unter dem Vorbehalt des Zustandekommens bestimmter, von der 
   Hauptversammlung der COLEXON Energy AG, Große Elbstraße 43, 22767 
   Hamburg, ('Gesellschaft' oder 'COLEXON') zu beschließender Maßnahmen, 
   hat die Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   jedem der siebzig (70) Aktionäre ('Investor') des belgischen 
   nichtbörsennotierten Solarunternehmens 7C Solarparken NV, 
   Battelsesteenweg 455E, BE-2800 Mechelen/Belgien ('7C'), mit Datum 11. 
   Februar 2014 ein Angebot zum Abschluss einer Vorzeichnungs- und 
   Aktientausch-Vereinbarung ('VEREINBARUNG') zwecks Erwerb einer 
   zumindest 80%-igen Beteiligung an 7C Solarparken NV unterbreitet. Das 
   Angebot sah vor, den Aktionären von 7C Solarparken NV für die 
   Übertragung jeweils ihrer sämtlichen 7C Solarparken NV-Aktien als 
   Gegenleistung neue Aktien der COLEXON Energy AG auf Basis noch zu 
   fassender Hauptversammlungsbeschlüsse anzubieten. Die Annahme des 
   Angebots war dahingehend befristet, dass es bis zum 24. Februar 2014 
   (24.00 Uhr) von mindestens 80 % der Aktionäre von 7C Solarparken NV 
   angenommen werden musste. Es wurde bis zum 24. Februar 2014, 24:00 
   Uhr, von 7C Solarparken NV-Aktionären mit einem Anteil von insgesamt 
   95,55 % am Grundkapital von 7C Solarparken NV angenommen. Für die 
   übrigen Aktionäre von 7C Solarparken NV bleibt die Annahme des 
   Angebots weiterhin möglich. 
 
   Der wesentliche Inhalt der VEREINBARUNG wird nachstehend 
   wiedergegeben: 
 
     1.    Einlagegegenstand und Beteiligungsverhältnisse 
 
 
           7C Solarparken NV ist eine nach belgischem Recht gegründete 
           Aktiengesellschaft, eingetragen in der belgischen 
           Unternehmensdatenbank (Belgian Crossroads Bank for 
           Enterprises) unter der Nummer BE0806.903.309, mit einem 
           Gesellschaftskapital in Höhe von EUR 8.675.453,79, eingeteilt 
           in 7.062 Anteile. Die Inhaberschaft an den 7C Solarparken 
           NV-Aktien wird wie folgt angegeben: 
 
 
       (1)   Steven De Proost hält 691 7C Solarparken 
             NV-Aktien (9,78%), 
 
 
       (2)   Power X Holding NV hält 795 7C Solarparken 
             NV-Aktien (11,26%), 
 
 
       (3)   Distri Beheer 21 Comm. VA hält 790 7C Solarparken 
             NV-Aktien (11,19%), 
 
 
       (4)   DVP Invest BVBA hält 530 7C Solarparken NV-Aktien 
             (7,5%), 
 
 
       (5)   Rodolphe de Spoelberch hält 1.071 7C Solarparken 
             NV-Aktien (15,17%), 
 
 
       (6)   XIX-Invest NV hält 583 7C Solarparken NV-Aktien 
             (8,26%), 
 
 
       (7)   Peter Van Assche hält 324 7C Solarparken 
             NV-Aktien (4,59%), 
 
 
       (8)   Paul Decraemer BVBA hält 236 7C Solarparken 
             NV-Aktien (3,34%), 
 
 
       (9)   Kousso Investment Limited hält 171 7C Solarparken 
             NV-Aktien (2,42%), 
 
