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DGAP-HV: SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz -2-

DJ DGAP-HV: SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.04.2014 in Bad Schwalbach mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
17.03.2014 15:12 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG 
 
   Bad Schwalbach 
 
   - Wertpapier-Nummer (ISIN) DE 000 721 890 1 - 
 
 
   Wir laden hiermit alle unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 
   Freitag, dem 25. April 2014, um 10.00 Uhr im Kurhaus 
   Bad Schwalbach, Am Kurpark, stattfindenden ordentlichen 
   Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013. 
           Vorlage des Lageberichts 2013 für die SCHWÄLBCHEN MOLKEREI 
           Jakob Berz AG und für den SCHWÄLBCHEN Konzern. 
           Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der 
           Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
           bereits gebilligt hat. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns. 
 
 
           Entsprechend den satzungsmäßigen Bestimmungen ist zu diesem 
           Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der 
           Aufsichtsrat und der Vorstand über die Verwendung des 
           Bilanzgewinns bereits beschlossen haben. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes 
           für das Geschäftsjahr 2013. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Entlastung des 
           Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013. 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor. 
 
 
     5.    Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb 
           eigener Aktien. 
 
 
           Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 26. 
           April 2013 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist 
           bis zum 17. Oktober 2014 befristet. Sie soll, soweit sie noch 
           nicht ausgenutzt worden ist, mit Ablauf dieser 
           Hauptversammlung aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung 
           ersetzt werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
           fassen: 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 23. Oktober 2015 Aktien 
           der Gesellschaft bis zu 10% des derzeitigen Grundkapitals (bis 
           zu 140.000 Stückaktien) über die Börse oder im Rahmen eines 
           öffentlichen Kaufangebotes zu erwerben. Der Gegenwert für den 
           Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10% 
           unterschreiten und nicht mehr als 10% überschreiten. 
           Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung 
           gilt dabei der Mittelwert der Schlusskurse an der Frankfurter 
           Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem 
           Erwerb der Aktien bzw. im Falle eines öffentlichen 
           Kaufangebotes vor dem Tag der Veröffentlichung des 
           Kaufangebotes. 
 
 
           Der Vorstand wird ermächtigt, die erworbenen Aktien mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrates ganz oder teilweise über die 
           Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre wieder zu 
           veräußern. 
 
 
           Der Vorstand wird weiterhin ermächtigt, die eigenen Aktien mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrates ganz oder teilweise einzuziehen, 
           ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren 
           Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. 
 
 
           Aufgrund der Ermächtigung kann der Erwerb eigener Aktien sowie 
           deren Wiederveräußerung bzw. der Einzug dieser Aktien auch in 
           Teilen, einmal oder mehrmals, ausgeübt werden. 
 
 
           Die vorstehenden Ermächtigungen treten an die Stelle der von 
           der Hauptversammlung am 26. April 2013 erteilten 
           Ermächtigungen. Sie gilt im Hinblick auf solche eigenen Aktien 
           fort, die unter Ausnutzung dieser Ermächtigung erworben 
           wurden. Die Gesellschaft hält derzeit 100.000 Stückaktien. 
 
 
     6.    Wahlen zum Aufsichtsrat 
           Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit 
           Ablauf der Hauptversammlung vom 25. April 2014. 
 
 
           Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 Aktiengesetz und 
           § 4 Drittelbeteiligungsgesetz 2004 und § 12 der Satzung aus 
           zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und aus 
           einem von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitglied zusammen. 
 
 
           Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der 
           Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren 
           als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat einzeln zu 
           wählen: 
 
 
           Herrn Dr. Günter Berz-List, Dipl.-Wirtsch.-Ing., Bad 
           Schwalbach, Aufsichtsrat der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG 
 
 
           Herrn Stefan Nodewald, Alzenau, Direktor, Mitglied der 
           Geschäftsleitung, Commerzbank AG Wiesbaden 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung des Weiteren 
           vor, folgende Dame als Ersatzmitglied für die 
           Aufsichtsratsmitglieder (Aktionärsvertreter) zu wählen: 
 
