Frankfurt - Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat heute schriftlich angeordnet, dass das derzeit geltende Investmentsteuergesetz weiter auf Investmentfonds im Sinne des Investmentgesetzes anzuwenden ist, so die Experten vom BVI.Dies gelte für bestehende und ab dem 22. Juli 2013 neu aufgelegte Fonds. Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI: "Es ist sehr gut, aber auch erforderlich, dass das BMF für Rechtssicherheit sorgt."Den vollständigen Artikel lesen ...