 
       (10)  Jean-Pierre Delen hält 182 7C Solarparken 
             NV-Aktien (2,58%), 
 
 
       (11)  Koen Boriau hält 93 7C Solarparken NV-Aktien 
             (1,32%), 
 
 
       (12)  Wouter Van Assche hält 98 7C Solarparken 
             NV-Aktien (1,39%), 
 
 
       (13)  Koen Boriau BVBA hält 73 7C Solarparken NV-Aktien 
             (1,03%), 
 
 
       (14)  Francis Heyrman hält 120 7C Solarparken NV-Aktien 
             (1,70%), 
 
 
       (15)  Herman Sauwens hält 46 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,65%), 
 
 
       (16)  Dirk Haesevoets hält 84 7C Solarparken NV-Aktien 
             (1,19%), 
 
 
       (17)  Frédéric Granotier hält 20 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,28%), 
 
 
       (18)  Gustaaf De Proost hält 5 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,07%), 
 
 
       (19)  Philippe Cornelis hält 23 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,33%), 
 
 
       (20)  JEZZ-Net NV hält 22 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,31%), 
 
 
       (21)  Els Van Assche hält 14 7C Solarparken NV-Aktien 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -30-

(0,20%), 
 
 
       (22)  Etoile Finance Sarl hält 13 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,18%), 
 
 
       (23)  7C - Consult BVBA hält 11 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,16%), 
 
 
       (24)  Maria Heymans hält 13 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,18%), 
 
 
       (25)  Sabine Koklenberg hält 21 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,30%), 
 
 
       (26)  Lambefran BVBA hält 6 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,08%), 
 
 
       (27)  Jerôme Girszyn hält 2 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,03%), 
 
 
       (28)  Philippe Cornelis Comm. V. hält 5 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,07%), 
 
 
       (29)  Victor Badin hält 4 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,06%), 
 
 
       (30)  Bart Nuijten hält 41 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,58%), 
 
 
       (31)  Black Swan Fund I NV hält 195 7C Solarparken 
             NV-Aktien (2,76%), 
 
 
       (32)  Clean Energy Invest CVBA hält 71 7C Solarparken 
             NV-Aktien (1,01%), 
 
 
       (33)  Ann Van den Bossche hält 7 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,10%), 
 
 
       (34)  Nancy Van den Bossche hält 19 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,27%), 
 
 
       (35)  Dokter Nancy Van den Bossche BV BVBA hält 3 7C 
             Solarparken NV-Aktien (0,04%), 
 
 
       (36)  Jozef Robrechts hält 22 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,31%), 
 
 
       (37)  Peter Van den Bossche hält 13 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,18%), 
 
 
       (38)  Juliette Van Buynder hält 14 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,20%), 
 
 
       (39)  Ann Heyrman hält 36 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,51%), 
 
 
       (40)  Lars Schmitt hält 3 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,04%), 
 
 
       (41)  Peter Vandendriessche hält 11 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,16%), 
 
 
       (42)  Jan Lecluyse hält 11 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,16%), 
 
 
       (43)  Jason Walker hält 6 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,08%), 
 
 
       (44)  Richard Paddle hält 5 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,07%), 
 
 
       (45)  Herstholding NV hält 33 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,47%), 
 
 
       (46)  Didier Brackenier hält 15 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,21%), 
 
 
       (47)  Alain Brackenier hält 9 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,13%), 
 
 
       (48)  Robert Paterson hält 15 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,21%), 
 
 
       (49)  Patrick Janssen hält 44 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,62%), 
 
 
       (50)  SUFINA Comm. VA hält 210 7C Solarparken NV-Aktien 
             (2,97%), 
 
 
       (51)  Olivier Rogiest hält 21 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,30%), 
 
 
       (52)  Kathleen Theys hält 50 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,71%), 
 
 
       (53)  Luk Busschop hält 62 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,88%), 
 
 
       (54)  TOKUGAWA AG hält 25 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,35%), 
 
 
       (55)  Herman Van Houte hält 10 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,14%), 
 
 
       (56)  Magda Van Puyenbroeck hält 10 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,14%), 
 
 
       (57)  Hans Van Duysen hält 2 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,03%), 
 