 
           Frau Maren Brückner, Dipl.-Kffr., Eltville 
 
 
     7.    Wahl des Abschlussprüfers und des 
           Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014. 
           Der Aufsichtsrat schlägt die TREURATIO GmbH, 
           Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 
           Wiesbaden, vor. 
 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
   und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre 
   berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
   genannten Adresse bis zum Ablauf des 18. April 2014 anmelden und einen 
   von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres 
   Aktienbesitzes an diese Adresse übermitteln: SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG, 
   c/o Commerzbank AG, GS-MO 4.1.1 General Meetings, 60261 Frankfurt 
   a.M., Fax: 069/136-26351, E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com 
 
   Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
   Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 04. April 2014 zu beziehen 
   und muss der Gesellschaft unter vorgenannter Adresse spätestens am 18. 
   April 2014 zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis über den 
   Anteilsbesitz bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
   wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
   Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag. 
 
   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das 
   Grundkapital der SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG 3.640.000,00 EUR 
   und ist in insgesamt 1.400.000 ausgegebene Stückaktien eingeteilt. 
   Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
   der Einberufung 100.000 eigene Stückaktien. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter 
   entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B. 
   die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder andere Personen 
   ihrer Wahl ausüben lassen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als 
   eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
   von diesen zurückweisen. 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären wieder an, einen von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits 
   vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem 
   von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht 
   erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung. Die notwendigen Unterlagen und Informationen 
   erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. 
 
   Sofern nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
   andere nach Maßgabe des § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person 
   bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung einer Vollmacht, deren 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Textform (§ 126 b 
   BGB). Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der 
   Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer 
   gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 17, 2014 10:12 ET (14:12 GMT)

deren Widerruf, steht die nachfolgende Adresse zur Verfügung: 
   SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG, Abt. HV, Postfach 12 51, 65302 Bad 
   Schwalbach, Fax: +49 (0) 6124/ 503-57, E-Mail: 
   hv2014@schwaelbchen-molkerei.de 
 
   Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden 
   kann, wird den Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur 
   Hauptversammlung anmelden, mit der Eintrittskarte zugesandt. Dieses 
   Formular steht auch zum Download unter www.schwaelbchen-molkerei.de 
   zur Verfügung. 
 
   Die Bevollmächtigung von Kreditinstituten und gemäß § 135 AktG 
   gleichgestellten Personen und Vereinigungen kann auch in einer 
   sonstigen nach § 135 AktG zulässigen Art und Weise erfolgen; wir 
   weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu 
   bevollmächtigenden Kreditinstitute, Personen oder Vereinigungen 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie 
   gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. 
 
   Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären 
 
   Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
   500.000,00 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
   Ein solches Verlangen muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf 
   des 25. März 2014, ausschließlich an die nachfolgende Adresse, 
   zugehen. 
 
   Eventuelle Anträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
   von Aktionären müssen bis spätestens zum Ablauf des 10. April 2014, 
   mit Nachweis der Aktionärseigenschaft, ebenfalls ausschließlich an die 
   nachfolgende Adresse gerichtet werden: 
 
   SCHWÄLBCHEN MOLKEREI AG, Abt. HV, Postfach 12 51, 65302 Bad 
   Schwalbach, Fax: +49 (0) 6124/ 503-57, 
   E-Mail: hv2014@schwaelbchen-molkerei.de 
 
   Das Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG kann in der 
   Hauptversammlung ausgeübt werden. 
 
   Eingegangene Anträge oder Wahlvorschläge sowie alle weiteren 
   zugänglich zu machenden Unterlagen gemäß § 124a AktG werden im 
   Internet unter der Adresse www.schwaelbchen-molkerei.de zugänglich 
   gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls 
   unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Bad Schwalbach, im März 2014 
 
   SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz AG 
 
   Der Vorstand 
 
 
 
 
 
17.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  SCHWÄLBCHEN MOLKEREI Jakob Berz Aktiengesellschaft 
              Bahnhofstraße 38 
              65307 Bad Schwalbach 
              Deutschland 
Telefon:      +49 6124 5030 
Fax:          +49 6124 50357 
E-Mail:       hv2014@schwaelbchen-molkerei.de 
Internet:     http://www.schwaelbchen-molkerei.de 
ISIN:         DE0007218901 
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 17, 2014 10:12 ET (14:12 GMT)

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