 
       (58)  Uewenberg Comm VA hält 2 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,03%), 
 
 
       (59)  Profinance NV hält 2 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,03%), 
 
 
       (60)  Matralat BVBA hält 2 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,03%), 
 
 
       (61)  MD Logistics NV hält 2 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,03%), 
 
 
       (62)  Mardo-Dovarco NV hält 2 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,03%), 
 
 
       (63)  Ivan Van Duysen hält 2 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,03%), 
 
 
       (64)  Baobab Invest BVBA hält 2 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,03%), 
 
 
       (65)  Marc D'Hont hält 2 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,03%), 
 
 
       (66)  Jan D'Hont hält 1 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,01%), 
 
 
       (67)  Ilse D'Hont hält 1 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,01%), 
 
 
       (68)  Harry Oening hält 10 7C Solarparken NV-Aktien 
             (0,14%), 
 
 
       (69)  Sabrina Solar BVBA hält 11 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,16%), 
 
 
       (70)  Steven De Proost BVBA hält 14 7C Solarparken 
             NV-Aktien (0,20%). 
 
 
 
           In der VEREINBARUNG wird bestätigt, dass es sich bei den 
           Aktionären von 7C Solarparken NV um eine größtenteils 
           heterogene Gruppe von Investoren, die unabhängig voneinander 
           agieren, handelt und dass - soweit nicht in der jeweiligen 
           VEREINBARUNG ausdrücklich anders niedergelegt - jeder Aktionär 
           von 7C Solarparken NV individuell die persönliche Entscheidung 
           trifft, ob er das von der Gesellschaft unterbreitete Angebot 
           annehmen wird. 
 
 
     2.    Bewertung beider Unternehmen 
 
 
           Ausgehend von den Ergebnissen der im Jahr 2012 durchgeführten 
           Due Diligence haben COLEXON und 7C Solarparken NV gegenseitig 
           die jeweiligen Planungsrechnungen überprüft und hat die Consus 
           GmbH & Co. KG auf dieser Basis Unternehmensbewertungen auf den 
           Bewertungsstichtag 17. April 2014 durchgeführt. Diese 
           Unternehmensbewertungen kamen zu dem vorgenannten 
           Bewertungsstichtag (17. April 2014 ) zu einem Wert in Höhe von 
           EUR 0,75 pro COLEXON-Aktie (der somit unter dem gesetzlichen 
           Mindestausgabebetrag von EUR 1,00 pro Aktie gemäß §§ 8 Abs. 3, 
           9 Abs. 1 AktG liegt) sowie, unter Berücksichtigung der vor der 
           Durchführung der Kapitalerhöhung stattfindenden 
           Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung im Verhältnis 2:1, zu 
           einem als angemessen betrachteten Umtauschwertverhältnis von 
           3.500 COLEXON-Aktien zu einer (1) 7C Solarparken NV-Aktie. 
 
 
     3.    Erfordernis von Hauptversammlungsbeschlüssen zu 
           beabsichtigten Kapitalmaßnahmen nebst Satzungsanpassung 
 
 
           In der VEREINBARUNG wird eine Abfolge von Kapitalmaßnahmen der 
           Gesellschaft vorgesehen, wie sie dem wesentlichen Gehalt nach 
           in Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen 
           Hauptversammlung der Gesellschaft am 17. April 2014 
           veröffentlicht sind. Jeder Investor erklärt sich in der 
           VEREINBARUNG bereit, Abweichungen zwischen 
           Beschlussvorschlägen und Vertragsregelungen zu akzeptieren, 
           sofern diese Änderungen für den Vollzug der Transaktion 
           erforderlich und dienlich sind. 
 
 
     4.    Zeichnung der neuen COLEXON-Aktien und Erbringung 
           der Sacheinlage 
 
 
           Für den Fall der Zustimmung der Hauptversammlung zu den 
           beabsichtigten Kapitalmaßnahmen verpflichtet sich der 
           jeweilige Investor, an der Sachkapitalerhöhung mit 
           Bezugsrechtsausschluss teilzunehmen, neue COLEXON-Aktien gegen 
           Einlage sämtlicher von ihm gehaltener 7C Solarparken NV-Aktien 
           im Umtauschverhältnis von 3.500 neuen COLEXON-Aktien im 
           Austausch gegen 1 7C Solarparken NV-Aktie zu zeichnen und 
           seine 7C Solarparken NV-Aktien innerhalb von sieben (7) 
           Bankarbeitstagen nach Eintragung des Beschlusses über die 
           Erhöhung des Grundkapitals im Handelsregister ('Zeichnungsfrist') 
           zur Verfügung zu stellen. Die 7C Solarparken NV-Aktien sollen 
           auf die Gesellschaft im Zuge einer separaten 
           Einbringungsvereinbarung in Übereinstimmung mit den 
           Anforderungen belgischen Rechts übertragen werden. Der 
           Ausgabepreis beläuft sich auf EUR 1,00 für jede neue 
           COLEXON-Aktie, die vom Investor gezeichnet wird. Der 
           Zeichnungsschein soll ein Ablaufdatum von sechs (6) Monaten 
           nach dem Beschluss der Hauptversammlung über die 
           Sachkapitalerhöhung vorsehen, wobei die Zeichnung nicht länger 
           bindend ist, falls die Durchführung der Kapitalerhöhung 
           betreffend die neuen Aktien bis dahin nicht im Handelsregister 
           eingetragen worden ist. Soweit zur Durchführung der 
           Kapitalerhöhung erforderlich, sollen die Zeichnungsscheine 
           hiernach nochmals ausgestellt werden. 
 
 
           Die Übergabe der neuen COLEXON-Aktien an den Investor ('Closing') 
           soll am dritten Bankarbeitstag nach Eintragung der 
           Durchführung der Kapitalerhöhung betreffend die neuen Aktien 
           im Handelsregister, oder an einem anderen Datum, auf das sich 
           die Parteien schriftlich verständigen, stattfinden. 
 
 
     5.    Bedingungen 
 
 
           Die VEREINBARUNG steht unter den für eine solche Transaktion 
           typischen aufschiebenden Bedingungen, auf welche jede 
           Vertragspartei mit Zustimmung der anderen Vertragspartei 
           schriftlich verzichten kann. 
 
 
           Als aufschiebende Bedingung für die Bindung der Gesellschaft 
           und auch für die Zeichnungsverpflichtung des Investors ist 
           vereinbart, dass der Beschluss der Hauptversammlung der 
           Gesellschaft über die Erhöhung des Grundkapitals betreffend 
           die neuen Aktien am oder vor dem 17. Oktober 2014 im 
           Handelsregister eingetragen worden ist bzw. dass im Falle der 
           Durchführung eines aktienrechtlichen Freigabeverfahrens die 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

DJ DGAP-HV: COLEXON Energy AG: Bekanntmachung der -31-

Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister innerhalb von 
           zwei Monaten nach der Beendigung dieses Verfahrens erfolgt ist 
           und dass die Gegenseite (7C Solarparken NV im Verhältnis zur 
           Gesellschaft bzw. die Gesellschaft im Verhältnis zum Investor) 
           am oder vor dem Ende der Zeichnungsfrist keinen ihrer 
           Solarparks ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei verkauft 
           und übertragen hat, oder Vereinbarungen zu diesem Zweck 
           eingegangen ist, vorausgesetzt, dass die andere Vertragspartei 
           ihre Zustimmung nicht verweigern darf, falls die Transaktion 
           zu einer Wertsteigerung der Gegenseite führt. 
 
 
           Das Closing unterliegt den für eine solche Transaktion 
           üblichen aufschiebenden Bedingungen, wie der Einholung etwaig 
           erforderlicher behördlicher Genehmigungen, der Übertragung der 
           7C Solarparken NV-Aktien des Investors auf die Gesellschaft, 
           der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung betreffend 
           die neuen Aktien im Handelsregister sowie der Übersendung der 
           die neuen Aktien verbriefenden Globalurkunden an die 
           Clearstream Banking AG, Frankfurt a.M. 
 
 
     6.    Beendigung der VEREINBARUNG 
 
 
           Zur Beendigung der VEREINBARUNG haben die Vertragsparteien die 
           für eine solche Transaktion üblichen Regelungen getroffen: 
 
 
           Eine MAC-Klausel ('Material Adverse Change' - Bestimmung zum 
           Schutz vor Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, 
           welche die Grundlagen der Transaktion in Frage stellen) ist 
           dergestalt vereinbart, dass der Investor bis zum Beginn der 
           Hauptversammlung berechtigt ist, die VEREINBARUNG mit 
           sofortiger Wirkung zu kündigen, falls vor Beginn der 
           Hauptversammlung bestimmte materiell nachteilige Veränderungen 
           bei der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften 
           (Konzernbetrachtung) eintreten. Das gleiche Recht steht der 
           Gesellschaft bei Eintritt einer materiell nachteiligen 
           Veränderung bei 7C Solarparken NV und ihren 
           Tochtergesellschaften zu. 
 
 
           Wenn eine der in Ziffer 5 genannten Bedingungen für die 
           vertragliche Bindung der Gesellschaft am oder vor dem 17. 
           Oktober 2014 nicht erfüllt oder auf sie verzichtet worden ist, 
           so steht es der Gesellschaft nach eigenem Ermessen frei, die 
           VEREINBARUNG mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Gleiches gilt 
           für den Investor, wenn eine der Bedingungen für die 
           Zeichnungsverpflichtung am oder vor dem 17. Oktober 2014 nicht 
           erfüllt oder auf sie verzichtet worden ist. 
 
 
           Wenn eine der Bedingungen für das Closing am oder vor dem 31. 
           Oktober 2014 nicht erfüllt worden sein sollte, so steht es der 
           Gesellschaft oder dem Investor nach eigenem Ermessen frei, die 
           VEREINBARUNG mit sofortiger Wirkung zu kündigen. 
 
 
           Die VEREINBARUNG endet sechs (6) Monate nach dem Beschluss der 
           Hauptversammlung über die Kapitalerhöhung, falls die 
           Durchführung der Kapitalerhöhung betreffend die neuen Aktien 
           bis dahin noch nicht im Handelsregister eingetragen wurde, 
           oder, im Falle der Durchführung eines aktienrechtlichen 
           Freigabeverfahrens, falls die Anmeldung zur Eintragung in das 
           Handelsregister nicht innerhalb von zwei Monaten nach der 
           Beendigung dieses Verfahrens erfolgt ist. 
 
 
     7.    Zusicherungen und Garantien 
 
 
           Der Investor hat die für einen lediglich 
           minderheitsbeteiligten Aktionär üblichen Zusicherungen und 
           Garantien abgegeben, und zwar im Hinblick auf seine 
           Inhaberschaft an den 7C Solarparken NV-Aktien, auf ihre 
           Lastenfreiheit und auf die Verfügungsbefugnis über seine 7C 
           Solarparken NV-Aktien sowie nach bestem Wissen im Hinblick auf 
           die Richtigkeit der in Bezug auf 7C Solarparken NV im Rahmen 
           der Due Diligence zur Verfügung gestellten Informationen, 
           sofern diese nicht nur unmaßgeblich für die Wertbestimmung von 
           7C Solarparken NV sind. 
 
 
           Angesichts der eingeschränkten Bindungsmöglichkeit der 
           Gesellschaft vor Zustimmung der Hauptversammlung zu den 
           beabsichtigten Kapitalmaßnahmen und der rechtlich beschränkten 
           Möglichkeiten, im Zusammenhang mit neu auszugebenden Aktien 
           Gewährleistungszusagen machen zu können, hat die Gesellschaft 
           die wesentliche Richtigkeit der durch sie im Rahmen der Due 
           Diligence zur Verfügung gestellten Informationen zugesichert. 
           Jedwede Haftung der Gesellschaft dafür, dass die 
           Hauptversammlung eventuell nicht mit der erforderlichen 
           Mehrheit die vorgesehenen Beschlüsse fasst oder dass die 
           Durchführung der Beschlüsse nicht erfolgen kann, ist 
           ausgeschlossen. 
 
 
           Die Zusicherungen und Garantien und alle daraus erwachsenden 
           Forderungen verjähren, soweit nicht zwingendes Recht eine 
           andere Verjährungsfrist vorsieht, am ersten Jahrestag der 
           Unterzeichnung der VEREINBARUNG. 
 
 
     8.    Sperrfrist (Lock-up) 
 
 
           Der Investor hat sich verpflichtet, die neuen COLEXON-Aktien 
           (i) für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Closing über 
           eine Börse weder zu verkaufen oder zu übertragen, noch 
           anzubieten, sie über eine Börse zu verkaufen oder zu 
           übertragen, noch öffentlich bekanntzugeben, dass er 
           beabsichtigt, sie über eine Börse zu verkaufen oder zu 
           übertragen, sei es direkt oder indirekt, sowie (ii) für einen 
           Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Closing im Zuge einer 
           außerbörslichen Transaktion weder zu verkaufen oder zu 
           übertragen, noch anzubieten, sie zu verkaufen oder zu 
           übertragen, noch öffentlich bekanntzugeben, dass er 
           beabsichtigt, sie zu verkaufen oder zu übertragen, sei es 
           direkt oder indirekt (Sperrfrist). 
 
 
     9.    Verschiedenes 
 
 
           Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass ungeachtet des 
           Vorstehenden der Vorstand der Gesellschaft aufgrund der 
           VEREINBARUNG nicht darin beschränkt ist, die 
           Geschäftstätigkeit der Gesellschaft weiterhin unabhängig zu 
           führen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und basierend 
           auf der gegenwärtigen oder zukünftig durch den Vorstand 
           weiterentwickelten Geschäftsstrategie und mit dem Ziel die 
           Interessen der Gesellschaft bestmöglich zu verfolgen. 
 
 
           Ferner ist vorgesehen, dass COLEXON im Falle des Erwerbs aller 
           7C Solarparken NV-Aktien innerhalb eines Jahres nach Closing 
           eine 7C Solarparken NV-Aktie an eine andere Gesellschaft der 
           COLEXON-Unternehmensgruppe überträgt, um nachteilige 
           Haftungsfolgen für COLEXON nach belgischem Aktienrecht zu 
           vermeiden. 
 
 
           Hinsichtlich der Tragung der Kosten und Auslagen ist 
           vereinbart, dass die Gesellschaft nur die Kosten und Auslagen 
           trägt, die ihr im Zusammenhang mit dieser VEREINBARUNG und den 
           darin genannten Transaktionen entstehen, einschließlich, 
           jedoch nicht beschränkt auf Gebühren, Kosten und Auslagen, die 
           durch die Vorbereitung eines etwaig erforderlich werdenden 
           Wertpapierprospekts für die neuen Aktien entstehen. Deutsches 
           Recht ist auf die VEREINBARUNG anwendbar. Als Gerichtsstand 
           ist Hamburg/Deutschland vereinbart. 
 
 
   D. Vorlagen an die Aktionäre 
 
   Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den 
   Geschäftsräumen der COLEXON Energy AG, Große Elbstraße 43, 22767 
   Hamburg, folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus und sind 
   ab diesem Zeitpunkt im Internet unter www.colexon.de unter der Rubrik 
   Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich: 
 
     *     Schriftliche Berichte des Vorstands der COLEXON 
           Energy AG zu den Tagesordnungspunkten 6.3, 6.4 und 7: 
 
 
       -     Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu 
             Tagesordnungspunkt 6.3 gemäß §§ 221 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. 186 
             Abs. 4 Satz 2 AktG, 
 
 
       -     Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6.4 
             über geplante Kapitalmaßnahmen nebst Satzungsänderungen 
             sowie über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts (§ 
             186 Abs. 4 Satz 2 AktG) im Zusammenhang mit dem vorgesehenen 
             Erwerb sämtlicher Anteile an der 7C Solarparken NV, 
 
 
       -     Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu 
             Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 i.V.m. § 186 
             Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG, 
 
 
 
     *     Gutachtliche Stellungnahme der Consus GmbH & Co. KG 
           über die Ermittlung der Unternehmenswerte der COLEXON und 7C 
           Solarparken NV sowie des rechnerischen Umtauschverhältnisses 
           zum 17. April 2014, 
 
 
     *     Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des 
           Pre-Subscription and Share Exchange Agreement (Muster 
           Vor-Zeichnungs- und Aktientausch-Vereinbarung), 
 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

*     die Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse der 
           COLEXON Energy AG für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012, 
 
 
     *     die Jahresabschlüsse der 7C Solarparken NV (vormals 
           7C Holding NV) für die Geschäftsjahre 2010, 2011 und 2012, 
 
 
     *     Lebenslauf von Herrn Markus Kienle als Kandidat zur 
           Wahl in den Aufsichtsrat. 
 
 
   Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift der 
   genannten Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Neben den vorgenannten können auch die folgenden Unterlagen ab dem 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter 
   www.colexon.de unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
   eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung 
   zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausgelegt: 
 
     *     Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1: 
 
 
       -     festgestellter Jahresabschluss der COLEXON Energy 
             AG zum 31. Dezember 2013, 
 
 
       -     Lagebericht zum 31. Dezember 2013, 
 
 
       -     gebilligter Konzernabschluss zum 31. Dezember 
             2013, 
 
 
       -     Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2013, 
 
 
       -     Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
             2013, 
 
 
       -     Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein 
             Beschluss gefasst werden soll, 
 
 
 
     *     Geschäftsbericht 2013, 
 
 
     *     Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben 
           nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB. 
 
 
   Die folgenden Dokumente werden dagegen nur in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme durch die Aktionäre ausgelegt: 
 
     *     das Original der gutachtlichen Stellungnahme der 
           Consus GmbH & Co. KG über die Ermittlung der Unternehmenswerte 
           der COLEXON und 7C Solarparken NV sowie des rechnerischen 
           Umtauschverhältnisses zum 17. April 2014, 
 
 
     *     Bericht des gerichtlich bestellten 
           Sacheinlageprüfers über die Durchführung der 
           Sacheinlageprüfung gemäß §§ 183 Abs. 3, 33, 34 AktG, 
 
 
     *     ein Muster des Pre-Subscription and Share Exchange 
           Agreement (Vor-Zeichnungs- und Aktientauschvereinbarung) (in 
           deutscher Übersetzung), 
 
 
     *     die unterzeichneten Originale der Pre-Subscription 
           and Share Exchange Agreements (Vor-Zeichnungs- und 
           Aktientauschvereinbarungen) (in englischer Sprache). 
 
 
   E. Teilnahmevoraussetzungen und weitere Informationen 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren 
   Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
   muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte 
   und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung 
   erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
   Hauptversammlung als den sogenannten Nachweisstichtag, hier den 27. 
   März 2014, 00:00 Uhr Mitteleuropäische Zeit (MEZ), beziehen. Die 
   Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
   jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in 
   der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Tag der 
   Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft daher unter der folgenden Adresse bis spätestens am 10. 
   April 2014, 24:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ), zugehen: 
 
   COLEXON Energy AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Telefax: +49 (40) 6378 - 5423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Nach rechtzeitigem Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres 
   Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben angegebenen 
   Adresse (bzw. Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse) werden den 
   Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den 
   rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir 
   die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übermittlung des 
   Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend beschriebenen 
   Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige 
   Übertragungen der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur 
   Gesellschaft keine Bedeutung für den Umfang und die Ausübung des 
   gesetzlichen Teilnahme- und Stimmrechts derjenigen Personen, die am 
   Nachweisstichtag Aktionär waren. Entsprechendes gilt für den Erwerb 
   von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem 
   Nachweisstichtag Aktien erwerben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft 
   aus diesen Aktien nicht teilnahme- oder stimmberechtigt. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die Aktionäre im Übrigen 
   nicht an der freien Verfügung über ihre Aktien. 
 
   Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
   Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, beispielsweise durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung, den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben zu 
   lassen. Auch in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Anmeldung und der 
   Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe oben unter 
   'Teilnahmevoraussetzungen und weitere Informationen') erforderlich. 
   Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
   Hauptversammlung zulässig. Zur Vollmachterteilung kommen sowohl 
   Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der 
   Gesellschaft in Betracht. Der an der Hauptversammlung teilnehmende 
   Bevollmächtigte kann im Grundsatz, das heißt, soweit nicht das Gesetz, 
   der Vollmachtgeber oder der Bevollmächtigte Einschränkungen oder 
   sonstige Besonderheiten vorsieht, das Stimmrecht in der gleichen Weise 
   ausüben, wie es der Aktionär selbst könnte. 
 
   Die Aktionäre erhalten mit der Eintrittskarte, welche die Aktionäre 
   nach der rechtzeitigen Anmeldung zugesandt erhalten, ein Formular zur 
   Vollmachterteilung an einen Bevollmächtigten sowie ein Formular zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter. Sowohl das Formular zur 
   Vollmachtserteilung an einen Bevollmächtigten als auch das Formular 
   zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter stehen zudem im Internet unter 
   www.colexon.de unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 
   zum Download zur Verfügung. Zudem werden das Formular zur 
   Vollmachtserteilung an einen Bevollmächtigten und das Formular zur 
   Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung am 
   Aktionärsempfang zur Hauptversammlung bereitgehalten. Weder vom Gesetz 
   noch von der Satzung oder sonst seitens der Gesellschaft wird die 
   Nutzung dieser Formulare verlangt. Jedoch bitten wir im Interesse 
   einer reibungslosen Abwicklung, bei Vollmachtserteilungen, wenn sie 
   durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen, diese Formulare 
   zu verwenden. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von 
   diesen zurückweisen. 
 
   Die Aktionäre, die von der Möglichkeit einer Stimmrechtsvertretung 
   Gebrauch machen wollen, werden insbesondere auf das Folgende 
   hingewiesen: 
 
   Von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, einen von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Der 
   von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird aufgrund einer 
   ihm erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihm eine 
   Weisung erteilt wurde; er ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
   Dabei sind allerdings nur Weisungen zu Beschlussvorschlägen von 
   Vorstand und/oder Aufsichtsrat und zu mit einer Ergänzung der 
   Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten 
   Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich. 
 
   Unbeschadet der notwendigen Anmeldung bis zum 10. April 2014, 24:00 
   Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) (siehe oben unter 
   'Teilnahmevoraussetzungen und weitere Informationen'), sind 
   Vollmachten mit Weisungen für den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter vor der Hauptversammlung in Textform oder 
   elektronisch bis spätestens am 15. April 2014, 24:00 Uhr 
   Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) (Eingangsdatum), an die folgende 
   Adresse zu übermitteln, andernfalls können sie aus 
   abwicklungstechnischen Gründen nicht berücksichtigt werden: 
 
   COLEXON Energy AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   Telefax: +49 (40) 6378 - 5423 
   E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter können im Rahmen der Hauptversammlung auch durch 

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March 10, 2014 11:01 ET (15:01 GMT)

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